Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 05.04.2001 - C-325/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2264
EuGH, 05.04.2001 - C-325/99 (https://dejure.org/2001,2264)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.2001 - C-325/99 (https://dejure.org/2001,2264)
EuGH, Entscheidung vom 05. April 2001 - C-325/99 (https://dejure.org/2001,2264)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Entstehung des Steueranspruchs - Begriff der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Bloßer Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware

  • Europäischer Gerichtshof

    Van de Water

  • EU-Kommission PDF

    Van de Water

    Richtlinie des Rates 92/12, Artikel 6 Absatz 1
    Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12 - Entstehung des Steueranspruchs - Begriff der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Bloßer Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware - Einbeziehung - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Van de Water

  • Wolters Kluwer

    Entstehung des Steueranspruchs und des maßgebenden Verbrauchssteuersatzes; Begriff der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr; Bloßer Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie: Bloßer Besitz einer steuerpflichtigen Ware kann Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr sein

  • Judicialis

    Richtlinie 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1; ; EGV Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Entstehung des Steueranspruchs - Begriff der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Bloßer Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Begriff der "Überführung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-2729
  • DVBl 2001, 1010 (Ls.)
  • BB 2001, 548
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus EuGH, 05.04.2001 - C-325/99
    Wie der Gerichtshof in Randnummer 22 seines Urteils vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605) ausgeführt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass die Entstehungsvoraussetzungen für den Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten identisch sind.
  • BFH, 29.10.2002 - VII R 48/01

    Eigenständigkeit des verbrauchssteuerrechtlichen Begriffs des Entziehens eines

    Indem der Gemeinschaftsgesetzgeber die "Entnahme" der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr gleichgestellt hat, hat er deutlich gemacht, dass u.a. jede Beförderung außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung zur Entstehung des Steueranspruchs führt (vgl. Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 5. April 2001 Rs. C-325/99 --van de Water--, EuGHE 2001, I-2729, 2756).

    Gleichwohl soll durch Art. 6 Abs. 1 RL 92/12 gewährleistet werden, dass die Voraussetzungen für das Entstehen der Verbrauchsteuer in allen Mitgliedstaaten identisch sind (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-2729, 2757).

    Es handelt sich mithin um eine Beförderung außerhalb des Verfahrens der Steueraussetzung, die zur Entstehung der Verbrauchsteuer führt (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-2729, 2756).

    Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a RL 92/12 führt jede Beförderung außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung zur Entstehung der Steuer (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2001, I-2729, 2756).

  • BFH, 11.11.2014 - VII R 44/11

    Zwischenhändler eingeschmuggelter Zigaretten kann neben dem Schmuggler Schuldner

    c) Für den Fall, dass unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung vorgefunden werden, hat der EuGH entschieden, dass der Besitz der betreffenden Ware eine Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr i.S. des Art. 6 Abs. 1 RL 92/12/EWG darstellt (EuGH-Urteil vom 5. April 2001 C-325/99, van de Water, Slg. 2001, I-2729).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat zur Erläuterung, wann eine solche Entnahme vorliegt, mit Urteil vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99 - G. van de Water - (Slg. 2001, I-2729) unter Tz. 35 den Wortlaut der Systemrichtlinie wiederholt: "Nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie gelten als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr nicht nur jede Herstellung oder Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung, sondern auch jede - auch unrechtmäßige - Entnahme der Waren aus einem solchen Verfahren".
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent)

    Unter Bezugnahme auf das Urteil van de Water (C-325/99, EU:C:2001:201) führte Lord Hoffmann (in Rn. 7) aus, dass die Identität des oder der Steuerpflichtigen nach der "Überführung der Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr" eine Frage sei, die die Mitgliedstaaten selbst zu entscheiden hätten.

    7 Vgl. Urteil vom 5. April 2001, van de Water (C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 39).

    8 Urteile vom 5. April 2001, van de Water (C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 41 und 42), und vom 3. Juli 2014, Gross (C-165/13, EU:C:2014:2042, Rn. 25 und 26).

    10 Vgl. Urteil vom 5. April 2001 (C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 41) und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 27).

  • EuGH, 23.11.2006 - C-5/05

    NUR DIE WAREN, DIE PRIVATPERSONEN ERWERBEN UND SELBST BEFÖRDERN, SIND IM

    27 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, bezweckt die Richtlinie, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, und zwar insbesondere um zu gewährleisten, dass der Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten unter gleichen Umständen gegeben ist (Urteil EMU Tabac u. a., Randnr. 22, Urteile vom 5. April 2001 in der Rechtssache C-325/99, Van de Water, Slg. 2001, I-2729, Randnr. 39, und vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-395/00, Cipriani, Slg. 2002, I-11877, Randnr. 41).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2006 - 4 V 452/06

    Tabaksteuererhöhung; Nachsteuer für Vorräte; Vorportionierter Feinschnitt;

    Unbeschadet dessen, dass Art. 6 Abs. 1 RL 92/12 nicht einer einzelstaatlichen Bestimmung entgegensteht, die hinsichtlich der Steuerentstehung an den Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen, jedoch noch nicht versteuerten Ware anknüpft (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 5. April 2001 Rs. C-325/99, Slg. 2001, I-2729 Rdnr. 42), begründet § 2 Abs. 1 Nachsteuer-VO trotz seines insoweit möglicherweise mißverständlichen Wortlauts keinen neuen Steuerentstehungstatbestand.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH bezweckt die RL 92/12 nur, in bestimmtem Umfang den Besitz, den Verkehr und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu regeln, um zu gewährleisten, dass die Entstehungsvoraussetzungen für den Verbrauchsteueranspruch in allen Mitgliedstaaten identisch sind (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-2729 Rdnr. 39).

    Mit Art. 6 Abs. 2 hat er den Mitgliedstaaten vielmehr ausdrücklich die Befugnis zur Festlegung dieser Bestimmungen belassen (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-2729 Rdnr. 40).

  • BFH, 27.11.2014 - VII R 40/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 11. 2014 VII R 44/11 -

    c) Für den Fall, dass unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung vorgefunden werden, hat der EuGH entschieden, dass der Besitz der betreffenden Ware eine Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr i.S. des Art. 6 Abs. 1 RL 92/12/EWG darstellt (EuGH-Urteil vom 5. April 2001 C-325/99, Slg. 2001, I-2729).
  • BFH, 12.12.2012 - VII R 44/11

    EuGH-Vorlage zur Steuerschuldnerschaft von Personen, die im Steuergebiet

    Für den Fall, dass unversteuerte verbrauchsteuerpflichtige Waren außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung vorgefunden werden, hat der EuGH Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 92/12/EWG dahingehend ausgelegt, dass der Besitz der betreffenden Ware eine Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr im Sinne dieser Vorschrift darstellt (EuGH-Urteil vom 5. April 2001 C-325/99, Slg. 2001, I-2729).
  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06

    Auslegung von § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 BierStG und Vorlagepflicht an den EuGH

    Die Beschwerdeführerin legt nicht dar, dass auch unter Berücksichtigung dieser Richtlinie und ihres Zwecks ein Verstoß des Steuerentstehungstatbestandes gegen die als verletzt gerügten Normen des Gemeinschaftsrechts anzunehmen sein könnte, und setzt sich nicht mit den zu dieser Richtlinie ergangenen Entscheidungen des EuGH (Urteile vom 2. April 1998, a.a.O., und vom 5. April 2001, Rs. C-325/99 - van de Water, Slg. 2001, S. 1-2729) auseinander.
  • EuGH, 24.02.2021 - C-95/19

    Rechtsangleichung

    Gemäß Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 92/12 besteht der steuerbare Vorgang im Sinne dieser Richtlinie in der Herstellung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Gebiet der Union oder ihrer Einfuhr in dieses Gebiet (Urteil vom 5. April 2001, Van de Water, C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 29).

    Nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Richtlinie zählt dazu auch jede - auch unrechtmäßige - Entnahme der Ware aus dem Verfahren der Steueraussetzung, das in Art. 4 Buchst. c der Richtlinie definiert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2001, Van de Water, C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 30, 31, 34 bis 36, vom 12. Dezember 2002, Cipriani, C-395/00, EU:C:2002:751, Rn. 42 und 43, und vom 13. Dezember 2007, BATIG, C-374/06, EU:C:2007:788, Rn. 29).

  • EuGH, 22.11.2001 - C-80/01

    Michel

  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

  • EuGH, 12.12.2002 - C-395/00

    Cipriani

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Vorschriftswidriges Verbringen von Waren -

  • BFH, 09.04.2014 - VII R 7/13

    Keine wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens durch Verwendung von

  • BFH, 28.10.2004 - VII B 298/03

    NZB: Verfahrensfehler, Sachaufklärungspflicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

  • EuGH, 10.06.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent)

  • EuGH, 08.02.2018 - C-590/16

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09

    Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und

  • EuGH, 15.11.2007 - C-330/05

    Granberg - Verbrauchsteuern - Mineralöle - Atypische Beförderungsart

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr

  • FG Düsseldorf, 06.09.2006 - 4 K 6310/04

    Tabaksteuerzeichenschuld; Steuerzeichenschuld; Verbrauchsteuer; Erstattung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-96/22

    Companhia de Distribuição Integral Logista Portugal - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2005 - C-491/03

    Hermann

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-140/05

    Valesko - Beitritt neuer Mitgliedstaaten - Aus Slowenien eingeführte Zigaretten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-240/01

