Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.1994 - C-332/92, C-333/92, C-335/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,713
EuGH, 03.03.1994 - C-332/92, C-333/92, C-335/92 (https://dejure.org/1994,713)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.1994 - C-332/92, C-333/92, C-335/92 (https://dejure.org/1994,713)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 1994 - C-332/92, C-333/92, C-335/92 (https://dejure.org/1994,713)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,713) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    EWG-Vertrag, Artikel 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung - Beurteilung durch das nationale Gericht - Vereinbarkeit der Vorlageentscheidung mit dem nationalen Gerichtsorganisations- und -verfahrensrecht - Keine ...

  • EU-Kommission

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

  • Wolters Kluwer

    Nichtrückzahlung einer innerstaatlichen Abgabe; Diskriminierung durch eine "Vertragsabgabe"; Erhebung von Verbrauchsteuern in der Gemeinschaft ; Rohreis italienischen Ursprungs

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2; ; EWG-Vertrag Artikel 5; ; Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 Artikel 17 Absatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Erfordernis einer vorherigen streitigen Verhandlung - Beurteilung durch das nationale Gericht - Vereinbarkeit der Vorlageentscheidung mit dem nationalen Gerichtsorganisations- und -verfahrensrecht - Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    14 Der Ente Risi macht drittens geltend, da eine Präzedenzentscheidung wie das Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73 (Geddo, Slg. 1973, 865) vorliege, die die in den Ausgangsverfahren aufgeworfenen Rechtsfragen löse, sei den vorlegenden Gerichten eine erneute Anrufung des Gerichtshofes untersagt gewesen, es sei denn, sie hätten begründet, weshalb die vom Gerichtshof bereits vorgenommene Auslegung geändert werden solle.

    15 Abgesehen davon, daß die Fragen, die dem genannten Urteil Geddo zugrunde lagen, nicht mit den in den vorliegenden Rechtssachen gestellten übereinstimmen, ist insoweit daran zu erinnern, daß Artikel 177 EWG-Vertrag es den nationalen Gerichten gestattet, dem Gerichtshof Auslegungsfragen jederzeit erneut vorzulegen, wenn sie dies für angebracht halten (Urteil vom 27. März 1963 in den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Slg. 1963, 65, 81).

    30 In dem Urteil Geddo hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß eine derartige Abgabe den Ausfuhrerstattungen betreffenden Bestimmungen der Verordnung nur zuwiderläuft, falls sie bewirkt, daß sich dadurch der Erstattungsbetrag verringert.

  • EuGH, 11.03.1992 - C-78/90

    Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    22 Was Artikel 5 EWG-Vertrag betrifft, ist darauf hinzuweisen, daß diese Bestimmung so allgemein formuliert ist, daß ihre selbständige Anwendung nicht in Frage kommt, wenn die betreffende Fallgestaltung durch eine spezifische Vorschrift des EWG-Vertrags, wie in den vorliegenden Ausgangsverfahren durch Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2, geregelt ist (Urteil vom 11. März 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90, Slg. 1992, I-1847, Randnr. 19).
  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    13 Insoweit ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof, wie er in dem Urteil vom 14. Januar 1982 in der Rechtssache 65/81 (Reina, Slg. 1982, 33, Randnr. 7) ausgeführt hat, nach der Verteilung der Aufgaben zwischen ihm und den nationalen Gerichten nicht befugt ist nachzuprüfen, ob die Entscheidung, durch die er angerufen worden ist, den nationalen Vorschriften über die Gerichtsorganisation und das Verfahren entspricht.
  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    Es ist jedoch festzustellen, daß eine vorherige streitige Verhandlung nicht zu den Voraussetzungen für die Durchführung des in Artikel 177 EWG-Vertrag vorgesehenen Verfahrens gehört und daß es allein vom nationalen Gericht zu beurteilen ist, ob die Anhörung des Beklagten vor dem Erlaß eines Vorlagebeschlusses erforderlich ist (Urteil vom 20. Oktober 1993 in der Rechtssache C-10/92, Balocchi, Randnrn. 13 und 14, noch nicht in der Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 11.06.1992 - C-149/91

    Sanders Adour und Guyomarc'h Orthez / Directeur des services fiscaux des

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    Er kann aber aus der Fassung der Fragen des vorlegenden Gerichts unter Berücksichtigung des von diesem mitgeteilten Sachverhalts das herausschälen, was die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betrifft, um diesem Gericht die Lösung der ihm vorliegenden Rechtsfrage zu ermöglichen (Urteil vom 11. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-149/91 und C-150/91, Sanders Adour und Guyomarc' h Orthez Nutrition animale, Slg. 1992, I-3899, Randnr. 10).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-67/91

    Dirección General de Defensa de la Competencia / Asociación Española de Banca

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    Das Ersuchen eines nationalen Gerichts kann nur zurückgewiesen werden, wenn offensichtlich kein Zusammenhang zwischen der von diesem Gericht erbetenen Auslegung des Gemeinschaftsrechts oder Prüfung der Gültigkeit einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts und den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens besteht (siehe insbesondere Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-67/91, Asociación Española de Banca Privada u. a., Slg. 1992, I-4785, Randnrn. 25 und 26).
  • EuGH, 27.03.1963 - 28/62

    Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische

    Auszug aus EuGH, 03.03.1994 - C-332/92
    15 Abgesehen davon, daß die Fragen, die dem genannten Urteil Geddo zugrunde lagen, nicht mit den in den vorliegenden Rechtssachen gestellten übereinstimmen, ist insoweit daran zu erinnern, daß Artikel 177 EWG-Vertrag es den nationalen Gerichten gestattet, dem Gerichtshof Auslegungsfragen jederzeit erneut vorzulegen, wenn sie dies für angebracht halten (Urteil vom 27. März 1963 in den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Slg. 1963, 65, 81).
  • BFH, 13.02.2019 - XI R 1/17

    Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig

    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u.a. EuGH-Urteile Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26; BFH-Urteile vom 30. August 2017 XI R 37/14, BFHE 259, 175, Rz 19; vom 2. August 2018 V R 21/16, BFHE 262, 548, Rz 22, m.w.N.).

    bb) Zudem erfolgt die Zahlung durch die zu Recht abgemahnten Rechtsverletzer weder aus freien Stücken noch zufallsabhängig (vgl. dazu EuGH-Urteile Tolsma, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 19; Cibo Participations vom 27. September 2001 C-16/00, EU:C:2001:495, BFH/NV 2002, Beilage 1, 6, Rz 43).

    b) Zum anderen sind die Grundsätze der Steuerbarkeit und des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen Leistung und Entgelt --auch bei Ungewissheit einer Zahlung-- rechtsgrundsätzlich geklärt (vgl. EuGH-Urteile Tolsma, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 f.; Cibo Participations, EU:C:2001:495, BFH/NV 2002, Beilage 1, 6, Rz 43; Bastova, EU:C:2016:855, UR 2016, 913, Rz 28 f.).

  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    a) Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u.a. EuGH-Urteile Tolsma vom 3. März 1994 C-16/93, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12. Mai 2016 C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26).

    b) Der EuGH hat zudem durch Urteil Bastova vom 10. November 2016 C-432/15 (EU:C:2016:855, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2016, 913, Mehrwertsteuerrecht --MwStR-- 2016, 991) entschieden, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb (dort: Pferderennen) keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung ist, wenn für die Teilnahme weder ein Antrittsgeld noch eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird und nur Teilnehmer (dort: die Eigentümer der Pferde) mit einer erfolgreichen Platzierung ein --sei es auch ein im Voraus festgelegtes-- Preisgeld erhalten; denn die Ungewissheit einer Zahlung sei geeignet, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Leistungsempfänger erbrachten Dienstleistung und der ggf. erhaltenen Zahlung aufzuheben (vgl. entsprechend EuGH-Urteile Tolsma, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 19, und Cibo Participations vom 27. September 2001 C-16/00, EU:C:2001:495, BFH/NV 2002, Beilage 1, 6, Rz 43).

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 13/18

    Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig

    Außerdem muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Leistung und der tatsächlich vom Steuerpflichtigen empfangenen Gegenleistung bestehen: Im Rahmen eines Rechtsverhältnisses müssen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Dienstleistung bildet (vgl. u.a. EuGH-Urteile Tolsma vom 03.03.1994 - C-16/93, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, Rz 13 und 14; Gemeente Borsele vom 12.05.2016 - C-520/14, EU:C:2016:334, HFR 2016, 664, Rz 24; Lajver vom 02.06.2016 - C-263/15, EU:C:2016:392, HFR 2016, 665, Rz 26; Senatsurteil vom 30.08.2017 - XI R 37/14, BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 19; BFH-Urteil vom 02.08.2018 - V R 21/16, BFHE 262, 548, BStBl II 2019, 339, Rz 22, m.w.N.).

    cc) Die Steuerbarkeit von Glücksspielen bestätigt aus der Sicht des erkennenden Senats unionsrechtlich außerdem zweifelsfrei das EuGH-Urteil Town & County Factors vom 17.09.2002 - C-498/99 (EU:C:2002:494, BFH/NV 2003, Beilage 1, 35), auf das das FA zutreffend hingewiesen hat: Der EuGH hat dort entschieden, dass bei der Veranstaltung eines Wettbewerbs der im dortigen Ausgangsverfahren fraglichen Art (Ratewettbewerb gegen Teilnahmegebühr, bei dem die Höhe der Teilnahmegebühr variiert je nach Anzahl der Kreuze, Rz 7, und der Gewinn aus den Teilnahmegebühren bestritten wird, Rz 9) zwischen dem Veranstalter des Wettbewerbs und den Teilnehmern gegenseitige Leistungen --i.S. des EuGH-Urteils Tolsma (EU:C:1994:80, HFR 1994, 357)-- ausgetauscht werden, wobei das vom Veranstalter in Form von Teilnahmegebühren bezogene Entgelt den tatsächlichen Gegenwert für die Dienstleistung darstellt, die er gegenüber den Teilnehmern erbringt (Rz 20).

    aa) Es trifft zwar zu, dass der EuGH dort in Rz 37 --u.a. unter Hinweis auf das EuGH-Urteil Tolsma (EU:C:1994:80, HFR 1994, 357)-- zur Teilnahme eines Pferds an einem Pferderennen ausgeführt hat, dass die Unwägbarkeiten, ob das Pferd gewinnt, einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Überlassung des Pferds durch den Eigentümer und dem Erhalt des Preisgeldes ausschließen.

    bb) Allerdings hat der EuGH dort in den Rz 32 und 35 --in Übereinstimmung mit der unter II.1.e zitierten Rechtsprechung-- eine Leistung des Veranstalters gegen Entgelt bejaht, so wie der EuGH dies bereits in Rz 20 des Urteils Town & County Factors (EU:C:2002:494, BFH/NV 2003, Beilage 1, 35) trotz des Hinweises auf das EuGH-Urteil Tolsma (EU:C:1994:80, HFR 1994, 357) getan hat.

    Stellt die bloße Teilnahme des Spielhallenbetreibers mit Geldspielgeräten am Glücksspiel mit dem teilnehmenden Spieler an den Geldspielgeräten einen steuerbaren Umsatz gegen Entgelt i.S. der MwStSystRL dar, bei dem es nicht bereits im Lichte der bisherigen Rechtsprechung des EuGH (Tolsma, EU:C:1994:80, HFR 1994, 357, und Bastova, EU:C:2016:855, UR 2016, 913) aufgrund der Zufälligkeit des Spielergebnisses (Gewinn oder Verlust) an dem für eine steuerbare Leistung notwendigen unmittelbaren Zusammenhang fehlt?.

    Stellt das bloße Anbieten der Möglichkeit zum Glücksspiel im Bereich des automatenbasierten Glücksspiels im Lichte der Rechtssache Tolsma (EU:C:1994:80, HFR 1994, 357) eine Leistung gegen Entgelt dar, obgleich der Betreiber einer Spielhalle für die bloße Einräumung der Möglichkeit, Geldspielgeräte zu benutzen, vom Besucher der Spielhalle keine Vergütung erlangt?.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,24276
Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92 (https://dejure.org/1993,24276)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.11.1993 - C-332/92 (https://dejure.org/1993,24276)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. November 1993 - C-332/92 (https://dejure.org/1993,24276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,24276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Eurico Italia Srl, Viazzo Srl und F & P SpA gegen Ente Nazionale Risi.

    Gemeinsame Marktorganisation für Reis - Vertragsabgabe - Erstattung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1994, I-711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    Die den Rechtssachen C-332/92 (Eurico Italia Srl) sowie C-333/92 und C-335/92 (Viazzo Srl und F & P SpA) zugrunde liegenden Sachverhalte entsprechen dem der Rechtssache Geddo, wobei der Reis in den beiden letztgenannten Rechtssachen in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft und in der Rechtssache Eurico Italia - also unter Zahlung von Erstattungen - in ein Drittland ausgeführt wurde.

    In den Rechtssachen C-333/92 und C-335/92 stellen Ihnen die Conciliatura und die Pretura Circondariale Vercelli wortgleich zwei Vorlagefragen, mit denen Sie ersucht werden, zu prüfen, ob die Nichtrückzahlung der Vertragsabgabe im Fall der Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat 1) das allgemeine gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot und speziell Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 und Artikel 5 EWG-Vertrag sowie 2) den allgemeinen Grundsatz verletzt, daß ausgeführte Erzeugnisse dort zu besteuern sind, wo sie verbraucht werden.

    (37) - Entscheidung des judex a quo in den Rechtssachen C-333/92 und C-335/92, S. 3 der französischen Übersetzung.

  • EuGH, 08.04.1976 - 112/75

    Sécurité sociale Nancy / Hirardin

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (23) - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 112/75 (Hirardin, Slg. 1976, 553, Randnr. 8).
  • EuGH, 13.03.1979 - 86/78

    Peureux

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (41) - Urteil vom 13. März 1979 in der Rechtssache 86/78 (Peureux, Slg. 1979, 897, Randnrn. 32 f.).
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (33) - Verbundene Rechtssachen 36/80 und 71/80 (Slg. 1981, 735).
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (26) - Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86 (Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 25), Hervorhebung von mir.
  • EuGH, 29.11.1989 - 281/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (24) - Siehe Randnr. 16 des Urteils vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989, 4015).
  • EuGH, 28.11.1991 - C-186/90

    Durighello / INPS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (21) - Urteil vom 28. November 1991 in der Rechtssache C-186/90 (Durighello, Slg. 1991, I-5773, Randnr. 8).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (36) - Randnr. 20. Zu einer auf eingeführte Erzeugnisse erhobenen steuerähnlichen Lagerungsabgabe vgl. Urteil vom 19. November 1991 in der Rechtssache C-235/90 (Aliments Morvan, Slg. 1991, I-5419).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-277/91

    Ligur Carni u.a. / Unità Sanitaria Locale nº XV di Genova u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (18) - Siehe ferner Urteil vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Pardini, Slg. 1988, 2041, Randnr. 8), sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache C-24/92, Abschnitte 8 bis 10 (Urteil vom 30. März 1993, Corbiau, Slg. 1993, I-1227), und in den verbundenen Rechtssachen C-277/91, C-318/91 und C-319/91, Abschnitt 14 (Ligur Carni, noch anhängig).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-13/91

    Strafverfahren gegen Debus

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
    (19) - Verbundene Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Randnr. 8 (Slg. 1992, I-3617).
  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 27.03.1963 - 28/62

    Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische

  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht