Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 24.11.1993 - C-267/91, C-268/91   

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https://dejure.org/1993,43
EuGH, 24.11.1993 - C-267/91, C-268/91 (https://dejure.org/1993,43)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - C-267/91, C-268/91 (https://dejure.org/1993,43)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - C-267/91, C-268/91 (https://dejure.org/1993,43)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Begriff; Handelshemmnisse, die sich aus den Unterschieden zwischen den nationalen Rechtsvorschriften über Bedingungen ergeben, denen die Waren entsprechen müssen; Einbeziehung; Hemmnisse, die ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Weiterverkaufs von Waren zum Verlustpreis; Vorliegen einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung ; Bestehen von Rechtsvorschriften zwecks Regelung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

  • Wolters Kluwer

    Verbot des Weiterverkaufs von Waren zum Verlustpreis; Vorliegen einer Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung ; Bestehen von Rechtsvorschriften zwecks Regelung des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs durch das Verbot des Weiterverkaufs mit Verlust ("Keck und Mithouard")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Warenverkehr: Weiterverkauf zum Verlustpreis

  • opinioiuris.de

    Keck / Mithouard

  • Judicialis
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbot der Maßnahmen gleicher Wirkung - Keck u. a.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • nomos.de PDF, S. 45 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Grundfreiheiten im Spannungsfeld von europäischer Marktfreiheit und mitgliedstaatlichen Gestaltungskompetenzen (Claus Dieter Classen; EuR 2004, 416)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Kontrapunkt im Dienste eines europäischen Verfassungspluralismus

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die horizontale Direktwirkung der Grundfreiheiten

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)

  • law-journal.de PDF, S. 10 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keck und die Konvergenz der Grundfreiheiten (Johanna Croon; Bucerius Law Journal 3/2008, S. 119-124)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Keck-Entscheidung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-6097
  • NJW 1994, 121
  • ZIP 1993, 1813
  • NVwZ 1994, 365 (Ls.)
  • GRUR 1994, 296
  • GRUR Int. 1994, 56
  • BB 1994, 76
  • DB 1994, 36
 
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Wird zitiert von ... (284)

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Die Bundesrepublik Deutschland vertritt die Auffassung, dass die Infrastrukturabgabe den Vertriebsweg für zu verkaufende Produkte betreffe und daher eine Verkaufsmodalität im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905), darstelle, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 34 AEUV falle, da sie nicht offen oder versteckt diskriminierend sei.

    Dem Vorbringen der Bundesrepublik Deutschland, wonach die Infrastrukturabgabe lediglich eine Verkaufsmodalität im Sinne des Urteils vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, EU:C:1993:905), darstelle, kann nicht gefolgt werden.

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Ein solches Verbot falle aus den Gründen, die der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnrn. 15 bis 17) und vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92 (Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21) dargelegt habe, nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 28 EG.

    Nach diesem Kriterium sind Hemmnisse für den freien Warenverkehr, die sich in Ermangelung einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften daraus ergeben, dass Waren aus anderen Mitgliedstaaten, die dort rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht worden sind, bestimmten Vorschriften entsprechen müssen, selbst dann, wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten, nach Artikel 28 EG verbotene Maßnahmen gleicher Wirkung, es sei denn, dass sich ihre Anwendung durch einen Zweck rechtfertigen lässt, der im Allgemeininteresse liegt und den Erfordernissen des freien Warenverkehrs vorgeht (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649, Randnrn. 6, 14 und 15, und Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 15, und Familiapress, Randnr. 8).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Keck und Mithouard weiter festgestellt hat, können Handelsregelungen, auch wenn sie nicht die Merkmale der Waren selbst, sondern die Modalitäten von deren Verkauf betreffen, doch Maßnahmen gleicher Wirkung im Sinne von Artikel 28 EG sein, wenn sie zwei Voraussetzungen nicht genügen.

    So müssen diese Regelungen erstens für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sie müssen zweitens den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in gleicher Weise berühren (Urteile Keck und Mithouard, Randnr. 16, und Hünermund u. a., Randnr. 21, sowie Urteil vom 9. Februar 1995 in der Rechtssache C-412/93, Leclerc-Siplec, Slg. 1995, I-179, Randnr. 21).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    102 Diese Schlußfolgerung wird auch nicht durch die von der URBSFA und der UEFA angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofes entkräftet, wonach die Anwendung von Artikel 30 des Vertrages auf Maßnahmen ausgeschlossen ist, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, sofern sie für alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gelten, die ihre Tätigkeit im Inland ausüben, und sofern sie den Absatz der inländischen Erzeugnisse und der Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten rechtlich wie tatsächlich in der gleichen Weise berühren (vgl. Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 16).

    Sie können daher nicht den Regelungen über die Modalitäten des Verkaufs von Waren gleichgestellt werden, die nach dem Urteil Keck und Mithouard nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Vertrages fallen (vgl. für den freien Dienstleistungsverkehr auch Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnrn. 36 bis 38).

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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Bernard Keck und Daniel Mithouard.

    Freier Warenverkehr - Verbot des Weiterverkaufs zum Verlustpreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-6097
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