Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.1995 - C-450/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,147
EuGH, 17.10.1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,147)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,147)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 4
    Sozialpolitik; Männer und Frauen; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Ausnahmen; Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen; Tragweite; Nationale Vorschrift, die der Beförderung von Frauen im Wettbewerb mit Männern ...

  • EU-Kommission

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der beruflichen Beförderung: Frauenquote

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 2 Abs. 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Quotenregelung im Öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männer und Frauen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Tragweite - Nationale Vorschrift, die der Beförderung von Frauen im Wettbewerb mit ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 76/207 EWG Art. 2 Abs. 1 und 4
    Quotenregelung zur Frauenförderung: Unvereinbarkeit mit europäischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Automatischer Vorrang für Frauen

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH zur Frauenquote (Sibylle Raasch)

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    Quote - Instrument oder Ziel?

  • antjeschrupp.de (Entscheidungsanmerkung)

    An der Quote hängt die Freiheit nicht!

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    Das Quotenurteil des EuGH - gesellschaftlicher Rückfall

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    Das Quotenurteil des EuGH - rechtspolitische Aspekte

  • schweizer.eu PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Quotenregelungen als Problem (Ulf Berger-Delhey; ZTR 1996, 258-261)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 76/207/EWG - Artikel 2 Absatz 4 - Beförderung - Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts - Vorrang der weiblichen Bewerber.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3051
  • NJW 1995, 3109
  • NJW 1996, 1724 (Schmidt)
  • ZIP 1995, 1692
  • MDR 1995, 1239
  • NVwZ 1996, 469 (Ls.)
  • NZA 1995, 1095
  • NZA 1996, 1095
  • NJ 1996, 101
  • FamRZ 1996, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1231
  • BB 1995, 2481
  • BB 1996, 419
  • DB 1995, 2172
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-450/93
    21 Dem ist jedoch hinzuzufügen, daß Artikel 2 Absatz 4 als Ausnahme von einem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht eng auszulegen ist (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 36).
  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-450/93
    18 Diese Vorschrift dient dem bestimmten und begrenzten Zweck der Zulassung von Maßnahmen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Dazu führt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) aus, die in der streitigen Bestimmung grundsätzlich vorgeschriebene Bevorzugung von Frauen stelle wohl eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie dar.

    Sie bleibe somit innerhalb der vom Gerichtshof im Urteil Kalanke gezogenen Grenzen.

    Folglich kämen die im vorerwähnten Urteil Kalanke angestellten Erwägungen zum Tragen.

    Die letztgenannte Vorschrift hat den bestimmten und begrenzten Zweck, Maßnahmen zuzulassen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15, und Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 18).

    So sind danach nationale Maßnahmen im Bereich des Zugangs zur Beschäftigung einschließlich des Aufstiegs zulässig, die Frauen spezifisch begünstigen und ihre Fähigkeit verbessern sollen, auf dem Arbeitsmarkt mit anderen zu konkurrieren und unter den gleichen Bedingungen wie Männer eine berufliche Laufbahn zu verwirklichen (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 19).

    Wie der Rat in der dritten Begründungserwägung seiner Empfehlung 84/635/EWG vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (ABl. L 331, S. 34) ausgeführt hat, reichen die "geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des einzelnen erlassen wurden, ... nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird" (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 20).

    Da Artikel 2 Absatz 4 eine Ausnahme von einem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht darstellt, kann diese nationale Maßnahme zur spezifischen Begünstigung weiblicher Bewerber jedoch den Frauen bei einer Beförderung keinen absoluten und unbedingten Vorrang einräumen, sollen die Grenzen der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahme nicht überschritten werden (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnrn.

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18

    Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der

    Die "Kalanke"-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - Rs. C-450/93), die den Einsatz von starren Frauenquoten bei der Einstellung in Arbeitsverhältnisse bzw. bei Beförderungen für unzulässig erkläre, sei einschlägig.

    cc) Ungeachtet dessen ob das von der Kommission implementierte Konzept des "Gender Mainstreaming" auch als - politische - Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen, insbesondere in der Rechtssache Kalanke (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - C-450/93 - Kalanke), zu verstehen ist, hätte es gerade bei dem Begründungsansatz, der den diskursiven Raum zum Unionsrecht öffnet, nahegelegen, auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen.

