Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 03.05.2001 - C-481/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1697
EuGH, 03.05.2001 - C-481/98 (https://dejure.org/2001,1697)
EuGH, Entscheidung vom 03.05.2001 - C-481/98 (https://dejure.org/2001,1697)
EuGH, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - C-481/98 (https://dejure.org/2001,1697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a - Ermäßigter Steuersatz

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 67/228 des Rates, Artikel 17 fünfter Gedankenstrich, und Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a und 28 Absatz 2 Buchstabe a
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befugnis der Mitgliedstaaten, während einer Übergangszeit einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes von 2,1 % nur für im Rahmen der sozialen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche steuerliche Berechnungsgrundlage beim gemeinsamen Mehrwertsteuersystem; Erstattungsfähige Arzneimittel; Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preiswertfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für im Rahmen der sozialen Sicherheit erstattungsfähige Arzneimittel zulässig

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28 Abs. 2 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrtuertsteuersystem - Befugnis der Mitgliedstaaten, während einer Übergangszeit einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes von 2,1 % nur für im Rahmen der sozialen ...

  • datenbank.nwb.de

    Superermäßigter Umsatzsteuersatz für erstattungsfähige Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 12 Abs 3 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 28 Abs 2 Buchst a, EWGRL 388/77 Anhang H Nr 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 12 Abs 3 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 28 Abs 2 ... Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Anhang H Nr 3
    Arzneimittel; Superermäßigte Umsatzsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsklage - Verstoß gegen Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-3369
  • DVBl 2001, 1122
  • BB 2001, 554
  • DB 2001, 1233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-481/98
    Daraus folgt, dass die Einführung und die Beibehaltung eines Satzes von 2, 1 % für erstattungsfähige Arzneimittel bei gleichzeitiger Geltung eines Steuersatzes von 5, 5 % für nicht erstattungsfähige Arzneimittel nur dann zulässig sind, wenn sie nicht den dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzen, der von den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Sechsten Richtlinie zu beachten ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 19).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus EuGH, 03.05.2001 - C-481/98
    Nach diesem Grundsatz ist es insbesondere unzulässig, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne die achte Begründungserwägung der Ersten Richtlinie sowie Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-283/95, Fischer, Slg. 1998, I-3369, Randnrn.
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    aaa) Der Grundsatz der Neutralität verbietet es insbesondere, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 40; vom 10. November 2011 C-259/10 und C-260/10 --The Rank Group--, UR 2012, 104, HFR 2012, 98, Rz 32, m.w.N.), so dass solche Waren oder Dienstleistungen einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 3. Mai 2001 C-481/98 --Kommission/Frankreich--, Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 22; in Slg. 2001, I-7467; in Slg. 2003, I-12691, Rz 20).

    Ein Verstoß gegen das Neutralitätsprinzip wäre demnach dann nicht gegeben, wenn die Rechtsprechung des EuGH zu bestimmten Ausnahmefällen auf den Streitfall übertragbar wäre (vgl. EuGH-Urteil in UR 2012, 104, HFR 2012, 98, Rz 50, mit Hinweis auf EuGH-Urteile in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352; vom 23. April 2009 C-357/07 --TNT Post UK--, Slg. 2009, I-3025, UR 2009, 348).

    ddd) Der Senat hält es für denkbar, dass der Streitfall mit den Sachverhalten vergleichbar ist, über die der EuGH in der Rechtssache --Kommission/Frankreich-- (Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352) und in der Rechtssache --TNT Post UK-- (Urteil in Slg. 2009, I-3025, UR 2009, 348) befunden hat.

    (1) In der Rechtssache --Kommission/Frankreich-- (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352) hat der EuGH entschieden, dass der niedrigere Steuersatz von 2, 1 % für die im Rahmen der sozialen Sicherheit erstattungsfähigen Arzneimittel im Vergleich zu dem für die übrigen Arzneimittel geltenden ermäßigten Steuersatz von 5, 5 % in Frankreich unionsrechtskonform sei.

    Dem entspricht in der Rechtssache --Kommission/Frankreich-- der Hinweis auf den Zweck der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf erstattungsfähige Arzneimittel, der "offensichtlich im sozialen Interesse" liege (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 32).

    eee) Der Senat hält es für möglich, dass bei der Beantwortung der Vorlagefrage auch Erwägungen des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts zu berücksichtigen sein könnten (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 29).

