Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.1993 - C-155/91   

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https://dejure.org/1993,331
EuGH, 17.03.1993 - C-155/91 (https://dejure.org/1993,331)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.1993 - C-155/91 (https://dejure.org/1993,331)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 1993 - C-155/91 (https://dejure.org/1993,331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigerklärung einer europäischen Richtlinie ; Gemeinschaftsregelung zur Abfallbeseitigung ; Zuständigkeitssystem der Gemeinschaft

  • Judicialis

    EWGV Art. 173; ; EWGV Art. 100a; ; EWGV Art. 130s

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 173; EWGV Art. 100a; EWGV Art. 130s
    1. Handlungen der Organe - Wahl der Rechtsgrundlage - Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-939
  • NJW 1993, 3188 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 872
  • DVBl 1993, 777
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
    12 Zwar sind Abfälle, seien sie rückführbar oder nicht, als Erzeugnisse anzusehen, deren Verkehr gemäß Artikel 30 EWG-Vertrag grundsätzlich nicht verhindert werden darf (Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 28).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, daß der für die Umweltpolitik der Gemeinschaft in Artikel 130r Absatz 2 EWG-Vertrag aufgestellte Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen, bedeutet, daß es Sache jeder Region, Gemeinde oder anderen Gebietskörperschaft ist, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Aufnahme, Behandlung und Beseitigung ihrer eigenen Abfälle sicherzustellen; diese sind daher möglichst nah am Ort ihrer Erzeugung zu beseitigen, um ihre Verbringung soweit wie möglich einzuschränken (Urteil Kommission/Belgien, a. a. O., Randnr. 34).

  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
    Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90, Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193, Randnr. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist nämlich der Rückgriff auf Artikel 100a nicht gerechtfertigt, wenn der zu erlassende Rechtsakt nur nebenbei eine Harmonisierung der Marktbedingungen innerhalb der Gemeinschaft bewirkt (Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17).

  • EuGH, 04.10.1991 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist nämlich der Rückgriff auf Artikel 100a nicht gerechtfertigt, wenn der zu erlassende Rechtsakt nur nebenbei eine Harmonisierung der Marktbedingungen innerhalb der Gemeinschaft bewirkt (Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17).
  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
    Daher hätte sie wie die Richtlinie über die Abfälle der Titandioxid-Industrie, die Gegenstand des Urteils vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, im folgenden: Titandioxid-Urteil) gewesen sei, allein auf der Grundlage von Artikel 100a EWG-Vertrag erlassen werden müssen.
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Nach seiner gefestigten Rechtsprechung stellt der Gerichtshof bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten im Allgemeinen auf die Ziele der fraglichen Maßnahme ab (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 1993, Kommission/Rat, C-155/91, Slg. 1993, I-939, Rn. 20; Urteil vom 23. Februar 1999, Parlament/Rat, C-42/97, Slg. 1999, I-869, Rn. 36, 38), bei der Abgrenzung von Wirtschafts- und Währungspolitik darüber hinaus auch auf die eingesetzten Mittel (Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 55, 60).

    Lediglich mittelbare Auswirkungen einer Maßnahme für andere Bereiche hält der Gerichtshof bei der Kompetenzabgrenzung nicht für ausschlaggebend (vgl. EuGH, Urteil vom 17. März 1993, Kommission/Rat, C-155/91, Slg. 1993, I-939, Rn. 18 ff.; Urteil vom 23. Februar 1999, Parlament/Rat, C-42/97, Slg. 1999, I-869, Rn. 39 ff.; Urteil vom 27. November 2012, Pringle, C-370/12, EU:C:2012:756, Rn. 56).

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Nach ständiger Rechtsprechung dürfe sich die Gemeinschaft nicht auf Artikel 100a stützen, wenn der zu erlassende Rechtsakt die Marktbedingungen in der Gemeinschaft gleichsam nur "nebenbei" harmonisiere (Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17, vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19, vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 25, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 45).

    Im Rahmen seiner Rechtsprechung zu Artikel 129 EG-Vertrag habe der Gerichtshof in den Urteilen vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265) und vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97 (Kommission/Rat, Slg. 2000, I-0000) unterstrichen, dass die Erfordernisse des Schutzes der menschlichen Gesundheit Bestandteil der anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Binnenmarktpolitik, seien.

  • EuGH, 09.10.2001 - C-377/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DER NIEDERLANDE AUF NICHTIGERKLÄRUNG DER

    Für die Ermittlung der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts, die dessen Erlass zugrunde zu legen ist, ist auf das Hauptziel des Rechtsakts abzustellen (vgl. Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19 bis 21).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,18256
Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91 (https://dejure.org/1992,18256)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.12.1992 - C-155/91 (https://dejure.org/1992,18256)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1992 - C-155/91 (https://dejure.org/1992,18256)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

    Abfallrichtlinie - Rechtsgrundlage

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1993, I-939
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.10.1991 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91
    Im Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88 (Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529) hat der Gerichtshof nämlich ausgeführt, daß der Rückgriff auf Artikel 100a nicht gerechtfertigt sei, wenn der zu erlassende Rechtsakt nur nebenbei eine Harmonisierung der Bedingungen für den Handel innerhalb der Gemeinschaft bewirke .

    Es sei aber noch einmal darauf hingewiesen, daß es sich hierbei um eine bloße Nebenwirkung handelt, die nach dem obengenannten Urteil in der Rechtssache C-70/88 nicht die Heranziehung des Artikels 100a als Rechtsgrundlage für die Richtlinie rechtfertigen kann.Daraus folgt, daß im vorliegenden Fall der Rat, indem er seine bisherige Praxis bestätigt und den angefochtenen Rechtsakt auf der Grundlage des Artikels 130s erlassen hat, ordnungsgemäß gehandelt hat.

  • EuGH, 11.06.1991 - C-300/89

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91
    Vor einer Prüfung der streitigen Richtlinie erscheint es mir zweckmäßig, auf die allgemeinen Kriterien hinzuweisen, die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes für die Anwendung der fraglichen Vorschriften gelten.Der Gerichtshof hat sich bereits im Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, 2867, im folgenden: Titandioxid-Urteil) zum Verhältnis zwischen Artikel 100a und Artikel 130s geäußert.
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91
    Im Gegenteil, die Richtlinie geht in Übereinstimmung mit dem vom Gerichtshof im Urteil vom 9. Juli 1992 in der Rechtssache C-2/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-4431, Randnrn.
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