Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1997 - C-349/95   

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https://dejure.org/1997,508
EuGH, 11.11.1997 - C-349/95 (https://dejure.org/1997,508)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1997 - C-349/95 (https://dejure.org/1997,508)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1997 - C-349/95 (https://dejure.org/1997,508)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission

    Loendersloot / Ballantine & Son u.a.

  • Wolters Kluwer

    Abschottung der Märkte durch Ausübung eines Markenrechts ; Neuetikettierung von Whiskyflaschen; Auslegung des Artikels 36 EG-Vertrag

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Neuetikettierung von Whiskyflaschen

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 36
    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht - Erzeugnis, das vom Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung in einem Mitgliedstaat in den Verkehr gebracht wurde - Wiederanbringung des mit der Marke versehenen Etiketts durch einen Dritten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 36 EG-Vertrag - Inverkehrbringen alkoholischer Getränke in der Gemeinschaft, die mit dem vom Warenzeicheninhaber auf den Flaschen und Verpackungen angebrachten Markenzeichen versehen sind - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-6227
  • GRUR Int. 1998, 145
  • EuZW 1998, 16
 
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Wird zitiert von ... (75)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Damit diese Herkunftsgarantie, die die Hauptfunktion der Marke darstellt, gewährleistet werden kann, muss der Markeninhaber vor Konkurrenten geschützt werden, die unter Missbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Waren veräußern (vgl. u. a. die Urteile Hoffmann-La Roche, Randnr. 7, und vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnr. 22).
  • BGH, 22.11.2012 - I ZR 72/11

    Barilla

    Diese für das Umpacken von Arzneimitteln entwickelten Grundsätze hat der Gerichtshof der Europäischen Union allerdings nur in modifizierter Form auf das Umpacken anderer Erzeugnisse übertragen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C349/95, Slg. 1997, I6227 = GRUR Int. 1998, 145 Rn. 27, 47 bis 50 - Loendersloot/Ballantine).

    Danach ist der Parallelimporteur bei der Neuetikettierung eines anderen Produkts als eines Arzneimittels nicht verpflichtet, dem Hersteller auf Anforderung eine Probe des umgepackten Erzeugnisses zukommen zu lassen und anzugeben, wer das Umpacken vorgenommen hat, weil die berechtigten Interessen des Markeninhabers bereits dadurch ausreichend gewahrt sind, dass der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Verkauf des neu etikettierten Erzeugnisses informiert (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 145 Rn. 49 und 50 - Loendersloot/Ballantine).

    Auf die Entfernung von Kontrollnummern, die in der Entscheidung "Loendersloot/Ballantine" des Gerichtshofs der Europäischen Union im Zusammenhang mit der künstlichen Abschottung der Märkte von Bedeutung war (GRUR Int. 1998, 145 Rn. 39 bis 43), kommt es im Streitfall nicht an.

    In einem solchen Fall sind die berechtigten Interessen des Markeninhabers bereits gewahrt, wenn der Parallelimporteur den Markeninhaber vorab vom Verkauf der umetikettierten Erzeugnisse informiert (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 145 Rn. 49 und 50 - Loendersloot/Ballantine).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wendet die Grundsätze zur markenrechtlichen Erschöpfung von parallel importierten und umgepackten Waren im Ausgangspunkt unabhängig vom Wert der konkreten Waren an (vgl. EuGH, GRUR Int. 1998, 145 Rn. 27 - Loendersloot/Ballantine).

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes folgt, dass die Hauptfunktion der Marke darin besteht, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden; damit die Marke ihre Aufgabe als wesentlicher Bestandteil des Systems eines unverfälschten Wettbewerbs, das der Vertrag errichten will, erfüllen kann, muss sie die Gewähr bieten, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt oder erbracht worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (siehe u. a. Urteile vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-349/95, Loendersloot, Slg. 1997, I-6227, Randnrn. 22 und 24, und vom 29. September 1998 in der Rechtssache C-39/97, Canon, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 28).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-349/95   

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https://dejure.org/1997,29834
Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-349/95 (https://dejure.org/1997,29834)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.02.1997 - C-349/95 (https://dejure.org/1997,29834)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - C-349/95 (https://dejure.org/1997,29834)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Frits Loendersloot, handelnd unter der Firma F. Loendersloot Internationale Expeditie gegen George Ballantine & Son Ltd u. a..

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1997, I-6227
 
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Wird zitiert von ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior SA und Parfums Christian Dior BV gegen Evora BV. - Marken-

    (16) - So daß, wie ich in Nr. 28 meiner Schlussanträge vom 27. Februar 1997 in der Rechtssache C-349/95 (Löndersloot) bemerkt habe, die Voraussetzung, daß die Aufmachung der umverpackten Erzeugnisse den Ruf der Marke nicht schädigen darf, in gewissem Grad als mit der Herkunftsgarantie verbunden angesehen werden kann.
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