Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 11.01.2000 - C-285/98   

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https://dejure.org/2000,150
EuGH, 11.01.2000 - C-285/98 (https://dejure.org/2000,150)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2000 - C-285/98 (https://dejure.org/2000,150)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - C-285/98 (https://dejure.org/2000,150)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

  • Europäischer Gerichtshof

    Kreil

  • EU-Kommission PDF

    Kreil

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 2 und 3
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Mit den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit begründete abweichende Maßnahmen - Geltung der Vorschriften des Gemeinschaftsrechts - Befugnis ...

  • EU-Kommission

    Kreil

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidung über die Auslegung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg ; Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Europarecht verlangt Öffnung der Streitkräfte

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 76/207/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. 2. 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufs... bildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. L 39 S. 40) Art. 2
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen: Europarechtlich unzulässige Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK - FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Bundeswehr muss bewaffnete Einheiten für Frauen öffnen

  • nomos.de PDF, S. 46 (Leitsatz)

    RL 76/207/EWG; § 1 Abs. 2 Satz 3 SoldatenG; § 3a SoldatenlaufbahnVO
    Gleichbehandlung von Männern und Frauen/Zugang zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grundrechte, Zugang von Frauen zum Dienst mit der Waffe

  • duessellaw.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Frauen in der Bundeswehr? (Ralf Hansen)

  • mpifg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Warum betreibt der Europäische Gerichtshof Rechtsfortbildung? Die Politisierungshypothese (Martin Höpner)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kreil-Entscheidung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover - Auslegung des Artikels 2 Absatz 2 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-69
  • NJW 2000, 497
  • NVwZ 2000, 304 (Ls.)
  • EuZW 2000, 211
  • NZA 2000, 137
  • NJ 2000, 209 (Ls.)
  • DVBl 2000, 336
  • DVBl 2000, 476
  • BB 2000, 204
  • BB 2000, 220
  • DB 2000, 279
  • DÖV 2000, 421
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    Würde ein solcherVorbehalt unabhängig von den besonderen Tatbestandsmerkmalen derBestimmungen des Vertrages anerkannt, so könnte das die Verbindlichkeit und dieeinheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen (vgl. Urteile vom15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 26, undSirdar, Randnr. 16).

    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17).

    Nach Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten die Befugnis,solche beruflichen Tätigkeiten, für die das Geschlecht aufgrund ihrer Art oder derBedingungen ihrer Ausübung eine unabdingbare Voraussetzung darstellt, vomAnwendungsbereich der Richtlinie auszuschließen, wobei jedoch daran zu erinnernist, daß diese Bestimmung als Ausnahme von einem in der Richtlinie verankertenindividuellen Recht eng auszulegen ist (vgl. Urteile Johnston, Randnr. 36, undSirdar, Randnr. 23).

    11 bis 18), für bestimmteTätigkeiten wie die der Polizei bei schweren inneren Unruhen (Urteil Johnston,Randnrn. 36 und 37) oder auch für den Dienst in speziellen Kampfeinheiten (UrteilSirdar, Randnrn. 29 bis 31) eine unabdingbare Voraussetzung darstellen kann.

    DieMitgliedstaaten sind, wie sich aus Artikel 9 Absatz 2 der Richtlinie ergibt, in einemsolchen Fall verpflichtet, die betreffenden Tätigkeiten in regelmäßigen Abständenzu prüfen, um unter Berücksichtigung der sozialen Entwicklung festzustellen, ob dieAusnahme von der allgemeinen Regelung der Richtlinie noch aufrechterhaltenwerden kann (vgl. Urteile Johnston, Randnr. 37, und Sirdar, Randnr. 25).

  • EuGH, 02.10.1997 - C-1/95

    Gerster / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18).
  • EuGH, 30.06.1988 - 318/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    So hat der Gerichtshof z. B. festgestellt, daß das Geschlecht fürBeschäftigungsverhältnisse wie die eines Aufsehers und Chefaufsehers in Haftanstalten (Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86,Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559, Randnrn.
  • EuGH, 17.10.1995 - C-83/94

    Strafverfahren gegen Leifer u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17).
  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    Esentspricht ständiger Rechtsprechung, daß dieser Grundsatz allgemeine Geltung hatund daß die Richtlinie auf öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse anwendbar ist(vgl. Urteile vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83,Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16, vom 2. Oktober 1997 in derRechtssache C-1/95, Gerster, Slg. 1997, I-5253, Randnr. 18, und Sirdar,Randnr. 18).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    Wie der Gerichtshof in Randnummer 15 des Urteils vom 26. Oktober 1999 in derRechtssache C-273/97 (Sirdar, Slg. 1999, I-0000) ausgeführt hat, ist es Sache derMitgliedstaaten, die die geeigneten Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer innerenund äußeren Sicherheit zu ergreifen haben, die Entscheidungen über dieOrganisation ihrer Streitkräfte zu treffen.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Richardt

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-285/98
    Der Begriff der öffentlichen Sicherheit im Sinne der in vorstehender Randnummergenannten Artikel des Vertrages umfaßt aber sowohl die innere Sicherheit einesMitgliedstaats, um die es in dem Verfahren ging, das dem Urteil Johnston zugrundelag, als auch seine äußere Sicherheit, die Gegenstand des Verfahrens war, das zumUrteil Sirdar geführt hat (vgl. Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-367/89, Richardt und "Les Accessoires Scientifiques", Slg. 1991, I-4621, Randnr. 22,vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-83/94, Leifer u. a., Slg. 1995, I-3231,Randnr. 26, und Sirdar, Randnr. 17).
  • BAG, 19.12.2019 - 8 AZR 2/19

    Das Geschlecht der Lehrkraft als zulässige berufliche Anforderung im

    c) § 8 Abs. 1 AGG ist unionsrechtskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eng auszulegen (EuGH 6. März 2014 - C-595/12 - [Napoli] Rn. 41 mwN; vgl. 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 20 mwN zu der teilweise gleichlautenden Vorgängerbestimmung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 76/207/EWG; 15. Mai 1986 - 222/84 - [Johnston] Rn. 36; zu § 8 Abs. 1 AGG als Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG vgl. ua. BAG 11. August 2016 - 8 AZR 4/15 - Rn. 101, BAGE 156, 71) .

    Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 23) .

    ein mit dem Grund "Geschlecht" im Zusammenhang stehendes Merkmal, nur dann eine "wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung" nach Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2006/54/EG und § 8 Abs. 1 AGG sein, wenn es die spezifische Art der Tätigkeit bzw. die besonderen Bedingungen ihrer Ausübung betrifft (EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Rn. 27; 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 25) .

  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    Danach dürfen Ausnahmen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des verfolgten Zieles angemessen und erforderlich ist ( EuGH 11. Januar 2000 - C-285/98  - [Kreil] Rn. 23) .
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts, der grundsätzlich gegenüber jeglichem nationalen Recht und damit auch gegenüber dem nationalen Verfassungsrecht gilt (dazu EuGH 15. Januar 2013 - C-416/10 - [Krizan] Rn. 70; 11. Januar 2000 - C-285/98 - [Kreil] Slg. 2000, I-69 [zur Unvereinbarkeit des Art. 12a GG mit der RL 76/207/EWG]; 9. März 1978 - 106/77 - [Staatliche Finanzverwaltung/Simmenthal] Rn. 17 f., Slg. 1978, 629; BVerfG st. Rspr., zuletzt 21. Juni 2016 - 2 BvE 13/13 ua. - [OMT] Rn. 117 ff.) und der auch im Verhältnis zwischen einem Verfassungsgericht und innerstaatlichen Fachgerichten zu berücksichtigen ist (EuGH 15. Januar 2013 - C-416/10 - [Krizan] Rn. 70) , tritt deshalb zurück, weshalb der Senat keinen Anlass zu einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV hatte.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - C-285/98 (https://dejure.org/1999,9054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kreil

  • EU-Kommission PDF

    Tanja Kreil gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschränkung des Zugangs von Frauen zum Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-69
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
    Daß Artikel 2 Absatz 3 eine Ungleichbehandlung mit "Schutzcharakter" rechtfertigen könne, die durch eine ähnliche Erwägung motiviert ist wie hier das erwähnte rechtspolitische Ziel des deutschen Verfassungsgebers, nämlich die Rücksichtnahme auf die öffentliche Meinung, hat der Gerichtshof bereits im Urteil Johnston klar mit den Worten zurückgewiesen, Frauen könnten "nicht unter Berufung auf [Artikel 2 Absatz 3] der Richtlinie mit der Begründung von einer Beschäftigung ausgeschlossen werden, daß die öffentliche Meinung für sieeinen im Verhältnis zu Männern stärkeren Schutz gegen Gefahren fordere, die Männer und Frauen in gleicher Weise betreffen und die sich von den besonderen Schutzbedürfnissen der Frau ... unterscheiden" (Randnr. 44, Hervorhebung hinzugefügt).

    So machte sie geltend, die fraglichen Bestimmungen dienten der öffentlichen Sicherheit (Vermeidung vermehrter Anschläge auf die Polizei in Bürgerkriegssituationen, vgl. Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 35) oder der Verteidigung oder der äußeren Sicherheit (Sicherung der Kampfkraft einer Eliteeinheit der Streitkräfte, vgl. Nr. 4 der Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar): Sie berief sich also ersichtlich auf Erwägungen, die in den Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

    22: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 45) sowie in gleichem Sinne Urteile in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 14) und Stoeckel (Randnr. 15).

