Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 07.12.1995 - C-449/93   

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https://dejure.org/1995,543
EuGH, 07.12.1995 - C-449/93 (https://dejure.org/1995,543)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.1995 - C-449/93 (https://dejure.org/1995,543)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - C-449/93 (https://dejure.org/1995,543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Rockfon A/S gegen Specialarbejderforbundet i Danmark.

    Richtlinie 75/129 des Rates, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a
    1. Sozialpolitik; Rechtsangleichung; Massenentlassungen; Richtlinie 75/129; Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung für Einstellungen und Entlassungen innerhalb eines Konzerns; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen u.a.

  • Wolters Kluwer

    Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Massenentlassungen; Definition des Begriffes "Betrieb"; Verbundene Unternehmen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWGVtr Art. 177; ; RL 75/129 Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 75/129/EWG Art. 1 Abs. 1 Buchstabe a
    1. Sozialpolitik - Rechtsangleichung - Massenentlassungen - Richtlinie 75/129 - Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung für Einstellungen und Entlassungen innerhalb eines Konzerns - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Massenentlassungen - Artikel 1 der Richtlinie 75/129/EWG - Begriff des Betriebes - Zu einem Konzern gehörende Gesellschaft.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-4291
  • EuZW 1996, 181
  • NZA 1996, 471
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 07.12.1995 - C-449/93
    28 Wie sich aus dem Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14) ergibt, müssen die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden; falls diese Fassungen voneinander abweichen, muß die fragliche Bestimmung daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört.
  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

    Auszug aus EuGH, 07.12.1995 - C-449/93
    31 Sodann ist daran zu erinnern, daß der Gerichtshof entschieden hat, daß das Arbeitsverhältnis inhaltlich durch die Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmensteil gekennzeichnet wird, dem er zur Erfuellung seiner Aufgabe angehört (Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 186/83, Botzen u. a., Slg. 1985, 519, Randnr. 15).
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 146/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Sein Inhalt kann nicht anhand der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmt werden (vgl. EuGH 13. Mai 2015 - C-182/13 - [Lyttle ua.] Rn. 26; 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 42; 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 45; in diesem Sinne schon EuGH 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 25) .

    Der Begriff "Betrieb" ist dahin auszulegen, dass er nach Maßgabe der Umstände die Einheit bezeichnet, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehören (EuGH 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 44; 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 47; 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 31 f.) .

    Zentrales Element ist die Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer und der Einheit (vgl. EuGH 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 44; 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 32; Brams aaO) .

    Insoweit soll der Arbeitnehmerschutz verstärkt werden, was der Erwägungsgrund 2 der MERL deutlich macht (vgl. zur Vorgängerrichtlinie 75/129/EWG EuGH 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 29) .

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Sein Inhalt kann nicht anhand der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmt werden (vgl. EuGH 13. Mai 2015 - C-182/13 - [Lyttle ua.] Rn. 26; 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 42; 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 45; in diesem Sinne schon EuGH 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 25) .

    Der Begriff "Betrieb" ist dahin auszulegen, dass er nach Maßgabe der Umstände die Einheit bezeichnet, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehören (EuGH 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 44; 30. April 2015 - C-80/14 - [USDAW und Wilson] Rn. 47; 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 31 f.) .

    Zentrales Element ist die Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer und der Einheit (vgl. EuGH 13. Mai 2015 - C-392/13 - [Rabal Cañas] Rn. 44; 7. Dezember 1995 - C-449/93 - [Rockfon] Rn. 32; Brams Unionsrechtliche Impulse für das Recht der Massenentlassung S. 61) .

  • EuGH, 30.04.2015 - C-80/14

    Der Gerichtshof erläutert den Begriff "Betrieb" bei Massenentlassungen

    Vor dem vorlegenden Gericht hat der Minister für Unternehmen unter Bezugnahme auf die Urteile Rockfon (C-449/93, EU:C:1995:420) und Athinaïki Chartopoiïa (C-270/05, EU:C:2007:101) geltend gemacht, dass unter dem Begriff "Betrieb" im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. ii der Richtlinie 98/59 die Einheit zu verstehen sei, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehörten, und dass dieser Begriff die gleiche Bedeutung haben müsse wie in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a erster Gedankenstrich der Richtlinie 75/129 und in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 98/59.

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der in der Richtlinie 98/59 nicht definierte Begriff "Betrieb" ein unionsrechtlicher Begriff ist und dass sein Inhalt nicht anhand der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Rockfon, C-449/93, EU:C:1995:420, Rn. 25).

    In Rn. 31 des Urteils Rockfon (C-449/93, EU:C:1995:420) hat der Gerichtshof unter Bezugnahme auf Rn. 15 des Urteils Botzen u. a. (186/83, EU:C:1985:58) ausgeführt, dass das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen durch die Verbindung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Unternehmensteil gekennzeichnet wird, dem er zur Erfüllung seiner Aufgabe angehört.

    Er hat daher in Rn. 32 des Urteils Rockfon (C-449/93, EU:C:1995:420) entschieden, dass der Begriff "Betrieb" in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 98/59 dahin auszulegen ist, dass er nach Maßgabe der Umstände die Einheit bezeichnet, der die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer zur Erfüllung ihrer Aufgabe angehören.

    Aus Rn. 5 des Urteils Rockfon (C-449/93, EU:C:1995:420) geht hervor, dass sich das Königreich Dänemark, dem das Gericht angehörte, das das Vorabentscheidungsersuchen in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache vorgelegt hatte, für die in Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a Ziff. i der genannten Richtlinie vorgesehene Lösung entschieden hatte.

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93   

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https://dejure.org/1995,18152
Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93 (https://dejure.org/1995,18152)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.07.1995 - C-449/93 (https://dejure.org/1995,18152)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1995 - C-449/93 (https://dejure.org/1995,18152)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Rockfon A/S gegen Specialarbejderforbundet i Danmark.

  • EU-Kommission

    Rockfon A/S gegen Specialarbejderforbundet i Danmark.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1995, I-4291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.10.1991 - C-100/90

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    ( 15 ) Vgl. Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, zitiert in Fußnote 13, Randnr. 17, und Urteil vom 17. Oktober 1991 in der Rechtssache C-100/90 (Kommission/Dänemark, Slg. 1991, I-5089, Randnr. 8).
  • EuGH, 27.03.1990 - 372/88

    Milk Marketing Board / Cricket St Thomas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    ( 14 ) Urteil vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-372/88 (Slg. 1990, I-1345, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    ( 10 ) Urteil vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69 (Slg. 1969, 419).
  • EuGH, 13.07.1989 - 173/88

    Skatteministeriet / Henriksen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    Vgl. zu dieser Frage im Bereich der Vorabentscheidungen die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14) und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763, Randnr. 11), die Schlußanträge von Generalanwalt Jacobs in dieser Rechtssache, Nrn. 12 ff., und das Urteil Cricket St Thomas, angeführt in Fußnote 14, Randnr. 18, sowie die Schlußanträge von Generalanwalt Tesauro in dieser Rechtssache, Nrn. 6 ff.
  • EuGH, 07.02.1985 - 186/83

    Botzen Rotterdamsche Droogdok Maatschappij

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    ( 18 ) Urteil vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 186/83 (Slg. 1985, 519, Randnr. 15).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    Vgl. zu dieser Frage im Bereich der Vorabentscheidungen die Urteile vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14) und vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763, Randnr. 11), die Schlußanträge von Generalanwalt Jacobs in dieser Rechtssache, Nrn. 12 ff., und das Urteil Cricket St Thomas, angeführt in Fußnote 14, Randnr. 18, sowie die Schlußanträge von Generalanwalt Tesauro in dieser Rechtssache, Nrn. 6 ff.
  • EuGH, 28.03.1985 - 100/84

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    1985 in der Rechtssache 100/84 (Slg. 1985, 1169, Randnr. 16).
  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-449/93
    ( 11 ) Urteil Stauder, Randnr. 3. Vgl. Urteil vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67 (Van der Vecht, Slg. 1967, 162).
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