    Denn bei einer Verletzung des Unionsrechts wäre ein einheitlicher Steuersatz unterschiedslos auf die von Taxen und Mietwagen erbrachten Personenbeförderungsleistungen im Geltungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG anzuwenden (vgl. z.B. EuGH-Urteile in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 22; in Slg. 2001, I-7467; in Slg. 2003 I-12691, Rz 20).

  • BFH, 10.07.2012 - XI R 22/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    aaa) Der Grundsatz der Neutralität verbietet es insbesondere, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2010, I-4261, UR 2010, 454, HFR 2010, 781, Rz 40; vom 10. November 2011 C-259/10 und C-260/10 --The Rank Group--, UR 2012, 104, HFR 2012, 98, Rz 32, m.w.N.), so dass solche Waren oder Dienstleistungen einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen sind (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 3. Mai 2001 C-481/98 --Kommission/Frankreich--, Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 22; in Slg. 2001 I-7467; in Slg. 2003, I-12691, Rz 20).

    Ein Verstoß gegen das Neutralitätsprinzip wäre demnach dann nicht gegeben, wenn die Rechtsprechung des EuGH zu bestimmten Ausnahmefällen auf den Streitfall übertragbar wäre (vgl. EuGH-Urteil in UR 2012, 104, HFR 2012, 98, Rz 50, mit Hinweis auf EuGH-Urteile in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352; vom 23. April 2009 C-357/07 --TNT Post UK--, Slg. 2009, I-3025, UR 2009, 348).

    ddd) Der Senat hält es für denkbar, dass der Streitfall mit den Sachverhalten vergleichbar ist, über die der EuGH in der Rechtssache --Kommission/Frankreich-- (Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352) und in der Rechtssache --TNT Post UK-- (Urteil in Slg. 2009, I-3025, UR 2009, 348) befunden hat.

    (1) In der Rechtssache --Kommission/Frankreich-- (EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352) hat der EuGH entschieden, dass der niedrigere Steuersatz von 2, 1 % für die im Rahmen der sozialen Sicherheit erstattungsfähigen Arzneimittel im Vergleich zu dem für die übrigen Arzneimittel geltenden ermäßigten Steuersatz von 5, 5 % in Frankreich unionsrechtskonform sei.

    Dem entspricht in der Rechtssache --Kommission/Frankreich-- der Hinweis auf den Zweck der Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf erstattungsfähige Arzneimittel, der "offensichtlich im sozialen Interesse" liege (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 32).

    eee) Der Senat hält es für möglich, dass bei der Beantwortung der Vorlagefrage auch Erwägungen des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts zu berücksichtigen sein könnten (vgl. z.B. EuGH-Urteil in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 29).

    Denn bei einer Verletzung des Unionsrechts wäre ein einheitlicher Steuersatz unterschiedslos auf die von Taxen und Mietwagen erbrachten Personenbeförderungsleistungen im Geltungsbereich des § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG anzuwenden (vgl. z.B. EuGH-Urteile in Slg. 2001, I-3369, UR 2001, 352, Rz 22; in Slg. 2001, I-7467; in Slg. 2003, I-12691, Rz 20).

  • EuGH, 10.11.2011 - C-259/10

    The Rank Group - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen -

    Nach ständiger Rechtsprechung lässt es der Grundsatz der steuerlichen Neutralität insbesondere nicht zu, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 22, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnrn.

    Zwei Dienstleistungen sind daher gleichartig, wenn sie ähnliche Eigenschaften haben und beim Verbraucher nach einem Kriterium der Vergleichbarkeit in der Verwendung denselben Bedürfnissen dienen und wenn die bestehenden Unterschiede die Entscheidung des Durchschnittsverbrauchers, die eine oder die andere dieser Dienstleistungen zu wählen, nicht erheblich beeinflussen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 27, und entsprechend Urteile vom 11. August 1995, Roders u. a., C-367/93 bis C-377/93, Slg. 1995, I-2229, Randnr. 27, und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, C-302/00, Slg. 2002, I-2055, Randnr. 23).

    Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Gerichtshof in bestimmten Ausnahmefällen anerkannt hat, dass unter Berücksichtigung der Besonderheiten der jeweiligen Wirtschaftszweige Unterschiede im rechtlichen Rahmen und in der rechtlichen Regelung der betreffenden Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen, wie die etwaige Erstattungsfähigkeit eines Arzneimittels oder der Umstand, dass der Leistungserbringer möglicherweise Universaldienstverpflichtungen unterliegt, aus der Sicht des Verbrauchers zu einer Unterscheidbarkeit im Hinblick auf die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse führen können (vgl. Urteile vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, Randnr. 27, und vom 23. April 2009, TNT Post UK, C-357/07, Slg. 2009, I-3025, Randnrn.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

    Die Einführung und Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger sind als der in Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie festgesetzte Regelsteuersatz, sind nämlich nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht missachten, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt und es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02

    Linneweber

    Demgemäß hat der Gerichtshof etwa in den Urteilen C-481/98 (15) und C-384/01 (16) die Gleichartigkeit von Umsätzen im Hinblick darauf beurteilt, ob die fraglichen Umsätze miteinander in einem Wettbewerb stehen und eine unterschiedliche steuerliche Behandlung daher die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung in sich birgt.

    6 - Unter anderem die Urteile vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-384/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 25), vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-267/99 (Christiane Adam, Slg. 2001, I-7467, Randnr. 36) und vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-481/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 22).

    14 - So ausdrücklich im Urteil in der Rechtssache C-481/98 (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 22; siehe auch oben, Nr. 27.

    15 - Urteil in der Rechtssache C-481/98 (zitiert in Fußnote 6), Randnrn.

    18 - Urteil in der Rechtssache C-481/98 (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 27.

  • EuGH, 10.04.2008 - C-309/06

    Marks & Spencer - Steuerrecht - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung mit

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, ist die Beibehaltung von Befreiungen oder ermäßigten Mehrwertsteuersätzen, die niedriger als der in der Sechsten Richtlinie festgelegte Mindestsatz sind, nur dann zulässig, wenn sie nicht u. a. den diesem System zugrunde liegenden Grundsatz der steuerlichen Neutralität verletzt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 19, und vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 21).

    21 und 27, und Kommission/Frankreich, Randnr. 22).

    Demnach sind solche Erzeugnisse einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 22).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02

    Linneweber - Steuerrecht

    Demgemäß hat der Gerichtshof etwa in den Urteilen C-481/98 (15) und C-384/01 (16) die Gleichartigkeit von Umsätzen im Hinblick darauf beurteilt, ob die fraglichen Umsätze miteinander in einem Wettbewerb stehen und eine unterschiedliche steuerliche Behandlung daher die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung in sich birgt.

    6 - Unter anderem die Urteile vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-384/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-4395, Randnr. 25), vom 11. Oktober 2001 in der Rechtssache C-267/99 (Christiane Adam, Slg. 2001, I-7467, Randnr. 36) und vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-481/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 22).

    14 - So ausdrücklich im Urteil in der Rechtssache C-481/98 (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 22; siehe auch oben, Nr. 27.

    15 - Urteil in der Rechtssache C-481/98 (zitiert in Fußnote 6), Randnrn.

    18 - Urteil in der Rechtssache C-481/98 (zitiert in Fußnote 6), Randnr. 27.

  • EuGH, 22.05.2008 - C-162/07

    Ampliscientifica und Amplifin - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    21 und 27, und vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 22) sowie gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Umsätze hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (Urteile vom 23. Oktober 2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20, vom 16. September 2004, Cimber Air, C-382/02, Slg. 2004, I-8379, Randnr. 24, und vom 18. Oktober 2007, Navicon, C-97/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06

    Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie

    Dieses Ergebnis bestätigt auch das Urteil Kommission/Frankreich.

    19 - Urteil vom 3. Mai 2001, Kommission/Frankreich (C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnr. 21).

    27 - Urteil Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 19, Randnr. 22); vgl. allgemein zum Grundsatz der steuerlichen Neutralität Urteile vom 7. September 1999, Gregg (C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 19 und 20), vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis (C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 24), vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello (C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 54), und vom 28. Juni 2007, JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust u. a. (C-363/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).

    39 - Urteile Kommission/Frankreich (zitiert in Fn. 19, Randnr. 22), Gregg (zitiert in Fn. 27, Randnrn. 19 und 20), Linneweber und Akritidis (zitiert in Fn. 27, Randnr. 24), Kingscrest Associates und Montecello (zitiert in Fn. 27, Randnr. 54) und JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust u. a. (zitiert in Fn. 27, Randnr. 46).

  • EuGH, 11.10.2001 - C-267/99

    Adam

    Dieser Grundsatz verbietet es insbesondere, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln, so dass solche Waren oder Dienstleistungen einem einheitlichen Steuersatz zu unterwerfen sind (in diesem Sinne Urteil vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-481/98, Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22).
  • BFH, 09.02.2006 - V R 49/04

    Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

  • EuGH, 28.06.2007 - C-363/05

    JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment

  • FG Münster, 12.03.2019 - 15 K 1535/18

    Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter

  • BFH, 26.01.2006 - V R 70/03

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2002 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 27.06.2019 - C-597/17

    Belgisch Syndicaat van Chiropraxie u.a.

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen;

  • EuGH, 14.06.2017 - C-38/16

    Compass Contract Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • FG Köln, 25.08.2020 - 8 K 1092/17

    Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von

  • FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 3767/03

    Regelbesteuerung; Steuersatz, ermäßigter

  • EuGH, 08.05.2003 - C-384/01

    Kommission / Frankreich

  • FG Nürnberg, 08.06.2010 - 2 K 877/08

    Regelsteuersatz für Umsätze aus Personenbeförderungsleistungen mit Mietwagen

  • EuGH, 09.11.2017 - C-499/16

    AZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-264/14

    Hedqvist - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Umtausch der virtuellen Währung

  • FG Düsseldorf, 23.04.2008 - 5 K 1105/05

    Keine Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten bei einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-357/07

    DER POSTDIENST DER BRITISCHEN ROYAL MAIL IST NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN

  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

  • FG Köln, 10.04.2003 - 7 V 582/03

    Ernstlicher Zweifel am Ausschluss pflanzlicher Milchersatzprodukte vom ermäßigten

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2015 - C-595/13

    Fiscale Eenheid X - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Mehrwertsteuer -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2019 - C-647/17

    Srf konsulterna - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2007 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

  • BFH, 17.11.2009 - XI B 2/09

    Kein ermäßigter Steuersatz für Filmvorführungen mit Filmen pornographischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2020 - C-703/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach - Vorlage zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-449/19

    WEG Tevesstraße - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

  • FG Thüringen, 11.12.2013 - 3 K 506/13

    Kein ermäßigter Steuersatz für Sommerrodelbahn

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2012 - C-360/11

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-219/13

    K

  • FG München, 09.06.2005 - 14 K 4580/01

    Kein ermäßigter Steuersatz für die Umsätze aus dem Betrieb eines Eisstadions;

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2006 - C-251/05

    Talacre Beach Caravan Sales - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 28 -

  • FG München, 02.02.2011 - 3 K 2953/10

    Betrieb einer Wasserski-Seilbahn unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000 - C-481/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25972
Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000 - C-481/98 (https://dejure.org/2000,25972)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.12.2000 - C-481/98 (https://dejure.org/2000,25972)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2000 - C-481/98 (https://dejure.org/2000,25972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,25972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 12 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 28 Absatz 2 Buchstabe a - Ermäßigter Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-3369
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 04.03.1986 - 243/84

    Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000 - C-481/98
    47. Tatsächlich hat der Gerichtshof im Urteil John Walker (Randnr. 11) ausgeführt: "Zur Beurteilung der Gleichartigkeit sind somit zum einen sämtliche objektiven typischen Merkmale der beiden Gruppen von Getränken zu berücksichtigen, etwa der Ausgangsstoff, die Herstellungsverfahren, die organoleptischen Eigenschaften, insbesondere Geschmack und Alkoholgehalt, und zum anderen, inwieweit die beiden Getränkegruppen in den Augen der Verbraucher denselben Bedürfnissen dienen." 48. Mit dieser Fähigkeit, den Bedürfnissen der Verbraucher zu dienen, wird meines Erachtens bei der Beurteilung der Gleichartigkeit ein subjektives Element eingeführt: Tatsächlich kann aufgrund der Einführung dieses Elements, das auf die Entscheidung des Verbrauchers, dessen persönliche Sicht einer möglichen Verwendung jedes einzelnen der beiden Erzeugnisse durch ihn und den Nutzen, den er aus jedem von ihnen ziehen kann, abstellt, nicht ausgeschlossen werden, dass zwei ihrem Wesen nach völlig gleiche Erzeugnisse nicht wirklich denselben Bedürfnissen des Verbrauchers dienen.

    9: - Vgl. etwa Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 243/84 (John Walker, Slg. 1986, 875, Randnr. 11).

  • EuGH, 18.05.1989 - 266/87

    The Queen / Royal Pharmaceutical Society of Great Britain, ex parte Association

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2000 - C-481/98
    1989, L 40, S. 8.8: - Urteil in den Rechtssachen 266/87 und 267/87 (Association of Pharmaceutical Importers, Slg. 1989, 1295, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-302/00

    Kommission / Frankreich

    15: - Schlussanträge vom 6. Dezember 2000 in der Rechtssache C-481/98 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 61).

    25: - Urteil vom 3. Mai in der Rechtssache C-481/98 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht