Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 20.06.2002 - C-313/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1293
EuGH, 20.06.2002 - C-313/99 (https://dejure.org/2002,1293)
EuGH, Entscheidung vom 20.06.2002 - C-313/99 (https://dejure.org/2002,1293)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - C-313/99 (https://dejure.org/2002,1293)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zusatzabgabe im Milchsektor - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Übertragung der Referenzmenge bei Verkauf oder Verpachtung des Betriebes - Möglichkeit eines Mitgliedstaats, einen Teil der Referenzmenge wiedereinzuziehen und der nationalen Reserve hinzuzufügen

  • Europäischer Gerichtshof

    Mulligan u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Mulligan u.a.

    Verordnung Nr. 3950/92 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 in der Fassung der Verordnung Nr. 1560/93
    1. Landwirtschaft Gemeinsame Marktorganisation Milch und Milcherzeugnisse Zusätzliche Abgabe für Milch Vorschriften über die Übertragung von Referenzmengen nach der Übertragung eines Betriebes Recht eines Mitgliedstaats, im Fall des Verkaufs oder der Verpachtung des ...

  • EU-Kommission

    Mulligan u.a.

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor; Übertragung einer Referenzmenge; Wiedereinziehung (clawback) einer einzelstaatlichen Reserve; Beeinträchtigung der gemeinsamen Marktorganisation im Milchsektor; Bindung an eine Referenzmenge im Fall des Verkaufs oder der ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3950/92/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 3950/92/EWG
    1. Landwirtschaft Gemeinsame Marktorganisation Milch und Milcherzeugnisse Zusätzliche Abgabe für Milch Vorschriften über die Übertragung von Referenzmengen nach der Übertragung eines Betriebes Recht eines Mitgliedstaats, im Fall des Verkaufs oder der Verpachtung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court Dublin - Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates vom 28. Dezember 1992 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor - Übertragung der Referenzmenge bei Verkauf oder Verpachtung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-5719
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 27.09.1979 - 230/78

    Eridania

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Demgegenüber weisen die Beklagten des Ausgangsverfahrens darauf hin, dass sich aus Randnummer 34 des Urteils vom 27. September 1979 in der Rechtssache 230/78 (Eridania, Slg. 1979, 2749) ergebe, dass dann, wenn ein Mitgliedstaat durch eine Verordnung wie etwa die Verordnung Nr. 3950/92 zum Erlass von Durchführungsbestimmungen ermächtigt sei, nur der Inhalt dieser nationalen Durchführungsbestimmungen der Gemeinschaftsverordnung und den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts entsprechen müsse.

    Zwar können sich die Modalitäten der Ausübung eines den Mitgliedstaaten durch eine gemeinschaftsrechtliche Regelung eingeräumten Ermessens nur nach dem öffentlichen Recht der Mitgliedstaaten bestimmen (Urteil Eridania, Randnr. 34).

  • EuGH, 25.11.1986 - 201/85

    Klensch / Secrétaire d'État

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Drittens haben nach ständiger Rechtsprechung die Mitgliedstaaten dann, wenn die Gemeinschaftsregelung ihnen die Wahl zwischen mehreren Durchführungsmodalitäten lässt, ihr Ermessen unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts auszuüben (Urteil vom 25. November 1986 in den Rechtssachen 201/85 und 202/85, Klensch u. a., Slg. 1986, 3477, Randnr. 10).

    30 und 31) und zum anderen in einer nicht diskriminierenden Weise angewandt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Klensch u. a., Randnr. 8).

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Im Hinblick auf die Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 und - konkreter - auf die Prüfung der Frage, ob zu den "Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten ... festgelegt werden", auch Wiedereinziehungsmaßnahmen gehören können, wie sie im Ausgangsverfahren im Streit stehen, ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die gesamte Referenzmengenregelung auf dem ursprünglich in Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 und der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgaben nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/68 (ABl. L 139, S. 12) und sodann in Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 aufgestellten allgemeinen Grundsatz beruht, dass die Referenzmenge nach Maßgabe der Flächen zugeteilt wird und deshalb mit der Fläche übertragen werden muss, für die sie zugeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-189/92, Le Nan, Slg. 1994, I-261, Randnr. 12, vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 24, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95, EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961, Randnrn.

    Die Referenzmengenregelung schließt mit anderen Worten außer in den im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Ausnahmefällen eine isolierte Übertragung von Referenzmengen aus (vgl. in diesem Sinne Urteil EARL de Kerlast, Randnr. 19).

  • EuGH, 23.01.1997 - C-463/93

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Im Hinblick auf die Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 und - konkreter - auf die Prüfung der Frage, ob zu den "Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten ... festgelegt werden", auch Wiedereinziehungsmaßnahmen gehören können, wie sie im Ausgangsverfahren im Streit stehen, ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die gesamte Referenzmengenregelung auf dem ursprünglich in Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 und der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgaben nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/68 (ABl. L 139, S. 12) und sodann in Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 aufgestellten allgemeinen Grundsatz beruht, dass die Referenzmenge nach Maßgabe der Flächen zugeteilt wird und deshalb mit der Fläche übertragen werden muss, für die sie zugeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-189/92, Le Nan, Slg. 1994, I-261, Randnr. 12, vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 24, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95, EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961, Randnrn.
  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Im Hinblick auf die Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 und - konkreter - auf die Prüfung der Frage, ob zu den "Bedingungen, die von den Mitgliedstaaten ... festgelegt werden", auch Wiedereinziehungsmaßnahmen gehören können, wie sie im Ausgangsverfahren im Streit stehen, ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach die gesamte Referenzmengenregelung auf dem ursprünglich in Artikel 7 der Verordnung Nr. 857/84 und der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 der Kommission vom 3. Juni 1988 mit den Durchführungsbestimmungen für die Zusatzabgaben nach Artikel 5c der Verordnung Nr. 804/68 (ABl. L 139, S. 12) und sodann in Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Verordnung Nr. 3950/92 aufgestellten allgemeinen Grundsatz beruht, dass die Referenzmenge nach Maßgabe der Flächen zugeteilt wird und deshalb mit der Fläche übertragen werden muss, für die sie zugeteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 1994 in der Rechtssache C-98/91, Herbrink, Slg. 1994, I-223, Randnr. 13, und in der Rechtssache C-189/92, Le Nan, Slg. 1994, I-261, Randnr. 12, vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 24, und vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-15/95, EARL de Kerlast, Slg. 1997, I-1961, Randnrn.
  • EuGH, 17.05.2001 - C-159/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Nach der Rechtsprechung zu diesem Grundsatz haben die Mitgliedstaaten ihre gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit zu erfüllen, die notwendig sind, um den Erfordernissen dieses Grundsatzes zu genügen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Mai 2001 in der Rechtssache C-159/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4007, Randnr. 32).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-80/92

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Insoweit kann eine bloße Verwaltungspraxis, die die Verwaltung naturgemäß beliebig ändern kann und die nur unzureichend bekannt gemacht wird, nicht als eine rechtswirksame Erfüllung der gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen angesehen werden, da die betroffenen Rechtssubjekte über den Umfang ihrer Rechte in einem gemeinschaftsrechtlich geregelten Bereich im Ungewissen gelassen werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-80/92, Kommission/Belgien, Slg. 1994, I-1019, Randnr. 20, und vom 26. Oktober 1995 in der Rechtssache C-151/94, Kommission/Luxemburg, Slg. 1995, I-3685, Randnr. 18).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Daneben hat eine solche Maßnahme die Grundrechte wie das Recht auf Eigentum (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-2/92, Bostock, Slg. 1994, I-955, Randnrn.
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    Außerdem muss sie zum einen dem angestrebten Ziel angemessen sein (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809, Randnrn.
  • EuGH, 15.02.1996 - C-63/93

    Duff u.a.

    Auszug aus EuGH, 20.06.2002 - C-313/99
    So muss eine Wiedereinziehungsmaßnahme wie die im Ausgangsverfahren fragliche unter Beachtung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes festgelegt und angewandt werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-63/93, Duff u. a., Slg. 1996, I-569, Randnr. 34).
  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

  • EuGH, 26.10.1995 - C-151/94

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 10.07.1991 - C-90/90

    Neu u.a. / Secrétaire d'État à l'Agriculture und à la Viticulture

  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Hierzu ist erstens festzustellen, dass die nationalen Behörden nach ständiger Rechtsprechung ihr Ermessen beim Erlass von Maßnahmen zur Durchführung einer Unionsregelung unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts auszuüben haben, zu denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gehört (vgl. insbesondere Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnrn.
  • EuGH, 09.03.2017 - C-406/15

    Milkova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten, wenn das Unionsrecht ihnen die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungsmodalitäten lässt, ihr Ermessen unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts auszuüben haben, zu denen der Grundsatz der Gleichbehandlung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, EU:C:2002:386, Rn. 46, und vom 16. Juli 2009, Horvath, C-428/07, EU:C:2009:458, Rn. 56, sowie Beschluss vom 16. Januar 2014, Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit, C-24/13, EU:C:2014:40, Rn. 17).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling

    Beim Erlass von Maßnahmen zur Durchführung einer Unionsregelung haben die Mitgliedstaaten ihr Ermessen nämlich insbesondere unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 35, und vom 25. März 2004, Azienda Agricola Giorgio, Giovanni und Luciano Visentin u. a., C-495/00, Slg. 2004, I-2993, Randnr. 40), zu denen die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes, der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung gehören.

    Daneben haben solche Durchführungsmaßnahmen die Grundrechte wie das Recht auf Eigentum zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil Mulligan u. a., Randnr. 36).

    Ferner darf eine nationale Regelung, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede steht, in Anbetracht des Umstands, dass ihre Einführung im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik erfolgt, nicht so festgelegt oder angewandt werden, dass die mit der gemeinsamen Agrarpolitik, speziell der gemeinsamen Marktorganisation im Milchsektor, verfolgten Ziele beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Mulligan u. a., Randnr. 33).

  • EuGH, 25.03.2004 - C-480/00

    Azienda Agricola Ettore Ribaldi

    43 Beim Erlass von Maßnahmen zur Durchführung einer Gemeinschaftsregelung haben die nationalen Behörden jedoch ihr Ermessen unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts auszuüben, zu denen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes gehören (in diesem Sinne u. a. Urteil vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-313/99, Mulligan u. a., Slg. 2002, I-5719, Randnrn.

    83 Bezüglich der Modalitäten dieser Mitteilung steht fest, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit für die aufgrund einer Gemeinschaftsregelung eingeführten nationalen Maßnahmen eine angemessene Bekanntmachung verlangt (Urteil Mulligan u. a., Randnr. 51).

    84 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes schreibt der Grundsatz der Rechtssicherheit jedoch keine besondere Form wie etwa die Veröffentlichung der Maßnahmen im Amtsblatt des betreffenden Mitgliedstaats, die Mitteilung durch eine Veröffentlichung in Mitteilungsblättern oder die individuelle Zustellung an jeden einzelnen Erzeuger vor (in diesem Sinne Urteil Mulligan u. a., Randnr. 51).

    85 Der Grund dafür, dass das Rechtssicherheitsprinzip als allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts eine angemessene Bekanntmachung der von den Mitgliedstaaten zur Erfüllung einer gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtung erlassenen Maßnahmen verlangt, ist nämlich das offenkundige Erfordernis, zu gewährleisten, dass die von diesen Maßnahmen betroffenen Rechtssubjekte den Umfang ihrer Rechte und Pflichten in dem gemeinschaftsrechtlich geregelten besonderen Bereich erkennen können (Urteil Mulligan u. a., Randnr. 52).

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Die Vorschrift ermächtigt die Mitgliedstaaten ebenso, einen Teil der Referenzmenge aus Anlass der Betriebsübertragung zur staatlichen Reserve einzuziehen (sog. clawback; EuGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - Rs. C-313/99, Mulligan - Slg. 2002, I-5719 ).

    Damit soll verhindert werden, dass Referenzmengen nicht zur Erzeugung oder Vermarktung von Milch, sondern dazu verwendet werden, unter Ausnutzung ihres Marktwerts rein finanzielle Vorteile aus ihnen zu ziehen (EuGH, Urteile vom 20. Juni 2002 - Rs. C-311/99, Mulligan - Slg. 2002, I-5719, Rn. 26 f., 30 m.w.N. und vom 20. Juni 2002 - Rs. C-401/99, Thomsen - Slg. I-5775, Rn. 32, 39, 45).

    Im Gegenteil wäre der Anfall einer Referenzmenge in die staatliche Reserve ein "flächenloser" Übergang, der vor dem Grundsatz der Flächenbindung der Rechtfertigung bedürfte (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2002 - Rs. C-311/99, Mulligan - Slg. 2002, I-5719 Rn. 28).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2016 - C-528/15

    Al Chodor

    41 - Vgl. u. a. Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, EU:C:2002:386, Rn. 46), vom 5. Mai 2011, Kurt und Thomas Etling u. a. (C-230/09 und C-231/09, EU:C:2011:271, Rn. 74), und vom 5. November 2014, Cypra (C-402/13, EU:C:2014:2333, Rn. 26).

    52 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, EU:C:2002:386, Rn. 47), und vom 25. März 2004, Azienda Agricola Ettore Ribaldi u. a. (C-480/00, C-482/00, C-484/00, C-489/00 bis C-491/00 und C-497/00 bis C-499/00, EU:C:2004:179, Rn. 85).

    53 - Urteil vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, EU:C:2002:386, Rn. 48).

    55 - Urteil vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a. (C-313/99, EU:C:2002:386, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts erlassen, müssen nämlich die allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnrn.

    Nationale Maßnahmen, die in Durchführung einer gemeinschaftsrechtlichen Regelung den Einzelnen Pflichten auferlegen, müssen daher veröffentlicht werden, damit die Betroffenen davon Kenntnis nehmen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Mulligan u. a., Randnrn.

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 BV 02.3024

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

    Der Europäische Gerichtshof habe in einer Entscheidung vom 20. Juni 2002 - Rs C - 313/99 darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten Wiedereinziehungsmaßnahmen nicht unter beliebigen Voraussetzungen einführen könnten, vielmehr die Rechte auf Eigentum und auf freie Berufsausübung zu beachten seien.

    Der Verordnungsgeber war auch im Rahmen des ihm zustehenden weiten Ermessensspielraums nicht gehalten, von der nach Art. 5 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 3950/92 zugelassenen Möglichkeit einer linearen Verringerung der Gesamtheit der einzelbetrieblichen Referenzmengen und einer Zuteilung aus der damit aufgestockten Reserve an aktive Milcherzeuger Gebrauch zu machen (vgl. dazu EuGH vom 20.6.2002 - Rs C-313/99).

    Aus dem vom Kläger bezeichneten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-313/99 (mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des Gerichtshofs zu der Beachtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechts) ergibt sich nichts für eine abweichende Beurteilung.

  • EuGH, 07.06.2007 - C-278/06

    Otten - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 des Rates in der durch die Verordnung (EG)

    Ferner würden nach dieser Auslegung die Referenzmengen zur Erzeugung oder Vermarktung von Milch verwendet, so dass ein Erzeuger aus ihnen nicht unter Ausnutzung ihres Marktwerts rein finanzielle Vorteile ziehen könne (Urteile vom 20. Juni 2002, Mulligan u. a., C-313/99, Slg. 2002, I-5719, Randnr. 30, und Thomsen, Randnr. 39, sowie im gleichen Sinne Urteil vom 13. April 2000, Karlsson u. a., C-292/97, Slg. 2000, I-2737, Randnr. 57).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird zwar eine Referenzmenge grundsätzlich nur durch die Übertragung der Betriebsflächen übertragen, für die sie bestimmt ist, vorausgesetzt, diese Übertragung erfolgt gemäß den in Art. 7 der Verordnung Nr. 3950/92 vorgesehenen Formen und Bedingungen, doch können die Referenzmengen in den im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Ausnahmefällen ohne Betriebe übertragen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Mulligan u. a., Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 276/02

    Rückübertragung einer Milchreferenzmenge an den Verpächter

    Denn aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die Zusatzabgabe für Milch folgt, daß einem Landwirt eine Referenzmenge nur dann eingeräumt werden kann, wenn er die Eigenschaft eines Milcherzeugers hat (EuGH, aaO, Slg. 2002, I-5775, Rdn. 32; ebenso EuGH, Urt. v. 15. Januar 1991, Rs. C-341/89, Ballmann, Slg. 1991, I-25 Rdn. 9; EuGH, Urt. v. 20. Juni 2002, Rs. C-313/99, Mulligan, Slg. 2002, I-5719 Rdn. 30).

    Dies zu verhindern, ist Hauptziel des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 3950/92 (EuGH, aaO, Slg. 2002, I-5775 Rdn. 45; vgl. auch EuGH, Urt. v. 13. April 2000, Rs. C-292/97, Karlsson, Slg. 2000, I-2737 Rdn. 57; EuGH, aaO, Slg. 2002, I-5719 Rdn. 30).

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Kommission / Belgien

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2002 - 2 L 143/98

    Klage eines Landwirts (Milcherzeuger) gegen eine den Beigeladenen nach der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2002 - C-415/01

    Kommission / Belgien

  • VG Münster, 18.09.2003 - 9 K 599/01

    Ausstellung einer Bescheinigung über die Rücknahme einer Referenzmenge aus Anlass

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2006 - C-216/05

    Kommission / Irland - Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 85/337/EWG -

  • VG Münster, 28.09.2003 - 9 K 2097/01

    Anfechtung einer erteilten Bescheinigung zur Übernahme einer Milch-Referenzmenge;

  • EuGH, 16.07.2009 - C-428/07

    Horvath - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungen - Verordnung (EG) Nr.

  • EuGH, 14.10.2004 - C-173/02

    Spanien / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Gemeinsame

  • BGH, 27.10.2004 - XII ZR 165/01

    Rückübertragung einer flächenlosen Milchreferenzmenge nach Beendigung des

  • VG Osnabrück, 23.06.2005 - 1 A 21/05
  • VG Oldenburg, 31.01.2006 - 12 A 3834/03

    Bescheinigung des Übergangs einer Referenzmenge infolge der Rückgabe von

  • VG Osnabrück, 10.05.2005 - 1 A 5/05

    Erzeuger ; Milcherzeuger; Milchquote; Milchwirtschaftsbetrieb; neuer Pächter;

  • EuGH, 25.03.2004 - C-231/00

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE EINZELBETRIEBLICHEN REFERENZMENGEN NACH ABLAUF DER

  • VG Oldenburg, 23.03.2004 - 12 A 3818/01

    Erzeuger; flächenlose Übertragung; Milcherzeuger; Milchquote; Referenzmenge;

  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 6/11

    Landpacht zur Milcherzeugung: Bereicherungsanspruch des nichterzeugenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-230/09

    Kurt und Thomas Etling - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation für Milch

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

  • EuGH, 12.05.2011 - C-410/09

    Mit den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2005 - C-441/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL VERSTÖSST DIE DEUTSCHE

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-285/18

    Irgita

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2003 - C-231/00

    Cooperativa Lattepiù

  • EuGH, 04.06.2009 - C-560/07

    Balbiino - Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche

  • EuGH, 11.01.2007 - C-384/05

    Piek - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe auf Milch - Spezifische

  • EuGH, 12.07.2012 - C-146/11

    Pimix - Beitritt neuer Mitgliedstaaten - Festsetzung der Abgabe auf

  • EuGH, 05.11.2014 - C-402/13

    Cypra - Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gesundheitspolizei -

  • EuGH, 16.01.2014 - C-24/13

    Dél-Zempléni Nektár Leader Nonprofit - Landwirtschaft - Verordnung (EG)

  • EuGH, 25.03.2004 - C-495/00

    Azienda Agricola Giorgio, Giovanni e Luciano Visentin u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-194/01

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.2010 - C-434/08

    Harms - Gemeinsame Agrarpolitik - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-197/10

    Unió de Pagesos de Catalunya - Gemeinsame Agrarpolitik - Einheitliche

  • VG Düsseldorf, 22.11.2002 - 15 K 2097/00

    Übergang von Milchreferenzmengen durch Rückgabe eines landwirtschaftlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07

    Balbiino - Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche

  • VG Oldenburg, 29.08.2002 - 12 A 2268/00

    Bescheinigung über Milchanlieferungsreferenzmengenübergang infolge der Rückgabe

  • VG Stade, 18.06.2003 - 6 A 311/01

    Angebotsüberhang; Anlieferungs-Referenzmenge; Basisabzug; Blankettermächtigung;

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15472
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99 (https://dejure.org/2001,15472)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.07.2001 - C-313/99 (https://dejure.org/2001,15472)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - C-313/99 (https://dejure.org/2001,15472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mulligan u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Gerard Mulligan und andere gegen Minister for Agriculture and Food, Ireland und Attorney General.

    Zusatzabgabe im Milchsektor - Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 - Übertragung der Referenzmenge bei Verkauf oder Verpachtung des Betriebes - Möglichkeit eines Mitgliedstaats, einen Teil der Referenzmenge wiedereinzuziehen und der nationalen Reserve hinzuzufügen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2002, I-5719
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • RG, 22.12.1920 - I 266/20

    Eisenbahnfracht; Kostbarkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99
    Diese Mitteilung wurde - wie alle voraufgegangenen Mitteilungen über Claw-back - durch die Mitteilung Nr. 266/20 ersetzt, die am 4. April 1998 in der Presse veröffentlicht wurde.

    Mit dem Inkrafttreten der Mitteilung Nr. 266/20 im April 1998 schwand das Interesse potenzieller Käufer, und er sah sich gezwungen, seine Milchquote mit Hilfe eines Neustrukturierungsplans für weniger Geld dem Käufer seiner Milch, einer Genossenschaftsmolkerei, zu übertragen.

    Die vier Kläger des Ausgangsverfahrens bezweifeln die Rechtsgültigkeit der Mitteilung Nr. 266/20 und haben Klage bei Gericht erhoben, mit der sie die Herstellung des alten Zustands einschließlich Schadensersatz und Zinsen verlangen.

    Es ist dann Sache des vorlegenden Gerichts, die Feststellung zu treffen, ob die vorliegenden Claw-back-Maßnahmen, die Mitteilungen Nr. 266/19 und 266/20, den Anforderungen entsprechen, die das Gemeinschaftsrecht aufstellt.

    Die irischen Mitteilungen 266/19 und 266/20 treffen nur Milcherzeuger bei Veräußerung (eines Teils) ihres Betriebes.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-186/96

    Demand

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99
    Im Urteil Irish Farmers Association u. a.(17) hat der Gerichtshof eine Kürzung von 4, 5 %, im Urteil Demand(18) eine Kürzung von 4, 74 % gebilligt.

    10: - Statutory Instrument Nr. 266 von 1995.11: - Vgl. auch die in diesem Punkt aufschlussreichen Schlussanträge von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer zum Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-186/96 (Demand, Slg. 1998, I-8529).

    17: - Zitiert in Fußnote 14.18: - Zitiert in Fußnote 11.19: - Vgl. z. B. Urteil Demand (zitiert in Fußnote 11, Randnr. 41).

  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-313/99
    Der Gerichtshof hat außerdem die Befugnis der Mitgliedstaaten zur Verringerung von Milchquoten in den Urteilen Irish Farmers Association u. a. sowie Demand(38) ausdrücklich anerkannt.

    2000, C 364, S. 1.14: - Ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes, vgl. u. a. Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94 (Irish Farmers Association u. a., Slg. 1997, I-1809).

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