Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 09.06.1992 - C-47/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1255
EuGH, 09.06.1992 - C-47/90 (https://dejure.org/1992,1255)
EuGH, Entscheidung vom 09.06.1992 - C-47/90 (https://dejure.org/1992,1255)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 1992 - C-47/90 (https://dejure.org/1992,1255)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 34 und 36; Verordnung Nr. 823/87 des Rates, Artikel 18
    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die für Weine mit einer Ursprungsbezeichnung die Abfuellung im Erzeugungsgebiet vorschreibt und die Ausfuhr in nicht abgefuelltem Zustand begrenzt - ...

  • EU-Kommission

    Delhaize Frères / Promalvin u.a.

  • Wolters Kluwer

    Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung; Weinbezeichnung nach nationalen Regeln; Ursprungsbezeichnung von Wein und Abfüllort; Ausfuhr von nicht abgefülltem Wein; Voraussetzungen für den Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums; ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ausfuhr nicht abgefüllten Weins

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freier Warenverkehr - Mengenmässige Ausfuhrbeschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Nationale Regelung, die für Weine mit einer Ursprungsbezeichnung die Abfuellung im Erzeugungsgebiet vorschreibt und die Ausfuhr in nicht abgefuelltem Zustand begrenzt - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Ausfuhr von nicht abgefülltem Wein - Verbot - Ursprungsbezeichnung - Artikel 34 und 36 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3669
  • BB 1994, 698
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 09.06.1992 - C-47/90
    28 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnr. 66) entschieden hat, ist Artikel 34 EWG-Vertrag unmittelbar anwendbar und begründet als solcher Rechte der einzelnen, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren haben.
  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Auszug aus EuGH, 09.06.1992 - C-47/90
    12 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483, Randnr. 22) entschieden hat, bezieht sich Artikel 34 auf nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Handel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Aussenhandel schaffen, so daß die inländische Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt.
  • EuGH, 16.05.2000 - C-388/95

    DIE VON BELGIEN GEGEN SPANIEN ERHOBENE KLAGE BETREFFEND RIOJAWEIN WIRD ABGEWIESEN

    wegen Feststellung, daß das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 29 EG), wie ihn der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90 (Delhaize, Slg. 1992, I-3669) ausgelegt hat, und aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) verstoßen hat, daß es das Real Decreto 157/1988, por el que se establece la normativa a que deben ajustarse las denominaciones de origen y las denominaciones de origen calificadas de vinos y sus respectivos Reglamentos (Königliches Dekret Nr. 157/88 über die Regelung, an die die Ursprungsbezeichnungen und die dazu ergangenen Verordnungen anzugleichen sind) ( BOE Nr. 47 vom 24. Februar 1988, S. 5864), insbesondere dessen Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b, aufrechterhalten hat, erläßt DER GERICHTSHOF.

    Mit Klageschrift, die am 13. Dezember 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, hat das Königreich Belgien gemäß Artikel 170 EG-Vertrag (jetzt Artikel 227 EG) Klage erhoben auf Feststellung, daß das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 34 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 29 EG), wie ihn der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90 (Delhaize, Slg. 1992, I-3669, im folgenden: Urteil Delhaize) ausgelegt hat, und aus Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) verstoßen hat, daß es das Real Decreto 157/1988, por el que se establece la normativa a que deben ajustarse las denominaciones de origen y las denominaciones de origen calificadas de vinos y sus respectivos Reglamentos (Königliches Dekret Nr. 157/88 über die Regelung, an die die Ursprungsbezeichnungen und die dazu ergangenen Verordnungen anzugleichen sind; im folgenden: Dekret Nr. 157/88) ( BOE Nr. 47 vom 24. Februar 1988, S. 5864), insbesondere dessen Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b, aufrechterhalten hat.

    Das Urteil Delhaize.

    Im Urteil Delhaize hat der vom Tribunal de commerce Brüssel mit der Frage der Vereinbarkeit einer nationalen Regelung wie der im Dekret Nr. 157/88 und in der aufgrund dieses Dekrets erlassenen Rioja-Verordnung mit Artikel 34 des Vertrages befaßte Gerichtshof für Recht erkannt, daß eine für Weine mit einer Ursprungsbezeichnung geltende nationale Regelung, die die Menge Wein, die in nichtabgefülltem Zustand ausgeführt werden darf, begrenzt und im übrigen den Verkauf von nichtabgefülltem Wein innerhalb des Erzeugungsgebiets erlaubt, eine nach Artikel 34 EG-Vertrag verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung darstellt.

    Im Jahre 1994 wies die belgische Regierung die Kommission darauf hin, daß die spanische Regelung, um die es im Urteil Delhaize gegangen war, sich ungeachtet der vom Gerichtshof in diesem Urteil vertretenen Auslegung des Artikels 34 EG-Vertrag immer noch in Kraft befinde, und forderte sie auf, tätig zu werden.

