Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.2000 - C-383/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2365
EuGH, 06.04.2000 - C-383/98 (https://dejure.org/2000,2365)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2000 - C-383/98 (https://dejure.org/2000,2365)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2000 - C-383/98 (https://dejure.org/2000,2365)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2365) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Polo / Lauren

  • EU-Kommission PDF

    Polo/Lauren

    Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 84 Absatz 1 Buchstabe a, und Verordnung Nr. 3295/94 des Rates, Artikel 1
    1 Gemeinsame Handelspolitik - Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen - Verordnung Nr. 3295/94 - Anwendungsbereich - Waren im externen Versandverfahren - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Polo/Lauren

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Handelspolitik; Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke; Verbot der Überführung von Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren; Verbot ihrer Ausfuhr und ...

  • Judicialis

    Verordnung (EwG) Nr. 2913/92 Art. 84 Abs. 1 Buchst. a; ; Verordnung (EG) Nr. 3295/94 Art. 1; ; EG-Vertrag Art. 113

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Gemeinsame Handelspolitik - Maßnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nachgeahmten Waren und unerlaubt hergestellten Vervielfältigungsstücken oder Nachbildungen - Verordnung Nr. 3295/94 - Anwendungsbereich - Waren im externen Versandverfahren - Einbeziehung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    HANDELSPOLITIK - DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG DER MARKENPIRATERIE IST AUCH AUF NACHGEAHMTE WAREN ANWENDBAR, DIE AUS EINEM DRITTSTAAT EINGEFÜHRT UND AUF IHRER DURCHFUHR IN EINEN ANDEREN DRITTSTAAT DURCH DAS GEBIET EINES MITGLIEDSTAATS BEFÖRDERT WERDEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreich - Auslegung von Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-2519
  • GRUR Int. 2000, 748
  • BB 2003, 1107
  • DB 2003, 1041
  • BStBl II 2003, 679
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus EuGH, 06.04.2000 - C-383/98
    Der Gerichtshof hat zu der Frage, ob der Abschluß des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums einschließlich des Handels mit nachgeahmten Waren ("TRIPS") im Anhang des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft falle oder nicht, im Gutachten 1/94 vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267, Randnr. 55) befunden, daß Maßnahmen an den Grenzen, die darauf gerichtet sind, für die Wahrung der Rechte des geistigen Eigentums zu sorgen, von den Gemeinschaftsorganen autonom auf der Grundlage von Artikel 113 EG-Vertrag ergriffen werden können.
  • EuGH, 09.11.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Recht des Inhabers einer

    Als wären sie nicht in das Gemeinschaftsgebiet gelangt, unterliegen die in ein solches Verfahren überführten Waren nämlich weder Einfuhrabgaben noch anderen handelspolitischen Maßnahmen (vgl. Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-383/98, Polo/Lauren, Slg. 2000, I-2519, Randnr. 34).

    36 Wie der Gerichtshof in Randnummer 54 jenes Urteils ausgeführt hat, ist die Verordnung Nr. 3295/94 nach ihrem Artikel 1 auch auf solche Sachverhalte anzuwenden, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren bei ihrem Transit in einen anderen Drittstaat auf Antrag eines Rechtsinhabers, der eine Verletzung seiner Rechte behauptet, von den Zollbehörden eines Mitgliedstaats unter Berufung auf die genannte Verordnung in diesem Mitgliedstaat vorläufig angehalten werden (vgl. auch Urteil Polo/Lauren, Randnrn.

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 246/02

    DIESEL

    Weiter wird darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGH, Urt. v. 6.4.2000 - Rs. C-383/98, Slg. 2000, I-2519 = GRUR Int. 2000, 748 = WRP 2000, 713 - Polo/Lauren; Urt. v. 7.1.2004 - Rs. C-60/02, GRUR Int. 2004, 317 - Rolex) eine Grenzbeschlagnahme auch in Fällen bloßer Durchfuhr möglich sei auf der Grundlage der Produktpiraterieverordnung (Verordnung (EG) Nr. 3295/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 über Maßnahmen zum Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie zum Verbot ihrer Ausfuhr und Wiederausfuhr, ABl.

