Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.05.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 14.11.1995 - C-484/93   

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https://dejure.org/1995,251
EuGH, 14.11.1995 - C-484/93 (https://dejure.org/1995,251)
EuGH, Entscheidung vom 14.11.1995 - C-484/93 (https://dejure.org/1995,251)
EuGH, Entscheidung vom 14. November 1995 - C-484/93 (https://dejure.org/1995,251)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    EG-Vertrag, Artikel 67
    1. Freier Kapitalverkehr; Beschränkungen; Beihilfenregelung für den Wohnungsbau, wonach die Gewährung einer Zinsvergütung an die Darlehensnehmer davon abhängt, daß das Darlehen bei einem im Inland niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen wurde; Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit der Gewährung von zinsbegünstigten Darlehen zum Wohnungsbau nur durch im Mitgliedsstaat ansässige Banken; Liberalisierter Kapitalverkehr und Diskriminierung von Kreditinstituten in anderen Mitgliedsstaaten; Förderung des Wohnungsbaus und ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 56; ; EG-Vertrag Art. 67; ; EG-Vertrag Art. 71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 56, Art. 59, Art. 67
    1. Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Beihilfenregelung für den Wohnungsbau, wonach die Gewährung einer Zinsvergütung an die Darlehensnehmer davon abhängt, daß das Darlehen bei einem im Inland niedergelassenen Kreditinstitut aufgenommen wurde - Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Diskriminierung bei der Gewährung von Wohnungsbauförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschränkung staatlicher Zinsvergütungen bei Baudarlehen auf von inländischen Instituten gewährte Kredite mit Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit unvereinbar

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Zinsvergütung für Baudarlehen - Darlehen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wurde, das in dem die Vergütung gewährenden Mitgliedstaat nicht zugelassen ist.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3955
  • VersR 1996, 50
  • WM 1996, 714
 
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Wird zitiert von ... (95)

  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
  • EuGH, 16.01.2003 - C-388/01

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT ITALIEN, WEIL ES VORZUGSTARIFE FÜR DEN ZUGANG ZU

    Wirtschaftliche Ziele können keine Gründe der öffentlichen Ordnung im Sinne von Artikel 46 EG darstellen (u. a. Urteil vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 15).

    Was zweitens das Erfordernis betrifft, die Kohärenz des Steuersystems zu wahren, das im Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) als möglicher Rechtfertigungsgrund für Regelungen anerkannt worden ist, die dazu angetan sind, die vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten einzuschränken, so ist daran zu erinnern, dass in den Rechtssachen, die zum Urteil Bachmann und zum Urteil vom gleichen Tag in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) geführt haben, zwischen der Abzugsfähigkeit von Versicherungsbeiträgen und der Besteuerung der von den Versicherern nach den Alters- und Todesfallversicherungsverträgen geschuldeten Beträge ein unmittelbarer Zusammenhang bestand, der zur Wahrung der Kohärenz des fraglichen Steuersystems aufrechterhalten werden musste (vgl. insoweit u. a. Urteile Svensson und Gustavsson, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, und vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 24).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    39 Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Tätigkeit der Kreditvergabe durch ein Kreditinstitut eine Dienstleistung im Sinne des Artikels 49 EG dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 11, und vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899, Randnr. 17).
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Peter Svensson und Lena Gustavsson gegen Ministre du Logement et de l'Urbanisme.

    Freier Kapitalverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr - Zinsvergütung für Baudarlehen - Darlehen, das bei einem Kreditinstitut aufgenommen wurde, das in dem die Vergütung gewährenden Mitgliedstaat nicht zugelassen ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-3955
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