    In seiner Entscheidung in der Rechtssache Kalanke aus dem Jahr 1995 erklärte der Europäische Gerichtshof eine Regelung des Bremer Gleichstellungsgesetzes als für unzulässig, die Frauen bei gleicher Qualifikation mit ihren männlichen Mitbewerbern einen absoluten und unbedingten Vorrang bei der Einstellung einräumte, weil sie über eine Förderung der Chancengleichheit hinausgeht (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1995, Kalanke - C-450/93 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Der Europäische Gerichtshof hat die Auslegungsfragen beantwortet mit Urteil vom 17. Oktober 1995 - Rs C-450/93 - Kalanke - (NZA 1995, 1095 = EuGRZ 1995, 546 mit Schlußanträgen des Generalanwalts).

    Das folgt aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 1995 - Rs C-450/93 - Kalanke - (NZA 1995, 1095 = EuGRZ 1995, 546).

    Mit Urteil vom 17. Oktober 1995 (aaO) hat der Europäische Gerichtshof die Frage des Senats wie folgt beantwortet:.

  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Das HGlG verstoße zudem gegen die Richtlinie in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051).

    Aus § 7 Absatz 1 gehe ebenso wie aus § 5 Absatz 7 HGlG klar hervor, daß das HGlG nicht zur Beseitigung bestimmter Hindernisse für die Chancengleichheit von Frauen diene, sondern nur ein bestimmtes Ergebnis hinsichtlich des Geschlechterproporzes sicherstellen solle, was nach dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere dem Urteil Kalanke unzulässig sei.

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Da Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 76/207/EWG eine Ausnahmeregelung zum Diskriminierungsverbot des Absatzes 1 enhält, muß die Vorschrift eng ausgelegt werden (EuGH 17. Oktober 1995 - C-450/93 - EuGHE I 1995, 3051).

    Eine nationale Regelung zur Frauenförderung, die den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang eingeräumt, verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (EuGH 17. Oktober 1995 - C-450/93 - aaO).

  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Herr Anderson trug vor, die Berufung verstoße sowohl gegen § 3 der Verordnung 1995:936 als auch gegen das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051).

    Der Gerichtshof habe sich zwar im Urteil Kalanke und im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) in gewissem Umfang mit der Bedeutung der Ausnahme des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie vom Grundsatz der Gleichbehandlung befaßt, doch sei es nicht offensichtlich unnötig, den Gerichtshof gemäß Artikel 177 des Vertrages um die Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu ersuchen.

    Im Gegensatz zu den nationalen Regelungen über positive Diskriminierung, mit denen sich der Gerichtshof in den Urteilen Kalanke, Marschall und Badeck u. a. befaßt hat, erlaubt es die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung, einem Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einzuräumen, der zwar hinreichend qualifiziert ist, aber nicht die gleiche Qualifikation wie Bewerber des anderen Geschlechts besitzt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

    Der Gerichtshof habe sich außerdem in den Urteilen Kalanke(19) und Marschall(20) bereits zu positiven Maßnahmen geäußert.

    Es handelt sich dabei um die Urteile Kalanke, Marschall, Badeck und Abrahamsson.(45) In all diesen Rechtssachen ging es weitgehend um Quotenregelungen bei der Einstellung bzw. bei der Beförderung im öffentlichen Dienst.

    Der Gerichtshof hat dort Voraussetzungen und Grenzen derartiger Maßnahmen markiert, so wie er z. B. im Urteil Kalanke einer Maßnahme, die bei gleicher Qualifikation der Bewerber den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang einräumt, eine Absage erteilt hat und im Urteil Marschall eine Maßnahme mit ähnlicher Struktur, allerdings ausgestaltet mit einer "Öffnungsklausel", die gemeinschaftsrechtliche Verträglichkeit bescheinigt hat.

    Diese Maßnahme setzt auf eine Ebene an, die den in den Urteilen Kalanke, Marschall, Badeck und Abrahamsson streitgegenständlichen Regelungen vorgelagert ist und deshalb mit viel geringerer Intensität in den Wettbewerb von Männern und Frauen am Arbeitsplatz eingreift.(59).

    4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).

    13: - Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15); Rechtssache C-450/93 (Kalanke, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) und Rechtssache 152/84 (Marshall, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

    48 Vgl. in diesem Zusammenhang die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 8).

    62 Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995, Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:322, Rn. 21).

    Vgl. jedoch die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 17), in denen Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207 als eine "positive Maßnahme" dargestellt zu werden scheint.

    76 Vgl. insbesondere zum Ausschluss von Ansätzen im Hinblick auf "positive Maßnahmen", die einen "ergebnisorientierten" Ansatz einschließen können, der auf einen Ausgleich für die Vergangenheit abzielt, Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97

    Personalauswahl bei der Beförderung im Polizeidienst; Kriterien zur

    Mit Urteil vom 17.10.1995 (EuGH, NJW 1995, .,3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) - hat der EuGH entschieden, daß Art. 2 I und IV der Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der bei gleicher Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts um eine Beförderung in Bereichen, in denen die Frauen unterrepräsentiert sind, den weiblichen Bewerbern automatisch der Vorrang eingeräumt wird (hier: § 4 BremGleichstG).

    In Rdnr. 16 seines Urteils vom 17.10.1995 (EuGH, NJW 1995, 2109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritx = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) habe der EuGH festgestellt, daß eine nationale Regelung, nach der weiblichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besäßen, in Tätigkeitsbereichen, in denen im jeweiligen Beförderungsamt weniger Frauen als Männer beschäftigt seien, bei einer Beförderung automatisch der Vorrang eingeräumt werde, eine Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechts bewirke (Rdnr. 23).

    Im Gegensatz zu der Regelung, die Gegenstand des Urteils vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109) gewesen sei, überschreite eine nationale Regelung, die wie im vorliegenden Fall eine Öffnungsklausel enthalte, diese Grenzen nicht, wenn sie den männlichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie die weiblichen Bewerber besäßen, in jedem Einzelfall garantiere, daß die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung seien, bei der alle die Person der Bewerber betreffenden Kriterien berücksichtigt würden und der den weiblichen Bewerben eingeräumte Vorrang entfalle, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwögen.

    Hierin liegt kein nur gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu der dem Urteil des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Aren. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) zugrundeliegenden Bremer Regelung (vgl. BAG, NJW 1996, 2529 [2532]).

    Für das Hauptsacheverfahren weist der erkennende Senat allerdings darauf hin, daß auch in Anbetracht der Urteile des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) und 11.11.1997 (NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997, 756 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) Restzweifel hinsichtlich der Frage verbleiben, ob § 5 I 1 i. V mit § 6 SchIHGleichstG letztlich nicht doch mit Art. 2 I und IV der Richtlinie vereinbar sein könnte.

  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Zur unmittelbaren Geltung und damit zum Anwendungsvorrang der EG-Richtlinie EWGRL 207/76 vgl "Kalanke-Urteil" des EuGH, 1995-10-17, C-450/93, NJW 1995, 3109 betr Quotenregelungen zur Begünstigung von Frauen.

    Für die Richtlinie 76/207/EWG hat der Europäische Gerichtshof eine solch unmittelbare Geltung und damit den Anwendungsvorrang ersichtlich bejaht (vgl. Urteil vom 17.10.1995 - Rs C-450/93 -, EuZW 1995, S. 762 = NJW 1995, S. 3109 = DVBl. Agas, S. 1231 - "Kalanke-Urteil"; zuvor schon zu Art. 5 der Richtlinie EuGH, Urteil vom 25.07.1991 - Rs C-345/89 -, EuZW 1991, S. 666 = EuGRZ 1991, S. 421).

    Zwar hat sich dieser bereits in seinem Urteil vom 17. Oktober 1995 (Rs C-450/93, a.a.O.) auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts hin (Beschluß vom 22.06.1993, PersR 1994, S. 89) mit der Beurteilung von Quotenregelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Bremen befaßt und die europarechtlichen Vorgaben präzisiert.

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

  • ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14

    Volontariat bei der taz.die tageszeitung - Entschädigung wegen der

  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09

    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99

    Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01

    Schneider

  • VG Gelsenkirchen, 21.12.1995 - 1 K 6303/94

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gleiche Qualifikation von Bewerbern

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-572/10

    Amedee - Sozialpolitik - Zeitliche Anwendbarkeit (Barber-Protokoll) - Männliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95

    Frauenförderquote im öffentlichen Dienst

  • EuGH, 30.09.2004 - C-319/03

    Briheche - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141

  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • EuG, 06.07.1999 - T-112/96

    Séché / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-273/97

    DER GENERALANWALT LA PERGOLA SCHLIESST AUS, DAß EINE ANSTELLLUNG IN DER ARMEE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-13/94

    P gegen S und Cornwall County Council. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • LAG Berlin, 08.08.1996 - 14 Sa 32/96

    Landesgleichstellungsgesetz; Gleichstellung; Bundesländer; Beförderung;

  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des Frauenförderungsgesetzes bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09

    Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER FÜHREN DIE ÖSTERREICHISCHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1999 - C-407/98

    Abrahamsson und Anderson

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98

    Abdoulaye u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen werden männliche Arbeitnehmer bei der

  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2007 - 9 E 937/06

    Versetzung eines Beamten; Verletzung des Gleichstellungsrechts durch Bevorzugung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1996 - C-1/95

    Hellen Gerster gegen Freistaat Bayern. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2001 - C-380/01

    Gustav Schneider gegen Bundesminister für Justiz. - Richtlinie 76/207/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03

    Briheche

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-380/01

    Schneider

  • VG Sigmaringen, 06.06.2002 - 2 K 532/02

    Konkurrentenklage um Beförderung - Auswahl - Begründung - Frauenförderung als

  • OVG Saarland, 18.05.1999 - 1 W 16/98

    Zur Öffnungsklausel in GleichberG SL § 13

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 5 M 2835/95

    Frauenförderung; Quote; Vereinbarkeit mit Europarecht

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 2 M 7760/95

    Beamter; Besetzung von Posten; Auswahlkriterien; Leistungsorientierte Kriterien;

  • ArbG Berlin, 10.01.1996 - 19 Ca 22236/95

    Anspruch auf Beförderung in eine Stelle als Verwaltungsleiter; Subjektives Recht

  • VG Schleswig, 12.07.2004 - 16 B 29/04

    Abweichung vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1996 - 6 B 2008/96

    Beurteilung und Beförderung eines Beamten

  • OVG Saarland, 14.07.1997 - 1 W 18/97

    Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Beförderungsentscheidung ; Beförderung bei

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,26920
Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,26920)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,26920)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,26920)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3051
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    (13) - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15).

    (17) - Urteil Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 05.05.1994 - C-421/92

    Habermann-Beltermann / Arbeiterwohlfahrt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    (16) - Urteil vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 22).

    (19) - Siehe zuletzt das Urteil Habermann-Beltermann, a. a. O., Randnr. 22.

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    (20) - Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84 (Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 36).
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    (7) - Urteil vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77 (Defrenne II, Slg. 1978, 1365, Randnr. 27).
  • EuGH, 12.07.1984 - 184/83

    Hofmann / Barmer Ersatzkasse

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    Siehe jedoch schon ebenso das Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.12.1989 - 322/88

    Grimaldi / Fonds des maladies professionnelles

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    (18) - Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-322/88 (Grimaldi, Slg. 1989, 4407, Randnrn. 18 und 19).
  • EuG, 28.01.1992 - T-45/90

    Alicia Speybrouck gegen Europäisches Parlament. - Bedienstete auf Zeit -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93
    Siehe ausserdem zuletzt das Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache T-45/90 (Speybrouck, Slg. 1992, II-33), in dem das Gericht erneut festgestellt hat, daß "der Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich der Berufstätigkeit und entsprechend das Verbot jeder unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts zu den Grundrechten gehört, deren Wahrung gemäß Artikel 164 EWG-Vertrag Aufgabe des Gerichtshofes und des Gerichts ist" (Randnr. 47).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

    48 Vgl. in diesem Zusammenhang die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 8).

    Vgl. jedoch die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 17), in denen Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207 als eine "positive Maßnahme" dargestellt zu werden scheint.

    76 Vgl. insbesondere zum Ausschluss von Ansätzen im Hinblick auf "positive Maßnahmen", die einen "ergebnisorientierten" Ansatz einschließen können, der auf einen Ausgleich für die Vergangenheit abzielt, Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 9).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1996 - C-1/95

    Hellen Gerster gegen Freistaat Bayern. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

    (20) - Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3053).

    (21) - Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97

    Badeck u.a.

    6: - Wie Generalanwalt Tesauro in seinen Schlußanträgen vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3501) ausgeführt hat, wurde der Begriff "positive Maßnahmen" im US-Recht geprägt, wo die affermatives actions zunächst Maßnahmen zugunsten der farbigen Bevölkerung und später Maßnahmen zugunsten ethnischer Minderheiten oder schwächerer Bevölkerungsgruppen wie der Frauen darstellten.

    8: - Zitiertes Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93.9: - Zur Untermauerung dieser Überlegung erinnert der Generalanwalt daran, daß der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich, a. a. O., festgestellt habe, daß zu den positiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie nur diejenigen gehörten, die nur nach ihrer äußeren Erscheinung diskriminierend seien, woraus folge, daß das Ziel der Vorschrift die inhaltliche Gleichheit sei, das jedoch "nur durch Maßnahmen verfolgt werden darf, die auf die Herbeiführung einer Situation tatsächlicher Chancengleichheit ausgerichtet sind, so daß allein die Ungleichheiten erlaubt sind, die erforderlich sind, um die Hindernisse oder Unterschiede zu beseitigen, die die Frauen daran hindern, unter gleichen Voraussetzungen zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen wie die Männer.

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