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   EuG, 26.10.2000 - T-345/99   

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https://dejure.org/2000,6185
EuG, 26.10.2000 - T-345/99 (https://dejure.org/2000,6185)
EuG, Entscheidung vom 26.10.2000 - T-345/99 (https://dejure.org/2000,6185)
EuG, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - T-345/99 (https://dejure.org/2000,6185)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Ausdruck Trustedlink - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Harbinger / HABM (TRUSTEDLINK)

  • EU-Kommission PDF

    Harbinger Corporation gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b
    Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken ohne Unterscheidungskraft - Ausdruck "TRUSTEDLINK"

  • EU-Kommission

    Harbinger Corporation gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HAB

    Gemeinschaftsmarke - Ausdruck Trustedlink - Absolutes Eintragungshindernis - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung des Ausdrucks "Trustedlink" als Gemeinschaftsmarke; Rechtsirrtum der Beschwerdekammer; Fehlende Unterscheidungskraft eines Zeichens

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 40/94 Art. 7 Abs. 1 Buchst. b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 2000, II-3525
  • GRUR Int. 2001, 241
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

    Auszug aus EuG, 26.10.2000 - T-345/99
    Wie sich aus Artikel 7 Absatz 1der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, ist das Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, wenn eines der aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM, "Baby-dry", Slg. 1999, II-2383, Randnr. 29, und vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99, DKV/HABM, "Companyline", Slg. 2000, II-1, Randnr. 30).
  • EuG, 16.02.2000 - T-122/99

    'Procter & Gamble / OHMI (Forme d''un savon)'

    Auszug aus EuG, 26.10.2000 - T-345/99
    Was das Vorbringen der Klägerin angeht, die Eintragung des Ausdrucks Trustedlink als Marke in den Vereinigten Staaten beweise seine Unterscheidungskraft, ist auf das Urteil des Gerichts vom 16. Februar 2000 in der Rechtssache T-122/99 (Procter & Gamble/HABM, "Form einer Seife", Slg. 2000, II-265, Randnr. 60 bis 63) hinzuweisen.
  • EuG, 08.07.1999 - T-163/98

    Procter & Gamble / OHMI (BABY-DRY)

    Auszug aus EuG, 26.10.2000 - T-345/99
    Wie sich aus Artikel 7 Absatz 1der Verordnung Nr. 40/94 ergibt, ist das Zeichen schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig, wenn eines der aufgezählten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache T-163/98, Procter & Gamble/HABM, "Baby-dry", Slg. 1999, II-2383, Randnr. 29, und vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99, DKV/HABM, "Companyline", Slg. 2000, II-1, Randnr. 30).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Im vorliegenden Fall ist, soweit die angefochtene Entscheidung die Waren betrifft, für die bereits entschieden worden ist, dass das Wort STREAMSERVE sie beschreibt, daran zu erinnern, dass ein Zeichen nach gefestigter Rechtsprechung schon dann nicht als Gemeinschaftsmarke eintragungsfähig ist, wenn eines derabsoluten Eintragungshindernisse vorliegt (Urteile des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 31, in der Rechtssache T-360/99, Community Concepts/HABM [Investorworld], Slg. 2000, II-3545, Randnr. 26, und vom 31. Januar 2001 in der Rechtssache T-24/00, Sunrider/HABM [VITALITE], Slg. 2001, II-449, Randnr. 28).
  • EuG, 27.02.2002 - T-34/00

    Eurocool Logistik / HABM (EUROCOOL)

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist im Hinblick auf die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen (Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 32) und nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise, die aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen bestehen, zu beurteilen.
  • EuG, 27.02.2002 - T-79/00

    REWE-Zentral / HABM (LITE)

    Die Unterscheidungskraft einer Marke ist zum einen für die Erzeugnisse und Dienstleistungen zu prüfen, für die das Zeichen angemeldet wurde (Urteil des Gerichts vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache T-345/99, Harbinger/HABM [TRUSTEDLINK], Slg. 2000, II-3525, Randnr. 32), und zum anderen im Hinblick auf die Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise, die sich aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen.
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