Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1998 - C-243/95   

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https://dejure.org/1998,1521
EuGH, 17.06.1998 - C-243/95 (https://dejure.org/1998,1521)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1998 - C-243/95 (https://dejure.org/1998,1521)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - C-243/95 (https://dejure.org/1998,1521)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Arbeitsplatzteilungsregelung - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Mittelbare Diskriminierung

  • Europäischer Gerichtshof

    Hill und Stapleton

  • EU-Kommission PDF

    Hill und Stapleton / The Revenue Commissioners und Department of Finance

    EG-Vertrag, Artikel 119; Richtlinie 75/117 des Rates
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Arbeitsplatzteilungsregelung ("Job-sharing") im öffentlichen Dienst - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Rückstufung auf der Gehaltßkala für Beschäftigte ...

  • EU-Kommission

    Hill und Stapleton / The Revenue Commissioners und Department of Finance

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ; Arbeitsplatzteilungsregelung ("job-sharing") ; Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet ; Regeln für das stufenweise Aufsteigen beim Wechsel von einem ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Irland: Mittelbare Diskriminierung von Frauen bei Arbeitsplatzteilung

  • Judicialis

    Richtlinie 75/117/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 119; Richtlinie 75/117/EWG
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Arbeitsplatzteilungsregelung ("Job-sharing") im öffentlichen Dienst - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Rückstufung auf der Gehaltsskala für Beschäftigte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Labour Court - Auslegung der Richtlinie 75/117/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Personen, die im Rahmen eines Systems ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-3739
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, festzustellen, ob und inwieweit eine Rechtsvorschrift, die unabhängig vom Geschlecht des Arbeitnehmers gilt, Frauen jedoch stärker trifft als Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. die vorgenannten Urteile Jenkins, Randnr. 14, Bilka, Randnr. 36, und Rinner-Kühn, Randnr. 15).

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts und die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, festzustellen, ob und inwieweit eine Rechtsvorschrift, die unabhängig vom Geschlecht des Arbeitnehmers gilt, Frauen jedoch stärker trifft als Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. die vorgenannten Urteile Jenkins, Randnr. 14, Bilka, Randnr. 36, und Rinner-Kühn, Randnr. 15).

  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80(Jenkins, Slg. 1981, 911) weiter festgestellt, daß Artikel 1 der Richtlinie, der im wesentlichen die konkrete Anwendung des in Artikel 119 des Vertrages genannten Grundsatzes des gleichen Entgelts erleichtern soll, in keiner Weise den Inhalt oder die Tragweite dieses Grundsatzes, so wie er in dieser letztgenannten Vorschrift definiert ist, berührt.
  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Auch wenn es im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens Sache des vorlegenden Gerichts ist, festzustellen, ob solche objektiven Faktoren in dem ihm unterbreiteten konkreten Fall vorliegen, kann der Gerichtshof jedoch, da er die Fragen des vorlegenden Gerichts sachdienlich zu beantworten hat, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise geben, die dem vorlegenden Gericht diese Entscheidung ermöglichen (vgl. Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91, Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247, Randnr. 13, und Lewark, a. a. O., Randnr. 32).
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne II, Slg. 1976, 455, Randnr. 12) bereits festgestellt hat, gehört dieser Grundsatz zu den Grundlagen der Gemeinschaft.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-444/93

    Megner und Scheffel / Innungskrankenkasse Vorderpfalz

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Nach ständiger Rechtsprechung steht Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie der Anwendung einer nationalen Maßnahme entgegen, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber prozentual viel mehr Frauen als Männer benachteiligt, es sei denn, daß diese Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33, und vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.02.1996 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Etwas anderes würde nur gelten, wenn die unterschiedliche Behandlung der beiden Gruppen von Arbeitnehmern durch objektive Faktoren gerechtfertigt wäre, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84, Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 29, vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12, und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93, Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 31).
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Nach ständiger Rechtsprechung steht Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie der Anwendung einer nationalen Maßnahme entgegen, die zwar neutral formuliert ist, tatsächlich aber prozentual viel mehr Frauen als Männer benachteiligt, es sei denn, daß diese Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnr. 33, und vom 14. Dezember 1995 in der Rechtssache C-444/93, Megner und Scheffel, Slg. 1995, I-4741, Randnr. 24).
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Dieser empfahl aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297), dem Begehren stattzugeben, da der Arbeitgeber daran gehindert sei, eine Bestimmung anzuwenden, nach der nur der aktive Dienst für den Aufstieg nach Dienstalter berücksichtigt werden könne.
  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 17.06.1998 - C-243/95
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93 (Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30) festgestellt hat, kann eine Diskriminierung nur darin bestehen, daß unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder daß dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird.
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    aa) Danach hat der Arbeitgeber zur Widerlegung der Vermutung vorzutragen und ggf. zu beweisen, dass die festgestellte unterschiedliche Vergütung durch objektive Faktoren, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, zu erklären ist und dass die Ungleichbehandlung auch tatsächlich ausschließlich auf anderen Gründen als dem unterschiedlichen Geschlecht der Arbeitnehmer, also auf einem geschlechtsunabhängigen Unterschied beruht (vgl. etwa EuGH 28. Februar 2013 - C-427/11 - [Kenny ua.] Rn. 20, 39; 3. Oktober 2006 - C-17/05 - [Cadman] Rn. 31; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 61 f.; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 43; 27. Juni 1990 - C-33/89 - [Kowalska] Rn. 13 und 16; 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 22 und 23; in diesem Sinne auch EuGH 13. Mai 1986 - 170/84 - [Bilka] Rn. 29 ff., 36 f.) .

    bb) Bloße allgemeine Behauptungen des Arbeitgebers genügen zur Widerlegung der Vermutung nicht (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 58; 17. Juni 1998 - C- 243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 38) , der Arbeitgeber muss vielmehr einen Vortrag leisten, der eine wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ermöglicht.

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs werden mit Maßnahmen, die dem Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft dienen und es Männern und Frauen ermöglichen sollen, ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen gleichermaßen nachzukommen, legitime sozialpolitische Ziele verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juni 1998, Hill und Stapleton, C-243/95, Slg. 1998, I-3739, Randnr. 42, und vom 18. November 2004, Sass, C-284/02, Slg. 2004, I-11143, Randnrn.
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Es muss sich aber um ein objektives Ziel handeln, das selbst nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des verbotenen Anknüpfungsgrundes nach § 1 AGG zu tun hat (vgl. etwa EuGH 20. März 2003 - C-187/00 - [Kutz-Bauer] Rn. 50 mwN, Slg. 2003, I-2741; 17. Juni 1998 - C-243/95 - [Hill und Stapleton] Rn. 34 mwN, Slg. 1998, I-3739) .
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,26608
Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95 (https://dejure.org/1997,26608)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.02.1997 - C-243/95 (https://dejure.org/1997,26608)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - C-243/95 (https://dejure.org/1997,26608)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kathleen Hill und Ann Stapleton gegen The Revenue Commissioners und Department of Finance.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beamte - Arbeitsplatzteilungsregelung - Aufstieg, der sich nach dem Kriterium der tatsächlichen Arbeitszeit richtet - Mittelbare Diskriminierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1998, I-3739
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    Der heutige Fall ähnelt den Rechtssachen C-1/95 und C-100/95 - in denen ich am 22. Oktober 1996 meine Schlussanträge vorgetragen habe(16) - und der Rechtssache Nimz.

    18 Die Punkte, in denen eine Ähnlichkeit mit den Rechtssachen C-1/95 und C-100/95 besteht, sind folgende.

    (16) - Schlussanträge vom 22. Oktober 1996 in den Rechtssachen C-1/95 und C-100/95 (Gerster und Kording, Slg. 1997, I-5255).

    Vgl. ferner die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Nimz (Slg. 1991, 308, Nrn. 10 und 11) sowie die Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91 (Thomas u. a., Slg. 1993, I-1267) und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93 (Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 32); vgl. schließlich Nr. 43 der bereits zitierten Schlussanträge in den Rechtssachen C-1/95 und 100/95.

  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    Der Gerichtshof hat im Urteil Danfoß eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der Art und Weise vorgenommen, in der das Anciennitätskriterium anzupassen ist, um rechtswidrige Diskriminierungen von Arbeitnehmerinnen gegenüber Arbeitnehmern zu verhindern: "Was ... das Kriterium der Anciennität angeht, ist ebenfalls nicht ausgeschlossen, daß es ... zu einer Benachteiligung der weiblichen Arbeitnehmer gegenüber den männlichen Arbeitnehmern führen kann, soweit die Frauen weniger lange auf dem Arbeitsmarkt sind als die Männer oder ihre Berufstätigkeit häufiger unterbrechen müssen" (Hervorhebung durch mich)(36).

    (12) - Vgl. zuletzt Urteil vom 12. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-74/95 und C-129/95 (X, Slg. 1996, I-6609); vgl. ferner Urteile vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92 (Almelo, Slg. 1994, I-1477, Randnr. 21), vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-24/92 (Corbiau, Slg. 1993, I-1277), vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 109/88 (Danfoß, Slg. 1989, 3199) und vom 21. April 1988 in der Rechtssache 338/85 (Pardini, Slg. 1988, 2041).

    (33) - Urteil vom 17. Oktober 1989 in der Rechtssache 109/88 (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 24).

    (35) - Von Interesse ist hier auch, wie das Verhältnis zwischen den Urteilen Danfoß und Nimz in der Literatur gesehen wird.

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    (19) - Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743), vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalzka, Slg. 1990, I-2591) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 21).

    (43) - Urteil Rinner-Kühn (zitiert in Fußnote 19, Randnr. 14).

  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    (6) - Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Slg. 1991, I-297).

    (44) - Vgl. die bereits zitierten Schlussanträge von Generalanwalt Darmon in der Rechtssache C-184/89 (Nr. 14).

  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    Damit wird nicht bewiesen, daß die getroffenen Maßnahmen erforderlich wären, um einem objektiven Bedürfnis des Arbeitnehmers zu genügen, wie dies das Urteil Bilka verlangt.

    (40) - Urteil vom 13. Mai 1986 in der Rechtssache 170/84 (Bilka, Slg. 1986, 1607, Randnr. 36).

  • EuGH, 27.06.1990 - C-33/89

    Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    (19) - Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743), vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalzka, Slg. 1990, I-2591) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 21).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    (19) - Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88 (Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743), vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89 (Kowalzka, Slg. 1990, I-2591) und vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92 (Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    (23) - Urteil vom 15. Dezember 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93 (Helmig u. a., Slg. 1994, I-5727).
  • EuGH, 06.02.1996 - C-457/93

    Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation / Lewark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    Vgl. ferner die Schlussanträge des Generalanwalts Darmon in der Rechtssache Nimz (Slg. 1991, 308, Nrn. 10 und 11) sowie die Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91 (Thomas u. a., Slg. 1993, I-1267) und vom 6. Februar 1996 in der Rechtssache C-457/93 (Lewark, Slg. 1996, I-243, Randnr. 32); vgl. schließlich Nr. 43 der bereits zitierten Schlussanträge in den Rechtssachen C-1/95 und 100/95.
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.02.1997 - C-243/95
    (21) - Vgl. Urteil vom 31. März 1981 in der Rechtssache 96/80 (Jenkins, Slg. 1981, 911, Randnrn. 10 und 11).
  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

  • EuGH, 30.03.1993 - C-24/92

    Corbiau / Administration des contributions

  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

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