Rechtsprechung
EuGH, 28.01.1992 - C-204/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Bachmann / Belgischer Staat
- EU-Kommission
Bachmann / Belgischer Staat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gezahlte Beiträge im Rahmen von Krankenversicherungsverträgen und Invaliditätsversicherungsverträgen sowie eines Lebensversicherungsvertrags; Abzugsfähigkeit von Beiträgen im Bereich der belgischen Einkommensteuer; Fehlen einer Harmonisierung des Steuerrechts der ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Artikel 48, 59, 67 und 106 EWG-Vertrag - Abzug von Versicherungsbeiträgen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
- EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Papierfundstellen
- Slg. 1992, I-249
- NJW 1992, 1874 (Ls.)
- BB 1993, 955
Wird zitiert von ... (197) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 04.12.1986 - 205/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Die deutsche Regierung führt insoweit aus, daß sich im Hinblick auf Alters- und Todesfall- sowie Kranken- und Invaliditätsversicherungen aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 49) ergebe, daß die Mitgliedstaaten den Abschluß von Versicherungsverträgen bei einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Versicherer einer Zulassungsregelung unterwerfen könnten, um die Verbraucher als Versicherungsnehmer und Versicherte zu schützen.Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1986, a. a. O., Randnr. 52) ist das Erfordernis einer Niederlassung jedoch mit Artikel 59 EWG-Vertrag vereinbar, wenn es eine unerläßliche Voraussetzung für die Erreichung des im Allgemeininteresse verfolgten Zwecks darstellt.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-35/98
Staatssecretaris van Financiën gegen B.G.M. Verkooijen. - Freier Kapitalverkehr - …
11 Unter Hinweis auf das Urteil Bachmann(20) haben die britische und die französische Regierung vorgebracht, daß Artikel 67 (aufgehoben durch den Vertrag von Amsterdam) für den vorliegenden Fall unerheblich sei, da er gegenüber den Vorschriften, die andere Grundfreiheiten garantieren sollten, subsidiär sei.Im Urteil Bachmann hat der Gerichtshof indessen lediglich festgestellt, daß "Artikel 67 Beschränkungen nicht untersagt, die nicht den Kapitalverkehr betreffen, sondern sich unmittelbar aus Beschränkungen anderer Grundfreiheiten ergeben"(21).
Angesichts nationaler Maßnahmen dieser Art hat der Gerichtshof nun zwar in klaren Worten den allgemeinen Grundsatz bekräftigt, daß im Vertrag nicht vorgesehene(60) zwingende Gründe des Allgemeininteresses nicht geltend gemacht werden könnten, um eine grundsätzlich mit den Artikeln 52 und 59 unvereinbare unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen(61), aber - jedesmal unter Hinweis auf die Urteile Bachmann und Kommission/Belgien - die auf dem Erfordernis der Sicherstellung der Kohärenz einer bestimmten Steuerregelung aufbauende Rechtfertigung inhaltlich geprüft(62), statt sie als unzulässig zurückzuweisen.
Während in einem Fall wie dem, der dem Urteil Bachmann zugrunde lag, der Zeitraum zwischen dem Abzug der Beiträge und der Besteuerung der Versicherungsleistungen mehrere Jahre betragen kann, erfolgen in unserem Fall die Erhebung der Dividendensteuer und die Anwendung der Befreiung nahezu gleichzeitig zu dem Zeitpunkt, zu dem die betreffenden Steuern für das gleiche Steuerjahr erhoben werden(72).
Im Urteil Bachmann hat der Gerichtshof in der Tat anerkannt, daß zwischen der Abzugsfähigkeit der Beiträge und der Besteuerung der Leistungen an die Versicherungsnehmer auf Grund der Versicherungsverträge für den Fall des Alters und des Todes ein unmittelbarer Zusammenhang bestehe.
(20) - Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249).
Es sei gesagt - ich nütze hierbei die in Nr. 17 dargestellten Analogien zwischen den Grundfreiheiten, die sicher nicht die einzigen sind, die sich hier aufzeigen lassen (vgl. z. B. Fußnote 84 a. E.) -, daß eine Anwendung der im Urteil Dassonville (vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5) herausgestellten Grundsätze des freien Warenverkehrs auf den Kapitalverkehr zu dem Ergebnis führt, daß ein mittelbares Hindernis für den Kapitalverkehr als solchen (vgl. e contrario Urteil Bachmann, Randnr. 34, und Nr. 11 dieser Schlußanträge) unvereinbar mit Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (und heute Artikel 56 EG) ist.