    Vgl. im gleichen Sinne Urteile vom 8. November 1983 in der Rechtssache 165/82 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 3431, Randnrn. 18 und 20) und Johnston, Randnr. 38.29: - Zum Beispiel Besatzungsmitglieder von U-Booten und Marineinfanteristen in den Niederlanden, Marineinfanteristen (Royal Marines) im Vereinigten Königreich und bis 1993 Jagdflugzeugpiloten in Dänemark.

    38: - Vgl. Urteil Johnston, Randnrn.

    47: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 44).

    48: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 44).

    62: - Vgl. Urteil Johnston, Randnrn.

    65: - Urteil Regina/Bouchereau, Randnr. 34, vgl. auch Urteil Van Duyn, Randnr. 18.66: - Vgl. Nrn. 40 f. meiner Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar, wo ich mich auf das Urteil Johnston bezogen habe.

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
    Wendet man die im Urteil Kommission/Frankreich dargelegten Grundsätze (auf die ich mich bereits in der Rechtssache Sirdar gestützt habe) auf den vorliegenden Fall an, so scheint das geltend gemachte Erfordernis der "interaktiven Einsatzfähigkeit" die fragliche Ungleichbehandlung hingegen nicht zu rechtfertigen, denn die deutschen Stellen haben nicht nachgewiesen, daß dieses Prinzip tatsächlich in allen Einheiten mit "Kombattantenstatus", also in sämtlichen außer dem Sanitäts- und Militärmusikdienst, angewandt wird.

    Das Urteil fügt sich ein in die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, wonach Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie allein den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft und der besonderen Beziehung zwischen Mutter und Kind bezweckt: vgl. Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 184/83 (Hofmann, Slg. 1984, 3047, Randnrn. 25 f.), vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 13), vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-345/89 (Stoeckel, Slg. 1991, I-4047, Randnr. 13), vom 3. Februar 1994 in der Rechtssache C-13/93 (Minne, Slg. 1994, I-371, Randnr. 11), vom 5. Mai 1994 in der Rechtssache C-421/92 (Habermann-Beltermann, Slg. 1994, I-1657, Randnr. 21), vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-32/93 (Webb, Slg. 1994, I-3567, Randnr. 20), vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-136/95 (Thibault, Slg. 1998, I-2011, Randnr. 25) und vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-66/96 (Dansk Handel, Slg. 1998, I-7327, Randnr. 54).

    22: - Vgl. Urteil Johnston (Randnr. 45) sowie in gleichem Sinne Urteile in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 14) und Stoeckel (Randnr. 15).

    24: - Vgl. etwa das Vorbringen des Vereinigten Königreichs in der Rechtssache Johnston zur vierten Vorlagefrage (Slg. 1986, 1672) und Frankreichs in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6322) zu einer Reihe besonderer Rechte zum Schutz der Frau.

    (Schlußanträge in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6327).

    27: - Vgl. Hervey, Justifications for sex discrimination in employment, Butterworths, London 1993, Abschnitt 4.2.1.3.28: - Urteil vom 30. Juni 1988 in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 3559, Randnr. 28, Hervorhebung hinzugefügt).

    51: - Vgl. Kokott, a. a. O., Artikel 12a, Randnr. 6.52: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen Kommission/Vereinigtes Königreich (Randrn. 14 bis 16) und 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 25), die Schlußanträge von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in letztgenannter Rechtssache (Slg. 1988, 3570 f.) sowie meine Schlußanträge in der Rechtssache Sirdar (Nrn. 35 bis 37).

    57: - Vgl. meine Schlußanträge, Nrn. 6 f. 58: - Vgl. Urteile in den Rechtssachen 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnrn. 25 f.) und wesentlich in gleichem Sinne Kommission/Deutschland (Randnrn. 36 ff.).

    59: - Urteil in der Rechtssache 318/86 (Kommission/Frankreich, Randnr. 27).

  • EuGH, 21.05.1985 - 248/83

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1999 - C-285/98
    Sie verweist insoweit auf das Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 16), in dem der Gerichtshof die Geltung der Richtlinie auch für die Beschäftigung im öffentlichen Dienst festgestellt habe.

    26: - Vgl. Urteil vom 21. Mai 1985 in der Rechtssache 248/83 (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 1459, Randnr. 34), wo der Gerichtshof einige Berufe nennt, in denen in den verschiedenen Mitgliedstaaten typischerweise - tatsächliche oder rechtliche - Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen.

    61: - Vgl. Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 34).

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