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   EuGH, 05.05.1998 - C-180/96   

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https://dejure.org/1998,192
EuGH, 05.05.1998 - C-180/96 (https://dejure.org/1998,192)
EuGH, Entscheidung vom 05.05.1998 - C-180/96 (https://dejure.org/1998,192)
EuGH, Entscheidung vom 05. Mai 1998 - C-180/96 (https://dejure.org/1998,192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - Tierseuchenrecht - Dringliche Maßnahmen gegen die bovine spongiforme Enzephalopathie - Sogenannter Rinderwahnsinn

  • Europäischer Gerichtshof

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    EG-Vertrag, Artikel 173, Absatz 1
    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen sollen - Handlung, die die Absicht der Kommission kundtut, sich in bestimmter Weise zu verhalten, oder die sich als wiederholende Verfügung darstellt - Ausschluß

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung bestimmter Maßnahmen zum Schutz gegen die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE); Tierseuchenrechtliche und gesundheitliche Bedingungen für den Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in der Gemeinschaft und ihre Einfuhr in die Gemeinschaft; Regelung ...

  • Judicialis

    Entscheidung 96/239/EG; ; EGV Art. 173; ; EGV Art. 39 Abs. 1; ; EGV Art. 6; ; EGV Art. 40 Abs. 1; ; Richtlinie 90/425/EWG; ; Richtlinie 89/662/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Nichtigkeitsklage - Anfechtbare Handlungen - Handlungen, die Rechtswirkungen erzeugen sollen - Handlung, die die Absicht der Kommission kundtut, sich in bestimmter Weise zu verhalten, oder die sich als wiederholende Verfügung darstellt - Ausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung 96/239/EG der Kommission vom 27. März 1996 mit den zum Schutz gegen die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) zu treffenden Dringlichkeitsmaßnahmen - Befugnisse der Kommission - Tragweite - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-2265
 
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Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 27.09.1988 - 114/86

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Dieser Antrag wurde mit Beschluß des Gerichtshofes vom 12. Juli 1996 in der Rechtssache C-180/96 R, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1996, I-3903, zurückgewiesen.

    Nach ständiger Rechtsprechung kann eine Handlung des Rates oder der Kommission nur dann Gegenstand der Nichtigkeitsklage sein, wenn sie Rechtswirkungen erzeugen soll (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 114/86, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1988, 5289, Randnr. 12).

    Das ist weder bei einer Handlung der Kommission, die nur deren Absicht oder die Absicht einer ihrer Dienststellen kundtut, sich in einer bestimmten Weise zu verhalten (Urteil Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 13), noch bei einer Handlung gegeben, die eine rein wiederholende Verfügung darstellt, so daß die Nichtigerklärung der Verfügung sich als solche der früheren Handlung darstellte (Urteil vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, Randnr. 4).

    Angesichts der Ungewißheit darüber, ob die früher vom Vereinigten Königreich und der Gemeinschaft ergriffenen Maßnahmen ausreichend und wirksam seien, und angesichts der als schwerwiegend angesehenen Gefahren für die Gesundheit (siehe Beschluß vom 12. Juli 1996, Vereinigtes Königreich/Kommission, Randnr. 63) hat die Kommission ihren Entscheidungsspielraum nicht offenkundig überschritten, als sie sich bemühte, die Krankheit durch das Verbot der Ausfuhr von Rindern, von Rindfleisch und von Folgeerzeugnissen aus dem Vereinigten Königreich sowohl in andere Mitgliedstaaten wie in Drittländer auf das Gebiet des Vereinigten Königreichs einzugrenzen.

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Einen Ermessensmißbrauch stellt es nach ständiger Rechtsprechung dar, wenn ein Organ einen Rechtsakt ausschließlich oder zumindest überwiegend zu anderen als den angegebenen Zwecken oder mit dem Ziel erläßt, ein Verfahren zu umgehen, das der EG-Vertrag speziell vorsieht, um die konkrete Sachlage zu bewältigen (siehe Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 69).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf bei der Verfolgung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik von Erfordernissen des Allgemeininteresses wie etwa des Verbraucherschutzes oder des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Menschen und Tieren, denen die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung ihrer Befugnisse Rechnung zu tragen haben, nicht abgesehen werden (Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 43 EG-Vertrag die geeignete Rechtsgrundlage für jede Regelung über die Produktion und den Verkauf der im Anhang II des EG-Vertrags aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Artikel 39 EG-Vertrag genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik beiträgt (siehe Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-131/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905, Randnr. 19; vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-131/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3743, Randnr. 28, und Fedesa u. a., a. a. O., Randnr. 23).

  • EuGH, 05.10.1994 - C-133/93

    Crispoltoni u.a. / Fattoria Autonoma Tabacchi u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, und vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41).

    Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (Urteile Fedesa, Randnr. 14, und Crispoltoni u. a., Randnr. 42).

  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die verursachten Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13, und vom 5. Oktober 1994 in den Rechtssachen C-133/93, C-300/93 und C-362/93, Crispoltoni u. a., Slg. 1994, I-4863, Randnr. 41).
  • EuGH, 14.02.1990 - 350/88

    Delacre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Außerdem muß die Ausführlichkeit der Begründung einer Entscheidung den tatsächlichen Möglichkeiten sowie den technischen und zeitlichen Bedingungen entsprechen, unter denen die Entscheidung ergeht (siehe Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, Delacre u. a./Kommission, Slg. 1990, I-395, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.1989 - 131/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 43 EG-Vertrag die geeignete Rechtsgrundlage für jede Regelung über die Produktion und den Verkauf der im Anhang II des EG-Vertrags aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Artikel 39 EG-Vertrag genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik beiträgt (siehe Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-131/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905, Randnr. 19; vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-131/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3743, Randnr. 28, und Fedesa u. a., a. a. O., Randnr. 23).
  • EuGH, 16.11.1989 - 11/88

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf weiter eine Richtlinie, die einen wesentlichen Faktor zur Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft im Sinne von Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe a EG-Vertrag darstellt, auf der Grundlage des Artikels 43 EG-Vertrag erlassen werden, selbst wenn sie sekundär einige nicht in Anhang II enthaltenen Erzeugnisse erfaßt, aber im wesentlichen auf Erzeugnisse Anwendung findet, die unter diesen Anhang fallen (Urteil vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-11/88, Slg. 1989, 3799, Randnr. 15, abgekürzte Veröffentlichung).
  • EuGH, 23.02.1988 - 131/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Nach ständiger Rechtsprechung ist Artikel 43 EG-Vertrag die geeignete Rechtsgrundlage für jede Regelung über die Produktion und den Verkauf der im Anhang II des EG-Vertrags aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in Artikel 39 EG-Vertrag genannten Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik beiträgt (siehe Urteile vom 23. Februar 1988, Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 14, und in der Rechtssache C-131/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 905, Randnr. 19; vom 16. November 1989 in der Rechtssache C-131/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 3743, Randnr. 28, und Fedesa u. a., a. a. O., Randnr. 23).
  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes untersagt das in Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 niedergelegte Verbot der Diskriminierung zwischen Erzeugern oder Verbrauchern innerhalb der Gemeinschaft, vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln, es sei denn, daß eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt wäre (siehe u. a. Urteil vom 20. September 1988 in der Rechtssache 203/86, Spanien/Rat, Slg. 1988, 4563, Randnr. 25).
  • EuGH, 23.02.1988 - 68/86

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.05.1998 - C-180/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf bei der Verfolgung der Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik von Erfordernissen des Allgemeininteresses wie etwa des Verbraucherschutzes oder des Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Menschen und Tieren, denen die Gemeinschaftsorgane bei der Ausübung ihrer Befugnisse Rechnung zu tragen haben, nicht abgesehen werden (Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 68/86, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1988, 855, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

  • EuGH, 29.02.1984 - 37/83

    Rewe-Zentrale

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

  • EuGH, 15.04.1997 - C-27/95

    Woodspring District Council / Bakers of Nailsea

  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Im Rahmen seiner Rechtsprechung zu Artikel 129 EG-Vertrag habe der Gerichtshof in den Urteilen vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265) und vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97 (Kommission/Rat, Slg. 2000, I-0000) unterstrichen, dass die Erfordernisse des Schutzes der menschlichen Gesundheit Bestandteil der anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Binnenmarktpolitik, seien.
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    44 Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgegrundsatzes, der eine der Grundlagen der Politik eines hohen Schutzniveaus ist, die die Gemeinschaft im Bereich der Umwelt gemäß Artikel 174 Absatz 2 Unterabsatz 1 EG verfolgt, und in dessen Licht die Habitatrichtlinie auszulegen ist, liegt eine solche Gefahr dann vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der betreffende Plan oder das betreffende Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnrn.
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass die Gefahren der illegalen Wiedereinfuhr oder der Verkehrsverlagerung, die die Wirksamkeit einer auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen Gemeinschaftsmaßnahme beeinträchtigen können, das Verbot der Ausfuhr in Drittländer rechtfertigen (Urteil vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96, Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265, Randnrn.
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