28 und 29, Safir, Randnr. 30, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32), Svensson, Randnr. 10, vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37), Bachmann, Randnr. 31.
Vgl. aber Urteil Bachmann, in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß eine diskriminierende nationale Maßnahme aus einem im Vertrag nicht vorgesehenen Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sei.
(55) - Vgl. Urteil Bachmann und Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305).
(63) - In gleichem Sinne vgl. auch Urteile Asscher (Niederlassungsfreiheit) und Schumacker (Freizügigkeit der Arbeitnehmer), in denen der Gerichtshof sich unter Hinweis auf das Urteil Bachmann bereit gefunden hat, die Begründetheit der auf dem Erfordernis der Sicherstellung der Kohärenz einer Steuerregelung aufbauenden Rechtfertigung zu prüfen (Randnrn. 58 bis 60 bzw. 39 bis 42), nachdem er zunächst entschieden hatte, daß die betreffende nationale Maßnahme diskriminierend sei (Randnrn. 48 und 49 bzw. 27 bis 38).
58 bis 60, Svensson, Randnr. 18, Bachmann, Randnrn.
(66) - Vgl. Urteile Bachmann und Kommission/Belgien.
(81) - Vgl. Urteile Bachmann und Kommission/Belgien.
(85) - Vgl. Urteile Bachmann, Randnr. 27, und Kommission/Belgien, Randnr. 20.
24 bis 27, und Urteil Bachmann (Randnr. 26), in einem Fall also, in dem von internationalen Abkommen weder in den Erklärungen derjenigen, die am Verfahren vor dem Gerichtshof beteiligt waren, noch in den Schlußanträgen von Generalanwalt Mischo die Rede war (Beschreibung des Sachverhalts in Nr. 25 dieser Schlußanträge).
Das Abkommen zwischen Belgien und Deutschland verteilt nämlich das Besteuerungsrecht so, daß ausschließlich Deutschland die Besteuerungsbefugnis für alle Versicherungsleistungen, die an in Deutschland zum Zeitpunkt der Zahlung Wohnhafte gezahlt werden, zusteht, und zwar unabhängig von dem Ort, an dem die Prämien gezahlt wurden, und unabhängig von der für diese vorgesehenen Regelung" (Nach der Auslegung von Randnummer 26 des Urteils durch die Verfasserin hat der Gerichtshof im Urteil Bachmann im Kern den Abschluß zweiseitiger Abkommen, die das für Versicherungsverträge mit grenzüberschreitender Komponente - wie die im gegebenen Fall - geltende System betreffen, für irrelevant gehalten, weil diese als bilaterale nicht alle innerhalb der Gemeinschaft durchgeführten Vorgänge einheitlich regeln könnten).
"Im Fall Wielockx läßt der Gerichtshof die Anomalie [seiner Haltung in der Rechtssache Bachmann) fallen und vertritt unter Aufgabe der Schlußfolgerungen im Urteil Bachmann die Auffassung, daß die Kohärenz des Systems innerhalb des gesamten Besteuerungssystems eines Staates einschließlich der vertraglichen Regelung in bilateralen Abkommen zu prüfen sei" (…V. Petrella, a. a. O.; Hervorhebung von mir).
(102) - Diesmal nicht, um die Richtigkeit einer Rechtfertigung (Kohärenz des Steuersystems) einer diskriminierenden Maßnahme zu überprüfen (vgl. Urteile Bachmann und Wielockx, in denen der Gerichtshof, wie im Text bemerkt, nicht dem gleichen Ansatz gefolgt ist), vielmehr um zu entscheiden, wie wir noch näher sehen werden (vgl. Nrn. 52 bis 56 dieser Schlußanträge), ob eine nationale Regelung diskriminierend gilt oder ob sie ein Hemmnis für eine Grundfreiheit darstellt.
(122) - Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249).
