Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 12.09.1996 - C-278/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1937
EuGH, 12.09.1996 - C-278/94 (https://dejure.org/1996,1937)
EuGH, Entscheidung vom 12.09.1996 - C-278/94 (https://dejure.org/1996,1937)
EuGH, Entscheidung vom 12. September 1996 - C-278/94 (https://dejure.org/1996,1937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Kinder von Wanderarbeitnehmern - Soziale Vergünstigungen - Schulabgänger - Zugang zu besonderen Beschäftigungsprogrammen.

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    Verordnung Nr. 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
    1. Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Gleichbehandlung; Soziale Vergünstigungen; Überbrückungsgeld für Schulabgänger; Vom Abschluß der höheren Schulausbildung auf einer von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten oder subventionierten Lehranstalt abhängige Gewährung an ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Judicialis

    EGV Art. 48; ; Verordnung Nr. 1612/68/EWG vom 15.10.1968 Art. 7; ; Verordnung Nr. 1612/68/EWG vom 15.10.1968Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Überbrückungsgeld für Schulabgänger - Vom Abschluß der höheren Schulausbildung auf einer von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten oder subventionierten Lehranstalt abhängige Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft; Verstoß gegen Verpflichtungen; Überbrückungsgeld; Höhere Schulausbildung

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-4307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 genössen die Arbeitnehmer, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats seien, die gleichen sozialen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer; in dem Urteil vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84 (Deak, Slg. 1985, 1873) habe der Gerichtshof das belgische Überbrückungsgeld als soziale Vergünstigung im Sinne dieses Artikels angesehen.

    Im Urteil Deak habe der ungarische Staatsangehörige Deak die hier streitige Voraussetzung erfuellt, weil er seine Schulausbildung in Belgien abgeschlossen habe, wo seine Mutter, eine italienische Staatsangehörige, gearbeitet habe.

    25 In dem späteren Urteil Deak hat der Gerichtshof festgestellt, daß die Gewährung des belgischen Überbrückungsgelds nicht unter Berufung auf die Verordnung Nr. 1408/71 verlangt werden könne (Randnrn. 16 und 27), daß diese Leistung aber eine soziale Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 darstelle.

  • EuGH, 01.12.1977 - 66/77

    Kuyken / Rijksdienst voor arbeidsvoorziening

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    Das Urteil vom 1. Dezember 1977 in der Rechtssache 66/77 (Kuyken, Slg. 1977, 2311), das nicht die Verordnung Nr. 1612/68, sondern die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2), betroffen habe, hingegen sei nicht einschlägig.

    24 Das Urteil Kuyken betraf nur die Frage der Anwendung der Verordnung Nr. 1408/71 und ist daher nicht einschlägig.

  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    Es genügt die Feststellung, daß die betreffende Vorschrift geeignet ist, eine solche Wirkung hervorzurufen (vgl. insbesondere zuletzt das Urteil vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94, O' Flynn, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    27 Was schließlich die unterschiedslose Anwendung der streitigen Voraussetzung betrifft, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der sowohl in Artikel 48 EG-Vertrag als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11; vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91, Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 10; vom 10. März 1993, Kommission/Luxemburg, a. a. O., Randnr. 9; vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 7, und kürzlich in der Rechtssache C-237/94, O' Flynn, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 21.11.1991 - C-27/91

    URSSAF / Hostellerie Le Manoir

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    27 Was schließlich die unterschiedslose Anwendung der streitigen Voraussetzung betrifft, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der sowohl in Artikel 48 EG-Vertrag als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11; vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91, Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 10; vom 10. März 1993, Kommission/Luxemburg, a. a. O., Randnr. 9; vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 7, und kürzlich in der Rechtssache C-237/94, O' Flynn, a. a. O., Randnr. 17).
  • EuGH, 21.06.1988 - 197/86

    Brown / Secretary of State for Scotland

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    40 Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer setzt jedoch im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Arbeitslosenversicherung betrifft, voraus, daß derjenige, der sich auf es beruft, schon durch die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit, die ihm die Eigenschaft als Arbeitnehmer nach Gemeinschaftsrecht verschafft hat, Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat (vgl. insbesondere im Hinblick auf die Gewährung einer Ausbildungsförderung das Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86, Brown, Slg. 1988, 3205, Randnr. 21; hinsichtlich der Gewährung einer staatlichen finanziellen Förderung das Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89, Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    Die Kommission macht weiter die praktische Wirksamkeit der Bestimmungen geltend, die die Gleichbehandlung der Kinder von Wanderarbeitnehmern mit den Kindern der inländischen Arbeitnehmer im Bereich der Beihilfe für eine Ausbildung in dem Staat vorsähen, dessen Staatsangehörigkeit sie besässen (Urteil vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-308/89, Di Leo, Slg. 1990, I-4185).
  • EuGH, 10.03.1993 - C-111/91

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    Im übrigen komme es einer Wohnortvoraussetzung gleich, die Kinder von Wanderarbeitnehmern zu verpflichten, ihre Schulausbildung in Belgien abzuschließen; eine solche habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 1993 in der Rechtssache C-111/91 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1993, I-817) verworfen.
  • EuGH, 26.02.1992 - C-357/89

    Raulin / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    40 Die Anwendung des Gemeinschaftsrechts über die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer setzt jedoch im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Arbeitslosenversicherung betrifft, voraus, daß derjenige, der sich auf es beruft, schon durch die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit, die ihm die Eigenschaft als Arbeitnehmer nach Gemeinschaftsrecht verschafft hat, Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat (vgl. insbesondere im Hinblick auf die Gewährung einer Ausbildungsförderung das Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 197/86, Brown, Slg. 1988, 3205, Randnr. 21; hinsichtlich der Gewährung einer staatlichen finanziellen Förderung das Urteil vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-357/89, Raulin, Slg. 1992, I-1027, Randnr. 10).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    27 Was schließlich die unterschiedslose Anwendung der streitigen Voraussetzung betrifft, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der sowohl in Artikel 48 EG-Vertrag als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11; vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91, Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 10; vom 10. März 1993, Kommission/Luxemburg, a. a. O., Randnr. 9; vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 7, und kürzlich in der Rechtssache C-237/94, O' Flynn, a. a. O., Randnr. 17).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 12.09.1996 - C-278/94
    27 Was schließlich die unterschiedslose Anwendung der streitigen Voraussetzung betrifft, ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß der sowohl in Artikel 48 EG-Vertrag als auch in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 niedergelegte Grundsatz der Gleichbehandlung nicht nur offensichtliche, sondern auch versteckte Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit verbietet, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. insbesondere die Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11; vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-27/91, Le Manoir, Slg. 1991, I-5531, Randnr. 10; vom 10. März 1993, Kommission/Luxemburg, a. a. O., Randnr. 9; vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505, Randnr. 7, und kürzlich in der Rechtssache C-237/94, O' Flynn, a. a. O., Randnr. 17).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Mit Urteil vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 48 EG-Vertrag und Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verstoßen habe, dass es die Gewährung des Überbrückungsgelds an unterhaltsberechtigte Kinder von in Belgien wohnhaften Wanderarbeitnehmern aus der Gemeinschaft davon abhängig gemacht habe, dass diese ihre höhere Schulbildung an einer vom belgischen Staat oder von einer seiner Gemeinschaften subventionierten oder anerkannten Lehranstalt abgeschlossen hätten.

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist das Überbrückungsgeld für Schulabgänger auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung eine soziale Vergünstigung im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 (Urteile vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 27, und Kommission/Belgien, Randnr. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gemeinschaftsrecht über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Hinblick auf eine nationale Regelung, die die Arbeitslosenversicherung betrifft, jedoch nur auf eine Person anwendbar, die durch die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit, die ihr die Eigenschaft als Arbeitnehmer im gemeinschaftsrechtlichen Sinne verschafft hat, bereits Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat (vgl. im Hinblick auf das Überbrückungsgeld das Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 40).

    So verhält es sich bei Schulabgängern auf der Suche nach einer ersten Beschäftigung der Natur der Sache nach nicht (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 40).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    31 Während nämlich für Angehörige der Mitgliedstaaten, die zuwandern, um eine Beschäftigung zu suchen, der Grundsatz der Gleichbehandlung nur für den Zugang zur Beschäftigung gilt, genießen diejenigen, die bereits Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, aufgrund von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 die gleichen sozialen und steuerlichen Vergünstigungen wie die inländischen Arbeitnehmer (vgl. u. a. Urteile Lebon, Randnr. 26, und vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307, Randnrn.

    Erbringt der Betroffene jedoch nach Ablauf dieses Zeitraums den Nachweis, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht, so darf er vom Aufnahmemitgliedstaat nicht ausgewiesen werden (vgl. Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 21, und vom 20. Februar 1997 in der Rechtssache C-344/95, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-1035, Randnr. 17).

    58 Was die Frage angeht, ob der Anspruch auf Gleichbehandlung, der den Angehörigen der Mitgliedstaaten zusteht, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, auch finanzielle Leistungen wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende umfasst, so hat der Gerichtshof entschieden, dass Angehörige der Mitgliedstaaten, die zuwandern, um eine Beschäftigung zu suchen, Gleichbehandlung gemäß Artikel 48 EG-Vertrag sowie Artikel 2 und 5 der Verordnung Nr. 1612/68 nur in Bezug auf den Zugang zur Beschäftigung genießen, nicht aber in Bezug auf die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 dieser Verordnung (Urteile Lebon, Randnr. 26, und vom 12. September 1996, Kommission/Belgien, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    L 257, S. 2.3: - Moniteur Belge vom 31. Dezember 1991.4: - Urteil vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, (Slg. 1996, I-4307).

    Siehe Urteil in der Rechtssache C-278/94 (Kommission/Belgien, Randnr. 25).

    7: - Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Randnrn.

    8: - Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Randnr. 40.9: - Siehe z. B. Urteil Raulin, Randnr. 13.10: - Eine eventuelle Entscheidung entsprechend dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-90/97 (Swaddling, Slg. 1999, I-1075), auf das sich die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen berufen hat.

    45: - Solche Gründe lassen sich ebenso wenig aus dem Urteil in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, ableiten.

  • BFH, 06.03.2013 - I R 14/07

    Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr.

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der ein Begriff des Unionsrechts ist, nicht nur offensichtliche, sondern --wie im Streitfall-- auch versteckte Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil vom 12. September 1996 C-278/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 06.03.2013 - I R 10/11

    Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH verbietet der Grundsatz der Gleichbehandlung, der ein Begriff des Unionsrechts ist, nicht nur offensichtliche, sondern --wie im Streitfall-- auch derartige versteckte Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. dazu z.B. EuGH-Urteil vom 12. September 1996, C-278/94, "Kommission/Belgien", Slg. 1996, I-4307, Rz 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98

    Kaba

    57: - Etwa Arbeitslosenhilfe für junge Arbeitnehmer, die ihre erste Beschäftigung suchen und von einem Arbeitnehmer zu unterhalten sind (vgl. Urteile Deak und vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307), eine Beihilfe für behinderte Familienangehörige, die vom Arbeitnehmer unterhalten werden (vgl. Rechtssache Schmid), eine Studienbeihilfe für die Kinder (vgl. statt vieler Urteile Di Leo, vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90, Bernini, Slg. 1992, I-1071, Echternach und Moritz, Martínez Sala, vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289), oder eine besondere Altersbeihilfe, die Angehörigen aufsteigender Linie Mindesteinkünfte garantiert (Urteile Frascogna I, vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 256/86, Frascogna II, Slg. 1987, 3431, und vom 10. November 1992 in der Rechtssache C-326/90, Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-5517).

    9 und 10), Kommission/Belgien (Rechtssache C-278/94, Randnr. 29, in dem die Voraussetzung einer im Aufnahmestaat abgeschlossenen Schulausbildung als Voraussetzung für die Zahlung eines Überbrückungsgeldes an jugendliche Arbeitslose als Wohnsitzvoraussetzung behandelt wurde), sowie Meints, Randnr. 44 bis 46. Übersicht über die Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil O'Flynn, Randnr. 18.81: - Für das vorliegende Verfahren kommt es, wie bereits ausgeführt (vgl. Nr. 14 dieser Schlußanträge), nicht auf die - aus dem Völkerrecht folgenden - Statusunterschiede zwischen einem britischen Staatsangehörigen und einem im Vereinigten Königreich seßhaften Ausländer an.

  • SG Osnabrück, 19.10.2011 - S 16 AS 711/11

    Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für ausländische Arbeitssuchende bei

    Zunächst hatte der EuGH vertreten, dass einem erstmals zur Arbeitssuche eingereisten EU-Bürger zwar das Diskriminierungsverbot aus der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt zustehe, nicht jedoch der Anspruch auf soziale Teilhabe, da keine Arbeitnehmereigenschaft vorliege (EuGH, Urteil vom 18.06.1987 - C-316/85 - Slg 1987, 2811 und EuGH, Urteil vom 12.09.1996 - C-278/94 - Slg. 1996, I-4307).

    In der zweiten Entscheidung führte der EuGH aus, dass für den Bezug der sozialen Vergünstigung notwendig sei, dass der EU-Bürger "schon durch die Ausübung einer tatsächlichen und echten Tätigkeit, die ihm die Eigenschaft als Arbeitnehmer nach Gemeinschaftsrecht verschafft hat, Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden hat" (EuGH, Urteil vom 12.09.1996 - C-278/94 - Slg. 1996, I-4307).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-138/02

    Collins

    22 - - Urteile vom 12. September 1996 in der Rechtssache C-278/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-4307, Randnr. 40) und vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98 (D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 18).

    This case [C-278/94] is a good example of the moderate character of the Court's case law on free movement of workers.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2007 - C-11/06

    GENERALANWALT RUIZ-JARABO IST DER ANSICHT, DASS DIE ANFORDERUNGEN DES DEUTSCHEN

    37 - Urteile vom 20. Juni 1985, Deak (94/84, Slg. 1985, 1873, Randnr. 27), und vom 12. September 1996, Kommission/Belgien (C-278/94, Slg. 1996, I-4307, Randnr. 25).
  • BSG, 27.05.2004 - B 10/14 EG 1/01 R

    Bundeserziehungsgeld - Wohnsitz - Niederlande - Beamter - Ehegatte - Arbeitnehmer

    Sollte die Klägerin in Bezug auf Deutschland entweder selbst als Arbeitnehmerin oder als Ehefrau eines Arbeitnehmers iS von Art. 48 EGVtr und der EWGV 1612/68 anzusehen sein, ist zu erwägen, ob das Wohnsitzerfordernis des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG für sie eine versteckte Diskriminierung darstellt (vgl dazu allgemein EuGH, Urteil vom 10. März 1993 - C-111/91 -, Slg 1993, I-817; Urteil vom 12. September 1996 - C-278/94 -, Slg 1996, I-4307; Urteil vom 27. November 1997 - C-57/96 -, Slg 1997, I-6689; Urteil vom 8. Juni 1999 - C-337/97 -, Slg 1999, I-3289; Urteil vom 23. März 2004 - C-138/02 -).
  • EuGH, 06.10.2011 - C-506/10

    Graf und Engel - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16

    SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2003 - C-502/01

    Gaumain-Cerri

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 2 A 11358/18
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2012 - L 14 AS 1160/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ausschluss von Ausländern (hier: polnische

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2002 - C-299/01

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2004 - C-400/02

    Merida

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1999 - C-102/98

    Kocak

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-367/11

    Prete - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Leistungen für Jugendliche, die auf der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00

    Stallone

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,25169
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94 (https://dejure.org/1996,25169)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.03.1996 - C-278/94 (https://dejure.org/1996,25169)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. März 1996 - C-278/94 (https://dejure.org/1996,25169)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,25169) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Kinder von Wanderarbeitnehmern - Soziale Vergünstigungen - Schulabgänger - Zugang zu besonderen Beschäftigungsprogrammen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-4307
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 15.01.1986 - 41/84

    Pinna / Caisse d'allocations familiales de la Savoie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    ( 20 ) Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 41/84 (Pinna, Slg. 1986, 1).
  • EuGH, 07.06.1988 - 20/85

    Roviello / Landesversicherungsanstalt Schwaben

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    Wie im Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache C-20/85 (Rovicllo, Slg. 1988, 2805) festgestellt wurde, wird die Diskriminierung dadurch, daß sie nur einige und nicht alle Wandcrarbeitnchmcr benachteiligt, weder beseitigt noch aufgewogen.
  • EuGH, 01.12.1977 - 66/77

    Kuyken / Rijksdienst voor arbeidsvoorziening

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    ( 28 ) Rechtssache 66/77 (Slg. 1977, 2311).
  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    ( 24 ) Urteil vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 9).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    ( 19 ) Vgl. u. a. das Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 151, Randnr. 11).
  • EuGH, 30.09.1975 - 32/75

    Christini / S.N.C.F.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    ( 17 ) Urteile vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75 (Cristini, Slg. 1975, 1085) und vom 16. Dezember 1976 in der Rechtssache 63/76 (Inzirillo, Slg. 1976, 2057).
  • EuGH, 18.06.1987 - 316/85

    CPAS de Courcelles / Lebon

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.1996 - C-278/94
    ( 18 ) Es ist unerheblich, ob die Kinder volljährig sind, denn wie im Urteil vom 18. Juni 1987 in der Rechtssache 316/85 (Lebon, Sie. 1987, 2811, Randnr. 13) festgestellt und im Urteil Schmid (a. a. O.) bestätigt worden ist, können sich die volljährigen Abkömmlinge eines Arbeitnehmers, denen dieser Unterhalt gewährt, auf das in Artikel 7 Absatz 2 gewährleistete Recht auf Gleichbehandlung berufen, um Anspruch auf eine in den Rechtsvorschriften des Aufnahmcmitglicdstaats vorgesehene Sozialleistung zu erheben.
  • EuGH, 16.12.1976 - 63/76

    Inzirillo / Caisse allocations familiales Lyon

  • EuGH, 14.01.1982 - 65/81

    Reina / Landeskreditbank Baden-Württemberg

  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

  • EuGH, 06.06.1985 - 157/84

    Frascogna / Caisse des dépôts und consignations

  • EuGH, 17.04.1986 - 59/85

    Niederlande State / Reed

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

  • EuGH, 27.03.1985 - 249/83

    Hoeckx / Openbaar Centrum voor Maatschappelijk Welzijn Kalmthout

  • EuGH, 27.03.1985 - 122/84

    Scrivner / Centre public d'aide sociale de Chastre

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht