Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 16.11.2000 - C-248/98 P u.a.   

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https://dejure.org/2000,788
EuGH, 16.11.2000 - C-248/98 P u.a. (https://dejure.org/2000,788)
EuGH, Entscheidung vom 16.11.2000 - C-248/98 P u.a. (https://dejure.org/2000,788)
EuGH, Entscheidung vom 16. November 2000 - C-248/98 P u.a. (https://dejure.org/2000,788)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Geldbuße - Begründung - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung

  • Europäischer Gerichtshof

    KNP BT / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    KNP BT / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 172 und 190 [jetzt Artikel 229 EG und 253 EG]; Verordnung Nr. 17 des Rates, Artikel 17
    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    KNP BT / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft; Zum Umfang der Begründungspflicht bei Zuwiderhandlung

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Wettbewerb - Geldbußen - Höhe - Angemessenheit - Gerichtliche Nachprüfung - Gesichtspunkte, die der Gemeinschaftsrichter berücksichtigen kann - Informationen, die in der Bußgeldentscheidung nicht enthalten und für deren Begründung nicht erforderlich sind - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    WETTBEWERB - DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER ZEHN RECHTSMITTEL VON UNTERNEHMEN GEGEN DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ IN DEN "KARTON-RECHTSSACHEN"

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil der Dritten erweiterten Kammer des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache T-309/94, NV Koninklijke KNP BT gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, soweit das Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-9641
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (33)

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte erweiterte Kammer) vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94 (KNP BT/Kommission, Slg. 1998, II-1007) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch R. Lyal und W. Wils, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die NV Koninklijke KNP BT hat mit Rechtsmittelschrift, die am 9. Juli 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung desGerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94 (KNP BT/Kommission, Slg. 1998, II-1007; im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht die Entscheidung 94/601/EG der Kommission vom 13. Juli 1994 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/C/33.833 - Karton) (ABl. L 243, S. 1; im Folgenden: Entscheidung) teilweise für nichtig erklärte und die Klage im Übrigen abwies.

    für Recht erkannt und entschieden: 1. Punkt 1 des Tenors des Urteils des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94 (KNP BT/Kommission) wird aufgehoben.

  • EuG, 24.10.1991 - T-2/89

    Petrofina SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    74 Im vorliegenden Fall ist erstens davon auszugehen, dass die Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten enthalten, die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogen wurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24.Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).

    Insoweit hat das Gericht in Randnummer 74 des angefochtenen Urteils folgende Auffassung vertreten: "[D]ie Randnummern 169 bis 172 der Entscheidung [enthalten] bei einer Auslegung im Licht der in der Entscheidung zu findenden eingehenden Darstellung der jedem ihrer Adressaten zur Last gelegten Sachverhalte ausreichende und sachgerechte Angaben zu den Gesichtspunkten ..., die bei der Beurteilung der Schwere und der Dauer der von den einzelnen Unternehmen begangenen Zuwiderhandlung herangezogenwurden (in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 24. Oktober 1991 in der Rechtssache T-2/89, Petrofina/Kommission, Slg. 1991, II-1087, Randnr. 264).".

  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).

    Das Gericht selbst hat in seinem Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-304/94 (Europa Carton/Kommission, Slg. 1998, II-869, Randnr. 128) zu Recht ausgeführt: "Würde dem Wert der internen Kartonlieferungen der Klägerin nicht Rechnung getragen, so würden zwangsläufig die vertikal integrierten Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Die Kommission trägt vor, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P, Ferriere Nord/Kommission, Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
  • EuG, 11.03.1999 - T-151/94

    British Steel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Seines Erachtens seien die Informationen, bei denen es wünschenswert sei, dass die Kommission sie dem Empfänger einer Entscheidung mitteile, nicht als zusätzliche Begründung anzusehen, sondern nur als zahlenmäßige Umsetzung in der Entscheidung aufgeführter Kriterien, soweit diese quantifizierbar seien (vgl. u. a. Urteile des Gerichts vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-151/94, British Steel/Kommission, Slg. 1999, II-629, Randnrn.
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Selbst wenn man unterstellt, dass die Rechtsmittelführerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht tatsächlich die nötigen Angaben zur Untermauerung ihres Standpunkts geliefert hat, wonach die Kommission die konzerninternen Kartonverkäufe bei der Festsetzung der Geldbuße zu Unrecht berücksichtigt habe, könnte dieser Standpunkt im Hinblick auf Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17 nicht geteilt werden; dieser soll gewährleisten, dass die Sanktion in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Unternehmens auf dem Markt der Erzeugnisse steht, die Gegenstand der Zuwiderhandlung sind (in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 119).
  • EuG, 20.04.1999 - T-305/94

    DAS GERICHT BESTÄTIGT IM GROSSEN UND GANZEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    627 und 628, und vom 20. April 1999 in den Rechtssachen T-305/94 bis T-307/94, T-313/94 bis T-316/94, T-318/94, T-325/94, T-328/94, T-329/94 und T-335/94, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Slg. 1999, II-931, Randnrn.
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Das Gericht hat zunächst in Randnummer 67 des angefochtenen Urteils auf die ständige Rechtsprechung hingewiesen, nach der die Pflicht zur Begründung von Einzelfallentscheidungen den Zweck hat, dem Gemeinschaftsrichter die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung zutreffend begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht; dabei hängt der Umfang der Begründungspflicht von der Art des fraglichen Rechtsakts und den Umständen ab, unter denen er erlassen wurde (vgl. neben der vom Gericht genannten Rechtsprechung u. a. Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnr. 39).
  • EuG, 06.04.1995 - T-147/89

    Société métallurgique de Normandie gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Erst im Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache T-148/89 (Tréfilunion/Kommission, Slg. 1995, II-1063, Randnr. 142) und in zwei anderen Urteilen vom selben Tag in den Rechtssachen T-147/89 (Société métallurgique de Normandie/Kommission, Slg. 1995, II-1057, abgekürzte Veröffentlichung) und T-151/89 (Société des treillis et panneaux soudés/Kommission, Slg. 1995, II-1191, abgekürzte Veröffentlichung) hat es das Gericht erstmals als wünschenswert bezeichnet,dass die Unternehmen die Berechnungsweise der gegen sie verhängten Geldbuße im Einzelnen in Erfahrung bringen können, ohne zu diesem Zweck gerichtlich gegen die Entscheidung der Kommission vorgehen zu müssen.
  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 16.11.2000 - C-248/98
    Sechzehn der achtzehn anderen beschuldigten Unternehmen sowie vier finnische Unternehmen, die als Mitglieder der Wirtschaftsvereinigung Finnboard gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gegen diese festgesetzten Geldbuße haftbar gemacht wurden, erhoben ebenfalls Klage gegen die Entscheidung (Rechtssachen T-295/94, T-301/94, T-304/94, T-308/94, T-310/94, T-311/94, T-317/94, T-319/94, T-327/94, T-334/94, T-337/94, T-338/94, T-347/94, T-348/94, T-352/94 und T-354/94 sowie verbundene Rechtssachen T-339/94 bis T-342/94).
  • EuG, 06.04.1995 - T-151/89

    Société des treillis et panneaux soudés gegen Kommission der Europäischen

  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

  • EuG, 11.12.1996 - T-49/95

    Van Megen Sports Group BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuG, 06.04.1995 - T-148/89

    Tréfilunion SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 06.04.1995 - T-150/89

    G. B. Martinelli gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuG, 15.03.2000 - T-337/94

    Enso-Gutzeit / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-352/94

    Mo och Domsjö / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-348/94

    Enso Española / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-327/94

    SCA Holding / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-319/94

    Fiskeby Board / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-311/94

    BPB de Eendracht (früher Kartonfabriek de Eendracht) / Kommission

  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-317/94

    Weig / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-310/94

    Gruber & Weber / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-334/94

    Sarriò / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-338/94

    Finnboard / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-339/94

    Metsä-Serla / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-347/94

    Mayr-Melnhof / Kommission

  • EuG, 14.05.1998 - T-354/94

    Stora Kopparbergs Bergslags / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

    Die Urteile Europa Carton/Kommission (EU:T:1998:89), KNP BT/Kommission (EU:C:2000:625), KNP BT/Kommission (EU:T:1998:91) (alle drei das "Karton"-Kartell betreffend), Lögstör Rör/Kommission (EU:T:2002:72) ("Fernwärmerohr"-Kartell) und Tokai Carbon u. a./Kommission (EU:T:2005:220) ("Spezialgraphit"-Kartell) haben nämlich die Merkmale gemeinsam, dass i) der Kläger vertikal integriert war, ii) die konzerninternen Verkäufe von der Kommission berücksichtigt wurden und iii) der Kläger der Ansicht war, sie müssten ausgeschlossen werden.

    In Rn. 62 des Urteils in der Rechtssache KNP BT/Kommission (EU:C:2000:625) hat der Gerichtshof(13) auf Rn. 128 des Urteils des Gerichts Bezug genommen und eingeräumt: "Würde dem Wert der internen Kartonlieferungen der Klägerin nicht Rechnung getragen, so würden zwangsläufig die vertikal integrierten Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt.

    In den Urteilen Lögstör Rör/Kommission (EU:T:2002:72, Rn. 360) und Tokai Carbon u. a./Kommission (EU:T:2005:220, Rn. 260) hat das Gericht schließlich auf die Urteile KNP BT/Kommission (EU:C:2000:625) und Europa Carton/Kommission (EU:T:1998:89) Bezug genommen.

    In Rn. 30 des genannten Urteils heißt es: "Dass die Berücksichtigung des Eigenverbrauchs bei der Ermittlung des Umsatzes und der Marktanteile in einem Kontext wie dem des vorliegenden Falls sachdienlich ist, hat der Gerichtshof im Urteil [KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625, Rn. 62] anerkannt, wonach vertikal integrierte Unternehmen bei einer Nichtberücksichtigung des Werts interner Lieferungen hinsichtlich der Bewertung des Vorteils, den sie aus dem Kartell ziehen, zwangsläufig ungerechtfertigt begünstigt würden.".

    Meiner Meinung nach entspricht dieser Ansatz der wirtschaftlichen Realität, die dem Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache KNP BT/Kommission (EU:C:2000:625, Rn. 62) zugrunde liegt, da vertikal integrierte Gesellschaften, wie der Gerichtshof im Wesentlichen anerkannt hat, im Nachhinein von den zuvor praktizierten Kartellpreisen profitieren können.

    4 - Urteile Europa Carton/Kommission (T-304/94, EU:T:1998:89, Rn. 117), KNP BT/Kommission (C-248/98 P, EU:C:2000:625, Rn. 62), das auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil KNP BT/Kommission (T-309/94, EU:T:1998:91) ergangen ist, Lögstör Rör/Kommission (T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 360), und Tokai Carbon u. a/Kommission (T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, EU:T:2005:220, Rn. 260).

    7 - Urteil KNP BT/Kommission (EU:C:2000:625, Rn. 62).

    52 - Vgl. Urteil KNP BT/Kommission (EU:C:2000:625, Rn. 62).

    Ich würde hinzufügen, dass sich die genannte Dauer darüber hinaus dem Vorgehen des Gerichts im Hinblick auf die Behandlung der Frage der konzerninternen Verkäufe gegenüberstellen lässt, die Gegenstand des ersten Rechtsmittelgrundes von Guardian ist, bei dem das Gericht die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs (KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625), von der es im angefochtenen Urteil abweicht, nicht prüft, ja nicht einmal erwähnt - und dies, obwohl Guardian sich auf sie berufen hatte.

  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Die Kommission habe das Bestehen eines solchen Vorteils in der Vergangenheit nie nachgewiesen, und der Gerichtshof habe festgestellt, dass der Ausschluss interner Verkäufe "zwangsläufig" eine Begünstigung der vertikal integrierten Hersteller bedeutete (Urteil KNP BT/Kommission, C-248/98 P, EU:C:2000:625, Rn. 62).

    Jedenfalls verbiete die Rechtsprechung es nicht, interne Verkäufe zu berücksichtigen, verlange dies aber auch nicht (Urteile KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625, Rn. 62, Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients/Kommission, C-397/03 P, EU:C:2006:328, Rn. 102 und 103, Europa Carton/Kommission, T-304/94, EU:T:1998:89, Rn. 123, KNP BT/Kommission, T-309/94, EU:T:1998:91, Rn. 112, Lögstör Rör/Kommission, T-16/99, EU:T:2002:72, Rn. 358, Tokai Carbon u. a./Kommission, T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, EU:T:2005:220, Rn. 260, Daiichi Pharmaceutical/Kommission, T-26/02, EU:T:2006:75, Rn. 57, 63 und 64, und BST/Kommission, T-452/05, EU:T:2010:167, Rn. 82).

    Würde dem Wert der in diese Kategorie fallenden Verkäufe nicht Rechnung getragen, so würden zwangsläufig die vertikal integrierten Unternehmen ungerechtfertigt begünstigt, indem es ihnen ermöglicht würde, einer Sanktion zu entgehen, die ihrer Bedeutung auf dem Markt der den Gegenstand der Zuwiderhandlung bildenden Erzeugnisse angemessen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625, Rn. 62).

