Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2000 - C-251/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,135
EuGH, 13.04.2000 - C-251/98 (https://dejure.org/2000,135)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-251/98 (https://dejure.org/2000,135)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-251/98 (https://dejure.org/2000,135)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften mit Sitz im Mitgliedstaat der Besteuerung - Vermögensteuerfreibetrag - Vermögensanlage in Anteilen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat - Keine Befreiung

  • Europäischer Gerichtshof

    Baars

  • EU-Kommission PDF

    Baars

    EG-Vertrag, Artikel 52 [nach Änderung jetzt Artikel 43 EG]
    1 Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Beteiligung eines Angehörigen eines Mitgliedstaats an einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat, die ihm einen gewissen Einfluß auf deren Leitung verleiht - ...

  • EU-Kommission

    Baars

  • Wolters Kluwer

    Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften mit Sitz im Mitgliedstaat der Besteuerung; Vermögensanlage in Anteilen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat; Beteiligung am Kapital einer Gesellschaft

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Niederlassungsfreiheit als Schutznorm für bestimmende Beteiligung an EU-ausländischer Kapitalgesellschaft ("C. Baars / Inspecteur der Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Gorinchem")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vermögensteuerfreibetrag auch bei wesentlicher Beteiligung an Gesellschaften mit Sitz in anderem Mitgliedstaat

  • Judicialis

    EGV Art. 6 a.F.; ; EGV Art. 58

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Baars./Inspecteur der Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen Gonrichem. Niederlassungsfreiheit und Steuerrecht

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftswidrige Vermögensteuer auf Anteile an Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Niederlande: Gemeinschaftswidrige Vermögensteuer auf Anteile an Unternehmen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Den Haag - Auslegung der Artikel 6 und 52 sowie der Artikel 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG, 43 EG, 56 EG und 58 EG) in bezug auf eine innerstaatliche vermögenssteuerrechtliche Vorschrift - Freistellung für eine wesentliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-2787
  • ZIP 2000, 697
  • BB 2000, 804
  • DB 2000, 1056
  • NZG 2000, 731
 
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Wird zitiert von ... (119)

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Wenn dagegen der Erwerb sämtliche Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit satzungsmäßigem Sitz in einem anderen Mitgliedstaat umfasst und eine solche Beteiligung einen gewissen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht und es diesen Personen ermöglicht, deren Tätigkeiten zu bestimmen, sind die Bestimmungen des EG-Vertrags über die Niederlassungsfreiheit anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnrn. 21 und 22).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    31 Nach ständiger Rechtsprechung fallen nationale Vorschriften in den sachlichen Geltungsbereich der Bestimmungen des Vertrages über die Niederlassungsfreiheit, die anzuwenden sind, wenn ein Angehöriger des betreffenden Mitgliedstaats am Kapital einer Gesellschaft mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat eine Beteiligung hält, die es ihm ermöglicht, einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft auszuüben und deren Tätigkeiten zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 22, und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 37).
  • EuGH, 11.03.2004 - C-9/02

    DIE FRANZÖSISCHEN STEUERVORSCHRIFTEN, NACH DENEN LATENTE WERTSTEIGERUNGEN ALLEIN

    Nach dieser Vorschrift umfasst die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen nach den Bestimmungen des Niederlassungsstaats für seine eigenen Angehörigen (Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 13, vom 29. April 1999 in der Rechtssache C-311/97, Royal Bank of Scotland, Slg. 1999, I-2651, Randnr. 22, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98, Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 27).

    42 Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, dass der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (Urteil Baars, Randnr. 28 und dort zitierte Rechtsprechung).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1999 - C-251/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15204
Generalanwalt beim EuGH, 14.10.1999 - C-251/98 (https://dejure.org/1999,15204)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.10.1999 - C-251/98 (https://dejure.org/1999,15204)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1999 - C-251/98 (https://dejure.org/1999,15204)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Baars

  • EU-Kommission PDF

    C. Baars gegen Inspecteur der Belastingen Particulieren/Ondernemingen Gorinchem.

    Niederlassungsfreiheit - Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften mit Sitz im Mitgliedstaat der Besteuerung - Vermögensteuerfreibetrag - Vermögensanlage in Anteilen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat - Keine Befreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-2787
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-265/04

    Bouanich - Freier Kapitalverkehr (Artikel 56 EG und 58 EG) - Steuergesetzgebung -

    Weitere Nachweise finden sich in den Schlussanträgen des Generalanwalts Alber vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache C-251/98 (Baars, Slg. 2000, I-2787, Nrn. 12 bis 30).

    59 - Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-251/98 (Baars, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 22); im selben Sinne die Urteile Überseering (zitiert in Fußnote 57, Randnr. 77) und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00 (X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 37).

    Ein ganz ähnliches Kriterium wird bekanntlich im Urteil Baars (zitiert in Fußnote 59, Randnr. 22) verwendet, um einen der Niederlassungsfreiheit unterliegenden Vorgang zu beschreiben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11

    Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49

    6 - Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Alber vom 14. Oktober 1999 in der Rechtssache Baars (C-251/98, Urteil vom 13. April 2000, Slg. 2000, I-2787, Nrn. 28 bis 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2006 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Unterschiedliche Behandlung

    Siehe auch Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 14. Oktober 1999, Baars (C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Nrn. 12 ff. m.w.N.) und Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 29. Juni 2006, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (C-524/04, Slg. 2006, I-0000, Nr. 35).

    9 - Vgl. die Urteile vom 13. April 2000, Baars (C-251/98, Slg. 2000, I-2787), vom 21. November 2002, X und Y (C-436/00, Slg. 2002, I-10829) und vom 23. Februar 2006, Keller Holding (C-471/04, Slg. 2006, I-2107).

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