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   EuG, 16.02.2000 - T-122/99   

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https://dejure.org/2000,2182
EuG, 16.02.2000 - T-122/99 (https://dejure.org/2000,2182)
EuG, Entscheidung vom 16.02.2000 - T-122/99 (https://dejure.org/2000,2182)
EuG, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - T-122/99 (https://dejure.org/2000,2182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

  • EU-Kommission PDF

    The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 und 62 Absatz 1
    1 Gemeinschaftsmarke - Beschwerdeverfahren - Der Beschwerdekammer vorgelegte Beschwerde gegen eine Entscheidung des Prüfers - Zuständigkeit der Beschwerdekammer - Grenzen

  • EU-Kommission

    The Procter & Gamble Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modell

    Gemeinschaftsmarke - Form von Handseifen - Formelle Fehlerhaftigkeit des Eintragungsantrags - Absolute Eintragungshindernisse - Prüfung von Amts wegen durch die Beschwerdekammer - Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Zeichen, die ausschließlich aus der Form ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmoniesierungsamt für den Binnenmarkt; Form einer Seife; Absolute Eintragungshindernisse; Prüfung durch die Beschwerdekammer von Amts wegen; Gewährung rechtlichen Gehörs; Zeichen, das ausschließlich aus der Form besteht, die ...

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7 Abs. 1 Buchst.e Ziffer i

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-265
  • GRUR Int. 2002, 73
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • EuG, 16.03.2005 - T-112/03

    'L''Oréal / OHMI - Revlon (FLEXI AIR)'

    20 Zum anderen habe die Beschwerdekammer mit der Bestätigung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, mit der das Verlangen des Nachweises der ernsthaften Benutzung zurückgewiesen worden sei, den Grundsatz der funktionalen Kontinuität verletzt, wie er in den Urteilen des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98 (Procter & Gamble/HABM [BABY-DRY], Slg. 1999, II-2383), vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99 (Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265), vom 5. Juni 2002 in der Rechtssache T-198/00 (Hershey Foods/HABM [Kiss Device with plume], Slg. 2002, II- 2567), vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache T-63/01 (Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2002, II-5255) und vom 23. September 2003 in der Rechtssache T-308/01 (Henkel/HABM - LHS [UK] [KLEENCARE], Slg. 2003, II-3253) aufgestellt worden sei.
  • EuG, 09.03.2005 - T-33/03

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ WEIST DIE KLAGE DER FIRMA OSOTSPA GEGEN DIE

    68 Was die von den Beteiligten angeführten nationalen Entscheidungen angeht, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in den Mitgliedstaaten bereits vorliegenden Eintragungen nur Umstände darstellen, die für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke lediglich berücksichtigt werden können, ohne entscheidend zu sein (Urteile des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265, Randnr. 61, vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 33, und vom 19. September 2001 in der Rechtssache T-337/99, Henkel/HABM [runde rot-weiße Tablette], Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Schließlich verletzt nach der Rechtsprechung des Gerichts die Beschwerdekammer das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin, wenn sie ihr keine Gelegenheit gibt, sich zu den absoluten Eintragungshindernissen zu äußern, die die Beschwerdekammer von Amts wegen berücksichtigt (Urteil des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99, Procter & Gamble/HABM [Form einer Seife], Slg. 2000, II-265, Randnr. 47).
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