    Kommission / Deutschland

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99   

Zitiervorschläge
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Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99 (https://dejure.org/2000,18390)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.11.2000 - C-325/99 (https://dejure.org/2000,18390)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. November 2000 - C-325/99 (https://dejure.org/2000,18390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Van de Water

  • EU-Kommission PDF

    G. van de Water gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - Entstehung des Steueranspruchs - Begriff der Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr - Bloßer Besitz einer verbrauchsteuerpflichtigen Ware

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-2729
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-296/95

    DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99
    3: - Der Gerichtshof hat sich in den Urteilen vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315), vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605), vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129), vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (Evangelischer Krankenhausverein Wien u. a., Slg. 2000, I-1157) und vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-455/98 (Tullihallitus, Slg. 2000, I-4993) zu verschiedenen Aspekten der Richtlinie geäußert.

    Vgl. in diesem Sinn Artikel 4 Buchstabe c der Richtlinie und meine Schlussanträge vom 17. April 1997 in der Rechtssache, die zum Urteil EMU Tabac u. a. (zitiert in Fußnote 2) führte (Slg. 1998, I-1607), insbesondere S. 1611, Nummer 13, Fußnote 2).

    21: - Zitiert in Fußnote 2.22: - Die erste Begründungserwägung der Richtlinie lautet: "Die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes setzt den freien Verkehr der Waren einschließlich der verbrauchsteuerpflichtigen Waren voraus." 23: - Urteil EMU Tabac u. a. (zitiert in Fußnote 2), Randnr. 22.24: - In meinen Schlussanträgen in der Rechtssache EMU Tabac u. a., zitiert in Fußnote 2, habe ich bereits erklärt, dass die "Richtlinie ..., wie es in ihren Begründungserwägungen heißt, zwei zwingende Erfordernisse miteinander verbinden [soll]: Einerseits darf der .Übergang von dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats in das eines anderen ... nicht zu Kontrollen führen, die den freien Warenverkehr in der Gemeinschaft beeinträchtigen können'; zum anderen soll jedem Mitgliedstaat die Durchsetzung des Anspruchs auf die Verbrauchsteuern zu dem von ihm verabschiedeten Satz gewährleistet werden, was .eine Kenntnis der Bewegungen der verbrauchsteuerpflichtigen Waren voraus[setzt]'." 25: - Siehe Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie.

  • EuGH, 24.02.2000 - C-434/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99
    Diese Dualität der Ziele kommt in der Richtlinie selbst zum Ausdruck(20) und ist vom Gerichtshof hervorgehoben worden, der im Urteil Kommission/Frankreich(21) ausgeführt hat, dass sie es den Mitgliedstaaten erlauben solle, andere indirekte Steuern mit besonderer Zielsetzung, d. h. zu anderen als Haushaltszwecken, einzuführen.

    3: - Der Gerichtshof hat sich in den Urteilen vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315), vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-296/95 (EMU Tabac u. a., Slg. 1998, I-1605), vom 24. Februar 2000 in der Rechtssache C-434/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1129), vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97 (Evangelischer Krankenhausverein Wien u. a., Slg. 2000, I-1157) und vom 29. Juni 2000 in der Rechtssache C-455/98 (Tullihallitus, Slg. 2000, I-4993) zu verschiedenen Aspekten der Richtlinie geäußert.

  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2000 - C-325/99
    Die Verbrauchsteuer wird nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Bestimmungen erhoben und eingezogen ..." 48: - In Bezug auf Alkohol und alkoholische Getränke sind das die Richtlinien 92/84 und 92/83, zitiert in Fußnote 6.49: - Nicht zu vergessen ist, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des befassten nationalen Gerichts, das in dem Rechtsstreit zu entscheiden hat, ist, im Hinblick auf den jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorzulegenden Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-254/98, TK-Heimdienst, Slg. 2000, I-151, Randnr. 13, und vom 15. Juni 2000 in der Rechtssache C-302/98, Manfred Sehrer, Slg. 2000, I-4585, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-30/17

    Kompania Piwowarska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuervorschriften -

    12 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 25), und von Generalanwalt Poiares Maduro in der Rechtssache Heintz van Landewijck (C-494/04, EU:C:2006:110, Nr. 2).

    13 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 26) sowie den ersten Erwägungsgrund der Richtlinie 92/12, der lautet: "Die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes setzt den freien Verkehr der Waren einschließlich der verbrauchsteuerpflichtigen Waren voraus.".

    15 Vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19

    Silcompa

    22 Zu den Grundsätzen, die der Richtlinie 92/12 zugrunde liegen, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614).

    33 Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-279/19

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent)

    10 Vgl. Urteil vom 5. April 2001 (C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 41) und Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache van de Water (C-325/99, EU:C:2000:614, Nr. 27).
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