- EuGH, 20.10.2011 - C-284/09
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits anerkannt hat, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu wahren, eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag gewährleisteten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen kann (Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, C-204/90, Slg. 1992, I-249, Randnr. 28, Manninen, Randnr. 42, vom 27. November 2008, Papillon, C-418/07, Slg. 1992, I-8947, Randnr. 43, und Glaxo Wellcome, Randnr. 77). - EuGH, 11.03.2004 - C-9/02
DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN …
Ein solcher Grund könne eine Vorschrift, die Grundfreiheiten einschränke, rechtfertigen (Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249), denn im vorliegenden Fall bestehe eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Aufschub der jährlichen Besteuerung des mit den Wertpapieren zusammenhängenden Kapitalzuwachses und der tatsächlichen Erhebung der Steuer bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland.62 Der Gerichtshof hat zwar zugelassen, dass zur Wahrung des Zusammenhangs zwischen der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Versicherungsbeiträge und der Besteuerung der vom Versicherer in Erfüllung der Versicherungsverträge geschuldeten Beträge die Abzugsfähigkeit der Beiträge an die Bedingung geknüpft wird, dass diese in diesem Mitgliedstaat gezahlt werden (Urteile Bachmann, Randnrn.
- EuGH, 13.12.2005 - C-411/03
DIE GENERELLE ABLEHNUNG DER EINTRAGUNG EINER VERSCHMELZUNG VON GESELLSCHAFTEN IN …
26 Wenn gemeinschaftliche Harmonisierungsvorschriften zur Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen auch gewiss hilfreich wären, so sind sie doch keine Vorbedingung für die Durchführung der in den Artikeln 43 EG und 48 EG verankerten Niederlassungsfreiheit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 11). - EuGH, 14.02.1995 - C-279/93
Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht
Der Gerichtshof hat im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 28) eine solche Rechtfertigung durch die Notwendigkeit, die Kohärenz der Steuerregelung zu gewährleisten, anerkannt. - EuGH, 27.01.2009 - C-318/07
DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF …
Ferner sind die beteiligten Finanzbehörden, wenn die Nachprüfung der von dem Steuerpflichtigen vorgelegten Auskünfte sich als schwierig erweist, insbesondere wegen der in Art. 8 der Richtlinie 77/799 vorgesehenen Grenzen des Auskunftsaustauschs, durch nichts daran gehindert, bei Nichtvorlage der Nachweise, die sie für die zutreffende Steuerfestsetzung als erforderlich ansehen, den beantragten Steuerabzug zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, C-204/90, Slg. 1992, I-249, Randnr. 20, vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 95, und A, Randnr. 58). - EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr - …
52 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bejaht, dass die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Einschränkung der Ausübung der durch den Vertrag garantierten Grundrechte rechtfertigen kann (Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 28, und vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305, Randnr. 21). - EuGH, 16.01.2003 - C-388/01
DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU …
Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24). - EuGH, 07.09.2004 - C-319/02
Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …
40 Die finnische und die französische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs machen zweitens geltend, dass die finnische Steuerregelung objektiv durch die Notwendigkeit gerechtfertigt sei, die Kohärenz des nationalen Steuersystems zu gewährleisten (Urteile vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, und in der Rechtssache C-300/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305).47 Ferner ist hervorzuheben, dass in den mit den Urteilen Bachmann und Kommission/Belgien abgeschlossenen Rechtssachen die Zielsetzung der in Rede stehenden Steuerbestimmungen ebenfalls darin bestand, eine Doppelbesteuerung zu verhindern.
In eben diesem Kontext hat der Gerichtshof damals ausgeführt, dass es keine weniger beschränkenden Maßnahmen als die in den mit den Urteilen Bachmann und Kommission/Belgien abgeschlossenen Rechtssachen in Rede stehenden gab, die geeignet gewesen wären, die Kohärenz des betreffenden Steuersystems zu wahren.
- EuGH, 06.03.2007 - C-292/04
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER …
Die deutsche Regierung macht unter Berufung auf die Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann (C-204/90, Slg. 1992, I-249) und Kommission/Belgien (C-300/90, Slg. 1992, I-305), geltend, die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung sei durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, die Kohärenz des nationalen Steuersystems zu wahren. - Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES …
- EuGH, 03.10.2006 - C-290/04
FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59 …
- EuGH, 03.10.2006 - C-452/04
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE …
- EuGH, 18.12.2007 - C-281/06
Jundt - Freier Dienstleistungsverkehr - Nebenberufliche Lehrtätigkeit - Begriff …
- EuGH, 29.03.2007 - C-347/04
DIE DEUTSCHE REGELUNG ÜBER DIE ABZUGSFÄHIGKEIT VON VERLUSTEN AUS ABSCHREIBUNGEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-80/94
G. H. E. J. Wielockx gegen Inspecteur der directe belastingen.
- EuGH, 12.12.2002 - C-324/00
Lankhorst-Hohorst
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2006 - C-524/04
Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 EG, 49 …
- EuGH, 10.05.2012 - C-338/11
Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für …
- EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms
- EuGH, 28.04.1998 - C-158/96
Kohll
- EuGH, 13.03.2007 - C-524/04
DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN …
- EuGH, 06.06.2000 - C-35/98
EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06
Jundt
- EuGH, 17.09.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …
- EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
Asscher / Staatssecretaris van Financiën
- EuGH, 28.10.1999 - C-55/98
Vestergaard
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1995 - C-415/93
Union royale belge des sociétés de football association ASBL gegen Jean-Marc …
- EuGH, 13.11.2012 - C-35/11
Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf …
- EuGH, 12.12.2002 - C-385/00
de Groot
- BFH, 01.03.2006 - XI R 43/02
Steuerfreiheit der Vergütung für einen nebenberuflichen Lehrauftrag an der …
- BFH, 24.06.2009 - X R 57/06
Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Grenzgängern verstößt nicht gegen …
- BFH, 13.11.2002 - I R 13/02
Verlustausgleich bei Auslandsimmobilien?
- EuGH, 21.11.2002 - C-436/00
X und Y
- EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …
- EuGH, 23.02.2006 - C-471/04
Keller Holding - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Recht einer …
- EuGH, 16.07.1998 - C-264/96
ICI
- FG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - I 1327/94
Vereinbarkeit des § 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG ( Einkommenssteuergesetz ) in der für …
- EuGH, 07.11.2013 - C-322/11
K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
- EuGH, 28.02.2008 - C-293/06
Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen …
- FG Schleswig-Holstein, 31.05.2001 - 1327/94
§ 10 Abs. 2 Nr. 2 EStG in der für 1992 geltenden Fassung mit dem EG-Vertrag …
- EuGH, 01.12.2011 - C-250/08
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- EuGH, 13.04.2000 - C-251/98
Baars
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2004 - C-242/03
Weidert und Paulus
- EuGH, 23.05.1996 - C-237/94
O'Flynn / Adjudication Officer
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-319/02
Manninen
- EuGH, 03.10.2002 - C-136/00
Danner
- BFH, 13.06.2002 - VI R 168/00
Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs
- EuGH, 11.08.1995 - C-80/94
Wielockx / Inspecteur der directe belastingen
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95
Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.
- EuGH, 18.06.2009 - C-303/07
Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie …
- EuGH, 18.09.2003 - C-168/01
DIE NIEDERLÄNDISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, DIE MUTTERGESELLSCHAFTEN MIT IN ANDEREN …
- EuGH, 01.12.2011 - C-253/09
Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2003 - C-334/02
Kommission / Frankreich
- EuGH, 08.03.2001 - C-397/98
Metallgesellschaft u.a.
- EuGH, 30.01.2007 - C-150/04
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1999 - C-251/98
Baars
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2004 - C-315/02
Lenz
- EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
- EuGH, 15.07.2004 - C-315/02
Lenz
- BFH, 11.06.1997 - X R 74/95
Kein Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen an Auslandsschulen
- FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 950/13
Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen …
- EuGH, 04.03.2004 - C-334/02
Kommission / Frankreich
- EuGH, 10.03.2005 - C-39/04
Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs …
- EuGH, 14.11.1995 - C-484/93
Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme
- BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-516/99
Schmid
- EuGH, 11.12.2003 - C-364/01
Barbier
- EuGH, 27.11.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern - …
- EuGH, 12.07.2001 - C-368/98
DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN …
- EuGH, 19.11.2009 - C-540/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- BFH, 21.09.2005 - II R 56/03
§ 16 Abs. 2 ErbStG nicht verfassungswidrig - offen bleibt die Frage nach der …
- BFH, 30.12.1996 - I B 61/96
Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten …
- FG Münster, 05.07.2005 - 15 K 1114/99
Verstoßen Vorschriften des Außensteuergesetzes gegen EU-Recht?
- BFH, 26.05.2004 - I R 93/03
Steuererstattung bei Gebietsfremden
- EuGH, 13.11.2003 - C-209/01
Schilling und Fleck-Schilling
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01
Inspire Art
- EuGH, 26.06.2003 - C-422/01
Skandia und Ramstedt
- EuGH, 26.09.2000 - C-478/98
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2016 - C-300/15
Kohll und Kohll-Schlesser - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-269/07
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-493/09
Kommission / Portugal - Art. 63 AEUV - Art. 40 EWR-Abkommen - Beschränkungen des …
- BFH, 14.04.1993 - I R 29/92
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Vereinbarkeit der Regelungen der …
- EuGH, 12.07.2012 - C-269/09
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG, 39 …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1997 - C-350/96
Clean Car Autoservice GesmbH gegen Landeshauptmann von Wien. - Freizügigkeit der …
- EuG, 18.12.2008 - T-211/04
DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISION FÜR NICHTIG, WONACH DER …
- BFH, 13.11.2002 - I R 67/01
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht
- EuGH, 23.01.2014 - C-296/12
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-451/05
ELISA - Direkte Besteuerung - Abgabe auf den Verkehrswert von in Frankreich …
- EuGH, 15.07.2004 - C-242/03
Weidert und Paulus
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-70/95
Sodemare SA, Anni Azzurri Holding SpA und Anni Azzurri Rezzato Srl gegen Regione …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13
Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-379/05
Amurta - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Dividendenausschüttung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-182/06
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- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-342/10
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- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-136/00
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- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97
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- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2000 - C-397/98
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Ausschluss von Ausländern vom Leistungsbezug nach dem SGB II für die ersten drei …
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Verkooijen
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- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1992 - C-263/91
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- VG Düsseldorf, 29.11.2005 - 26 K 327/05
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992 - C-148/91
Vereniging Veronica Omroep Organisatie gegen Commissariaat voor de Media. - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Hanns-Martin Bachmann gegen Belgischer Staat.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
- EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Papierfundstellen
- Slg. 1992, I-249
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 04.12.1986 - 205/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
"Diese Artikel verlangen nicht nur die Beseitigung sämtlicher Diskriminierungen des Leistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Beseitigung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die damit zusammenhängen, daß der Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Leistung erbracht wird, niedergelassen ist" (s. Randnr. 25 des Urteils vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland - Versicherungen -, Slg. 1986, 3755).so hat der Gerichtshof in den Randnummern 19 und 20 seines Urteils vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (…a. a. O.) bereits festgestellt, daß.
Denn wie sich aus Randnummer 25 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 205/84 (…a. a. O.) ergibt,.
Denn als der Gerichtshof im Rahmen der Rechtssache 205/84 anerkannte, daß der freie Dienstleistungsverkehr ausnahmsweise durch Regelungen beschränkt werden kann, die durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt sind, hatte er gewerbliche Regelungen der Ausübung der fraglichen Tätigkeit durch Erbringer von Dienstleistungen im Auge, die den Schutz der Versicherungsnehmer und der Versicherten betrafen und die für alle im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaats tätigen Personen oder Unternehmen galten.
Sie ist daher keine Kontrolle der Einhaltung der gewerblichen Vorschriften des Bestimmungsstaates durch den Dienstleistungserbringer, die in der Rechtssache 205/84 bestimmte Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs gerechtfertigt hatte.
Daher kann - auch wenn das Urteil in der Rechtssache 205/84 nur Kontrollmaßnahmen zum Gegenstand hat, die (von dem Mitgliedstaat, in dem die Dienstleistung erbracht wird) mit dem Ziel getroffen werden können, die Interessen der Versicherungsnehmer zu schützen - daraus nicht der Umkehrschluß gezogen werden, daß der Gerichtshof diesem Staat die Möglichkeit völlig nehmen wollte, auch die Gewährung von Steuererleichterungen von bestimmten Voraussetzungen oder Kontrollmaßnahmen abhängig zu machen.
Zudem hat der Gerichtshof in Randnummer 52 des Urteils "Versicherurigen" vom 4. Dezember 1986 (Rechtssache 205/84, a. a. O.) einerseits festgestellt, daß das Erfordernis einer festen Niederlassung des Versicherungsunternehmens in dem Land, in dem es Dienstleistungen erbringen will, praktisch die Negation dieser Freiheit darstellt; andererseits hat er hinzugefügt:.
Der Gerichtshof hat also nicht völlig ausgeschlossen, daß es Umstände geben könnte, unter denen das Erfordernis einer festen Niederlassung gerechtfertigt wäre; er hat jedoch im Rahmen der Rechtssache 205/84 den Nachweis dieser Notwendigkeit nicht als erbracht angesehen.
- EuGH, 28.01.1986 - 270/83
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Dem Argument der Kommission, wonach sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 25) ergebe, daß die Gefahr der Steuerflucht nicht geltend gemacht werden könne, um das Grundprinzip der Freizügigkeit zu durchbrechen, kann nicht gefolgt werden.In der Rechtssache 270/83 ging es nämlich um eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Ortes des Gesellschaftssitzes, der, so der Gerichtshof, "ebenso wie die Staatsangehörigkeit bei natürlichen Personen, dazu dient, ihre Zugehörigkeit zur Rechtsordnung eines Staates zu bestimmen" (Randnr. 18 des Urteils), während es im vorliegenden Fall um eine Regelung geht, die in gleicher Weise für Inländer und Ausländer gilt und die, auch wenn sie tatsächlich vor allem die Ausländer benachteiligt, zulässig ist, wenn sie objektiv gerechtfertigt ist.
( 6 ) Urteil vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 19).
- EuGH, 07.07.1988 - 143/87
Stanton / Inasti
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Was die Beeinträchtigung der Arbeitnehmer belgischer Staatsangehörigkeit betrifft, so zögere ich jedoch, der Kommission zu folgen, wenn sie glaubt, sich auf das Urteil Stanton ( 1 ) stützen zu können, um geltend zu machen, daß "... die beanstandete Maßnahme ... sogar für belgische Arbeitnehmer gegen das Grundprinzip der Freizügigkeit [verstoße], da sie die freie Ausübung einer Berufstätigkeit durch einen Gemeinschaftsangehörigen in einem beliebigen Mitgliedstaat behindere" (siehe Nr. 7 der Erklärungen der Kommission in der Rechtssache C-204/90).( 1 ) Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877).
- EuGH, 26.02.1991 - C-198/89
Kommission / Griechenland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
"daß das Allgemeininteresse nicht bereits durch die Vorschriften des Staates, in dem der Leistungserbringer niedergelassen ist, gewahrt ist und daß das gleiche Ergebnis nicht durch weniger einschneidende Regelungen erreicht werden kann" (s. Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 19). - EuGH, 13.12.1989 - C-49/89
Corsica Ferries France / Direction générale des douanes
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Man kann noch hinzufügen, wie dies die Kommission getan hat, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes und insbesondere seinem Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-49/89 (Corsica Fernes France, Slg. 1989, 4441, Randnr. 9) auch "innerstaatliche fiskalische Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit durch den Wirtschaftsteilnehmer beeinträchtigen", den freien Dienstleistungsverkehr behindern können. - EuGH, 07.07.1988 - 154/87
Inasti / Wolf u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
( 2 ) Urteil vom 7. Juli 1988 in den Rechtssachen 154/87 und 155/87 (Slg. 1988, 3897). - EuGH, 20.02.1979 - 120/78
Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
( 7 ) Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (REWE, Slg. 1979, 649, Randnr. 8). - EuGH, 25.07.1991 - C-353/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes, zuletzt im Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89, Kommission/Niederlande, gilt nämlich folgendes:. - EuGH, 08.05.1990 - 175/88
Biehl / Administration des contributions
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Dies ist durch das Urteil des Gerichtshofes vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Sig. 1990, I-1779, Randnr. 12) bestätigt worden, wonach. - EuGH, 12.02.1974 - 152/73
Sotgiu / Deutsche Bundespost
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.09.1991 - C-204/90
Im Urteil Biehl (…a. a. O.), Randnr. 13, hat der Gerichtshof jedoch auch an seine ständige, mit seinem Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11) begonnene Rechtsprechung erinnert, wonach.