Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996

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   EuGH, 27.02.1997 - C-220/95   

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https://dejure.org/1997,3324
EuGH, 27.02.1997 - C-220/95 (https://dejure.org/1997,3324)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1997 - C-220/95 (https://dejure.org/1997,3324)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - C-220/95 (https://dejure.org/1997,3324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Van den Boogaard / Laumen

    Übereinkommen vom 27. September 1968, Artikel 1 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1 sowie Artikel 42
    Bereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Unterhaltsverpflichtungen - Entscheidungen, durch die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Zahlung eines ...

  • EU-Kommission

    Van den Boogaard / Laumen

  • Judicialis

    Brüsseler Übereinkommen Art.1 Abs. 2 Nr. 1; ; Brüsseler Übereinkommen Art. 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen - Anwendungsbereich - Zivil- und Handelssachen - Unterhaltsverpflichtungen - Entscheidungen, durch die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens die Zahlung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-1147
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus EuGH, 27.02.1997 - C-220/95
    Dieser Umstand berührt nicht die Zuständigkeit des Gerichtshofes für die Beantwortung der Vorabentscheidungsfrage, da es nach ständiger Rechtsprechung ausschließlich Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, das die Verantwortung für die abschließende richterliche Entscheidung trägt, unter Berücksichtigung der Einzelheiten des Rechtsstreits sowohl die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für die abschließende Entscheidung als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen (Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10).
  • BGH, 16.05.2019 - V ZB 101/18

    Rechtsstreit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Berichtigung des

    Der ergänzende Hinweis des Beschwerdegerichts auf Art. 24 (erg.: Nr. 1) der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO neu) geht bereits deshalb fehl, weil die Verordnung nach Art. 1 Abs. 2 Buchst. a auf Verfahren im Zusammenhang mit den "ehelichen Güterständen" nicht anwendbar ist (vgl. hierzu EuGH, Beschluss vom 14. Juni 2017, Iliev, C-67/17, EU:C:2017:459 Rn. 29 f., 33; siehe auch bereits Urteil vom 27. Februar 1997, van den Boogard, C-220/95, EU:C:1997:91 Rn. 22 zu der entsprechenden Regelung in Art. 1 Nr. 1 EuGVÜ).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 380/19

    Rechtsnatur und Formbedürftigkeit eines Brautgabeversprechens

    Eine Unterhaltspflicht im Sinne der Verordnung liegt dann vor, wenn die in Frage stehende Leistung dazu bestimmt ist, die Lebensbedürfnisse des bedürftigen Berechtigten zu sichern oder wenn die Bedürfnisse und Mittel des Berechtigten und des Verpflichteten bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt werden (vgl. EuGH Urteil vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147 Rn. 22 - van den Boogaard und vom 6. März 1980 - Rs. 120/79 - Slg. 1980, 731 Rn. 5 - de Cavel II; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Juni 2019 - XII ZB 44/19 - FamRZ 2019, 1340 Rn. 20).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es ausschließlich dem mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gericht, das diesen zu entscheiden hat, unter Berücksichtigung des Sachverhalts die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für die abschließende Entscheidung und die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-220/95, Van den Boogaard, Slg. 1997, I-1147, Randnr. 16, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-295/95, Farrell, Slg. 1997, I-1683, Randnr. 11, vom 16. März 1999 in der Rechtssache C-159/97, Castelletti, Slg. 1999, I-1597, Randnr. 14, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-111/01, Gantner Electronic, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • BGH, 17.10.2007 - XII ZR 146/05

    Begriff der Unterhaltssache; Ersatz der durch begrenztes Realsplitting

    c) Der Qualifizierung des vorliegenden Rechtsstreits als Unterhaltssache im Sinne des Art. 5 Nr. 2 EuGVVO steht auch nicht entgegen, dass der Euro-päische Gerichtshof unter dem Begriff des Unterhalts vor allem finanzielle Verpflichtungen versteht, bei deren Festsetzung die Bedürfnisse und die Mittel beider Ehegatten berücksichtigt werden, und die dazu bestimmt sind, den Unterhalt eines bedürftigen Ehegatten zu sichern (vgl. EuGH, Urteile vom 6. März 1980, Rs. 120/79, de Cavel II, Slg. 1980, 731 = IPrax 1981, 19 f. Rdn. 5, und vom 27. Februar 1997, Rs. C-220/95, van den Boogard, Slg. 1997, I-1147 = IPrax 1999, 35 ff., Rdn. 22).

    Als Unterhaltssache im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Klagen auf rückständigen Unterhalt oder auf einen als Einmalbetrag zu zahlenden Unterhalt (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 1997, Rs. C-220/95, van den Boogard, Slg. 1997, I-1147 = IPrax 1999, 35 ff. Rdn. 23, 27).

    Denn diese Definition des Unterhaltsbegriffs dient nach dem Verständnis des Senats in erster Linie der Abgrenzung zu güterrechtlichen Ansprüchen (vgl. EuGH, Urteil vom 27. Februar 1997, Rs. C-220/95, van den Boogard, Slg. 1997, I-1147 = IPrax 1999, 35 ff., Rdn. 22), schließt es aber nicht aus, Ansprüche, die - wie hier - eindeutig nicht aus dem Güterrecht herrühren, auch dann als Unterhaltsansprüche zu qualifizieren, wenn sie dieser Definition des Unterhaltsbegriffs nicht in jeder Hinsicht entsprechen.

  • BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12

    Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der

    In Betracht kommt auch die Übertragung von Gegenständen des einen (ehemaligen) Ehegatten auf den anderen in (teilweiser) Erfüllung der nachehelichen Unterhaltspflicht (EuGH Slg. 1997 I 1147 - van den Boogard/Laumen zum EuGVÜ; Geimer/Schütze aaO Art. 5 EuGVVO Rn. 172).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Der Titelgläubiger kann in diesen Fällen das ihm am zweckmäßigsten erscheinende Verfahren nach seiner freien Entscheidung aus Artt. 38 ff. Brüssel I-VO einerseits und dem Spezialabkommen andererseits - in Verbindung mit den jeweiligen Ausführungsgesetzen - auswählen (Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 2. Aufl. Art. 71 EuGVVO Rdn. 22; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl. Art. 71 EuGVVO Rdn. 5; Kropholler, Europäisches Zivilprozessrecht, 8. Aufl. Art. 71 EuGVO Rdn. 5; Rauscher/Mankowski, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. Art. 71 Brüssel I-VO Rdn. 18: vgl. bereits zu Art. 57 EuGVÜ: EuGH Urteil vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. I 1997, 1147, 1157 Rdn. 26 ff., 1183 Rdn. 17 - van den Boogaard/Laumen; MünchKomm-ZPO/Gottwald 2. Aufl. Art. 57 EuGVÜ Rdn. 7; Mankowski IPrax 2000, 188, 189; Hohloch FF 2001, 147, 151, 153).
  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 44/19

    Der auf den Sozialhilfeträger übergegangene Unterhaltsanspruch - und der richtige

    Auf der Grundlage der zum Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ) ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wird von einer Unterhaltsverpflichtung jedenfalls dann auszugehen sein, wenn die in Frage stehende Leistung dazu bestimmt ist, den Lebensbedarf des Berechtigten zu sichern oder wenn die Bedürfnisse und Mittel des Berechtigten und des Verpflichteten bei der Festsetzung der Leistung berücksichtigt werden (vgl. EuGH Urteile vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147 Rn. 22 - van den Boogaard und vom 6. März 1980 - Rs. 120/79 - Slg. 1980, 731 Rn. 5 - de Cavel II).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Ist das Spezialabkommen - wie das HUVÜ 73 - im Hinblick auf die Ausgestaltung des Verfahrens offen, kann der Titelgläubiger in diesen Fällen das ihm am zweckmäßigsten erscheinende Verfahren nach seiner freien Entscheidung aus Art. 25 ff. LugÜ einerseits oder dem Spezialabkommen andererseits - in Verbindung mit den jeweiligen Ausführungsgesetzen - auswählen (vgl. zu Art. 57 EuGVÜ: EuGH Urteil vom 27. Februar 1997 - Rs. C-220/95 - Slg. 1997, I-1147, 1157 Rdn. 26 ff., 1183 Rdn. 17 - van den Boogaard/Laumen = IPrax 1999, 35; vgl. zu Art. 71 Brüssel I-VO: Senatsbeschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 174/04 - FamRZ 2007, 989, 990 = BGHZ 171, 310).
  • EuGH, 16.03.1999 - C-159/97

    Castelletti

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es ausschließlich Sache der mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichte, die die Verantwortung für die abschließende richterliche Entscheidung tragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Rechtsstreits sowohl die Notwendigkeit einer Vorabentscheidung für die von ihnen zu erlassende Entscheidung als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen (Urteile vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-220/95, Van den Boogaard, Slg. 1997, I-1147, Randnr. 16, und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-295/95, Farrell, Slg. 1997, I-1683, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-558/16

    Mahnkopf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    23 Urteil vom 27. Februar 1997 (C-220/95, EU:C:1997:91).

    25 Urteil vom 27. Februar 1997, van den Boogaard (C-220/95, EU:C:1997:91, Rn. 22).

  • OLG Koblenz, 09.12.2019 - 12 U 555/19

    Thermofenster in einem Mercedes-Benz A 180 CDI keine sittenwidrige Schädigung

  • EuGH, 08.05.2003 - C-111/01

    Gantner Electronic

  • OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 471/20
  • OLG Koblenz, 20.01.2020 - 12 U 1593/19

    Keine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch "Thermofenster" -

  • EuGH, 06.07.2006 - C-154/05

    Kersbergen-Lap und Dams-Schipper - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-400/13

    Sanders - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-116/02

    Gasser

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2020 - C-73/19

    Movic u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in

  • KG, 16.06.2010 - 3 WF 49/10
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95   

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https://dejure.org/1996,29896
Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95 (https://dejure.org/1996,29896)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - C-220/95 (https://dejure.org/1996,29896)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - C-220/95 (https://dejure.org/1996,29896)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Antonius van den Boogaard gegen Paula Laumen.

    Brüsseler Übereinkommen - Auslegung des Artikels 1 Absatz 2 - Begriff der ehelichen Güterstände - Begriff der Unterhaltspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-1147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 27.03.1979 - 143/78

    De Cavel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
    In einer dritten Rechtssache über den Ausschluß der "ehelichen Güterstände", W./H.(47), (auf die nicht weiter einzugehen ist, da ihr für die Bedeutung des Artikels 5 Nr. 2 nichts weiter zu entnehmen ist) wiederholte der Gerichtshof jedoch den im Urteil De Cavel I niedergelegten Grundsatz, ohne seine Ausführungen in der dazwischen liegenden Rechtssache zu beachten.

    Im Jenard-Bericht heisst es, daß der Begriff "Zivil- und Handelssachen" sehr weit sei und daß mit dem Ausschluß einzelner Rechtsgebiete anstelle einer positiven Umschreibung des Geltungsbereichs des Übereinkommens diese weite Auslegung habe beibehalten werden sollen: "In diesem Rahmen ist das Übereinkommen weit auszulegen."(48)<"C_IT", Font = F3, NewPage = No, Tab Origin = Column> 53. Man sollte vielleicht auch bedenken, daß sich der Gerichtshof im Urteil De Cavel I nicht auf die Abgrenzung von "ehelichen Güterständen" und Unterhalt konzentriert hat.

    Vor allem sollte man im Hinblick auf die Kollisionsnormen der Länder des Common law für die ehelichen Güterstände nicht meinen, diese seien weniger komplex oder mannigfaltig als die der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme: vgl. dazu die Antwort des Vereinigten Königreichs in dem Fragebogen der Haager Konferenz über Internationales Privatrecht über die Kollisionsnormen für das eheliche Güterrecht(62).<"C_IT", Font = F3, NewPage = No, Tab Origin = Column> 68. Schließlich ist die Gegenmeinung, wonach die englischen Regeln als Teil des allgemeinen Rechts anstelle eines besonderen ehelichen Güterrechts nicht unter die Definition der "ehelichen Güterstände" fallen, nur schwer mit der weiten Auslegung dieses Begriffes zu vereinbaren, wie sie der Gerichtshof im Urteil De Cavel I(63) vertreten hat, insbesondere mit der Feststellung, daß der Begriff "nicht nur die in einigen nationalen Rechtsordnungen besonders und ausschließlich für das Rechtsverhältnis der Ehe vorgesehenen Güterstände umfasst, sondern ebenso alle vermögensrechtlichen Beziehungen, die sich unmittelbar aus der Ehe oder ihrer Auflösung ergeben"(64).<"C_IT", Font = F22, NewPage = No, Tab Origin = Column>Die Bedeutung des früheren kontinentaleuropäischen Ehevertrags <"C_IT", Font = F3, NewPage = No, Tab Origin = Column> 69. Das vorlegende Gericht stellt die Frage nach der Bedeutung des niederländischen Ehevertrags (also des von den Ehegatten während der Ehe, für die ursprünglich Gütergemeinschaft galt, vereinbarten Güterstands der allgemeinen Gütertrennung) für die Einordnung und damit die Vollstreckbarkeit des englischen Urteils.

    1979, C 59, S. 71 (nachfolgend: Schlosser-Bericht), Abschnitte 45 bis 47, und die Schlussanträge von Generalanwalt Warner in der Rechtssache 143/78 (De Cavel, Slg. 1979, 1055, 1073).

  • EuGH, 14.10.1976 - 29/76

    LTU / Eurocontrol

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
    (58) - Urteil vom 14. Oktober 1976 in der Rechtssache 29/76 (LTU, Slg. 1976, 1541).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
    (8) - Urteil vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10).
  • EuGH, 06.03.1980 - 120/79

    De Cavel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
    (45) - Urteil vom 6. März 1980 in der Rechtssache 120/79 (Slg. 1980, 731).
  • EuGH, 31.03.1982 - 25/81

    C.H.W. / G.J.H.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
    (47) - Urteil vom 31. März 1982 in der Rechtssache 25/81 (Slg. 1982, 1189).
  • EuGH, 04.02.1988 - 145/86

    Hoffmann / Krieg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-220/95
    (9) - Urteil vom 4. Februar 1988 in der Rechtssache 145/86 (Hoffmann, Slg. 1988, 645, Randnrn. 26 bis 34).
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