    Die belgische Regierung sowie die dänische, die niederländische und die finnische Regierung und die Regierung des Vereinigten Königreichs, die zur Unterstützung der belgischen Regierung beigetreten sind, machen geltend, das Königreich Spanien habe gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EG-Vertrag verstoßen, indem es nicht das Dekret Nr. 157/88 geändert habe, um dem Urteil Delhaize nachzukommen.

    Die spanische Regierung trägt in ihrer Klagebeantwortung vor, der Gerichtshof habe im Urteil Delhaize keine Entscheidung über die Vereinbarkeit der spanischen Vorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht getroffen.

    Das geltende spanische Recht sei mit der vom Gerichtshof im Urteil Delhaize vorgenommenen Auslegung des Artikels 34 EG-Vertrag vereinbar und stimme mit der Gemeinschaftsregelung völlig überein.

    Die belgische Regierung und die zur ihrer Unterstützung beigetretenen Regierungen tragen vor, das streitige Erfordernis laufe auf eine mengenmäßige Beschränkung der Ausfuhren von nichtabgefülltem Riojawein im Sinne des Artikels 34 EG-Vertrag hinaus, wie der Gerichtshof bereits im Urteil Delhaize festgestellt habe.

    Die spanische Regelung falle somit nicht unter die vom Gerichtshof im Urteil Delhaize behandelte Fallgestaltung.

    Die belgische Regierung hebt hervor, daß der Gerichtshof das auf Artikel 18 der Verordnung Nr. 823/87 gestützte Argument bereits im Urteil Delhaize zurückgewiesen habe.

    Im Urteil Delhaize hat der Gerichtshof für Recht erkannt (Randnr. 26), daß Artikel 18 der Verordnung Nr. 823/87 nicht dahin ausgelegt werden kann, daß er die Mitgliedstaaten ermächtigt, Bedingungen vorzuschreiben, die den Vertragsbestimmungen über den Warenverkehr zuwiderlaufen.

    Es trifft zu, daß der Gerichtshof, wie die belgische Regierung und die zu ihrer Unterstützung beigetretenen Regierungen bemerkt haben, im Urteil Delhaize festgestellt hat, daß nicht nachgewiesen wurde, daß die Abfüllung des fraglichen Weines im Erzeugungsgebiet ein Vorgang ist, der für die Erhaltung der spezifischen Eigenschaften, die dieser Wein erworben hat (Randnr. 19), oder zur Garantie des Ursprungs des Erzeugnisses unerläßlich ist (Randnr. 21), oder daß die Lokalisierung der Abfülltätigkeiten als solche geeignet ist, die Qualität des Weines zu beeinflussen (Randnr. 23).

    Sie sollen gewährleisten, daß das mit ihnen versehene Erzeugnis aus einem bestimmten geographischen Bereich stammt und bestimmte besondere Eigenschaften aufweist (Urteil Delhaize, Randnr. 17).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    27 Die Richtlinie ist jedoch wie das gesamte abgeleitete Recht im Lichte der Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr, insbesondere des Artikels 36, auszulegen (in diesem Sinn Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 26, und vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 12).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    12 Wie die Kommission zu Recht ausgeführt hat, ist diese Richtlinie jedoch wie das gesamte abgeleitete Recht im Lichte der Bestimmungen des EWG-Vertrags über den freien Warenverkehr auszulegen (vgl. insbesondere das Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize et Le Lion, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 26).
  • EuGH, 02.10.2003 - C-12/02

    Grilli

    Hinsichtlich des im vorliegenden Fall auszulegenden Artikels 29 EG habe der Gerichtshof entschieden, dass diese Vorschrift unmittelbar anwendbar sei und als solche Rechte der Einzelnen begründe, die die Gerichte der Mitgliedstaaten zu wahren hätten (vgl. z. B. Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Das zwingt zu dem Schluß, daß die ausschließlichen Ausfuhrrechte der EDF und der GDF das Ziel, jedenfalls aber die Wirkung haben, die Ausfuhrströme spezifisch zu beschränken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnen- und den Außenhandel eines Mitgliedstaats zu schaffen, so daß der französische Binnenmarkt einen besonderen Vorteil erlangt (siehe zu Artikel 34 EG-Vertrag insbesondere Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 12).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-12/00

    SPANIEN UND ITALIEN WERDEN VERURTEILT, WEIL SIE DIE VERMARKTUNG VON ERZEUGNISSEN,

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Regelung des abgeleiteten Rechts wie Artikel 8 der Richtlinie 2000/36 nämlich nicht dahin ausgelegt werden, dass sie die Mitgliedstaaten ermächtigt, Bedingungen einzuführen oder aufrechtzuerhalten, die den Vertragsbestimmungen über den freien Warenverkehr zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize et Le Lion, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 26, vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, "Clinique", Slg. 1994, I-317, Randnr. 12, und vom 11. Juli 1996 in den Rechtssachen C-427/93, C-429/93 und C-436/93, Bristol-Myers Squibb u. a., Slg. 1996, I-3457, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

    Als Beispiele seien die Urteile Delhaize(21), Kommission/Belgien(22) und Sydhavnens Sten & Grus(23) genannt.

    21 - Urteil vom 9. Juni 1992, Delhaize (C-47/90, Slg. 1992, I-3669, Randnr. 12).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Gulmann vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache Delhaize (C-47/90, Slg. 1992, I-3669).

  • EuGH, 20.05.2003 - C-469/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DEN UMFANG DES SCHUTZES, DER DEM KÄSE .GRANA PADANO"

    Die Cour de cassation, an die sich Ravil mit einem Rechtsmittel gewandt hat, vertritt unter Verweis auf die Urteile vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90 (Delhaize, Slg. 1992, I-3669) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-388/95 (Belgien/Spanien, Slg. 2000, I-3123) die Auffassung, dass die Entscheidung des Rechtsstreits von der Auslegung des Artikels 29 EG abhänge.
  • EuGH, 10.11.1992 - C-3/91

    Exportur / LOR und Confiserie du Tech

    Die Ursprungsbezeichnung hingegen gewährleistet über die geographische Herkunft des Erzeugnisses hinaus, daß die Ware unter Beachtung von Qualitäts- oder Fabrikationsnormen erzeugt wurde, die von einer Behörde erlassen und von dieser Behörde überwacht werden; sie gewährleistet damit auch bestimmte besondere Eigenschaften (vgl. Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-47/90, Delhaize, Slg. 1992, I-3669, Randnrn.
  • VG Würzburg, 04.04.2019 - W 3 K 18.821

    Frankenwein darf auch an der Mosel abgefüllt werden

    Dies ergibt sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Juni 1992 (C - 47/90 "Delhaize" - juris); hier hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass eine für Weine mit einer Ursprungsbezeichnung geltende nationale Regelung, die die Menge Wein, die in nicht abgefülltem Zustand ausgeführt werden darf, begrenzt und im Übrigen den Verkauf von nicht abgefülltem Wein innerhalb des Erzeugungsgebiets erlaubt, eine nach Art. 34 EG-Vertrag (nunmehr Art. 35 AEUV) verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Ausfuhrbeschränkung darstellt.

    Denn eine solche Regelung bewirkt eine spezifische Beschränkung der Ausfuhrströme von nicht abgefülltem Wein und verschafft damit denjenigen Abfüllbetrieben, die in dem Gebiet gelegen sind, in welchem die Abfüllung erfolgen darf, einen besonderen Vorteil (EuGH, U.v. 9.6.1992 - C - 47/90 - juris Rn. 12 bis 14; vgl. hierzu auch EuGH, U.v. 16.5.2000 - C - 388/95 "Rioja" - juris Rn. 41 bis 42).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-158/94

    Kommission / Italien

  • EuGH, 16.01.2003 - C-14/00

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2008 - C-110/05

    Kommission / Italien - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2005 - C-465/02

    HERR RUIZ-JARABO SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, DIE KLAGEN DEUTSCHLANDS UND

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2007 - C-307/05

    Del Cerro Alonso - Rahmenvereinbarung EGB, UNICE und CEEP - Befristete

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-469/00

    GENERALANWALT ALBER ÄUSSERT SICH ZUM UMFANG DES DURCH DIE URSPRUNGSBEZEICHNUNGEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2002 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige

  • OLG Dresden, 06.07.1999 - 14 U 3647/98

    Etikettierung von Mineralwasserflaschen in italienischer Sprache als

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1999 - C-412/97

    ED

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-108/01

    Consorzio del Prosciutto di Parma und Salumificio S. Rita

  • EuGH, 24.03.1994 - C-80/92

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2007 - C-457/05

    Schutzverband der Spirituosen-Industrie - Freiheit des Handelsverkehrs -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1997 - C-203/96

    Chemische Afvalstoffen Dusseldorp BV u. a. gegen Minister van Volkshuisvesting,

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95

    Belgien / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-169/99

    Schwarzkopf

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1994 - C-80/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21418
Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90 (https://dejure.org/1992,21418)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.01.1992 - C-47/90 (https://dejure.org/1992,21418)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Januar 1992 - C-47/90 (https://dejure.org/1992,21418)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Établissements Delhaize frères & Cie Le Lion SA gegen Promalvin SA und AGE Bodegas Unidas SA.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-3669
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 10.03.1983 - 172/82

    Fabricants raffineurs d'huile de graissage / Inter-Huiles

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    (20) - Ich verweise auf die Urteile vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) und vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsvöderfabriek Nederland BV, Slg. 1987, 3883).

    (28) - Dies wird bestätigt durch das Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), in dem Artikel 34 in einer Rechtssache zwischen Privatpersonen herangezogen wurde, in der es um die Frage der Rechtmässigkeit der bereits erwähnten französischen Altölregelung ging.

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    (15) - Vgl. Urteil vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347, Randnrn. 53 ff.).

    (26) - Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347).

  • EuGH, 06.10.1987 - 118/86

    Openbaar Ministerie / Nertsvoederfabriek Nederland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    Eine derartige Auffassung mag im Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsvöderfabriek, Slg. 1987, 3883) zum Ausdruck gekommen sein, das eine niederländische Regelung über die Verpflichtung zur Ablieferung von Schlachtabfällen betraf und in dem der Gerichtshof in Randnr. 9 unter Bezugnahme auf die Bestimmungen zweier Marktorganisationen ausführte: Da diese Bestimmungen die in den Artikeln 30 und 34 EWG-Vertrag enthaltenen Verbote wiederholen, ist die von dem vorlegenden Gericht beschriebene Regelung allein unter dem Gesichtspunkt dieser Artikel zu beurteilen, die die Beseitigung der mengenmässigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung betreffen und die als Bestandteil der gemeinsamen Marktorganisationen angesehen werden.

    (20) - Ich verweise auf die Urteile vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) und vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsvöderfabriek Nederland BV, Slg. 1987, 3883).

  • EuGH, 08.11.1979 - 15/79

    Groenveld

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    Der Gerichtshof hatte, wie erwähnt, zum ersten Mal im Urteil vom 8. November 1979 in der Rechtssache 15/79, Grönveld, Veranlassung zur Auslegung von Artikel 34 und hat diese Auslegung seither in mehreren Urteilen aufrechterhalten(18).

    (8) - Rechtssache 15/79 (Slg. 1979, 3409).

  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    Es ist weiterhin möglich, einen etwas restriktiveren Standpunkt zur Frage der Bedeutung der Marktorganisationen für die Anwendung der Vorschriften des EWG-Vertrags über den freien Warenverkehr im Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483) zu sehen, das niederländische Bestimmungen für den Käsesektor betraf.

    (18) - Vgl. z. B. Urteile vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 115/80 (Öbel, Slg. 1981, 1993), vom 1. April 1982 in den verbundenen Rechtssachen 141/81 bis 143/81 (Holdijk, Slg. 1982, 1299), vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 286/81 (Oosthök, Slg. 1982, 4575) und vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 237/82 (Jongeneel Kaas, Slg. 1984, 483).

  • EuGH, 10.11.1982 - 261/81

    Rau / De Smedt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    (27) - Rechtssache 261/81 (Slg. 1982, 3961).
  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    Der Gerichtshof selbst hat in einer Rechtssache, in der vorgetragen worden war, daß Ursprungsbezeichnungen von Artikel 36 umfasst würden, eine Stellungnahme zu dieser Frage vermieden, da er der Ansicht war, daß die fragliche nationale Regelung schon deshalb nicht als gerechtfertigt angesehen werden könne, weil sie die übrigen Voraussetzungen für die Anwendung von Artikel 36 nicht erfuellte; vgl. Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83 (Prantl, Slg. 1984, 1299, Randnr. 35).
  • EuGH, 07.02.1985 - 173/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    (20) - Ich verweise auf die Urteile vom 10. März 1983 in der Rechtssache 172/82 (Inter-Huiles, Slg. 1983, 555), vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 173/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 491) und vom 6. Oktober 1987 in der Rechtssache 118/86 (Nertsvöderfabriek Nederland BV, Slg. 1987, 3883).
  • EuGH, 01.10.1987 - 311/85

    VVR / Sociale Dienst van de Plaatselijke en Gewestelijke Overheidsdiensten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    (25) - Vgl. u. a. Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1987 in der Rechtssache 311/85 (VVR Vereniging van Vlaamse Reisbureaus, Slg. 1987, 3801).
  • EuGH, 28.02.1991 - C-332/89

    Strafverfahren gegen Marchandise u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1992 - C-47/90
    Das jüngste Urteil des Gerichtshofes zu diesem Bereich ist das vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-332/89 (Marchandise u. a., Slg. 1991, I-1027).
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

  • EuGH, 18.05.1977 - 111/76

    Officier van justitie / Beert van den Hazel

  • EuGH, 17.12.1981 - 115/80

    Demont / Kommission

  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

  • EuGH, 01.04.1982 - 141/81

    Holdijk

  • EuGH, 15.12.1982 - 286/81

    Oosthoek

  • EuGH, 25.11.1986 - 148/85

    Direction générale des impôts / Forest

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