Rechtsprechung
EuGH, 27.09.2001 - C-235/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen EG-Bulgarien - Niederlassungsfreiheit - Durch Täuschung erlangte Einreisegenehmigung - Verpflichtung eines Mitgliedstaats zum Ersatz des Schadens, der einem Einzelnen entstanden ist, der auf der Grundlage des Assoziationsabkommens ...
- Europäischer Gerichtshof
Kondova
- EU-Kommission
Kondova
Assoziationsabkommen Gemeinschaften-Bulgarien, Artikel 45 Absatz 1 und 59 Absatz 1
1. Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Artikel 45 Absatz 1 des Assoziationsabkommens Gemeinschaften-Bulgarien
- EU-Kommission
Kondova
- Wolters Kluwer
Auslegung der Art. 45 und 59 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bulgarien andererseits; Niederlassungsrecht im Sinne des Artikels 45 Absatz 1 des Europa-Abkommens ; ...
- Judicialis
Beschluss 94/908/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschluss 94/908/EWG
1. Völkerrechtliche Verträge - Verträge der Gemeinschaft - Unmittelbare Wirkung - Voraussetzungen - Artikel 45 Absatz 1 des Assoziationsabkommens Gemeinschaften-Bulgarien - datenbank.nwb.de
Verpflichtung eines Mitgliedstaats zum Ersatz des Schadens, der einem Einzelnen entstanden ist, der auf der Grundlage des Assoziationsabkommens ein unmittelbar anwendbares Niederlassungsrecht geltend macht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Pressemeldung)
Noch keine freie Einreise für Polen, Tschechen und Bulgaren - Niederlassungsfreiheit
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Queen's Bench Division - Auslegung der Artikel 45 und 59 des Assoziierungsabkommens EWG/Bulgarien in Anwendung auf einen bulgarischen Staatsangehörigen, der vor dem Inkrafttreten des Abkommens in einen Mitgliedstaat ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
- EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-6427
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Bestimmung eines von der Gemeinschaft mit Drittländern geschlossenen Abkommens unmittelbar anwendbar, wenn sie unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf Zweck und Wesen des Abkommens eine klare und eindeutige Verpflichtung enthält, deren Erfüllung oder deren Wirkungen nicht vom Erlass eines weiteren Akts abhängen (vgl. insbesondere Urteil vom 4. Mai 1999 in der Rechtssache C-262/96, Sürül, Slg. 1999, I-2685, Randnr. 60).Dieses Gleichbehandlungsgebot begründet eine Verpflichtung zur Erreichung eines ganz bestimmten Ergebnisses und ist seinem Wesen nach geeignet, vom Einzelnen vor einem nationalen Gericht zur Stützung des Begehrens geltend gemacht zu werden, diskriminierende Vorschriften des Rechts eines Mitgliedstaats unangewendet zu lassen, die die Niederlassung eines bulgarischen Staatsangehörigen von einer Voraussetzung abhängig macht, die für Inländer nicht gilt; des Erlasses ergänzender Durchführungsvorschriften bedarf es insoweit nicht (in diesem Sinne Urteil Sürül, Randnr. 63).
Zudem schließt der Umstand, dass mit dem Abkommen im Wesentlichen die wirtschaftliche Entwicklung Bulgariens gefördert werden soll und deshalb ein Ungleichgewicht zwischen den jeweiligen Verpflichtungen der Gemeinschaft und des betreffenden Drittlands besteht, nicht aus, dass die Gemeinschaft die unmittelbare Wirkung einiger seiner Bestimmungen anerkennt (in diesem Sinne Urteil Sürül, Randnr. 72).
- EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Wie der Gerichtshof zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37).Diese unterschiedliche Behandlung eigener Staatsangehöriger und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden; es ist nicht anzunehmen, dass der EG-Vertrag diesen Grundsatz in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt (Urteile Van Duyn, Randnr. 22, und Pereira Roque, Randnr. 38).
- EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
Pereira Roque
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Wie der Gerichtshof zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37).Diese unterschiedliche Behandlung eigener Staatsangehöriger und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden; es ist nicht anzunehmen, dass der EG-Vertrag diesen Grundsatz in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt (Urteile Van Duyn, Randnr. 22, und Pereira Roque, Randnr. 38).
- EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Metalsa
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
29 bis 31, und vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache 312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn.Insoweit kommt dem Vergleich von Zweck und Kontext des Abkommens und des EG-Vertrags erhebliche Bedeutung zu (siehe Urteil Metalsa, Randnr. 11).
- EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Dass in Artikel 52 EG-Vertrag ein Aufenthaltsrecht nicht erwähnt werde, habe den Gerichtshof nicht an der Auffassung gehindert, diese Bestimmung verleihe den Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung durch den Aufnahmestaat unmittelbar das Recht auf Einreise in diesen und auf Aufenthalt dort (Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnrn.Nach ständiger Rechtsprechung zur Auslegung der Bestimmungen des EG-Vertrags wie des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei (ABl. 1964, 217, S. 3687) setzt das Recht auf Inländerbehandlung bei der Niederlassung, das Artikel 45 Absatz 1 des Europa-Abkommens in einer Weise beschreibt, die derjenigen des Artikels 52 EG-Vertrag ähnlich oder analog ist, als Nebenrecht zum Niederlassungsrecht der bulgarischen Staatsangehörigen, die gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeiten in einem Mitgliedstaat ausüben wollen, durchaus ein Einreise- und Aufenthaltsrecht voraus (siehe Urteile Royer, Randnrn. 31 f., und vom 11. Mai 2000 in der Rechtssache C-37/98, Savas, Slg. 2000, I-2927, Randnrn.
- RG, 06.04.1892 - V 312/91
Eigentumserwerbsgesetz §. 41 Abs. 2.
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
29 bis 31, und vom 1. Juli 1993 in der Rechtssache 312/91, Metalsa, Slg. 1993, I-3751, Randnrn. - EuGH, 26.10.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
14 bis 21; vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81, Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnrn. - EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Wie der Gerichtshof zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37). - EuGH, 09.02.1982 - 270/80
Polydor u.a. / Harlequin u.a.
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Andererseits genügt eine schlicht ähnliche Fassung einer Bestimmung eines Gründungsvertrags der Gemeinschaften und eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland nicht, um der Bestimmung des völkerrechtlichen Vertrags die Bedeutung zu geben, die den Bestimmungen der Gründungsverträge zukommt (vgl. Urteile vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80, Polydor und RSO, Slg. 1982, 329, Randnrn. - EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Shingara
Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Wie der Gerichtshof zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37). - EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
- EuGH, 09.03.1999 - C-212/97
Centros
- EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of …
- BFH, 27.11.2019 - I R 40/19
Verzicht auf Darlehenszinsen in grenzüberschreitenden Dreieckskonstellationen - …
Zwar sind Assoziationsabkommen nach der Rechtsprechung des EuGH "integrierende Bestandteile der Gemeinschaftsrechtsordnung" (vgl. Senatsurteil in BFHE 230, 156, BStBl II 2010, 895, m.w.N.); insbesondere die danach zu gewährende Niederlassungsfreiheit hat unmittelbare Wirkung und räumt den Angehörigen des Assoziierungsstaats entsprechende Rechte ein (z.B. EuGH-Urteile Jany u.a. vom 20.11.2001 - C-268/99, EU:C:2001:616, Slg. 2001, I-8615; Barkoci und Malik vom 27.09.2001 - C-257/99, EU:C:2001, 491, Slg. 2001, I-6557; Kondova vom 27.09.2001 - C-235/99, EU:C:2001:489, Slg. 2001, I-6427; Gloszczuk vom 27.09.2001 - C-63/99, EU:C:2001:488, Slg. 2001, I-6369). - EuGH, 24.11.2016 - C-464/14
SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65 …
100 Die Vorschrift begründet eine Verpflichtung zur Erreichung eines ganz bestimmten Ergebnisses, die ihrem Wesen nach geeignet ist, vom Einzelnen vor einem nationalen Gericht zur Stützung des Begehrens geltend gemacht zu werden, Vorschriften, die ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr darstellen, unangewendet zu lassen oder in seinem Fall die Regelung anzuwenden, deren Nichtanwendung ein solches Hindernis des freien Kapitalverkehrs darstellt; ergänzende Durchführungsvorschriften sind hierfür nicht nötig (vgl. entsprechend Urteile vom 27. September 2001 , Kondova, C-235/99 , EU:C:2001:489 , Rn. 34, …und vom 27. September 2001 , Barkoci und Malik, C-257/99 , EU:C:2001:491 , Rn. 34).131 Insoweit ist festzustellen, dass Art. 31 des EG-Libanon-Abkommens, indem er festlegt, dass im Rahmen des Abkommens vorbehaltlich der Art. 33 und 34 eine Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen der Gemeinschaft einerseits und Libanon andererseits oder eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes ihrer Staatsangehörigen oder des Ortes, an dem das Kapital investiert ist, unzulässig ist, eindeutig und unbedingt eine Verpflichtung zur Erreichung eines ganz bestimmten Ergebnisses begründet, die geeignet ist, vom Einzelnen vor einem Gericht zur Stützung des Begehrens geltend gemacht zu werden, Vorschriften, die eine Beschränkung oder eine Diskriminierung begründen, unangewendet zu lassen oder in seinem Fall die Regelung anzuwenden, deren Nichtanwendung eine solche Beschränkung oder Diskriminierung begründet; ergänzende Durchführungsvorschriften sind hierfür nicht nötig (vgl. entsprechend Urteile vom 27. September 2001 , Kondova, C-235/99 , EU:C:2001:489 , Rn. 34, und Barkoci und Malik, C-257/99 , EU:C:2001:491 , Rn. 34).
- EuGH, 21.07.2011 - C-186/10
Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - …
Dieses Gericht fragt sich, ob die vom Gerichtshof im Urteil vom 27. September 2001, Kondova (C-235/99, Slg. 2001, I-6427), dargelegten Gründe auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsrechtsstreits übertragen werden können.
- BFH, 19.12.2012 - I R 73/11
Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer ungarischen …
Ziel des Abkommens ist es lediglich, einen geeigneten Rahmen für die schrittweise Integration Ungarns in die Gemeinschaft zum Zwecke eines späteren Beitritts zu bieten (vgl. zu entsprechend formulierten Europaabkommen EuGH-Urteile vom 27. September 2001 C-235/99, Kondova, Slg. 2001, I-6427 Rz 53; C-257/99, Barkoci und Malik, Slg. 2001, I-6557 Rz 53; verallgemeinernd Sydow, IWB 2010, 202, 207). - FG Nürnberg, 20.09.2011 - 1 K 13/08
Kein Anspruch auf einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz für beschränkt …
Insbesondere genüge nach der EuGH-Rechtsprechung eine Ähnlichkeit der Formulierung der Niederlassungsfreiheit in den Assoziationsabkommen einerseits und im EGV / EG andererseits nicht, um die Niederlassungsfreiheit des EGV / EG mit dem Niederlassungsrecht von Assoziationsabkommen gleichzusetzen; hierzu verweist es auf das EuGH-Urteil vom 27.09.2001 (C-235/99 "KONDOVA", Slg. 2001, I-6427 Rn. 51 m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-186/10
Oguz - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls - …
33 - Urteil vom 27. September 2001, Kondova (C-235/99, Slg. 2001, I-6427). - Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-101/10
Pavlov und Famira - Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen - Unmittelbare …
9 - Urteile vom 27. September 2001, Kondova (C-235/99, Slg. 2001, I-6427, Randnr. 31), vom 29. Januar 2002, Pokrzeptowicz-Meyer (C-162/00, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. Mai 2003, Wählergruppe Gemeinsam (C-171/01, Slg. 2003, I-4301, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kondova
- EU-Kommission
The Queen gegen Secretary of State for the Home Department, ex parte Eleanora Ivanova Kondova.
Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen EG-Bulgarien - Niederlassungsfreiheit - Durch Täuschung erlangte Einreisegenehmigung - Verpflichtung eines Mitgliedstaats zum Ersatz des Schadens, der einem Einzelnen entstanden ist, der auf der Grundlage des Assoziationsabkommens ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
- EuGH, 27.09.2001 - C-235/99
Papierfundstellen
- Slg. 2001, I-6427
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
7: - Urteile vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnrn. 7 bis 12) und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnrn.20: - Urteile Sevince und Kus (zitiert in den Fußnoten 6 und 18) und Urteil vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnr. 28).
- EuGH, 30.09.1987 - 12/86
Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
7: - Urteile vom 30. September 1987 in der Rechtssache 12/86 (Demirel, Slg. 1987, 3719, Randnrn. 7 bis 12) und vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461, Randnrn. - EuGH, 09.02.1982 - 270/80
Polydor u.a. / Harlequin u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
30: - Urteil vom 9. Februar 1982 in der Rechtssache 270/80 (Polydor, Slg. 1982, 329).
- EuGH, 26.10.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
10: - Urteile vom 26. Oktober 1982 in der Rechtssache 104/81 (Kupferberg, Slg. 1982, 3641, Randnrn. 22 bis 26) und in der Rechtssache Demirel (zitiert in Fußnote 6, Randnrn. 7 bis 12). - EuGH, 07.07.1976 - 118/75
Watson und Belmann
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
18: - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185, 1198, Randnr. 16). - EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
20: - Urteile Sevince und Kus (zitiert in den Fußnoten 6 und 18) und Urteil vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnr. 28). - EuGH, 05.06.1997 - C-285/95
Kol / Land Berlin
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für diejenigen, die nicht ausschließlich eine selbstständige Tätigkeit ausüben; ..." 24: - Urteile in der Rechtssache Savas (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 60) und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-285/95 (Kol, Slg. 1997, I-3069, Randnr. 29). - EuGH, 23.03.1982 - 53/81
Levin / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
C 274 vom 19. September 1996, S. 7.29: - Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin, Slg. 1982, 1035). - EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
19: - Urteile vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 21), vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91 (Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 25) und in der Rechtssache Savas (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 58). - EuGH, 02.03.1999 - C-416/96
Eddline El-Yassini
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
8: - Urteil vom 2. März 1999 in der Rechtssache C-416/96 (Eddline El-Yassini, Slg. 1999, I-1209, Randnr. 47). - EuGH, 16.06.1998 - C-53/96
Hermès
- EuGH, 27.03.1990 - C-113/89
Rush Portuguesa / Office national d'immigration
- EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
- EuGH, 01.07.1993 - C-312/91
Metalsa
- EuGH, 21.06.1974 - 2/74
Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz …
- EuGH, 12.12.1995 - C-469/93
Amministrazione delle finanze dello Stato / Chiquita Italia
- EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
- EuGH, 04.05.1999 - C-262/96
Sürül