Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 09.02.1994 - C-319/92   

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https://dejure.org/1994,876
EuGH, 09.02.1994 - C-319/92 (https://dejure.org/1994,876)
EuGH, Entscheidung vom 09.02.1994 - C-319/92 (https://dejure.org/1994,876)
EuGH, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - C-319/92 (https://dejure.org/1994,876)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein

    Richtlinie 78/686 des Rates, Artikel 3 und 20, und Richtlinie 78/687 des Rates, Artikel 1 Absatz 4
    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Zahnärzte - Zulassung als Kassenzahnarzt - Nationale Vorschrift, wonach ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats, der zur Berufsausübung zugelassen ist, aber nur einen von einem ...

  • EU-Kommission

    Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein

  • Judicialis

    Richtlinie 78/686/EWG Art. 20; ; Richtlinie 78/686/EWG Art. 3; ; EWGV Art. 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarecht; Niederlassungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise eines Zahnarztes; Zulassung zur Berufsausübung in einem Drittstaat

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Niederlassung und Dienstleistung - Zahnarzt - Anerkennung von Befähigungsnachweisen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-425
  • NJW 1994, 2409
  • NVwZ 1994, 1094 (Ls.)
  • EuZW 1994, 217
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 09.02.1994 - C-319/92
    26 Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 15) festgestellt hat, können nationale Qualifikationsvoraussetzungen, selbst wenn sie ohne Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit angewandt werden, sich dahin auswirken, daß sie die Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten in der Ausübung des ihnen durch Artikel 52 EWG-Vertrag gewährleisteten Niederlassungsrechts beeinträchtigen.
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    16, 19 und 20, vom 9. Februar 1994, Haim, C-319/92, Slg. 1994, I-425, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1999 - C-424/97

    Haim

    48 Im Hinblick auf den Ausgangsrechtsstreit ist eine erste Feststellung angebracht: Seit dem Urteil Haim I ist klargestellt, daß weder dem deutschen Staat noch der zuständigen Einrichtung, noch dem Beamten, der den ablehnenden Bescheid erlassen hat, in bezug auf das Gemeinschaftsrecht auch nur der geringste Gestaltungsspielraum zustand.

    52 Die zuständige Einrichtung oder der zuständige Beamte ihrerseits hätten die betreffende Vorschrift der ZOZ unangewendet lassen und die durch das Urteil Haim I vorgeschriebene Prüfung vornehmen müssen(22).

    Im Gegenteil verbiete Artikel 20 der Richtlinie 78/686 es, wie der Gerichtshof im Urteil Haim I festgestellt habe, einem Mitgliedstaat nicht, als Voraussetzung für die Zulassung als Kassenzahnarzt die Ableistung einer Vorbereitungszeit zu verlangen.

    87 Im Urteil Haim I haben Sie für Recht erkannt, daß die Richtlinie 78/686 nur Inhaber eines von den Mitgliedstaaten erteilten Diploms erfaßt.

    (1) - Rechtssache C-319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425).

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim

    In seinem Urteil vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425; im folgenden: Urteil Haim I) entschied der Gerichtshof, daß Artikel 20 der Richtlinie 78/686 einem Mitgliedstaat nicht verbietet, von einem Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats, der keinen in Artikel 3 dieser Richtlinie genannten Befähigungsnachweis besitzt, als Voraussetzung für seine Zulassung als Kassenzahnarzt die Ableistung einer Vorbereitungszeit zu verlangen, auch wenn der Betreffende zur Berufsausübung im Hoheitsgebiet des erstgenannten Staates zugelassen ist, und daß Artikel 20 einen Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der ein von einem Drittstaat ausgestelltes Diplom besitzt, auch dann nicht von der Ableistung der Vorbereitungszeit befreit, wenn dieses Diplom von einem anderen Mitgliedstaat als einem in Artikel 3 der Richtlinie genannten Diplom gleichwertig anerkannt worden ist.
  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    In einem solchen Fall ohne EU-rechtlichen Auslandsbezug würde die EU-rechtliche Gleichwertigkeitsanerkennung missbraucht, wenn durch sie ein in Deutschland absolviertes Studium der Sozialpädagogik dem Studium der Psychologie gleichgestellt würde und dies ermöglichte, auf sie gegründet hier in Deutschland eine weitere - sonst nicht erreichbare - Qualifikation zu erlangen (vgl dazu zB EuGH, Urteil vom 28. Januar 1992 - Rs. C-330 und 331/90 - [Lopez Brea und Hidalgo Palacios], RdNr 8 f, EuGHE 1992, I-323, 336; Urteil vom 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - [Salomone Haim], RdNr 21, NJW 1994, 2409, 2410 = SozR 3-6082 Art. 20 Nr. 1 S 6 oben; Urteil vom 16. Februar 1995 - Rs. C-29/94 bis C-35/94 - [Jean-Louis Aubertin ua], RdNr 9-11, EuGHE 1995, I-301, 316; Urteil vom 2. Juli 1998 - Rs. C-225/95 bis 227/95 - [Kapasakalis ua], RdNr 21 bis 24, EuGHE 1998, I-4239, 4250; der Sache nach zu Grunde liegend das Urteil vom 27. Oktober 1982 - Rs 35 und 36/82 - [Morson und Jhanjan], RdNr 15-17, EuGHE 1982, 3723, 3736 = NJW 1983, 2751, 2752).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23

    Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    11 Urteil vom 9. Februar 1994 (C-319/92, EU:C:1994:47, Rn. 20 und 21).

    35 Urteil vom 9. Februar 1994, Haim (C-319/92, EU:C:1994:47, Rn. 26).

  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20; v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28; v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38; v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).
  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Artikel 52 EG-Vertrag, insbesondere die Urteile vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) und vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425) macht er geltend, dass die Weigerung der französischen Behörden, sein argentinisches Arztdiplom anzuerkennen, sowohl gegen Sinn und Zweck als auch gegen den Wortlaut dieser Bestimmung verstoße.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01

    Morgenbesser

    31: - Urteil in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 16.32: - Urteile vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76 (Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnrn. 19 ff.) und in der Rechtssache C-55/94 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 38.33: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, und vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92 (Haim, Slg. 1994, I-425, Randnr. 26).

    38: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-238/98 (zitiert in Fußnote 36), Randnr. 39.39: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 21, in der Rechtssache C-319/92 (zitiert in Fußnote 33), Randnr. 28, und in der Rechtssache C-238/98 (zitiert in Fußnote 36), Randnr. 23.40: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 17, und in der Rechtssache C-104/91 (zitiert in Fußnote 35), Randnr. 12; vgl. das Urteil in der Rechtssache 222/86 (zitiert in Fußnote 30), Randnr. 13.41: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 19, in der Rechtssache C-104/91 (zitiert in Fußnote 35), Randnr. 14, in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 32, und in der Rechtssache C-238/98 (zitiert in Fußnote 36), Randnr. 36.42: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 34. .

  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen

    16, 19 und 20, sowie die Urteile vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92, Haim, Slg. 1994, I-425, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-238/98

    Hocsman

    9: - Zitiert oben in Nr. 23.10: - Urteil vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92 (Slg. 1994, I-425).

    23: - Rechtssache C-319/92 (zitiert in Fußnote 9, Randnrn. 27 bis 29).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-102/02

    Beuttenmüller

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2002 - L 11 KA 54/01

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99

    Kommission / Spanien

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 42/90

    Als gleichwertig anerkannter Befähigungsnachweis; Anerkannter

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-16/99

    Erpelding

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-13/17

    Fédération des entreprises de la beauté

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00

    Dreessen

  • BVerwG, 17.07.1996 - 3 B 16.96

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anordnung des Ruhens der ärztlichen Approbation

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-110/01

    Tennah-Durez

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-319/92   

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https://dejure.org/1993,26326
Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-319/92 (https://dejure.org/1993,26326)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.11.1993 - C-319/92 (https://dejure.org/1993,26326)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. November 1993 - C-319/92 (https://dejure.org/1993,26326)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Salomone Haim gegen Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein.

    Niederlassung und Dienstleistung - Zahnarzt - Anerkennung von Befähigungsnachweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-425
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-319/92
    In der Rechtssache, die zum Urteil Vlassopoulou(27) geführt hat, beantragte die Klägerin des Ausgangsverfahrens, eine in Athen zugelassene griechische Rechtsanwältin, ihre Zulassung als Rechtsanwältin in Mannheim.

    Zwar ist der Aufnahmemitgliedstaat berechtigt, die Ableistung einer Vorbereitungszeit vorzusehen, aus Artikel 5 des Vertrags und aus dem Urteil Vlassopoulou ergibt sich aber, daß er die Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie die Erfahrung berücksichtigen muß, die der Betreffende in einem anderen Mitgliedstaat erworben hat, und dabei die nachgewiesenen Fähigkeiten mit den erforderlichen Fähigkeiten zu vergleichen hat.

    (27) - Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-13/17

    Fédération des entreprises de la beauté

    29 In ihrer schriftlichen und mündlichen Stellungnahme hat die Kommission sich insbesondere auf das Urteil vom 9. Februar 1994, Haim (C-319/92, EU:C:1994:47, Rn. 21), sowie auf die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in dieser Rechtssache Haim (C-319/92, EU:C:1993:895, Nrn. 16 bis 18 und 32) bezogen.
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