Rechtsprechung
EuGH, 06.04.2000 - C-383/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gemeinsame Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr ...
- Europäischer Gerichtshof
Polo / Lauren
- EU-Kommission
Polo/Lauren
Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe a, und Verordnung Nr. 3295/94 des Rates, Artikel 1
1 Gemeinsame Handelspolitik - Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen - Verordnung Nr. 3295/94 - Anwendungsbereich - Waren im externen Versandverfahren - Einbeziehung
- EU-Kommission
Polo/Lauren
- Wolters Kluwer
Gemeinsame Handelspolitik; Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke; Verbot der Überführung von Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren; Verbot ihrer Ausfuhr und ...
- Judicialis
Verordnung (EwG) Nr. 2913/92 Art. 84 Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung (EG) Nr. 3295/94 Art. 1; ; EG-Vertrag Art. 113
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Gemeinsame Handelspolitik - Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen - Verordnung Nr. 3295/94 - Anwendungsbereich - Waren im externen Versandverfahren - Einbeziehung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
HANDELSPOLITIK - DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG DER MARKENPIRATERIE IST AUCH AUF NACHGEAHMTE WAREN ANWENDBAR, DIE AUS EINEM DRITTSTAAT EINGEFÜHRT UND AUF IHRER DURCHFUHR IN EINEN ANDEREN DRITTSTAAT DURCH DAS GEBIET EINES MITGLIEDSTAATS BEFÖRDERT WERDEN
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreich - Auslegung von Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.1999 - C-383/98
- EuGH, 06.04.2000 - C-383/98
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-2519
- GRUR Int. 2000, 748
- BB 2003, 1107
- DB 2003, 1041
- BStBl II 2003, 679
Wird zitiert von ... (13)
- EuGH, 09.11.2006 - C-281/05
Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer …
Als wären sie nicht in das Gemeinschaftsgebiet gelangt, unterliegen die in ein solches Verfahren überführten Waren nämlich weder Einfuhrabgaben noch anderen handelspolitischen Maßnahmen (vgl. Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-383/98, Polo/Lauren, Slg. 2000, I-2519, Randnr. 34).36 Wie der Gerichtshof in Randnummer 54 jenes Urteils ausgeführt hat, ist die Verordnung Nr. 3295/94 nach ihrem Artikel 1 auch auf solche Sachverhalte anzuwenden, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren bei ihrem Transit in einen anderen Drittstaat auf Antrag eines Rechtsinhabers, der eine Verletzung seiner Rechte behauptet, von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats unter Berufung auf die genannte Verordnung in diesem Mitgliedstaat vorläufig angehalten werden (vgl. auch Urteil Polo/Lauren, Randnrn. 26 und 27).
- BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02
DIESEL
Weiter wird darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH, Urt. v. 6.4.2000 - Rs. C-383/98, Slg. 2000, I-2519 = GRUR Int. 2000, 748 = WRP 2000, 713 - Polo/Lauren;… Urt. v. 7.1.2004 - Rs. C-60/02, GRUR Int. 2004, 317 - Rolex) eine Grenzbeschlagnahme auch in Fällen bloßer Durchfuhr möglich sei auf der Grundlage der Produktpiraterieverordnung (Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr, ABl.Er hat sodann ausgeführt, daß einschlägigen Vorschriften des nationalen Markenrechts, die den bloßen Transit nachgeahmter Waren durch das Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats nicht verbieten und somit nicht sanktionieren, den Art. 2 und 11 der Verordnung Nr. 3295/94 entgegenstehen (Tz. 58; vgl. auch EuGH GRUR Int. 2000, 748 Tz. 24 ff. - Polo/Lauren).
- EuGH, 01.12.2011 - C-446/09
Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen, unter denen die Zollbehörden der …
Im Hinblick auf die vom Gerichtshof bereits festgestellte Gefahr (Urteil vom 6. April 2000, Polo/Lauren, C-383/98, Slg. 2000, I-2519, Randnr. 34), dass im Zollgebiet der Union gelagerte oder durch es durchgeführte Waren zu den Verbrauchern in der Union betrügerisch umgeleitet werden, können außer dem Vorliegen einer bereits an diese Verbraucher gerichteten geschäftlichen Handlung auch andere Umstände zu einer vorläufigen Zurückhaltung von zu einem Nichterhebungsverfahren angemeldeten nachgeahmten oder nachgebildeten Waren durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten führen.
- EuGH, 07.01.2004 - C-60/02
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN …
21 Das vorlegende Gericht verweist auf das Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-383/98 (Polo/Lauren, Slg. 2000, I-2519), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Verordnung Nr. 3295/94 auch auf Sachverhalte anzuwenden sei, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren in einen anderen Drittstaat verbracht würden, was bedeute, dass der Anwendungsbereich dieser Verordnung auch die bloße Durchfuhr einschließe.Der Erlass der Verordnung Nr. 241/1999 habe an dieser Auslegung nichts geändert (Urteil Polo/Lauren, Randnr. 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-405/03
Class International
Die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Polo/Lauren betrifft jedoch einen ganz anderen Zusammenhang als den des vorliegenden Falles und ist meines Erachtens für die Beklagten nicht einmal in Analogie von Nutzen.Jedenfalls bildet die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Polo/Lauren keine Grundlage dafür, Markenrechte geltend zu machen, nur weil Nichtgemeinschaftswaren im externen Versandverfahren in die Gemeinschaft verbracht werden.
6 - Urteil des Gerichtshofes vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-383/98 (Polo/Lauren, Slg. 2000, I-2519, Randnr. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07
Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung …
15 - Vgl. Urteile vom 27. September 1988, Lenoir (313/86, Slg. 1988, 5391), und vom 6. April 2000, Polo/Lauren (C-383/98, Slg. 2000, I-2519). - OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03
Markenrechtsschutz: Ungebrochener Transit markenrechtlich geschützter …
Zwar hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. April 2000 -Az.: C-383/98- ( GRUR Int. 2000, S. 748ff ) unter Ziffer 29 ausführt, Art. 1 der Verordnung sei dahin auszulegen, dass diese Bestimmung auch auf solche Sachverhalte Anwendung finde, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren bei ihrer Durchfuhr in einen anderen Drittstaat von den Zollbehörden eines Mitgliedstaates vorläufig angehalten werde. - OLG Dresden, 09.07.2002 - 14 U 411/02
Markenrechtliche Ansprüche infolge einer beabsichtigten Warendurchfuhr von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Koblenz, 23.04.2001 - 2 Ws 150/01
Markengesetz offensichtliche Rechtsverletzung Durchfuhr Transit
Zu der für den Tatbestand der Markenpiraterie geltenden EG-VO Nr. 3295/94 vom 22. Dezember 1994 hat der EuGH entschieden, dass sie auch für den Fall der Durchfuhr gelte (WRP 2000, 713).Vielmehr beruht die Entscheidung maßgeblich auf der Auslegung des Wortlauts der VO, insbesondere der Definition des Begriffes "Nichterhebungsverfahren" (EuGH WRP 2000, 713, 715).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-23/99
Kommission / Frankreich
L 341, S. 8.10: - Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz Jarabo Colomer vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-383/98 (Urteil vom 6. April 2000, Slg. 2000, I-2519). - Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-446/09
Philips - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2006 - C-281/05
Montex Holdings - Marken - Recht des Inhabers einer Marke, die Durchfuhr von …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-495/09
Nokia - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
The Polo/Lauren Company LP gegen PT. Dwidua Langgeng Pratama International Freight Forwarders.
Gemeinsame Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.1999 - C-383/98
- EuGH, 06.04.2000 - C-383/98
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-2519
Wird zitiert von ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-23/99
Kommission / Frankreich
L 341, S. 8.10: - Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz Jarabo Colomer vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-383/98 (Urteil vom 6. April 2000, Slg. 2000, I-2519).