Rechtsprechung
EuGH, 14.07.2005 - C-434/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobilie, die teilweise für das Unternehmen und teilweise privat verwendet wird
- Europäischer Gerichtshof
Charles und Charles-Tijmens
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobilie, die teilweise für das Unternehmen und teilweise privat verwendet wird
- EU-Kommission
Charles und Charles-Tijmens
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobilie, die teilweise für das Unternehmen und teilweise privat verwendet wird
- EU-Kommission
Charles und Charles-Tijmens
Abgaben , Mehrwertsteuer
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits über die Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer für einen während 87,5 Prozent der Nutzungszeit vermieteten und während 12,5 Prozent dieser Zeit für den privaten Bedarf verwendeten Ferienbungalow; Vollständige Abzugsfähigkeit der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Beibehaltung von Rechtsvorschriften nach Art. 17 Abs. 6 der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie, die beim Erwerb aller gemischt genutzten Investitionsgüter den Vorsteuerabzug ausschließen, soweit diese privat verwendet werden
- Judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobilie, die teilweise für das Unternehmen und teilweise privat verwendet wird
- datenbank.nwb.de
Vorsteuerabzug bei teilweise für das Unternehmen und teilweise privat genutzter Immobilie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Charles und Charles-Tijmens
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Immobilie, die teilweise für das Unternehmen und teilweise privat verwendet wird
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Urteil des Hoge Raad der Nederlanden vom 10. Oktober 2003 in dem Rechtsstreit P. Charles und T. S. Charles-Tijmens gegen Staatssecretaris van Financiën
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 17 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 6, EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 1, Richtlinie 77/388/EWG Art 17... Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 6, Richtlinie 77/388/EWG Art 17 Abs 6 Abs 2 Buchst a
Entnahme; Umsatzsteuer; Unentgeltliche Wertabgabe; Unternehmensvermögen; Vorsteuerabzug; Zuordnung; Zurechnung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Artikel 6 Absatz 2 und 17 Absätze 1, 2 und 6 der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2005 - C-434/03
- EuGH, 14.07.2005 - C-434/03
Papierfundstellen
- Slg. 1998, I-4185
- BB 2005, 784
- DB 2005, 1722
Wird zitiert von ... (37)
- EuGH, 14.10.2021 - C-45/20
Finanzamt N (Communication de l'affectation) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
So hat der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung, wenn ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, für die Zwecke des Vorsteuerabzugs die Wahl, diesen Gegenstand in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen zu belassen oder auch ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einzubeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, EU:C:2005:463, Rn. 23, …und vom 16. Februar 2012, Eon Aset Menidjmunt, C-118/11, EU:C:2012:97, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, so ist die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (Urteil vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, EU:C:2005:463, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 09.12.2010 - V R 17/10
Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110 …
bb) Handelt es sich bei der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit um den Sonderfall einer Entnahme für private Zwecke i.S. von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, und bezieht der Unternehmer eine Leistung zugleich für seine wirtschaftliche Tätigkeit und für private Zwecke, kann der Unternehmer die bezogene Leistung insgesamt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. Juli 2005 C-434/03, Charles und Charles-Tijmens, Slg. 2005, I-7037 Rdnr. 23).Er kann dann aufgrund dieser Unternehmenszuordnung --die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit vorausgesetzt-- berechtigt sein, den Vorsteuerabzug auch für die Privatverwendung in Anspruch zu nehmen, muss dann aber insoweit eine Entnahme versteuern (EuGH-Urteile Charles und Charles-Tijmens in Slg. 2005, I-7037 Rdnrn. 23 ff.; VNLTO in Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 32 und 39).
- EuGH, 12.02.2009 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Sechste …
Das vorlegende Gericht erwähnt im Rahmen seiner Erwägungen insbesondere das Urteil vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens (C-434/03, Slg. 2005, I-7037), namentlich die Randnrn.
- BFH, 13.01.2011 - V R 12/08
Kein Vorsteuerabzug bei Zuwendung von Erschließungsanlagen - Sofortentscheidung …
Er kann dann aufgrund dieser Unternehmenszuordnung --die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit vorausgesetzt-- berechtigt sein, den Vorsteuerabzug auch für die Privatverwendung in Anspruch zu nehmen, muss dann aber insoweit eine Entnahme versteuern (EuGH-Urteile vom 14. Juli 2005 C-434/03, Charles und Charles-Tijmens, Slg. 2005, I-7037 Rdnrn. 23 ff.; VNLTO in Slg. 2009, I-839 Rdnrn. 32 und 39, jeweils zur gleichgelagerten Problematik bei sog. Verwendungsentnahmen). - EuGH, 16.02.2012 - C-118/11
Eon Aset Menidjmunt - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 und 176 …
Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer kann er diesen Gegenstand in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder auch ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einbeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 1995, Armbrecht, C-291/92, Slg. 1995, I-2775, Randnr. 20, sowie vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Unter diesen Umständen ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder für unternehmensfremde Zwecke nach Art. 26 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der entrichteten Mehrwertsteuer berechtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnrn. 24 und 25 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und Vereniging Noordelijke Landen Tuinbouw Organisatie, Randnr. 37).
Handelt es sich um ein Investitionsgut, ist der Steuerpflichtige, der es vollständig dem Vermögen seines Unternehmens zuordnet, zum sofortigen Vorsteuerabzug berechtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Ein Mitgliedstaat kann jedoch den Steuerpflichtigen, die sich dafür entschieden haben, Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens zu behandeln, nicht verbieten, die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer vollständig und sofort abzuziehen, wozu sie nach der in Randnr. 63 dieses Urteils angeführten Rechtsprechung berechtigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 28).
- BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08
Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …
Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen oder ihn auch nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einbeziehen (…vgl. EuGH-Urteile HE in Slg. 2005, I-3123, BFH/NV Beilage 2005, 196, Randnr. 46; vom 14. Juli 2005 Rs. C-434/03 --Charles und Charles-Tijmens--, Slg. 2005, I-7037, BFH/NV Beilage 2005, 328, Randnr. 23, m.w.N., jeweils zu gemischtgenutzten Gebäuden). - EuGH, 23.04.2009 - C-460/07
Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …
Erstens ist daran zu erinnern, dass der Steuerpflichtige nach ständiger Rechtsprechung, wenn ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet wird, im Hinblick auf die Mehrwertsteuer die Wahl hat, diesen Gegenstand in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen, ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen zu belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einzubeziehen (Urteile vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens, C-434/03, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 14. September 2006, Wollny, C-72/05, Slg. 2006, I-8297, Randnr. 21).Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Behandlung von Investitionsgütern, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens, so ist die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 24, und Wollny, Randnr. 22).
Diese Verwendung, die also einen "besteuerten Umsatz" im Sinne von Art. 17 Abs. 2 der Richtlinie darstellt, wird nach deren Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c auf der Grundlage des Betrags der Ausgaben für die Erbringung der Dienstleistung besteuert (Urteile Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 25, und Wollny, Randnr. 23).
- BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder ihn auch nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einbeziehen (vgl. EuGH-Urteile vom 21. April 2005 Rs. C-25/03 --HE--, Slg. 2005, I-3123; vom 14. Juli 2005 Rs. C-434/03 --Charles und Charles-Tijmens--, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23, m.w.N., jeweils zu gemischtgenutzten Gebäuden). - EuGH, 14.09.2006 - C-72/05
Wollny - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe …
21 Wird ein Investitionsgut sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet, hat der Steuerpflichtige im Hinblick auf die Mehrwertsteuer die Wahl, diesen Gegenstand in vollem Umfang dem Unternehmensvermögen zuzuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen zu belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder auch ihn nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einzubeziehen (Urteil vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-434/03, Charles und Charles-Tijmens, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23).Diese Verwendung, die also einen besteuerten Umsatz im Sinne von Artikel 17 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie darstellt, wird nach deren Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe c auf der Grundlage des Betrages der Ausgaben für die Erbringung der Dienstleistung besteuert (Urteil Charles und Charles-Tijmens, Randnr. 25).
- BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06
Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug …
Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen oder ihn in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen, wodurch er dem Mehrwertsteuersystem vollständig entzogen wird, oder ihn auch nur im Umfang der tatsächlichen unternehmerischen Verwendung in sein Unternehmen einbeziehen (vgl. EuGH-Urteile vom 21. April 2005 Rs. C-25/03 --HE--, Slg. 2005, I-3123, Randnr. 46; vom 14. Juli 2005 Rs. C-434/03 --Charles und Charles-Tijmens--, Slg. 2005, I-7037, Randnr. 23, m.w.N.; jeweils zu gemischtgenutzten Gebäuden). - EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
van Laarhoven - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - …
- EuGH, 22.03.2012 - C-153/11
Klub - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 - Recht auf …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2018 - 14 K 1538/17
Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG: Umsatzsteuerliche …
- EuGH, 30.03.2006 - C-184/04
Uudenkaupungin kaupunki - Mehrwertsteuer - Vorsteuerabzug - Investitionsgüter - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-334/10
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Umgestaltungen an …
- EuGH, 22.12.2010 - C-438/09
Dankowski - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - …
- BFH, 22.10.2009 - V R 33/08
Zu Zuordnungsentscheidungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Bloße …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für die Baukosten eines gemischt genutzten …
- EuGH, 23.04.2009 - C-74/08
PARAT Automotive Cabrio - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Beitritt eines neuen …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-92/13
'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Lieferung …
- FG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 2 K 2191/08
Vorsteueraufteilung bei einem als gemeinnützig anerkannten eingetragenen Verein, …
- BFH, 26.06.2009 - V B 34/08
Grundsätze zur umsatzsteuerlichen Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für die Baukosten eines gemischt genutzten …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
van Laarhoven - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - …
- EuGH, 09.07.2015 - C-331/14
Trgovina Prizma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3232/05
Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines selbstgenutzten Wohnhauses an eine Werkhalle
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-72/05
Wollny - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a - …
- FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung bei Bezug eines für …
- EuGH, 30.09.2010 - C-395/09
Oasis East - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 2006/112/EG - Beitritt …
- FG Thüringen, 11.08.2010 - 3 K 180/09
Entnahme eines dem Unternehmensvermögen durch Geltendmachung des hälftigen …
- FG Hessen, 27.10.2020 - 11 K 513/20
Verfahrensrecht: Anspruch auf Durchführung einer Veranlagung bei Abgabe der …
- FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2008 - C-460/07
Puffer - Mehrwertsteuer - Gebäude, das teilweise für private Zwecke und teilweise …
- FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 16 K 434/07
Zuordnungsentscheidung des Leistungsbezugs zum Unternehmen muss in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-538/08
X Holding - Mehrwertsteuer - Art. 11 Abs. 4 der Zweiten Richtlinie - Art. 6 Abs. …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2013 - C-219/12
Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr - Mehrwertsteuer - Definition des Begriffs …
Rechtsprechung
EuGH, 30.06.1998 - C-394/96 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer Schwangeren - Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit
- Europäischer Gerichtshof
Brown
- EU-Kommission
Brown / Rentokil
Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin wegen Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit - Unzulässigkeit - ...
- EU-Kommission
Brown / Rentokil
- Wolters Kluwer
Zum Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen; Entlassung einer Arbeitnehmerin aufgrund von Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer Schwangeren - Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit
- riw-online.de
Entlassung einer Schwangeren wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten - Gleichbehandlung von Männern und Frauen
- Judicialis
Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG Art. 5 Abs. 1
- rechtsportal.de
Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin wegen Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit - Unzulässigkeit - ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht; Diskriminierung bei Entlassung wegen Schwangerschaft
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des House of Lords - Auslegung der Artikel 2 Absatz 1 und 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
- EuGH, 30.06.1998 - C-394/96
Papierfundstellen
- Slg. 1998, I-4185
- EuZW 1998, 567
- NZA 1998, 871
- NJ 1998, 556
Wird zitiert von ... (27)
- EuGH, 11.11.2010 - C-232/09
Danosa - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass eine Entlassung während der entsprechenden Zeiten nur Frauen treffen kann und daher als unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, C-179/88, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13, vom 30. Juni 1998, Brown, C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnrn. 24 bis 27, und vom 11. Oktober 2007, Paquay, C-460/06, Slg. 2007, I-8511, Randnr. 29).Für diesen Zeitraum sieht Art. 10 der Richtlinie 92/85 keine Ausnahme oder Abweichung vom Verbot der Kündigung gegenüber schwangeren Arbeitnehmerinnen vor, außer in nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich angibt (Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 22, Brown, Randnr. 18, vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark, C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 27, und Paquay, Randnr. 31).
- EuGH, 26.02.2008 - C-506/06
EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE …
Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass eine Entlassung während der entsprechenden Zeiten nur Frauen treffen kann und daher als unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, C-179/88, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 13, vom 30. Juni 1998, Brown, C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnrn. 24 und 25, McKenna, Randnr. 47, und Paquay, Randnr. 29).Gerade in Anbetracht der Gefahr, die eine mögliche Entlassung für die physische und psychische Verfassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen darstellt, einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass eine schwangere Arbeitnehmerin zum freiwilligen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst wird, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in Art. 10 der Richtlinie 92/85 einen besonderen Schutz für die Frau vorgesehen, indem er das Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verfügt hat (vgl. Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 21, Brown, Randnr. 18, vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark, C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 26, McKenna, Randnr. 48, und Paquay, Randnr. 30).
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 10 der Richtlinie 92/85 für diesen Zeitraum keine Ausnahme oder Abweichung vom Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vorsieht, außer in nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich angibt (Urteile Webb, Randnr. 22, Brown, Randnr. 18, Tele Danmark, Randnr. 27, und Paquay, Randnr. 31).
Da die Kündigung wegen Schwangerschaft oder aus einem im Wesentlichen auf der Schwangerschaft beruhenden Grund nur bei Frauen in Betracht kommt, stellt sie nach Auffassung des Gerichtshofs eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, Randnr. 13, Brown, Randnrn. 16, 24 und 25, McKenna, Randnr. 47, und Paquay, Randnr. 29).
- EuGH, 11.10.2007 - C-460/06
Paquay - Sozialpolitik - Schutz von Schwangeren - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 10 …
Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass eine Entlassung während der entsprechenden Zeiten nur Frauen treffen kann und daher als unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 1990, Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund, C-179/88, Slg. 1990, I-3979, Randnr. 15, vom 30. Juni 1998, Brown, C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnrn. 24 bis 27, und McKenna, Randnr. 47).Gerade in Anbetracht der Gefahr, die eine mögliche Entlassung für die physische und psychische Verfassung von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen oder stillenden Arbeitnehmerinnen darstellt, einschließlich des besonders schwerwiegenden Risikos, dass eine schwangere Arbeitnehmerin zum freiwilligen Abbruch ihrer Schwangerschaft veranlasst wird, hat der Gemeinschaftsgesetzgeber in Art. 10 der Richtlinie 92/85 einen besonderen Schutz für die Frau vorgesehen, indem er das Verbot der Kündigung während der Zeit vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs verfügt hat (vgl. Urteile vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 21, Brown, Randnr. 18, vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark, C-109/00, Slg. 2001, I-6993, Randnr. 26, und McKenna, Randnr. 48).
Sodann ist darauf hinzuweisen, dass Art. 10 der Richtlinie 92/85 für diesen Zeitraum keine Ausnahme oder Abweichung vom Verbot der Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vorsieht, außer in nicht mit ihrem Zustand in Zusammenhang stehenden Ausnahmefällen und unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung schriftlich angibt (Urteile Webb, Randnr. 22, Brown, Randnr. 18, und Tele Danmark, Randnr. 27).
- EuGH, 08.09.2005 - C-191/03
McKenna - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Erkrankung vor Beginn des …
Der Gerichtshof war der Ansicht, dass diese Probleme und Komplikationen, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben können, zu den mit einer Schwangerschaft verbundenen Risiken und damit zu dem gehören, was das Spezifische dieses Zustands ausmacht (Urteil vom 30. Juni 1998 in der Rechtssache C-394/96, Brown, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 22).Der Gerichtshof hat daraus geschlossen, dass eine solche Entlassung nur Frauen treffen kann und daher als eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts anzusehen ist (vgl. Urteil Brown, Randnrn. 18 und 24).
Er hat ergänzt, dass sich allein die Frage stellt, ob nach dem Mutterschaftsurlaub eingetretene Fehlzeiten einer Arbeitnehmerin, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge solcher Gesundheitsstörungen bedingt sind, genauso behandelt werden wie Fehlzeiten eines ebenso lange arbeitsunfähigen männlichen Arbeitnehmers, und dass, wenn dies der Fall ist, keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt (vgl. Urteil Brown, Randnr. 26).
- EuGH, 30.09.2010 - C-104/09
Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter …
Was erstens den Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft angeht, hat der Gerichtshof wiederholt festgestellt, dass Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207 dadurch, dass er den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, zur Gewährleistung dieses Schutzes Vorschriften beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, dass es im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter gerechtfertigt ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Entbindung zu schützen (vgl. Urteile vom 12. Juli 1984, Hofmann, 184/83, Slg. 1984, 3047, Randnr. 25, vom 14. Juli 1994, Webb, C-32/93, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20, vom 30. Juni 1998, Brown, C-394/96, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 17, und vom 1. Februar 2005, Kommission/Österreich, C-203/03, Slg. 2005, I-935, Randnr. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2017 - C-103/16
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston ist eine Massenentlassung nicht immer …
Vgl. auch Urteile vom 11. Oktober 2007, Paquay (…C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 30), vom 8. September 2005, McKenna (…C-191/03, EU:C:2005:513, Rn. 48), vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 26), vom 30. Juni 1998, Brown (C-394/96, EU:C:1998:331, Rn. 18), und vom 14. Juli 1994, Webb (…C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 21).Vgl. auch Urteile vom 11. Oktober 2007 (…Paquay, C-460/06, EU:C:2007:601, Rn. 31), vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (…C-109/00, EU:C:2001:513, Rn. 27), vom 30. Juni 1998, Brown (C-394/96, EU:C:1998:331, Rn. 18), und vom 14. Juli 1994, Webb (…C-32/93, EU:C:1994:300, Rn. 22).
- LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13
Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung
Schwangerschaftsbedingte Probleme und Komplikationen, die eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben können, gehören zu den mit einer Schwangerschaft verbundenen Risiken und damit zu dem, was das Spezifische dieses Zustands ausmacht (EuGH…, Urteil vom 08. September 2005 - C-191/03, NZA 2005, 1105, Rz. 46; Urteil vom 30. Juni 1998 - C-394/96, NZA 1998, 871, Rz. 22).Entsprechend hat der Europäische Gerichtshof schon in seiner Entscheidung vom 30.06.1998 erkannt, dass die Schwangerschaft als der hauptsächliche Grund für eine Entlassung anzusehen ist, wenn eine Arbeitnehmerin aufgrund von Fehlzeiten gekündigt wird, die sich aus ihrer durch die Schwangerschaft bedingten Arbeitsunfähigkeit ergeben (EuGH, Urteil vom 30. Juni 1998 - C-394/96, NZA 1998, 871, Rz. 24;… ebenso Urteil vom 04. Oktober 2001 - C-109/00, NJW 2002, 123, Rz. 25 ff.).
- EuGH, 01.02.2005 - C-203/03
Kommission / Österreich
43 Der Gerichtshof hat u. a. im Urteil vom 30. Juni 1998 in der Rechtssache C-394/96 (Brown, Slg. 1998, I-4185, Randnr. 17) festgestellt, dass Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie 76/207 dadurch, dass er den Mitgliedstaaten das Recht vorbehält, Vorschriften zum Schutz der Frau "bei Schwangerschaft und Mutterschaft" beizubehalten oder einzuführen, anerkennt, dass es im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter gerechtfertigt ist, zum einen die körperliche Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und zum anderen die besondere Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit nach der Entbindung zu schützen. - BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 7/98 R
Krankenversicherung - unbezahlter Urlaub - Beginn der Pflichtmitgliedschaft - …
Hierzu hat der EuGH entschieden, daß es eine verbotene unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt, wenn eine Arbeitnehmerin wegen der Schwangerschaft oder aus einem im wesentlichen auf der Schwangerschaft beruhenden Grund entlassen wird (Urteil vom 30. Juni 1998, Rechtssache C-394/96). - Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2007 - C-267/06
Maruko - Hinterbliebenenversorgung aus einem berufsständischen …
90 - Diese Rechtsprechung begann mit den Urteilen vom 8. November 1990, Dekker (C-177/88, Slg. 1990, I-3941), und Hertz (C-179/88, Slg. 1990, I-3979), und fand ihre Fortsetzung mit den Urteilen vom 14. Juli 1994, Webb (C-32/93, Slg. 1994, I-3567), vom 30. Juni 1998, Brown (C-394/96, Slg. 1998, I-4185), vom 19. November 1998, Høj Pedersen u. a. (C-66/96, Slg. 1998, I-7327), vom 4. Oktober 2001, Tele Danmark (C-109/00, Slg. 2001, I-6993), vom 18. November 2004, Sass (C-284/02, Slg. 2004, I-11143), vom 8. September 2005, McKenna (C-191/03, Slg. 2005, I-7631), und vom 16. Februar 2006, Sarkatzis Herrero (C-294/04, Slg. 2006, I-1513). - LAG Hamm, 01.03.1999 - 19 Sa 2596/98
Arbeitsvertrag: Offenbarungspflicht bei bestehender Schwangerschaft
- EuGH, 19.11.1998 - C-66/96
Høj Pedersen u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12
Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2009 - C-63/08
Pontin - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-356/03
Mayer
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-194/08
Gassmayr
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2003 - C-147/02
Alabaster
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2014 - C-65/14
Rosselle - Sozialpolitik - Richtlinie 92/85/EWG - Sicherheit und …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2013 - C-5/12
Betriu Montull - Sozialpolitik - Gleichbehandlung männlicher und weiblicher …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98
Abdoulaye u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-320/01
Busch
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1998 - C-153/97
Grajera Rodríguez
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03
Briheche
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-438/99
Jiménez Melgar
- EGMR, 04.02.2021 - 54711/15
JURCIC v. CROATIA
- EuG, 26.10.1999 - T-51/98
Burrill und Noriega Guerra / Kommission
- ArbG Detmold, 26.01.2007 - 3 Ca 1058/06
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Mary Brown gegen Rentokil Ltd.
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Entlassung einer Schwangeren - Fehlzeiten infolge einer durch die Schwangerschaft verursachten Krankheit
- Europäischer Gerichtshof
Brown
Sozialpolitik
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1998 - C-394/96
- EuGH, 30.06.1998 - C-394/96
Papierfundstellen
- Slg. 1998, I-4185
Wird zitiert von ...
- EuG, 27.02.2015 - T-377/12
Spa Monopole / OHMI - Olivar Del Desierto (OLEOSPA)
En outre, le risque de confusion dans l'esprit du public doit être apprécié globalement, en tenant compte de tous les facteurs pertinents du cas d'espèce (arrêt CAPIO, point 19 supra, EU:T:2008:338, point 71 ; voir également, par analogie, arrêts du 11 novembre 1997, SABEL, C-251/95, Rec, EU:C:1997:528, point 22 ; Canon, point 19 supra, EU:C:1998:44, point 16, et Lloyd Schuhfabrik Meyer, point 19 supra, EU:C:1999:323, point 18).