    Aus diesem Grund haben die Unionsgerichte, worauf der Generalanwalt in den Nrn. 28 bis 34 seiner Schlussanträge hinweist, stets die Klagegründe zurückgewiesen, mit denen vertikal integrierte Hersteller versucht haben, zu erreichen, dass ihre internen Verkäufe von dem als Grundlage für die Berechnung der ihnen auferlegten Geldbuße dienenden Umsatz ausgeschlossen werden (Urteil KNP BT/Kommission, EU:C:2000:625, Rn. 62; vgl. auch Urteile Europa Carton/Kommission, EU:T:1998:89, Rn. 128, KNP BT/Kommission, EU:T:1998:91, Rn. 112, Lögstör Rör/Kommission, EU:T:2002:72, Rn. 360 bis 363, und Tokai Carbon u. a./Kommission, EU:T:2005:220, Rn. 260).

  • EuG, 30.09.2003 - T-203/01

    Michelin / Kommission

    Zur Begründungspflicht ist schließlich daran zu erinnern, dass die Anforderungen an das wesentliche Formerfordernis, um das es sich bei der Begründungspflicht handelt, erfüllt sind, wenn die Kommission in ihrer Entscheidung die Beurteilungsgesichtspunkte angibt, die es ihr ermöglicht haben, Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung zu ermitteln (Urteil des Gerichtshofes vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-248/98 P, KNP BT/Kommission, Slg. 2000, I-9641, Randnr. 42).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98 P   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - C-248/98 P (https://dejure.org/2000,24299)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    KNP BT / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    NV Koninklijke KNP BT gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Geldbuße - Begründung - Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, I-9641
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuG, 14.05.1998 - T-309/94

    KNP BT / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    Schlußanträge des Generalanwalts 1 Mit Schriftsatz, der am 9. Juli 1998 eingegangen ist, hat die NV Koninklijke KNP BT (im Folgenden: KNP) ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94(1) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt.

    - Das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-309/94 (KNP BT/Kommission) wird aufgehoben, soweit darin die Geldbuße der Rechtsmittelführerin auf 2 700 000 ECU festgesetzt wurde und der Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die andere Hälfte ihrer eigenen Kosten auferlegt wurden.

    (1) - KNP BT/Kommission, Slg. 1998, II-1007.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-219/95

    Ferriere Nord / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    (6) - Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-219/95 P (Slg. 1997, I-4411, Randnrn.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    "Zu dem behaupteten ungerechten Charakter der Geldbuße ist darauf hinzuweisen, dass es nicht Sache des Gerichtshofes ist, bei der Entscheidung über Rechtsfragen im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner unbeschränkten Nachprüfungsbefugnis über den Betrag der gegen Unternehmen wegen ihres Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht festgesetzten Geldbußen entscheidet, aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung zu ersetzen (vgl. Urteil vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-310/93 P, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34).
  • EuG, 14.05.1998 - T-304/94

    Europa Carton / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    (3) - Urteil vom 14. Mai 1998 in der Rechtssache T-304/94 (Slg. 1998, II-869, Randnrn. 120 bis 131).
  • EuGH, 09.06.1992 - C-30/91

    Lestelle / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    (4) - Urteil vom 9. Juni 1992 in der Rechtssache C-30/91 P (Lestelle/Kommission, Slg. 1992, I-3755, Randnr. 28).
  • EuGH, 25.03.1996 - C-137/95

    SPO u.a. / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    Zunächst ist daran zu erinnern (vgl. Beschluss vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611), dass Artikel 15 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 17 zum einen die Voraussetzungen nennt, die erfuellt sein müssen, damit die Kommission Geldbußen festsetzen kann (Anwendungsvoraussetzungen); zu diesen Voraussetzungen zählt der vorsätzliche oder fahrlässige Charakter der Zuwiderhandlung.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-283/98

    Mo och Domsjö / Kommission - Prasymas priimti prejudicinį sprendima - Direktyva

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2000 - C-248/98
    11 Da dieser Einwand dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin Mo och Domsjö AB in der Rechtssache C-283/98 P entspricht, verweise ich zu den Gründen, aus denen dieser Rechtsmittelgrund zurückzuweisen ist, auf die Schlussanträge, die ich heute in dieser Rechtssache stelle.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-580/12

    Guardian Industries und Guardian Europe / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

    13 - Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in dieser Rechtssache (EU:C:2000:258), denen der Gerichtshof gefolgt ist.
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