Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 28.04.1998 - C-118/96   

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https://dejure.org/1998,454
EuGH, 28.04.1998 - C-118/96 (https://dejure.org/1998,454)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1998 - C-118/96 (https://dejure.org/1998,454)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1998 - C-118/96 (https://dejure.org/1998,454)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung des Sparens im Rahmen einer Lebensversicherung - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über unterschiedliche Besteuerungsmodalitäten je nach Sitz des Dienstleistungsunternehmens

  • Europäischer Gerichtshof

    Safir

  • EU-Kommission PDF

    Safir / Skattemyndigheten i Dalarnas län

    EG-Vertrag, Artikel 59
    Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Besteuerung des Sparens im Rahmen einer Lebensversicherung - Nationale Rechtsvorschriften über unterschiedliche Besteuerungsmodalitäten je nach Sitz der Versicherungsgesellschaften - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Safir / Skattemyndigheten i Dalarnas län

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr; Freier Kapitalverkehr ; Besteuerung des Sparens im Rahmen einer Lebensversicherung ; Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über unterschiedliche Besteuerungsmodalitäten je nach Sitz des Dienstleistungsunternehmens; Besteuerung von ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Besteuerung von Lebensversicherungen in Abhängigkeit vom Sitz des Dienstleistungsunternehmens

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 6; ; EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 60; ; EG-Vertrag Art. 73b; ; EG-Vertrag Art. 73d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Besteuerung des Sparens im Rahmen einer Lebensversicherung - Nationale Rechtsvorschriften über unterschiedliche Besteuerungsmodalitäten je nach Sitz der Versicherungsgesellschaften - Unzulässigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Nationale Regelungen über die Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen (Versicherungssparen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 6, EGV Art 59, EGV Art 60, EGV Art 73b, EGV Art 73d
    Niederlassung; Sitz; Versicherungssparen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Länsrätten i Kopparbergs Län - Auslegung der Artikel 6, 59, 60, 73b und 73d EG-Vertrag im Hinblick auf eine nationale Regelung über die Besteuerung von Kapitalerträgen im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen - Unterschiedliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-1897
  • EuZW 1998, 542
  • DB 1998, 1065
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 05.10.1994 - C-381/93

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-118/96
    Da es sich bei Versicherungen um Dienstleistungen im Sinne von Artikel 60 EG-Vertrag handelt, ist sodann daran zu erinnern, daß Artikel 59 EG-Vertrag nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die die Möglichkeit für einen Dienstleistungserbringer, von dieser Freiheit tatsächlich Gebrauch zu machen, ohne objektive Rechtfertigung beschränkt (vgl. u. a. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-381/93, Kommission/Frankreich, Slg. 1994, I-5145, Randnr. 16).

    Unter dem Gesichtspunkt eines einheitlichen Marktes und im Hinblick auf die Verwirklichung seiner Ziele, schließt Artikel 59 EG-Vertrag auch die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (Urteil Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnr. 17).

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 28.04.1998 - C-118/96
    Zunächst ist festzustellen, daß zwar der Bereich der direkten Steuern als solcher beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fällt, die Mitgliedstaaten die ihnen verbliebenen Befugnisse jedoch unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. u. a. Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    31 Die dänische Regierung verweist insoweit u. a. auf das Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96 (Safir, Slg. 1998, I-1897, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

    Art. 49 EG schließt die Anwendung einer nationalen Regelung aus, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen innerhalb nur eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 23, Smits und Peerbooms, Randnr. 61, Danner, Randnr. 29, vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 23, Watts, Randnr. 94, und vom 19. April 2007, Stamatelaki, C-444/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.06.2020 - C-581/18

    Das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

    Zum anderen entspricht der freie Dienstleistungsverkehr im Versicherungswesen der Freiheit der Versicherer, ihre Dienstleistungen Versicherungsnehmern, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, anzubieten, und umgekehrt der Freiheit der Personen, die um einen Versicherungsvertrag nachsuchen, sich an einen Versicherer zu wenden, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. April 1998, Safir, C-118/96, EU:C:1998:170, Rn. 22, 26 und 30, vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, EU:C:2002:558, Rn. 31, sowie vom 26. Juni 2003, Skandia und Ramstedt, C-422/01, EU:C:2003:380, Rn. 27 und 28).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96   

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https://dejure.org/1997,26653
Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96 (https://dejure.org/1997,26653)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.09.1997 - C-118/96 (https://dejure.org/1997,26653)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. September 1997 - C-118/96 (https://dejure.org/1997,26653)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Jessica Safir gegen Skattemyndigheten i Dalarnas län, zuvor Skattemyndigheten i Kopparbergs län.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung des Sparens im Rahmen einer Lebensversicherung - Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats über unterschiedliche Besteuerungsmodalitäten je nach Sitz des Dienstleistungsunternehmens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-1897
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    Ihr Zweck sei es nämlich, die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen und zugleich die Kohärenz der nationalen Steuerregelung zu gewährleisten, also allgemeine Interessen, die die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Futura und Bachmann) bereits ausdrücklich als schützenswert anerkannt habe.

    (20) - Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Slg. 1995, I-225); siehe aber auch Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089) sowie (aus jüngerer Zeit) vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura, Slg. 1997, I-2471).

    (26) - Urteil Futura (zitiert in Fußnote 20, Randnr. 19).

    (43) - Wie erinnerlich, hat der Gerichtshof sowohl die Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen (insbesondere im Urteil Futura, zitiert in Fußnote 20) als auch die Gewährleistung der Kohärenz des Steuersystems (insbesondere im Urteil Bachmann, zitiert in Fußnote 9) als im Allgemeininteresse liegende Erfordernisse anerkannt.

  • EuGH, 25.07.1991 - C-288/89

    Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    (30) - Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85 (Slg. 1988, 2085, Randnr. 32); siehe aber auch Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 11) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 15); siehe ferner Urteil vom 4. Mai 1993 in der Rechtssache C-17/91 (Fedicine, Slg. 1993, 2239, Randnr. 16) sowie aus jüngster Zeit Urteil in der Rechtssache Svensson (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 15).

    (33) - Namentlich in seinen Urteilen Gouda und Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 30) sowie im Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221) hat der Gerichtshof ausdrücklich diese Betrachtungsweise gewählt; in diesen Entscheidungen hat er die auf dem Gebiet der Dienstleistungen verwendete Terminologie derjenigen angeglichen, die er auf dem Gebiet der Warenlieferungen verwendet hatte, und als "zwingende Gründe des Allgemeininteresses" diejenigen bezeichnet, die er bisher als Gründe des Allgemeininteresses qualifiziert hatte; die bis zu diesem Zeitpunkt anerkannten Erfordernisse hat er als schutzwürdig anerkannt.

    Berücksichtigt man jedoch, daß er seit seinen ersten Entscheidungen auf dem fraglichen Gebiet Maßnahmen, die den freien Dienstleistungsverkehr einschränken, als durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt angesehen hatte (siehe z. B. Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/73, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299), so tritt klar zutage, daß die Urteile Gouda, Säger und Kommission/Niederlande keineswegs eine Neuerung gebracht, sondern sich darauf beschränkt haben, die gewählte Betrachtungsweise ausdrücklich festzuschreiben und ihre systematische und theoretische Konstruktion ausführlicher zu entwickeln.

  • EuGH, 09.07.1997 - C-222/95

    Parodi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    Sie kann jedoch noch für die Entscheidung über Fälle von Bedeutung sein, die auf einen vor dieser Liberalisierung liegenden Zeitpunkt zurückgehen (wegen eines Beispiels aus jüngerer Zeit siehe Urteil vom 9. Juli 1997 in der Rechtssache C-222/95, Parodi, Slg. 1997, I-3899).

    (18) - Zu diesem Punkt weise ich, abgesehen von den bereits angeführten Urteilen (siehe oben, Nrn. 11 bis 13), auf das kürzlich ergangene Urteil Parodi (zitiert in Fußnote 5) hin, in dem der Gerichtshof - nachdem er zunächst die Auffassung abgelehnt hat, die französische Regelung, die die Gewährung von Hypothekendarlehen durch ein ausländisches Kreditinstitut von einer Genehmigung abhängig gemacht hatte, könne nach Artikel 61 Absatz 2 des Vertrages durch Beschränkungen des (im Zeitpunkt der dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Vorgänge) noch nicht liberalisierten Kapitalverkehrs gerechtfertigt werden - im Anschluß hieran den Sachverhalt ausschließlich im Hinblick auf Artikel 59 geprüft und den in Rede stehenden Vorgang (die Gewährung eines Hypothekendarlehens durch eine Bank) als Dienstleistung qualifiziert hat.

    (38) - Siehe in diesem Sinne zuletzt Urteil Parodi (zitiert in Fußnote 5), in dem der Gerichtshof erneut betont hat, daß das Erfordernis der Niederlassung "zur Folge [hat], daß Artikel 59 des Vertrages, der gerade die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit solcher Personen beseitigen soll, die nicht in dem Staat niedergelassen sind, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll, jede praktische Wirksamkeit genommen wird".

  • EuGH, 26.02.1991 - C-180/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    (24) - Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, "Versicherungen", Slg. 1986, 3755, Randnr. 25) und vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89 (Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15).

    52 bis 57 des Urteils "Versicherungen" (zitiert in Fußnote 24) sowie Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 31).

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    Berücksichtigt man jedoch, daß er seit seinen ersten Entscheidungen auf dem fraglichen Gebiet Maßnahmen, die den freien Dienstleistungsverkehr einschränken, als durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt angesehen hatte (siehe z. B. Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/73, Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299), so tritt klar zutage, daß die Urteile Gouda, Säger und Kommission/Niederlande keineswegs eine Neuerung gebracht, sondern sich darauf beschränkt haben, die gewählte Betrachtungsweise ausdrücklich festzuschreiben und ihre systematische und theoretische Konstruktion ausführlicher zu entwickeln.

    (36) - So z. B. Urteil Van Binsbergen (zitiert in Fußnote 33) sowie Urteil vom 26. November 1975 in der Rechtssache 39/75 (Cönen, Slg. 1975, 1547, Randnrn. 7 bis 10).

  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    (33) - Namentlich in seinen Urteilen Gouda und Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 30) sowie im Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221) hat der Gerichtshof ausdrücklich diese Betrachtungsweise gewählt; in diesen Entscheidungen hat er die auf dem Gebiet der Dienstleistungen verwendete Terminologie derjenigen angeglichen, die er auf dem Gebiet der Warenlieferungen verwendet hatte, und als "zwingende Gründe des Allgemeininteresses" diejenigen bezeichnet, die er bisher als Gründe des Allgemeininteresses qualifiziert hatte; die bis zu diesem Zeitpunkt anerkannten Erfordernisse hat er als schutzwürdig anerkannt.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    (30) - Urteil vom 26. April 1988 in der Rechtssache 352/85 (Slg. 1988, 2085, Randnr. 32); siehe aber auch Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 11) und in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnr. 15); siehe ferner Urteil vom 4. Mai 1993 in der Rechtssache C-17/91 (Fedicine, Slg. 1993, 2239, Randnr. 16) sowie aus jüngster Zeit Urteil in der Rechtssache Svensson (zitiert in Fußnote 13, Randnr. 15).
  • EuGH, 27.06.1996 - C-107/94

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    (20) - Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Slg. 1995, I-225); siehe aber auch Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089) sowie (aus jüngerer Zeit) vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura, Slg. 1997, I-2471).
  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    52 bis 57 des Urteils "Versicherungen" (zitiert in Fußnote 24) sowie Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-118/96
    (20) - Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Slg. 1995, I-225); siehe aber auch Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493), vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher, Slg. 1996, I-3089) sowie (aus jüngerer Zeit) vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95 (Futura, Slg. 1997, I-2471).
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

  • EuGH, 15.03.1994 - C-45/93

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 01.07.1993 - C-20/92

    Hubbard / Hamburger

  • EuGH, 16.12.1992 - C-211/91

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 03.02.1993 - C-148/91

    Veronica Omroep Organisatie / Commissariaat voor de Media

  • EuGH, 26.04.1988 - 352/85

    Bond van Adverteerders / Niederlande State

  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

  • EuGH, 26.11.1975 - 39/75

    Coenen / Sociaal Economische Raad

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1997 - C-120/95

    Nicolas Decker gegen Caisse de maladie des employés privés.

  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 24.10.1978 - 15/78

    Société générale de banque alsacienne / Koestler

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 30.05.1989 - 305/87

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

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