Rechtsprechung
EuGH, 20.03.1997 - C-96/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
EG-Vertrag, Artikel 169
1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Inhalt - EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Aufenthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen; Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Aufenthaltsrecht nach Ausscheiden aus dem Erwerbsleben
- Judicialis
EGVtr Art. 169; ; EGVtr Art. 189 Abs. 3; ; RL 90/364 Art. 5; ; RL 90/365 Art. 5; ; AuslG 1990 § 2 Abs. 2; ; AufenthEWGG § 15; ; AufenthEWGG § 15a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorverfahren - Gegenstand - Mit Gründen versehene Stellungnahme - Inhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
- EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
- EuGH, 09.12.1997 - C-96/95
Papierfundstellen
- Slg. 1997, I-1653
- NJW 1998, 2202 (Ls.)
- NVwZ 1998, 48
- EuZW 1997, 348
- BB 1997, 432
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 02.02.1988 - 293/85
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
22 Das Vorverfahren soll dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13).24 Ausserdem hat der Gerichtshof entschieden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8), daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten muß, die die Kommission zu der Überzeugung geführt haben, daß der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstossen hat.
Das Recht des einzelnen, sich unter besonderen Umständen vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages durch die Richtlinien auferlegt ist, und die keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen kann, daß er es versäumt hat, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).
38 Zu dem Vorbringen, die Behörden der Länder seien über die beiden streitigen Richtlinien unterrichtet worden, ist daran zu erinnern, daß ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus einer Richtlinie nicht durch ein einfaches Rundschreiben, das die Verwaltung beliebig ändern kann, nachkommen kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, Randnr. 7).
- EuGH, 30.05.1991 - 361/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
34 Zweitens könne eine innerstaatliche Verweisungsregelung dem Gebot der Rechtsklarheit genügen, wenn sich der einzelne aus allgemein zugänglichen Quellen wie dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Kenntnis von den ihn begünstigenden Rechtsvorschriften verschaffen und sich dabei abschließend und umfassend über die ihm darin vermittelten Rechtspositionen unterrichten könne (vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567).35 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 15) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen, besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
- EuGH, 06.05.1980 - 102/79
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
Das Recht des einzelnen, sich unter besonderen Umständen vor Gericht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie zu berufen, stellt nämlich nur eine Mindestgarantie dar, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages durch die Richtlinien auferlegt ist, und die keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen kann, daß er es versäumt hat, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. Mai 1980 in der Rechtssache 102/79, Kommission/Belgien, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12).
- EuGH, 02.12.1986 - 239/85
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
38 Zu dem Vorbringen, die Behörden der Länder seien über die beiden streitigen Richtlinien unterrichtet worden, ist daran zu erinnern, daß ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen aus einer Richtlinie nicht durch ein einfaches Rundschreiben, das die Verwaltung beliebig ändern kann, nachkommen kann (Urteil vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 239/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 3645, Randnr. 7). - EuGH, 23.03.1995 - C-365/93
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
Diese Voraussetzung ist besonders wichtig, wenn die Richtlinie darauf abzielt, den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten Rechte zu verleihen (vgl. Urteil vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-365/93, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-499, Randnr. 9). - EuGH, 12.01.1994 - C-296/92
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
23 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1, Randnr. 11) wird folglich der Gegenstand einer Klage nach Artikel 169 des Vertrages durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt. - EuGH, 11.07.1995 - C-266/94
Kommission / Spanien
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
29 Ferner geht aus den Akten nicht hervor, daß die Kommission die Ausführungen in der Mitteilung vom 31. März 1993 nicht berücksichtigt hätte; die mit Gründen versehene Stellungnahme nahm nämlich auch auf das Schreiben der deutschen Regierung vom 2. Juni 1993 Bezug, dem diese Mitteilung beigefügt war (vgl. in diesem Zusammenhang Beschluß vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnr. 20). - EuGH, 01.03.1983 - 301/81
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
24 Ausserdem hat der Gerichtshof entschieden (vgl. insbesondere Urteil vom 1. März 1983 in der Rechtssache 301/81, Kommission/Belgien, Slg. 1983, 467, Randnr. 8), daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten muß, die die Kommission zu der Überzeugung geführt haben, daß der betreffende Staat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstossen hat. - EuGH, 17.11.1992 - C-157/91
Kommission / Niederlande
Auszug aus EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
Daher kann die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden (vgl. auch Urteil vom 17. November 1992 in der Rechtssache C-157/91, Kommission/Niederlande, Slg. 1992, I-5899, Randnr. 17).
- BGH, 19.05.2022 - I ZR 69/21
Angabe des Grundpreises in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis
Eine Pflicht zur Umsetzung unter Übernahme des Wortlauts der Richtlinie besteht nicht (EuGH, Urteil vom 20. März 1996 - C-96/95, Slg. 1997, I-1653 Rn. 35 = NVwZ 1998, 48 - Kommission/Deutschland), auch wenn sich die Übernahme des Richtlinienwortlauts in das nationale Recht immer als unbedenkliche Form der Umsetzung einer Richtlinie erweist (…vgl. Nettesheim in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 288 AEUV Rn. 120 [Stand Januar 2022]). - EuGH, 03.09.2014 - C-127/12
Kommission / Spanien
Néanmoins, la Commission peut, postérieurement à la lettre de mise en demeure, préciser ses griefs, tant que l'objet de ces derniers reste en substance le même (voir, en ce sens, arrêt Commission/Allemagne, C-96/95, EU:C:1997:165, points 30 et 31). - EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland
Entgegen den Erfordernissen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. insbesondere Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnrn.Nach ständiger Rechtsprechung soll das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben, sowohl seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen als auch seine Verteidigungsmittel gegenüber den Rügen der Kommission wirkungsvoll geltend zu machen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 22, und Urteil vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).
- EuGH, 16.06.2005 - C-456/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
35 Es ist allerdings daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Gegenstand einer Klage nach Artikel 226 EG durch das in dieser Bestimmung vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt wird, so dass die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein muss wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 23, vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 11, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 18).37 Der ordnungsgemäße Ablauf dieses Verfahrens ist nicht nur eine vom Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnr. 53, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache Kommission/Deutschland, Randnr. 17).
Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren, und für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, Randnrn.
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat
Diese Richtlinie war in der Bundesrepublik Deutschland entgegen der in ihrem Art. 5 ausgesprochenen Verpflichtung zu dem genannten Zeitpunkt noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden (vgl. auch das im Vertragsverletzungsverfahren ergangene Urteil des EuGH vom 20. März 1997 - Rs. C-96/95 - Slg. I-1668). - EuGH, 24.06.2004 - C-350/02
Kommission / Niederlande
18 Hierzu ist daran zu erinnern, dass im Vertragsverletzungsverfahren das Vorverfahren dem betroffenen Mitgliedstaat Gelegenheit geben soll, seinen gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gegenüber den Rügen der Kommission wirksam zu verteidigen (vgl. u. a. Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85, Kommission/Belgien, Slg.1988, 305, Randnr. 13, vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 22, und vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10).19 Der ordnungsgemäße Ablauf dieses Verfahrens ist nicht nur eine vom Vertrag vorgeschriebene wesentliche Garantie für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür, dass ein etwaiges streitiges Verfahren einen eindeutig festgelegten Streitgegenstand hat (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnr. 53, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 17).
Die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission und die Klage müssen auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein, so dass der Gerichtshof eine Rüge, die nicht in der mit Gründen versehenen Stellungnahme erhoben wurde, nicht prüfen kann (Urteil vom 11. Mai 1989 in der Rechtssache 76/86, Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1021, Randnr. 8); die mit Gründen versehene Stellungnahme muss eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (vgl. u. a. Urteile vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, Randnr. 12, und vom 20. Juni 2002, Kommission/Deutschland, Randnr. 19).
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10
Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft …
An dieser hinreichenden Klarheit kann es etwa fehlen, wenn infolge einer nur allgemeinen Verweisung auf Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts nicht gewährleistet ist, dass die von der Richtlinie Begünstigten - insbesondere anderer Mitgliedstaaten - Kenntnis von ihren Rechten erlangen können (vgl. EuGH, Urteile vom 20. März 1997 - C-96/95, EuZW 1997, 348 Rn. 35 f;… vom 9. September 1999 - C-217/97, EuZW 1999, 763 Rn. 31 f., 34). - Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der …
14 - Urteile vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13), vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 22), vom 15. Januar 2002 in der Rechtssache C-439/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-305, Randnr. 10) und vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-350/02 (Kommission/Niederlande, Slg. 2004, I-6213, Randnr. 18).15 - Urteile vom 13. Dezember 2001 in der Rechtssache C-1/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-9989, Randnr. 53), vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 17) und in der Rechtssache C-350/02 (zitiert in Fußnote 14), Randnr. 19.
21 - Vgl. beispielsweise die Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 11) sowie vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 17).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-67/99
Kommission / Irland
33: - Vgl. zu diesen verschiedenen Punkten insbesondere Urteile vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnrn.46: - Vgl. entsprechend Urteil vom 27. November 1997 in der Rechtssache C-137/96 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-6749, Randnr. 10).
- EuGH, 04.12.1997 - C-207/96
Kommission / Italien
Die Klage kann daher nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden (Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnrn.Der Gerichtshof hat darüber hinaus entschieden, daß die mit Gründen versehene Stellungnahme eine zusammenhängende und ausführliche Darstellung der Gründe enthalten muß, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, daß der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag verstoßen hat (Urteil Kommission/Deutschland, a. a. O., Randnr. 24).
- EuGH, 21.03.2002 - C-298/99
Kommission / Italien
- KG, 09.03.2020 - 2 U 80/19
Verstoß gegen gesellschaftsrechtliche Treuepflicht durch Einziehungsbeschluss
- EuGH, 04.07.2000 - C-84/98
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-392/99
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-5/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung …
- EuGH, 11.06.1998 - C-206/96
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-185/96
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-298/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-429/97
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08
Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG - …
- EuGH, 17.05.2001 - C-159/99
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98
Kaba
- EuG, 26.03.2021 - T-484/20
SATSE / Kommission - Aufnahme von SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-320/13
Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet hat Polen gegen seine Verpflichtung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-171/18
Safeway - Art. 157 AEUV und gleiches Entgelt für männliche und weibliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01
Evans
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-118/07
Kommission / Finnland - Bilaterale Investitionsabkommen - Art. 307 EG
- VG Münster, 30.07.2009 - 8 K 169/09
Flüchtlingsschutz, Qualifikationsrichtlinie, Familiennachzug
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2002 - C-356/00
Testa und Lazzeri
- OLG Karlsruhe, 20.12.2010 - 19 Wx 8/09
Notarkosten: Gebührenerhebung baden-württembergischer Amtsnotare für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-326/07
Kommission / Italien - Vertragsverletzungsverfahren - Art. 43 EG und 56 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-144/99
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-159/99
Kommission / Italien
- LG Essen, 23.11.2007 - 45 O 23/07
HandelsrechtGesellschaftsrecht / Zivilrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-287/00
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-305/03
Kommission / Vereinigtes Königreich - Mehrwertsteuer - Ermäßigter Steuersatz - …
- EuGH, 12.10.2004 - C-431/02
Kommission / Vereinigtes Königreich
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aufenthaltsrecht - Richtlinien 90/364/EWG und 90/365/EWG des Rates
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
- EuGH, 20.03.1997 - C-96/95
- EuGH, 09.12.1997 - C-96/95
Papierfundstellen
- Slg. 1997, I-1653
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- EuGH, 12.01.1994 - C-296/92
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(7) - Und zwar aufgrund des Urteils vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1), in dem entschieden worden sei, daß bei Verfahren nach Artikel 169 des Vertrages die Klage nicht auf andere als die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführten Rügen gestützt werden dürfe.(15) - Schlussanträge des Generalanwalts Gand in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 37, 45).
(17) - Der vorliegende Fall unterscheidet sich ganz erheblich von demjenigen, auf den sich die Beklagte beruft (zitiertes Urteil vom 12. Januar 1994 in der Rechtssache C-296/92, Kommission/Italien).
(18) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg. 1961, 695, vgl. insbesondere Teil B - Zur Zulässigkeit, Buchstabe a, S. 716).
Die mit Gründen versehene Stellungnahme unterscheidet sich vom Aufforderungsschreiben also insoweit, als letzteres "den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben soll"; vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4).
- EuGH, 30.05.1991 - 361/88
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(8) - Die Klägerin beruft sich hinsichtlich der Bestimmung dieser Kriterien auf folgende Urteile: Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, I-880), Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1991, I-2567).(25) - Die Kriterien sind dem Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, I-2600) entnommen.
(26) - Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 15).
(31) - Vgl. Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (zitiert in Fußnote 25, Randnr. 24).
- EuGH, 19.12.1961 - 7/61
Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(18) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (Kommission/Italien, Slg. 1961, 695, vgl. insbesondere Teil B - Zur Zulässigkeit, Buchstabe a, S. 716).(19) - Schlussanträge des Generalanwalts Lagrange in der Rechtssache 7/61 (Slg. 1961, 725, 737).
(23) - Urteil vom 19. Dezember 1961 in der Rechtssache 7/61 (zitiert in Fußnote 18).
- EuGH, 12.07.1973 - 70/72
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(24) - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 70/72 (Kommission/Deutschland, Slg. 1973, 813, Randnr. 13).(25) - Die Kriterien sind dem Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, I-2600) entnommen.
- EuGH, 01.03.1966 - 48/65
Lütticke / Kommission EWG
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(14) - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65 (Lütticke, Slg. 1966, 26): "Der der Anrufung des Gerichthofes vorausgehende Teil des Verfahrens dient dazu, den Mitgliedstaat aufzufordern, seinen Vertragsverpflichtungen nachzukommen" (S. 39, Hervorhebung von mir).(20) - Urteil vom 1. März 1966 in der Rechtssache 48/65 (…zitiert in Fußnote 14, S. 39).
- EuGH, 02.02.1988 - 293/85
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(11) - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 305, Randnr. 13).(22) - Urteil vom 2. Februar 1988 in der Rechtssache 293/85 (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 14).
- EuGH, 12.02.1992 - C-48/90
Niederlande und PTT Nederland / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(21) - Urteil vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90 (Niederlande/Kommission, Slg. 1992, I-565). - EuGH, 11.07.1984 - 51/83
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
Die mit Gründen versehene Stellungnahme unterscheidet sich vom Aufforderungsschreiben also insoweit, als letzteres "den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat, der zur Äusserung aufgefordert wird, die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben soll"; vgl. Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793, Randnr. 4). - EuGH, 12.02.1992 - C-66/90
Klage eines EU-Mitgliedstaates auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(21) - Urteil vom 12. Februar 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-48/90 und C-66/90 (Niederlande/Kommission, Slg. 1992, I-565). - EuGH, 02.07.1996 - C-473/93
Kommission / Luxemburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1996 - C-96/95
(10) - Urteil vom 2. Juli 1996 in der Rechtssache C-473/93 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 19). - EuGH, 08.02.1983 - 124/81
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EuGH, 15.03.1990 - 339/87
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-354/98
Kommission / Frankreich
(4) - Vgl. meine Schlussanträge vom 19. September 1996 in der Rechtssache C-96/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Nr. 33).