Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.1992 - C-156/91   

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https://dejure.org/1992,143
EuGH, 10.11.1992 - C-156/91 (https://dejure.org/1992,143)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.1992 - C-156/91 (https://dejure.org/1992,143)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 1992 - C-156/91 (https://dejure.org/1992,143)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 4
    1. Handlungen der Organe; Entscheidung; Unmittelbare Wirkung; Voraussetzungen; Befugnis der Mitgliedstaaten, von Bestimmungen abzuweichen, die unmittelbare Wirkung haben können; Auswirkungen

  • EU-Kommission

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

  • Wolters Kluwer

    1. Handlungen der Organe - Entscheidung - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Befugnis der Mitgliedstaaten, von Bestimmungen abzuweichen, die unmittelbare Wirkung haben können - Auswirkungen; (EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 4); 2. Landwirtschaft - Angleichung der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gebühren für Fleischkontrollen

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 85/73/EWG Art. 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; RL Nr. 85/73/EWG Art. 1 Abs. 1
    1. Handlungen der Organe - Entscheidung - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Befugnis der Mitgliedstaaten, von Bestimmungen abzuweichen, die unmittelbare Wirkung haben können - Auswirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen - Gebühr - Richtlinie 85/73/EWG - Entscheidung 88/408/EWG - Unmittelbare Wirkung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-5567
  • NJW 1993, 315
  • MDR 1993, 1139
  • NVwZ 1993, 258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
    So können derartige Bestimmungen unmittelbare Wirkung haben, wenn die Inanspruchnahme der insoweit eingeräumten Abweichungsmöglichkeiten einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich ist (siehe im gleichen Sinne Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 7).
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus EuGH, 10.11.1992 - C-156/91
    12 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70 (Grad, Slg. 1970, 825, Randnr. 5) entschieden hat, wäre es mit der den Entscheidungen durch Artikel 189 zuerkannten verbindlichen Wirkung unvereinbar, grundsätzlich auszuschließen, daß betroffene Personen sich auf die in der Entscheidung vorgesehene Verpflichtung berufen können.
  • EuGH, 15.04.2008 - C-268/06

    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

    58 bis 75), so dass die Möglichkeit, sich auf ihn zu berufen, der Annahme nicht entgegen steht, dass die geprüfte Bestimmung den Einzelnen Rechte verleiht, auf die sie sich vor Gericht berufen können und die die nationalen Gerichte gewährleisten müssen (vgl. entsprechend Urteile van Duyn, Randnr. 7, vom 10. November 1992, Hansa Fleisch Ernst Mundt, C-156/91, Slg. 1992, I-5567, Randnr. 15, vom 9. September 1999, Feyrer, C-374/97, Slg. 1999, I-5153, Randnr. 24, und vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnrn.
  • BGH, 14.12.2000 - III ZR 151/99

    Erhebung durchschnittlicher Pauschalbeträge als Gebühren für Untersuchungen und

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 10. November 1992 (Rs.C-156/91 - "Hansa Fleisch", Slg. 1992, I-5589, 5594 f = NJW 1993, 315 f Tz. 14-17) entschieden hat, hat die Bestimmung des Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG nach Ablauf der in Art. 11 vorgesehenen Frist unmittelbare Wirkung, die nicht von der in Art. 2 Abs. 2 den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, von den festgesetzten Pauschalbeträgen nach oben abzuweichen, berührt wird.

    Ungeachtet des Umstandes, daß der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage, ob sich der einzelne auf die gemeinschaftsrechtlichen Pauschalbeträge berufen kann, für die Ratsentscheidung 88/408/EWG bejaht und für die Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 93/118/EG verneint hat, was zugleich Bedeutung für die Frage hat, ob dem einzelnen durch den in Rede stehenden Gemeinschaftsrechtsakt ein Recht verliehen ist, steht dieses Recht nach dem einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglichen Art. 2 Abs. 2 Unterabs. 1 der Ratsentscheidung 88/408/EWG unter dem Vorbehalt, daß die Mitgliedstaaten, in denen die Lohnkosten, die Struktur der Betriebe und das Verhältnis zwischen Tierärzten und Fleischbeschauern von den für die Berechnung der Pauschalbeträge zugrunde gelegten Gemeinschaftsdurchschnitt abweichen, die Pauschalbeträge auf den Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten senken bzw. anheben dürfen (vgl. EuGH, NJW 1993, 315, 316 Tz. 21).

    Wie der Gerichtshof entschieden hat, verbietet keine Bestimmung der Ratsentscheidung 88/408/EWG den Mitgliedstaaten, regionalen oder örtlichen Behörden die Befugnis zu übertragen, unter den Voraussetzungen und in den Grenzen des Art. 2 Abs. 2 dieser Entscheidung von den Pauschalbeträgen der Gebühr abzuweichen (EuGH, NJW 1993, 315, 316 Tz. 24).

  • VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG, Urteil vom 20. Dezem-ber 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).

    Wie aus Art. 2 Abs. 2 der RL 85/73/EWG und Art. 2 Unterabsatz 1 der Entscheidung 88/408/EWG hervorgeht, konnten bereits damals die Pauschalbeträge der in Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG festgelegten Gebühren auf den Stand der tatsächlichen Untersuchungskosten angehoben werden, wenn diese über den festgesetzten Gebührenbeträgen lagen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, a.a.O., Rn. 16; zu den Voraussetzungen auch: BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 17).

    Anknüpfungspunkt sind allein die "tatsächlichen Kosten" (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Mundt -, a.a.O., Rn. 16).

    Im Übrigen ergibt sich auch aus Art. 7 der Entscheidung 88/408/EWG, dass die Abweichungen von den Pauschalbeträgen der Gebühr für alle Betriebe eines Mitgliedstaates oder nur für einen bestimmten Betrieb gelten können (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, a.a.O., Rn. 25).

    Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 10. November 1992 - Rs C-156/91 - Hansa Fleisch Mundt -, a.a.O.) ausgeführt, dass sich ein einzelner gegenüber einem Mitgliedstaat auf Art. 2 Abs. 1 der Entscheidung 88/408/EWG des Rates berufen kann, um sich der Erhebung von Gebühren zu widersetzen, die höher sind als die in dieser Bestimmung vorgesehenen, wenn die Voraussetzungen, von denen Art. 2 Abs. 2 der Entscheidung die Möglichkeit abhängig macht, die in Art. 2 Abs. 1 festgesetzten Gebührenbeträge anzuheben, nicht erfüllt sind.

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   Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91   

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hansa Fleisch Ernst Mundt GmbH & Co. KG gegen Landrat des Kreises Schleswig-Holstein.

    Gesundheitsbehördliche Kontrollen - Gebühr - Richtlinie 85/73/EWG - Entscheidung 88/408/EWG - Unmittelbare Wirkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1992, I-5567
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    So hat der Gerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1970 in der Rechtssache 9/70 (Grad/Finanzamt Traunstein, Slg. 1970, 825, Randnr. 5) ausgeführt:.

    So würde der Mitgliedstaat, der bei seiner Durchführung des Gemeinschaftsrechts besonders emsig war, benachteiligt werden (vgl. die Ausführungen des Generalanwalts Römer in seinen Schlussanträgen in der oben in Nr. 7 angeführten Rechtssache 9/70, Grad/Finanzamt Traunstein, a. a. O., 852).

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-188/89 (Foster, Slg. 1990, I-3313, Randnr. 16) festgestellt hat, können sich die einzelnen, wenn diese Voraussetzungen erfuellt sind,.
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Nach diesem Zeitpunkt besteht für das nationale Gericht die weitergehende Verpflichtung, alle einschlägigen Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts im Lichte der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften auszulegen; siehe zu dieser Verpflichtung das Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat:.
  • EuGH, 26.02.1986 - 152/84

    Marshall / Southampton und South-West Hampshire Area Health Authority

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Im Urteil vom 26. Februar 1986 in der Rechtssache 152/84 (Marshall/Southampton and South-West Hampshire Area Health Authority, Slg. 1986, 723, Randnrn. 46 f.) hat der Gerichtshof die Grundsätze, auf denen die Lehre der unmittelbaren Wirkung beruht, wie folgt dargelegt:.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Wenn sie nämlich den zulässigen Ermessensspielraum überschreiten, kann der Mitgliedstaat sich nicht auf sein Ermessen berufen, um der unmittelbaren Wirkung der Bestimmungen, die im übrigen unbedingt und hinreichend genau sind, zu entgehen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337, Randnr. 7, und Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Nederlandse Ondernemingen/Inspecteur der Invörrechten, Slg. 1977, 113, Randnr. 29).
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Wenn sie nämlich den zulässigen Ermessensspielraum überschreiten, kann der Mitgliedstaat sich nicht auf sein Ermessen berufen, um der unmittelbaren Wirkung der Bestimmungen, die im übrigen unbedingt und hinreichend genau sind, zu entgehen (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337, Randnr. 7, und Urteil vom 1. Februar 1977 in der Rechtssache 51/76, Nederlandse Ondernemingen/Inspecteur der Invörrechten, Slg. 1977, 113, Randnr. 29).
  • EuGH, 05.04.1979 - 148/78

    Ratti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Natürlich ist klar, daß eine Richtlinie oder Entscheidung dann, wenn ein Mitgliedstaat untätig geblieben ist, vor Ablauf der zu ihrer Durchführung festgelegten Frist keine unmittelbare Wirkung haben kann (vgl. Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 148/78, Ratti, Slg. 1979, 1629, Randnrn.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Demgemäß ist ein Mitgliedstaat berechtigt, die Durchführung durch Maßnahmen zu bewerkstelligen, die von regionalen oder kommunalen Behörden getroffen werden, sofern eine derartige Kompetenzverteilung einer ordnungsgemässen Umsetzung der betreffenden Bestimmungen entspricht (vgl. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 12, und Urteil vom 14. Januar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 227/85 bis 230/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1, Randnr. 9).
  • EuGH, 14.01.1988 - 227/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Demgemäß ist ein Mitgliedstaat berechtigt, die Durchführung durch Maßnahmen zu bewerkstelligen, die von regionalen oder kommunalen Behörden getroffen werden, sofern eine derartige Kompetenzverteilung einer ordnungsgemässen Umsetzung der betreffenden Bestimmungen entspricht (vgl. Urteil vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81, Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 12, und Urteil vom 14. Januar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 227/85 bis 230/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1, Randnr. 9).
  • EuGH, 08.10.1987 - 80/86

    Kolpinghuis Nijmegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-156/91
    Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 8. Oktober 1987 in der Rechtssache 80/86 (Kolpinghuis Nijmegen, Slg. 1987, 3969, Randnr. 15) ausgeführt:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-157/02

    Rieser Internationale Transporte

    63 - Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-156/91 (Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. 1992, I-5567, I-5578, Nrn. 23 und 24).

    65 - Urteil vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-156/91 (Hansa Fleisch Ernst Mundt, Slg. 1992, I-5567, Randnr. 20).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-212/04

    Adeneler u.a. - Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts

    In die gleiche Richtung tendiert auch Generalanwalt Jacobs (Schlussanträge vom 24. April 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Nrn. 29 ff.); weniger weit gehend noch seine Schlussanträge vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-156/91 (Hansa Fleisch, Slg. 1992, I-5567, Nrn. 23 und 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-313/02

    Wippel

    Während sich etwa Generalanwalt Darmon für eine generelle Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts schon vor Ablauf der Umsetzungsfrist ausspricht (verbundene Schlussanträge vom 14. November 1989 in den Rechtssachen C-177/88 und C-179/88, Dekker u. a., Slg. 1990, I-3941, I-3956, Nr. 11), geht Generalanwalt Jacobs weniger weit, nimmt aber immerhin eine Verpflichtung der nationalen Gerichte an, bereits in Kraft getretene nationale Maßnahmen zur Durchführung der Richtlinie im Einklang mit dieser auszulegen (Schlussanträge vom 25. Juni 1992 in der Rechtssache C-156/91, Hansa Fleisch, Slg. 1992, I-5567, Nrn. 23 und 24).
  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2032/00

    Erhebung von Gebühren für eine amtliche Trichinenuntersuchung sowie einer

    vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2002 - Rechtssachen C-284/00 und C-288/00 - Rdnr. 75; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.06.1992 - Rechtssache C-156/91 - Rdnr. 30.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-223/16

    Casertana Costruzioni

    11 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache Hansa Fleisch Ernst Mundt (C-156/91, EU:C:1992:279, Nr. 23), Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano in der Rechtssache Mangold (C-144/04, EU:C:2005:420, Nr. 120) und Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Adeneler u. a. (C-212/04, EU:C:2005:654, Nrn. 42 ff.).
  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 2031/00

    Erhebung von Gebühren für die Trichinenuntersuchung an Schweinen einer

    vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2002 - Rechtssachen C-284/00 und C-288/00 - Rdnr. 75; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.06.1992 - Rechtssache C-156/91 - Rdnr. 30.
  • VG Minden, 15.08.2002 - 9 K 4027/00

    Anforderungen an die Bemessung eines Gebührenbescheids für amtlich durchgeführte

    vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2002 - Rechtssachen C-284/00 und C-288/00 - Rdnr. 75; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.06.1992 - Rechtssache C-156/91 - Rdnr. 30.
  • VG Minden, 31.10.2002 - 9 K 2179/99

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren für fleischhygienerechtliche

    vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 21.03.2002 - Rechtssachen "? C-284/00 und C-288/00 - Rdnr. 75; vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 25.06.1992 - Rechtssache C-156/91 - Rdnr. 30.
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