Rechtsprechung
EuGH, 15.06.1999 - C-394/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Reisende aus Drittländern - Befreiungen - Mit einer Mindestdauer des Auslandsaufenthalts verbundenes Einfuhrverbot
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Heinonen
- EU-Kommission
Heinonen
Verordnung Nr. 918/83 des Rates; Richtlinie 69/169 des Rates
Gemeinsamer Zolltarif - Befreiungen für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden - Rechtsangleichung - Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern - Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Nationale Regelung, die zum Schutz der Erfordernisse des ... - EU-Kommission
Heinonen
- Wolters Kluwer
Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden aus Drittländern; Mit einer Mindestdauer des Auslandsaufenthalts verbundenes Einfuhrverbot; Beschränkung der Einfuhr alkoholischer Getränke
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einfuhrbeschränkung für alkoholische Getränke bei Reisenden aus Drittländern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Einfuhrverbot bei alkoholischen Getränken im Reisegepäck
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Helsingin Käräjäoikeus - Auslegung der Verordnung Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen, der Richtlinie 69/169/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-394/97
- EuGH, 15.06.1999 - C-394/97
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-3599
- EuZW 1999, 704 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 45/13
BGH verbietet "HIMBEER-VANILLE- ABENTEUER"-Werbung von Teekanne
a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in dem auf den Vorlagebeschluss des erkennenden Senats hin erlassenen Urteil vom 4. Juni 2015 in Fortführung seiner Rechtsprechung, die noch unter der Geltung der durch die Richtlinie 2000/13/EG abgelösten Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür ergangen ist (vgl. EuGH…, Urteil vom 26. Oktober 1995 - C-51/94, Slg. 1995, I-3599 = ZLR 1995, 667 Rn. 34 - Kommission/Deutschland; Urteil vom 9. Februar 1999 - C-383/97, Slg. 1999, I-3599 = ZLR 1999, 237 Rn. 37 f. und 43 - Van der Laan;… Urteil vom 4. April 2000 - C-465/98, Slg. 2000, I-2297 = GRUR Int. 2000, 756 Rn. 22 f. - Darbo), ausgesprochen, dass Verbraucher, die sich in ihrer Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des Erzeugnisses richten, zunächst das Verzeichnis der Zutaten lesen, dessen Angabe Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Richtlinie 2000/13/EG vorschreibt (…EuGH, GRUR 2015, 701 Rn. 37 - Verbraucherzentrale Bundesverband/Teekanne). - EuGH, 28.09.2006 - C-434/04
Ahokainen und Leppik - Freier Warenverkehr - Artikel 28 EG und 30 EG - Nationale …
15 Um dem vorlegenden Gericht sachdienlich zu antworten, ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (…ABl. L 76, S. 1), die das Zoll- und Steuersystem für diese Erzeugnisse, darunter Alkohol, festlegen soll, nicht darauf abzielt, spezifisch den Schutz der in Artikel 30 EG genannten Erfordernisse des Gemeinwohls zu regeln; die Mitgliedstaaten behalten daher ihre Zuständigkeit für den Erlass der zum Schutz dieser Erfordernisse notwendigen Maßnahmen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-394/97, Heinonen, Slg. 1999, I-3599, Randnr. 29).32 Wie der Virallinen syyttäjä und die finnische Regierung ausgeführt haben, verfügen die Mitgliedstaaten jedoch über einen Beurteilungsspielraum, um unter Berücksichtigung der jeweiligen sozialen Umstände und der Bedeutung, die sie einem im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht berechtigten Ziel wie der Verhinderung des Alkoholmissbrauchs und der Bekämpfung der verschiedenen mit dem Alkoholkonsum zusammenhängenden Kriminalitätsformen beimessen, zu bestimmen, welche Maßnahmen geeignet sind, konkrete Ergebnisse herbeizuführen (vgl. u. a. Urteil Heinonen, Randnr. 43).
Es ist Sache der Mitgliedstaaten, unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts und insbesondere des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu bestimmen, auf welchem Niveau sie deren Schutz gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht erreicht werden soll (Urteil vom 10. November 1994 in der Rechtssache C-320/93, Ortscheit, Slg. 1994, I-5243, Randnr. 16; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Heinonen, Randnr. 45).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2010 - C-145/09
Tsakouridis - Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeit - Unionsbürger - …
31 - Vgl. Urteile vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich (C-265/95, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 33), und vom 15. Juni 1999, Heinonen (C-394/97, Slg. 1999, I-3599, Randnr. 43).34 - Vgl. Urteil Heinonen (Randnr. 43).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-137/09
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot darf die Gemeinde Maastricht Personen, …
Die Umstände seien nicht nur von Land zu Land und im zeitlichen Wechsel verschieden, sondern variierten auch nach den im Staat herrschenden sozialen Verhältnissen und der Bedeutung, die dieser einem im Hinblick auf das Unionsrecht berechtigten Ziel beimesse (vgl. dazu Urteile vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, Slg. 1974, 1337, Randnr. 18, vom 9. Dezember 1997, Kommission/Frankreich, C-265/95, Slg. 1997, I-6959, Randnr. 33, vom 15. Juni 1999, Heinonen, C-394/97, Slg. 1999, I-3599, Randnr. 43, und vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. ebenfalls Urteil Heinonen (oben in Fn. 61 angeführt), in dem der Gerichtshof dargelegt hat, dass die Bekämpfung der verschiedenen mit dem Alkoholkonsum zusammenhängenden Kriminalitätsformen dem Schutz der inneren Sicherheit des Staates diene.
- EuGH, 26.09.2018 - C-137/17
Van Gennip u.a.
Somit sind die Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit in ihrem Hoheitsgebiet allein zuständig und verfügen über einen Ermessensspielraum, um unter Berücksichtigung der Besonderheit der sozialen Umstände und der Bedeutung, die sie einem im Hinblick auf das Unionsrecht berechtigten Ziel beimessen, zu bestimmen, welche Maßnahmen geeignet sind, konkrete Ergebnisse herbeizuführen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1999, Heinonen, C-394/97, EU:C:1999:308, Rn. 43…, vom 14. März 2000, Église de scientologie, C-54/99, EU:C:2000:124, Rn. 17, …und vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, EU:C:2008:396, Rn. 23). - EuGH, 05.10.2006 - C-140/05
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG, MIT DER EINE STEUERBEFREIUNG FÜR AUS SLOWENIEN …
Nach ihren Begründungserwägungen und denen der später zu ihrer Änderung ergangenen Richtlinien soll die Einfuhrbesteuerung im Reiseverkehr weitergehend liberalisiert und der Reiseverkehr dadurch erleichtert werden (Urteil vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-394/97, Heinonen, Slg. 1999, I-3599, Randnr. 25). - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07
Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über …
69 - Vgl. z. B. Urteile vom 10. November 1994, 0rtscheit (C-320/93, Slg. 1994, I-5243, Randnr. 16), vom 15. Juni 1999, Heinonen (C-394/97, Slg. 1999, I-3599, Randnr. 36), und Ahokainen und Leppik angeführt in Fn. 17, Randnr. 33). - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-99/00
Lyckeskog
19: - Der Gerichtshof hat sich bisher mit der Auslegung der Verordnung Nr. 918/83 in den Urteilen vom 3. Dezember 1998 in der Rechtssache C-247/97 (Schoonbroodt, Slg. 1998, I-8095) im Hinblick auf Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe c bezüglich des Begriffes "Hauptbehälter" und vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache 394/97 (Heinonen, Slg. 1999, I-3599) im Hinblick auf Einfuhrbeschränkungen für alkoholische Getränke nach Maßgabe der Reisedauer befasst. - Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2002 - C-296/00
Expo Casa Manta
Siehe in diesem Zusammenhang insbesondere das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-394/97 (Heinonen, Slg. 1999, I-3599). - Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-224/00
Kommission / Italien
22: - Urteil vom 15. Juni 1999 in der Rechtssache C-394/97 (Heinonen, Slg. 1999, I-3599, Randnr. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-140/05
Valesko - Beitritt neuer Mitgliedstaaten - Aus Slowenien eingeführte Zigaretten - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-394/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Heinonen
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Sami Heinonen.
Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden - Reisende aus Drittländern - Befreiungen - Mit einer Mindestdauer des Auslandsaufenthalts verbundenes Einfuhrverbot
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1999 - C-394/97
- EuGH, 15.06.1999 - C-394/97
Papierfundstellen
- Slg. 1999, I-3599
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2015 - C-528/14
X
Die genannten Ziele waren von Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Feron (C-170/03, EU:C:2004:312, Nr. 74) unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Saggio in der Rechtssache Heinonen (C-394/97, EU:C:1999:10, Nr. 16) in dieser Formulierung herausgearbeitet worden.