Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 06.05.1992 - C-20/91   

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https://dejure.org/1992,1008
EuGH, 06.05.1992 - C-20/91 (https://dejure.org/1992,1008)
EuGH, Entscheidung vom 06.05.1992 - C-20/91 (https://dejure.org/1992,1008)
EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - C-20/91 (https://dejure.org/1992,1008)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    De Jong / Staatssecretaris van Financiën

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 5 Absatz 6 und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe b
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Entnahme eines Gegenstands aus dem Betrieb für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Errichtung eines Wohnhauses auf einem privat erworbenen und im privaten ...

  • EU-Kommission

    De Jong / Staatssecretaris van Financiën

  • Wolters Kluwer

    Entnahme eines Gegenstandes; Harmonisierung derRechtsvorschriften über Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Nutzung eines Grundstückes zu privaten Zwecken durch einen Bauunternehmer

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umsatzsteuer: Entnahme durch Bauunternehmer

  • Judicialis

    RL 77/388 Art. 5 Abs. 6; ; RL 77/388 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Steuerbare Umsätze - Entnahme eines Gegenstands aus dem Betrieb für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Errichtung eines Wohnhauses auf einem privat erworbenen und im privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-2847
  • BB 1994, 253
  • DB 1993, 23
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BFH, 13.01.2011 - V R 12/08

    Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung

    Diese Bestimmung lässt es daher nicht zu, dass ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht, wenn er diesen Gegenstand aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf entnimmt, und dass er so gegenüber einem gewöhnlichen Verbraucher, der beim Erwerb des Gegenstands Mehrwertsteuer zahlt, einen ungerechtfertigten Vorteil genießt (EuGH-Urteil vom 6. Mai 1992 C-20/91, De Jong, Slg. 1992, I-2847 Rdnr. 15).

    Demgegenüber handelt ein Steuerpflichtiger (Unternehmer), der "einen Gegenstand ausschließlich für seinen privaten Bedarf" erwirbt, als Privatperson und nicht als Steuerpflichtiger i.S. der Richtlinie 77/388/EWG und ist daher bereits nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (EuGH-Urteil De Jong in Slg. 1992, I-2847 Rdnr. 17).

  • EuGH, 08.03.2001 - C-415/98

    Bakcsi

    Deswegen lässt es diese Vorschrift nicht zu, dass ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht, wenn er diesen Gegenstand aus seinem Unternehmen für seinen privaten Bedarf entnimmt, und so gegenüber einem gewöhnlichen Verbraucher, der beim Erwerb des Gegenstands Mehrwertsteuer zahlt, einen ungerechtfertigten Vorteil genießt (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 6. Mai 1992 in der Rechtssache C-20/91, De Jong, Slg. 1992, I-2847, Randnr. 15, und vom 27. April 1999 in der Rechtssache C-48/97, Kuwait Petroleum, Slg. 1999, I-2323, Randnr. 21, sowie zu Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie, der auf demselben Grundsatz beruht, Urteil vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94, Enkler, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 33).
  • BFH, 16.12.2020 - XI R 26/20

    Zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung - Nachfolgeentscheidung zum

    Der Senat versteht die Ausführungen des EuGH --auch im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Vos Aannemingen (EU:C:2020:785, Rz 29)-- dahingehend, dass die Gefahr eines unversteuerten Endverbrauchs, den u.a. § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG und § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG verhindern wollen (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61, Rz 29; in BFHE 239, 534, BStBl II 2013, 412, Rz 31; vgl. zu Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG z.B. EuGH-Urteile De Jong vom 06.05.1992 - C-20/91, EU:C:1992:192, Rz 15; Hotel Scandic Gåsabäck vom 20.01.2005 - C-412/03, EU:C:2005:47, Rz 23; EMI Group vom 30.09.2010 - C-581/08, EU:C:2010:559, Rz 17), unter folgenden Voraussetzungen nicht droht: Die Eingangsleistung wird vor allem für Bedürfnisse des Steuerpflichtigen genutzt, sie ist für das Unternehmen erforderlich und geht darüber nicht hinaus, die Kosten der Eingangsleistung sind (kalkulatorisch) im Preis der getätigten Ausgangsumsätze enthalten und der Vorteil des Dritten --hier der Allgemeinheit-- ist allenfalls nebensächlich (zur letzten Voraussetzung s. EuGH-Urteil Vos Aannemingen, EU:C:2020:785, Rz 29).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    33 Zweitens wird in Artikel 6 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie den Dienstleistungen gegen Entgelt die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder allgemein für unternehmensfremde Zwecke [gleichgestellt], wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der Mehrwertsteuer berechtigt hat , um zu verhindern, daß ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht, wenn er diesen Gegenstand für private Zwecke aus seinem Unternehmensvermögen entnimmt, und so gegenüber dem gewöhnlichen Verbraucher, der beim Erwerb des Gegenstands Mehrwertsteuer zahlt, ungerechtfertigte Vorteile genießt (vgl. zu Artikel 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie, der auf dem gleichen Grundsatz beruht, Urteil vom 6. Mai 1992 in der Rechtssache C-20/91, De Jong, Slg. 1992, I-2847, Randnr. 15).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Nicht ausreichend ist es, wenn der Arbeitnehmer, ohne dem Betriebsteil anzugehören, bestimmte Tätigkeiten mit Betriebsmitteln des übertragenen Betriebsteiles verrichtete (EuGH Urteil vom 7. Februar 1985 - Rs. 186/83 - Slg 1985, 519, 528, Arie Botzen/Rotterdamsche Droogdok Maatschappij BV; EuGH Urteil vom 12. November 1992 - Rs. C-209/91 - Slg 1992-9, I-5755 = AP Nr. 5 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187, A.W.Rask/ISS Kantinenservice A/S).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 -

