Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 10.05.1995 - C-384/93   

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https://dejure.org/1995,94
EuGH, 10.05.1995 - C-384/93 (https://dejure.org/1995,94)
EuGH, Entscheidung vom 10.05.1995 - C-384/93 (https://dejure.org/1995,94)
EuGH, Entscheidung vom 10. Mai 1995 - C-384/93 (https://dejure.org/1995,94)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    EWG-Vertrag, Artikel 59
    1. Freier Dienstleistungsverkehr; Bestimmungen des Vertrages; Geltungsbereich; Dienstleistungen, die potentiellen Leistungsempfängern in anderen Mitgliedstaaten telefonisch angeboten werden; Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Alpine Investments / Minister van Financiën

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch das College van Beroep voor het Bedrijfsleven; Verbot des so genannten "cold calling"; Verbot der telefonischen Kundenwerbung für Finanzdienstleistungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung; Ort der Dienstleistungserbringung bei ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Finanzdienstleistungen: Telefonwerbung

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 59

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbot des "Cold Calling"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 59
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Geltungsbereich - Dienstleistungen, die potentiellen Leistungsempfängern in anderen Mitgliedstaaten telefonisch angeboten werden - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Telefonwerbung, Kaltakquisition, Cold Calling, Finanzdienstleistungen, freier Dienstleistungsverkehr, Kaltakquise

Besprechungen u.ä. (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Artikel 59 EWG-Vertrag - Verbot der telefonischen Kundenwerbung für Finanzdienstleistungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-1141
  • NJW 1995, 2541
  • NJW 1996, 179
  • GRUR Int. 1995, 900
  • VersR 1996, 36
  • WM 1995, 1908
  • BB 1995, 600
  • afp 1996, 309
 
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Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

    Auszug aus EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
    27 Es ist festzustellen, daß ein Verbot der im Ausgangsverfahren streitigen Art nicht allein deshalb eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs im Sinne des Artikels 59 darstellt, weil andere Mitgliedstaaten in ihrem Gebiet ansässige Erbringer gleichartiger Dienstleistungen weniger strengen Vorschriften unterwerfen (in diesem Sinn Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 48).

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 30, Urteil Peralta, a. a. O., Randnr. 40, und Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
    45 Hinsichtlich der Verhältnismässigkeit der in Rede stehenden Beschränkung ist daran zu erinnern, daß die Anforderungen an Dienstleistungserbringer nach ständiger Rechtsprechung geeignet sein müssen, die Verwirklichung des mit ihnen angestrebten Ziels zu gewährleisten, und daß sie nicht über das zur Erreichung dieses Ziels Erforderliche hinausgehen dürfen (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda u. a., Slg. 1991, I-4007, Randnr. 15).
  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
    Da es nur die Art und Weise betreffe, in der die Dienstleistungen angeboten würden, entspreche es vielmehr den nichtdiskriminierenden Maßnahmen, die Verkaufsmodalitäten regelten und die nach der Rechtsprechung Keck und Mithouard (Urteil vom 24. November 1993 in den Rechtssachen C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 16) nicht in den Anwendungsbereich des Artikels 30 EWG-Vertrag fielen.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 30, Urteil Peralta, a. a. O., Randnr. 40, und Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14).
  • EuGH, 17.05.1994 - C-18/93

    Corsica Ferries / Corpo dei piloti del porto di Genova

    Auszug aus EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich ein Unternehmen gegenüber dem Staat, in dem es seinen Sitz hat, auf den freien Dienstleistungsverkehr berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (Urteil vom 17. Mai 1994 in der Rechtssache C-18/93, Corsica Ferries, Slg. 1994, I-1783, Randnr. 30, Urteil Peralta, a. a. O., Randnr. 40, und Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 14).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Sie können daher nicht den Regelungen über die Modalitäten des Verkaufs von Waren gleichgestellt werden, die nach dem Urteil Keck und Mithouard nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 des Vertrages fallen (vgl. für den freien Dienstleistungsverkehr auch Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnrn. 36 bis 38).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass Artikel 49 EG dahin auszulegen ist, dass er Dienstleistungen erfasst, die ein Leistungserbringer potenziellen Leistungsempfängern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, telefonisch anbietet und die er ohne Ortswechsel von dem Mitgliedstaat aus erbringt, in dem er ansässig ist (Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-60/00

    EIN ANGEHÖRIGER EINES MITGLIEDSTAATS, DER IN DIESEM STAAT WOHNT UND EINE

    Solche Leistungen fallen sowohl dann unter den Begriff der Dienstleistungen im Sinne des Artikels 49 EG, wenn sich der Leistungserbringer zu diesem Zweck in den Mitgliedstaat des Empfängers begibt, als auch dann, wenn er die grenzüberschreitenden Leistungen erbringt, ohne aus dem Mitgliedstaat, in dem er wohnt, auszureisen (vgl. zu der Praxis des so genannten "cold calling" Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnrn.

    Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, kann sich im Übrigen ein Leistungserbringer gegenüber dem Staat, in dem er ansässig ist, auf dieses Recht berufen, sofern die Leistungen an Leistungsempfänger erbracht werden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind (vgl. u. a. Urteil Alpine Investments, Randnr. 30).

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   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-384/93   

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https://dejure.org/1995,25929
Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-384/93 (https://dejure.org/1995,25929)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - C-384/93 (https://dejure.org/1995,25929)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - C-384/93 (https://dejure.org/1995,25929)
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Volltextveröffentlichung

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    Alpine Investments BV gegen Minister van Financiën.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-1141
 
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