Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 07.09.1999 - C-216/97   

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https://dejure.org/1999,174
EuGH, 07.09.1999 - C-216/97 (https://dejure.org/1999,174)
EuGH, Entscheidung vom 07.09.1999 - C-216/97 (https://dejure.org/1999,174)
EuGH, Entscheidung vom 07. September 1999 - C-216/97 (https://dejure.org/1999,174)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten - Einrichtung - Begriff - Leistungen, die von einer aus zwei natürlichen Personen bestehenden Vereinigung (. Partnership") erbracht werden

  • Europäischer Gerichtshof

    Gregg

  • EU-Kommission PDF

    Gregg

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 13 Teil A Absatz 1
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - "Einrichtung" im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 der Richtlinie - Begriff - Natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Gregg

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer; Mehrwertsteuerbefreiung nach Schedule 9 Group 7 Item 4 des Value Added Tax Act 1994; Steuerbefreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten; Begriff der Einrichtung hinsichtlich eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art.234); ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 b; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 g

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsätze eines von einer Personengesellschaft betriebenen Pflegeheims können von der Umsatzsteuer befreit sein - Zur Auslegung des Begriffs "Einrichtungen" in Art. 13 Teil A Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten (hier: von Pflegeheimen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mehrwertsteuerbefreiung von sozialen Einrichtungen

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 13
    Pflegeheim; Wohnheim

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, Belfast - Auslegung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben d und g der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaatenüber die Umsatzsteuern - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-4947
  • BB 2000, 71
  • DB 1999, 1940
 
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Wird zitiert von ... (148)

  • BFH, 17.07.2019 - V R 27/17

    Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

    Denn der Begriff "Einrichtung" ist weit genug, um auch natürliche Personen (vgl. EuGH-Urteil Gregg vom 07.09.1999 - C-216/97, EU:C:1999:390, UR 1999, 419, Rz 21) und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht (vgl. dazu EuGH-Urteile Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322, Rz 35 und 40; MDDP vom 28.11.2013 - C- 319/12, EU:C:2013:778, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 177, Rz 28 und 31) zu erfassen.
  • EuGH, 16.09.2008 - C-288/07

    Isle of Wight Council u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 4 Abs. 5 -

    So verbietet der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der ein fundamentaler Grundsatz des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist (vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnr. 92), dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich behandelt werden (vgl. u. a. Urteil vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    25 Aus diesen Urteilen sowie aus den Urteilen vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97 (Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 20) und Fischer geht hervor, dass für die Prüfung der Gleichartigkeit der Waren oder Dienstleistungen die Identität des Herstellers oder des Dienstleistungserbringers und die Rechtsform, in der diese ihre Tätigkeiten ausüben, grundsätzlich nicht von Bedeutung sind.
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. November 1998 - C-216/97 (https://dejure.org/1998,19587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gregg

  • EU-Kommission PDF

    Jennifer Gregg und Mervyn Gregg gegen Commissioners of Customs and Excise.

    Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten - Einrichtung - Begriff - Leistungen, die von einer aus zwei natürlichen Personen bestehenden Vereinigung ('Partnership') erbracht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1999, I-4947
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