    Unter diesem Blickwinkel lässt es Art. 6 Abs. 2 Buchst. a der Sechsten Richtlinie nicht zu, dass dieser Steuerpflichtige bei einer solchen Entnahme der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht und damit gegenüber dem Endverbraucher, der den Gegenstand unter Zahlung von Mehrwertsteuer erwirbt, ungerechtfertigte Vorteile genießt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 1992, de Jong, C-20/91, Slg. 1992, I-2847, Randnr. 15, Enkler, Randnr. 33, vom 8. März 2001, Bakcsi, C-415/98, Slg. 2001, I-1831, Randnr. 42, Fischer und Brandenstein, Randnr. 56, und Hotel Scandic Gåsabäck, Randnr. 23).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-412/03

    Hotel Scandic Gåsabäck - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2, 5 Absatz 6

    Um diesen Zweck zu erreichen, lassen es die Artikel 5 Absatz 6 und 6 Absatz 2 Buchstabe a nicht zu, dass ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, der Zahlung der Mehrwertsteuer entgeht, wenn er diesen Gegenstand dem Vermögen seines Unternehmens für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals entnimmt, und daher gegenüber dem Endverbraucher, der den Gegenstand unter Zahlung von Mehrwertsteuer erwirbt, ungerechtfertigte Vorteile genießt (vgl. Urteile vom 6. Mai 1992 in der Rechtssache C-20/91, De Jong, Slg. 1992, I-2847, Randnr. 15, Enkler, Randnr. 33, Bakcsi, Randnr. 42, sowie Fischer und Brandenstein, Randnr. 56).
  • EuGH, 27.04.1999 - C-48/97

    Kuwait Petroleum

    Dazu ist zu bemerken, daß der Zweck des Artikels 5 Absatz 6 der Sechsten Richtlinie insbesondere darin besteht, die Gleichbehandlung des Steuerpflichtigen, der einen Gegenstand seines Unternehmens für private Zwecke entnimmt, und eines gewöhnlichen Verbrauchers zu gewährleisten, der einen gleichartigen Gegenstand kauft (vgl. Urteile vom 6. Mai 1992 in der Rechtssache C-20/91, De Jong, Slg. 1992, I-2847, Randnr. 15, und vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94, Enkler, Slg. 1996, I-4517, Randnr. 33).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 6 K 1844/13

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Verkaufsförderaktion mit Treuepunkten

    Die Besteuerung der in Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG erwähnten Entnahmen dient nämlich der Verhinderung von unversteuertem Endverbrauch (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Mai 1992 C-20/91 --de Jong--, Slg. 1992, I-2847, Rz 15; vom 20. Januar 2005 C-412/03 --Hotel Scandic Gåsabäck--, Slg. 2005, I-743, UR 2005, 194, Rz 23; in Slg. 2010, I-8607, UR 2010, 816, Rz 17; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61).

    Die Besteuerung der in Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG erwähnten Entnahmen dient nämlich der Verhinderung von unversteuertem Endverbrauch (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Mai 1992 C-20/91 --de Jong--, Slg. 1992, I-2847, Rz 15; vom 20. Januar 2005 C-412/03 --Hotel Scandic Gåsabäck--, Slg. 2005, I-743, UR 2005, 194, Rz 23; in Slg. 2010, I-8607, UR 2010, 816, Rz 17; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 232, 261, BStBl II 2012, 61).

  • BFH, 19.02.2014 - XI R 9/13

    Entnahme eines PKW aus dem Unternehmen in den nichtunternehmerischen (privaten)

    (1) Nur diese Auslegung entspricht dem Zweck des Art. 16 der MwStSystRL (Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG), die Gleichbehandlung des Steuerpflichtigen, der einen Gegenstand seines Unternehmens für private Zwecke entnimmt, und eines gewöhnlichen Verbrauchers zu gewährleisten, der einen gleichartigen Gegenstand kauft (vgl. zu Art. 5 Abs. 6 der Richtlinie 77/388/EWG EuGH-Urteile vom 6. Mai 1992 C-20/91 --De Jong--, Slg. 1992, I-2847, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1994, 290, Rz 15; vom 27. April 1999 C-48/97 --Kuwait Petroleum--, Slg. 1999, I-2323, HFR 1999, 590, Rz 21; vom 20. Januar 2005 C-412/03 --Hotel Scandic Gåsabäck--, Slg. 2005, I-743, BFH/NV Beilage 2005, 90, Rz 23; vom 30. September 2010 C-581/08 --EMI Group--, Slg. 2010, I-8607, HFR 2010, 1361, Rz 17).

    Ein Steuerpflichtiger, der beim Kauf eines seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstands die Mehrwertsteuer abziehen konnte, soll der Zahlung der Mehrwertsteuer nicht entgehen, wenn er diesen Gegenstand dem Vermögen seines Unternehmens für seinen privaten Bedarf oder den seines Personals entnimmt, und daher gegenüber dem Endverbraucher, der den Gegenstand unter Zahlung von Mehrwertsteuer erwirbt, ungerechtfertigte Vorteile genießen (vgl. EuGH-Urteile --De Jong-- in Slg. 1992, I-2847, HFR 1994, 290, Rz 15; vom 8. März 2001 C-415/98 --Bakcsi--, Slg. 2001, I-1831, BFH/NV Beilage 2001, 52, Rz 42; vom 17. Mai 2001 C-323/99 --Fischer und Brandenstein--, Slg. 2001, I-4049, BFH/NV Beilage 2001, 177, Rz 56).

  • BFH, 12.12.2012 - XI R 36/10

    Warenmuster und Geschenke von geringem Wert i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96

    Betriebsübergang nach § 613 a BGB

  • BFH, 15.07.1999 - V R 106/98

    EuGH-Vorlage: Entnahme und Vorsteuerabzug

  • EuGH, 18.07.2013 - C-210/11

    Medicom - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-322/99

    Fischer

  • EuGH, 19.07.2012 - C-334/10

    X - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und b,

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-334/10

    X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Umgestaltungen an

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05

    Hat der Erblasser beim Kauf eines Gegenstandes einen Vorsteuerabzug geltend

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-323/99

    wenn sich die Faktoren, die bei der Festsetzung des Vorsteuerabzugsbetrags

  • FG Niedersachsen, 30.11.2011 - 5 K 262/10

    Vorsteuerabzug für den Bezug selbst verbrauchter Waren i.R.e.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2000 - C-322/99
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2010 - C-581/08

    EMI Group - Sechste Richtlinie - Art. 5 Abs. 6 - Geschenke von geringem Wert -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-140/17

    Gmina Ryjewo - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-400/98

    Breitsohl

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-218/10

    ADV Allround - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Auslegung von Art. 9 Abs. 2

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-230/94

    Renate Enkler gegen Finanzamt Homburg. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-415/98

    Bakcsi

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2008 - C-371/07

    Danfoss und AstraZeneca - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Entnahmen -

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 539/95

    Betriebsübergang: Gaststättenbetrieb

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 533/95

    Betriebsübergang: Gaststättenbetrieb

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1998 - C-48/97

    Kuwait Petroleum

  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 160/98
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2016 - C-229/15

    Mateusiak - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 18 Buchst. c der Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-33/93

    Empire Stores Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise. - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1992 - C-193/91

    Finanzamt München III gegen Gerhard Mohsche. - Mehrwertsteuer - Besteuerung der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-20/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,23261
Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-20/91 (https://dejure.org/1992,23261)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.1992 - C-20/91 (https://dejure.org/1992,23261)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - C-20/91 (https://dejure.org/1992,23261)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Pieter de Jong gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Mehrwertsteuerberichtigung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-2847
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1992 - C-20/91
    Diese Wertung steht im Einklang mit anderen Vorschriften der Richtlinie und mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795; vgl. insbesondere die Randnrn.
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