    Er hat sodann ausgeführt, daß einschlägigen Vorschriften des nationalen Markenrechts, die den bloßen Transit nachgeahmter Waren durch das Gebiet des betreffenden Mitgliedstaats nicht verbieten und somit nicht sanktionieren, den Art. 2 und 11 der Verordnung Nr. 3295/94 entgegenstehen (Tz. 58; vgl. auch EuGH GRUR Int. 2000, 748 Tz. 24 ff. - Polo/Lauren).

  • EuGH, 01.12.2011 - C-446/09

    Der Gerichtshof erläutert die Voraussetzungen, unter denen die Zollbehörden der

    Im Hinblick auf die vom Gerichtshof bereits festgestellte Gefahr (Urteil vom 6. April 2000, Polo/Lauren, C-383/98, Slg. 2000, I-2519, Randnr. 34), dass im Zollgebiet der Union gelagerte oder durch es durchgeführte Waren zu den Verbrauchern in der Union betrügerisch umgeleitet werden, können außer dem Vorliegen einer bereits an diese Verbraucher gerichteten geschäftlichen Handlung auch andere Umstände zu einer vorläufigen Zurückhaltung von zu einem Nichterhebungsverfahren angemeldeten nachgeahmten oder nachgebildeten Waren durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten führen.
  • EuGH, 07.01.2004 - C-60/02

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ÜBER NACHGEAHMTE PRODUKTE IST AUF IM TRANSIT DURCH EINEN

    21 Das vorlegende Gericht verweist auf das Urteil vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-383/98 (Polo/Lauren, Slg. 2000, I-2519), in dem der Gerichtshof entschieden habe, dass die Verordnung Nr. 3295/94 auch auf Sachverhalte anzuwenden sei, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren in einen anderen Drittstaat verbracht würden, was bedeute, dass der Anwendungsbereich dieser Verordnung auch die bloße Durchfuhr einschließe.

    Der Erlass der Verordnung Nr. 241/1999 habe an dieser Auslegung nichts geändert (Urteil Polo/Lauren, Randnr. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-405/03

    Class International

    Die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Polo/Lauren betrifft jedoch einen ganz anderen Zusammenhang als den des vorliegenden Falles und ist meines Erachtens für die Beklagten nicht einmal in Analogie von Nutzen.

    Jedenfalls bildet die Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Polo/Lauren keine Grundlage dafür, Markenrechte geltend zu machen, nur weil Nichtgemeinschaftswaren im externen Versandverfahren in die Gemeinschaft verbracht werden.

    6 - Urteil des Gerichtshofes vom 6. April 2000 in der Rechtssache C-383/98 (Polo/Lauren, Slg. 2000, I-2519, Randnr. 34).

  • OLG Dresden, 09.07.2002 - 14 U 411/02

    Markenrechtliche Ansprüche infolge einer beabsichtigten Warendurchfuhr von

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07

    Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung

    15 - Vgl. Urteile vom 27. September 1988, Lenoir (313/86, Slg. 1988, 5391), und vom 6. April 2000, Polo/Lauren (C-383/98, Slg. 2000, I-2519).
  • OLG Koblenz, 23.04.2001 - 2 Ws 150/01

    Markengesetz offensichtliche Rechtsverletzung Durchfuhr Transit

    Zu der für den Tatbestand der Markenpiraterie geltenden EG-VO Nr. 3295/94 vom 22. Dezember 1994 hat der EuGH entschieden, dass sie auch für den Fall der Durchfuhr gelte (WRP 2000, 713).

    Vielmehr beruht die Entscheidung maßgeblich auf der Auslegung des Wortlauts der VO, insbesondere der Definition des Begriffes "Nichterhebungsverfahren" (EuGH WRP 2000, 713, 715).

  • OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03

    Markenrechtsschutz: Ungebrochener Transit markenrechtlich geschützter

    Zwar hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. April 2000 -Az.: C-383/98- ( GRUR Int. 2000, S. 748ff ) unter Ziffer 29 ausführt, Art. 1 der Verordnung sei dahin auszulegen, dass diese Bestimmung auch auf solche Sachverhalte Anwendung finde, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren bei ihrer Durchfuhr in einen anderen Drittstaat von den Zollbehörden eines Mitgliedstaates vorläufig angehalten werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.04.2000 - C-23/99

    Kommission / Frankreich

    L 341, S. 8.10: - Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz Jarabo Colomer vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-383/98 (Urteil vom 6. April 2000, Slg. 2000, I-2519).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-446/09

    Philips - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2006 - C-281/05

    Montex Holdings - Marken - Recht des Inhabers einer Marke, die Durchfuhr von

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2011 - C-495/09

    Nokia - Waren im externen Versandverfahren - Rechte des geistigen Eigentums

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,34651
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98 (https://dejure.org/1999,34651)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.1999 - C-383/98 (https://dejure.org/1999,34651)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1999 - C-383/98 (https://dejure.org/1999,34651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,34651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    The Polo/Lauren Company LP gegen PT. Dwidua Langgeng Pratama International Freight Forwarders.

    Gemeinsame Handelspolitik - Verordnung (EG) Nr. 3295/94 - Verbot der Überführung nachgeahmter Waren und unerlaubt hergestellter Vervielfältigungsstücke oder Nachbildungen in den zollrechtlich freien Verkehr oder in ein Nichterhebungsverfahren sowie Verbot ihrer Ausfuhr ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-2519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.11.1994 - Gutachten 1/94

    1 Völkerrechtliche Verträge - Abschluß - Vorheriges Gutachten des Gerichtshofes -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
    Im Gutachten 1/94(14) hatte der Gerichtshof die Frage zu prüfen, ob die Gemeinschaft eine ausschließliche Zuständigkeit u. a. für den Abschluß des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums - wie den Handel mit nachgeahmten Waren - (TRIPS-Übereinkommen) besaß, das in einem Anhang des Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation enthalten ist.

    (14) - Gutachten vom 15. November 1994 (Slg. 1994, I-5267).

    (16) - Gutachten 1/94, Randnr. 55.

  • EuGH, 02.02.1989 - 275/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
    29 In dieser Beziehung ist auch auf das Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 275/87(18) zu verweisen, mit dem die Verordnung Nr. 2096/87(19), die ebenfalls ein Nichterhebungsverfahren - die vorübergehende Einfuhr - zum Gegenstand hatte, für nichtig erklärt wurde, da sie nicht auf Artikel 113 EG-Vertrag als ausschließliche Rechtsgrundlage gestützt war(20).

    (18) - Kommission/Rat (Slg. 1989, 259, abgekürzte Veröffentlichung).

  • EuGH, 12.07.1973 - 8/73

    Hauptzollamt Bremerhaven / Massey Ferguson

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
    (8) - Urteil vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 8/73 (Massey-Fergusson, Slg. 1973, 897, Randnr. 4).
  • EuGH, 05.05.1981 - 112/80

    Dürbeck / Hauptzollamt Frankfurt a. M.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
    (13) - Vgl. in bezug auf die gemeinsame Agrarpolitik Urteil vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 112/80 (Firma Anton Dürbek, Slg. 1981, 1095, Randnr. 43).
  • EuGH, 04.10.1979 - Gutachten 1/78

    Internationales Naturkautschukübereinkommen. - 1. INTERNATIONALE ABKOMMEN -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-383/98
    (9) - Gutachten 1/78 vom 4. Oktober 1979 (Slg. 1997, 2871, Randnr. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht