Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 12.12.1996 - C-3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,320
EuGH, 12.12.1996 - C-3/95 (https://dejure.org/1996,320)
EuGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - C-3/95 (https://dejure.org/1996,320)
EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - C-3/95 (https://dejure.org/1996,320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Reisebüro Broede / Sandker

    EG-Vertrag, Artikel 59
    1. Freier Dienstleistungsverkehr; Beschränkungen; Zulässigkeit; Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Reisebüro Broede / Sandker

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines national geregelten Verbots der gerichtlichen Einziehung fremder Forderungen durch ein Unternehmen eines anderen Mitgliedsstaates; Anwendbarkeit der Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Freier Dienstleistungsverkehr: Inkassoerlaubnis

  • Anwaltsblatt

    EG-Vertrag Art. 59

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 59

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 59
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-6511
  • EuZW 1997, 53
  • WM 1997, 164
  • BB 1997, 164
  • AnwBl 1997, 114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    19 Die Vorschriften des Kapitels über die Dienstleistungen sind gegenüber denen des Kapitels über das Niederlassungsrecht subsidiär (Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 22).

    20 Der Begriff der Niederlassung im Sinne der Artikel 52 bis 58 EG-Vertrag ist sehr weit; er schließt ein, daß die Gemeinschaftsangehörigen die Möglichkeit haben, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als ihres Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (Urteil Gebhard, a. a. O., Randnr. 25).

    Der vorübergehende Charakter einer Leistung schließt dabei nicht die Möglichkeit aus, daß sich der Leistungserbringer mit einer bestimmten Infrastruktur, wie einem Büro, einer Praxis oder einer Kanzlei, ausstatten kann, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Leistung erforderlich ist (Urteil Gebhard, a. a. O., Randnrn. 26 und 27).

    28 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Verbot daher nur dann nicht mit Artikel 59 unvereinbar, wenn vier Voraussetzungen erfuellt sind: Es muß in nicht diskriminierender Weise angewandt werden, es muß aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, es muß geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihm verfolgten Zieles zu gewährleisten, und es darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (Urteil Gebhard, a. a. O., Randnr. 37).

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    31 Zur zweiten Voraussetzung macht die deutsche Regierung unwidersprochen geltend, Artikel 1 § 1 RBerG solle zum einen die Empfänger der betreffenden Dienstleistungen davor bewahren, daß ihnen durch Rechtsrat von Personen, die nicht die erforderliche berufliche oder persönliche Qualifikation besässen, Schaden entstehe, und zum anderen die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sichern (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 16, wie auch Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).

    38 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, bietet die Anwendung von Berufsregelungen auf die Anwälte ° namentlich von Vorschriften über Organisation, Befähigung, Standespflichten, Kontrolle und Verantwortlichkeit ° den Empfängern rechtlicher Dienstleistungen und der Rechtspflege die erforderliche Gewähr für Integrität und Erfahrung (in diesem Sinn Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 292/86, Gullung, Slg. 1988, 111, und Urteil Van Binsbergen, a. a. O.).

  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    38 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, bietet die Anwendung von Berufsregelungen auf die Anwälte ° namentlich von Vorschriften über Organisation, Befähigung, Standespflichten, Kontrolle und Verantwortlichkeit ° den Empfängern rechtlicher Dienstleistungen und der Rechtspflege die erforderliche Gewähr für Integrität und Erfahrung (in diesem Sinn Urteil vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 292/86, Gullung, Slg. 1988, 111, und Urteil Van Binsbergen, a. a. O.).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    42 Zwar besteht in Frankreich keine gesetzliche Regelung für Inkassobüros, jedoch bedeutet der Umstand, daß ein Mitgliedstaat weniger strenge Vorschriften erlässt als ein anderer Mitgliedstaat, nicht, daß dessen Vorschriften unverhältnismässig und folglich mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sind (Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 51).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    37 Nach ständiger Rechtsprechung steht es jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für sein Hoheitsgebiet zu regeln (Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 17).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-180/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    Der Gerichtshof hat hierzu ferner ausgeführt, daß der freie Dienstleistungsverkehr nur durch Regelungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, und nur insoweit beschränkt werden darf, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Dienstleistungserbringer in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (in diesem Sinn Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 16).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-198/89

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    Der Gerichtshof hat hierzu ferner ausgeführt, daß der freie Dienstleistungsverkehr nur durch Regelungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, und nur insoweit beschränkt werden darf, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Dienstleistungserbringer in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (in diesem Sinn Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 16).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    31 Zur zweiten Voraussetzung macht die deutsche Regierung unwidersprochen geltend, Artikel 1 § 1 RBerG solle zum einen die Empfänger der betreffenden Dienstleistungen davor bewahren, daß ihnen durch Rechtsrat von Personen, die nicht die erforderliche berufliche oder persönliche Qualifikation besässen, Schaden entstehe, und zum anderen die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sichern (Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 16, wie auch Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    Der Gerichtshof hat hierzu ferner ausgeführt, daß der freie Dienstleistungsverkehr nur durch Regelungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, und nur insoweit beschränkt werden darf, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Dienstleistungserbringer in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (in diesem Sinn Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18, sowie vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93, Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 16).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-272/94

    Strafverfahren gegen Guiot

    Auszug aus EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
    25 Nach ständiger Rechtsprechung verlangt diese Bestimmung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistungserbringers aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen ° selbst wenn sie unterschiedslos für einheimische Dienstleistungserbringer wie für Dienstleistungserbringer anderer Mitgliedstaaten gelten °, wenn sie geeignet sind, die Tätigkeit des Dienstleistungserbringers, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmässig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94, Guiot, Slg. 1996, I-1905).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    Schon in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon hat der Senat daher klargestellt, dass die Zuständigkeit für die Rechtspflege - insbesondere im Hinblick auf die Gerichtsverfassung - in der Regel bei den Mitgliedstaaten verbleiben muss (vgl. BVerfGE 123, 267 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. Mai 2011, C-54/08, Kommission/Deutschland, EU:C:2011:339, Rn. 83 ff.; Urteil vom 12. Dezember 1996, C-3/95, Reisebüro Broede/Sandker, EU:C:1996:487, Rn. 37 f., 41).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

    Wie bereits der Gerichtshof der Europäischen Union (vormals der Europäischen Gemeinschaften) entschieden hat, ist das RBerG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (vgl. EuGH, Urteil v. 12.12.1996 - C-3/95 ).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Bei der Anwendung dieser Vorschrift im Einzelfall sind nämlich der Gesamtzusammenhang, in dem der fragliche Beschluss zustande gekommen ist oder seine Wirkungen entfaltet, und insbesondere dessen Zielsetzung zu würdigen, die hier mit der Notwendigkeit der Schaffung von Vorschriften über Organisation, Befähigung, Standespflichten, Kontrolle und Verantwortlichkeit zusammenhängt, die den Empfängern juristischer Dienstleistungen und der Rechtspflege die erforderliche Gewähr für Integrität und Erfahrung bieten (in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 38).

    Was die Rechtsanwälte angeht, so steht es nach ständiger Rechtsprechung jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich grundsätzlich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für seinHoheitsgebiet zu regeln (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 17, und Reisebüro Broede, Randnr. 37).

    Auch wenn gemischte Sozietäten zwischen Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern in einigen Mitgliedstaaten zulässig sind, kann die Niederländische Rechtsanwaltskammer zu Recht den Standpunkt vertreten, dass die mit der Samenwerkingsverordening 1993 verfolgten Ziele insbesondere in Anbetracht des in den Niederlanden für die Rechtsanwälte und die Wirtschaftsprüfer jeweils geltenden Berufsrechts nicht mit weniger einschneidenden Mitteln erreicht werden können (in diesem Sinne für ein Gesetz, nach dem die gerichtliche Einziehung von Forderungen den Rechtsanwälten vorbehalten war, Urteil Reisebüro Broede, Randnr. 41).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,24679
Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95 (https://dejure.org/1996,24679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.06.1996 - C-3/95 (https://dejure.org/1996,24679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - C-3/95 (https://dejure.org/1996,24679)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,24679) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1996, I-6511
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    Es hat insbesondere die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Gebhard zu berücksichtigen, daß "der vorübergehende Charakter der fraglichen Tätigkeit nicht nur unter Berücksichtigung der Dauer der Leistung, sondern auch ihrer Häufigkeit, regelmäßigen Wiederkehr oder Kontinuität zu beurteilen" ist ( 19 ).

    ( 17 ) Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnrn.

    ( 19 ) Urteil Gebhard (Randnr. 27); vgl. auch die ausführliche Erörterung dieser Frage in den Schlußanträgen des Generalanwalts Leger, insbesondere Nrn. 32 bis 38.

    ( 28 ) Vgl. Urteil Gebhard (Randnr. 37).

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 29 ) Urteil in der Rechtssache 2/74 (Revners, Slg. 1974, 631, Randnr. 48).
  • EuGH, 19.01.1988 - 292/86

    Gullung / Rats de l'ordre des avocats du barreau de Colmar und de Saverne

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 43 ) Vgl. allgemein Urteil in der Rechtssache C-292/86 (Gullung, Slg. 1988, 111).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 30 ) Urteil in der Rechtssache 107/83 (Ordre des Avocats au Barreau de Paris, Slg. 1984, 2971, Randnr. 17).
  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 14 ) Urteil in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).
  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 16 ) Vgl. z. B. Urteil in der Rechtssache C-150/88 (Parfümericfabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 12).
  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 15 ) Urteil in der Rechtssache 35/85 (Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9).
  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 10 ) Vgl. Urteil in der Rechtssache 352/85 (Bond van Adverteerders, Sig. 1988, 2085, Randnr. 13).
  • EuGH, 28.03.1979 - 175/78

    The Queen / Saunders

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1996 - C-3/95
    ( 9 ) Urteil in der Rechtssache 175/78 (Slg. 1979, 1129, Randnr. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht