Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 02.10.2003 - C-194/99 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,507
EuGH, 02.10.2003 - C-194/99 P (https://dejure.org/2003,507)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-194/99 P (https://dejure.org/2003,507)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-194/99 P (https://dejure.org/2003,507)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken - Europäische Trägerhersteller

  • Europäischer Gerichtshof

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 32d § 1 KS; EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51
    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung

  • EU-Kommission

    Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wettbewerb , Kartelle und Zusammenschlüsse - EGKS

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die teilweise Abweisung einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern ; Beteiligung ...

  • Judicialis

    EGKSV Art. 65 § 1; ; EGKSV Art. 33; ; Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit - Zurückweisung - [Artikel 32d § 1 KS - EGKS-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Thyssen Stahl / Kommission

  • 123recht.net (Pressebericht, 3.10.2003)

    Europarichter bestätigen Millionenstrafen gegen Stahlkonzerne // ThyssenKrupp Stahl und Salzgitter müssen zahlen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94, Thyssen Stahl AG gegen Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-10821
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (24)

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite erweiterte Kammer) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 (Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347) wegen teilweiser Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall und W. Wils als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H.-J. Freund, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Thyssen Stahl AG hat mit Rechtsmittelschrift, die am 25. Mai 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, nach Artikel 49 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 (Thyssen Stahl/Kommission, Slg. 1999, II-347, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem ihre u. a. auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 94/215/EGKS der Kommission vom 16. Februar 1994 in einem Verfahren nach Artikel 65 des EGKS-Vertrags betreffend Vereinbarungen und verabredete Praktiken von europäischen Trägerherstellern (ABl. L 116, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) gerichtete Klage teilweise abgewiesen wurde.

    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuGH, 12.11.1985 - 183/83

    Krupp / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    110 Zur Rüge einer Verletzung von Verfahrensrechten der Klägerin, die insbesondere darin bestehen soll, dass die Kommission die mündlichen Erörterungen nach dem Abschluss ihrer internen Untersuchung hätte wieder eröffnen müssen, ist festzustellen, dass der durch Artikel 36 Absatz 1 [EGKS-Vertrag] gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verlangt, dass die Kommission auf das gesamte Vorbringen des Betroffenen antwortet, zusätzliche Ermittlungen durchführt oder von dem Betroffenen benannte Zeugen anhört, wenn sie den Sachverhalt für hinreichend geklärt hält (Urteile des Gerichtshofes vom 16. Mai 1984 in der Rechtssache 9/83, Eisen und Metall Aktiengesellschaft/Kommission, Slg. 1984, 2071, Randnr. 32, und vom 12. November 1985 in der Rechtssache 183/83, Krupp/Kommission, Slg. 1985, 3609, Randnr. 7).

    In der Anhörung am 11., 12., 13. und 14. Januar 1993 hatten sie jedenfalls Gelegenheit, ihren Standpunkt eingehend darzulegen, und die Kommission bot ihnen überdies eine zusätzliche Gelegenheit zur schriftlichen Erläuterung ihrer Ansicht (vgl. Urteil Krupp/Kommission, Randnr. 8).

  • EuG, 19.06.1996 - T-134/94

    NMH Stahlwerke GmbH, Eurofer ASBL, Arbed SA, Cockerill-Sambre SA, Thyssen Stahl

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 10.12.1997 - T-134/94

    NMH Stahlwerke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    115 In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, dass die Verfahrensrechte der betroffenen Unternehmen dadurch hinreichend gewährleistet sind, dass sie die Möglichkeit haben, vor dem Gericht Klage zu erheben, dabei die Richtigkeit des von der Kommission in Randnummer 312 der [streitigen] Entscheidung gezogenen Schlusses in Frage zu stellen und das Gericht gegebenenfalls zu ersuchen, die zur Klärung dieses Aspekts des Sachverhalts erforderlichen Maßnahmen zu treffen (vgl. den Beschluss [des Gerichts] vom 10. Dezember 1997 [in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94, NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293]).

    Durch Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94 bis T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537) entschied das Gericht über das Recht der Klägerinnen auf Einsicht in die Aktenstücke der Kommission, die zum einen von den Klägerinnen selbst und zum anderen von nicht an den Verfahren beteiligten Dritten stammten und in deren Interesse von der Kommission als vertraulich eingestuft worden waren.

  • EuG, 27.10.1994 - T-34/92

    Fiatagri UK Ltd und New Holland Ford Ltd gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    Das Gericht habe sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung zum Traktormarkt (Urteile des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92, Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, und T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, sowie des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, und C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175) berufen und angenommen, die Struktur des Trägermarkts sei wie im Fall des Traktormarkts durch ein enges Oligopol geprägt, um damit die Bewertung zu rechtfertigen, dass die Informationsaustauschsysteme auch isoliert betrachtet einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellten.
  • EuGH, 17.11.1987 - 142/84

    BAT und Reynolds / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsrichter zwar grundsätzlich eine umfassende Prüfung der Frage vornimmt, ob die Tatbestandsmerkmale der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags und des EGKS-Vertrags erfüllt sind, seine Überprüfung der Würdigung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten durch die Kommission aber notwendigerweise darauf beschränkt, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob die Begründung ausreichend ist, ob der Sachverhalt zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (in diesem Sinne auch zu Artikel 85 EG-Vertrag [jetzt Artikel 81 EG] Urteile vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia u. a./Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 34, und vom 17. November 1987 in den Rechtssachen 142/84 und 156/84, BAT und Reynolds/Kommission, Slg. 1987, 4487, Randnr. 62).
  • EuGH, 07.04.1987 - 32/86

    Sisma / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    Nach ständiger Rechtsprechung hat die Pflicht zur Begründung einer Einzelentscheidung den Zweck, dem Gerichtshof die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu ermöglichen und den Betroffenen so ausreichend zu unterrichten, dass er erkennen kann, ob die Entscheidung begründet oder eventuell mit einem Mangel behaftet ist, der ihre Anfechtung ermöglicht (Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 32/86, Sisma/Kommission, Slg. 1987, 1645, Randnr. 8).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    Der allgemeine Grundsatz des Gemeinschaftsrechts, dass jedermann Anspruch auf einen fairen Prozess und insbesondere auf einen Prozess innerhalb einer angemessenen Frist hat, gilt auch für eine Klage gegen eine Entscheidung der Kommission, mit der diese gegen ein Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht Geldbußen verhängt (Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnr. 21, und Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 179).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    Das Gericht habe sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung zum Traktormarkt (Urteile des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92, Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905, und T-35/92, Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957, sowie des Gerichtshofes vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen C-7/95 P, Deere/Kommission, Slg. 1998, I-3111, und C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175) berufen und angenommen, die Struktur des Trägermarkts sei wie im Fall des Traktormarkts durch ein enges Oligopol geprägt, um damit die Bewertung zu rechtfertigen, dass die Informationsaustauschsysteme auch isoliert betrachtet einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellten.
  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-194/99
    Zu der Bezugnahme in Randnummer 164 des angefochtenen Urteils auf die Gültigkeitsvermutung für Handlungen der Gemeinschaftsorgane (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juni 1994 in der Rechtssache C-137/92 P, Kommission/BASF u. a., Slg. 1994, I-2555, Randnr. 48) genügt die Feststellung, dass das Gericht daraus keine tatsächliche oder rechtliche Konsequenz gezogen, sondern seine Schlussfolgerung, dass die streitige Entscheidung ordnungsgemäß festgestellt worden sei, ausschließlich auf seine eigene Würdigung der Tatsachen und Beweismittel gestützt hat.
  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

  • EuGH, 08.01.2002 - C-248/99

    Frankreich / Monsanto und Kommission

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

  • EuG, 27.10.1994 - T-35/92

    John Deere Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • EuGH, 10.07.1980 - 30/78

    Distillers / Kommission

  • EuGH, 10.12.2002 - C-312/00

    Kommission / Camar und Tico

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

  • EuGH, 16.05.1984 - 9/83

    Eisen und Metall Aktiengesellschaft / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Daraus folgt, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (vgl. Urteile Deere/Kommission, Randnr. 90, und vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 81).
  • EuG, 02.02.2022 - T-799/17

    Das Gericht weist die Klage von Scania ab und bestätigt die von der Kommission

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass der Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen kann, wenn er den Grad der Ungewissheit über das fragliche Marktgeschehen verringert oder beseitigt und dadurch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs zwischen den Unternehmen führt (Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, EU:C:2003:527, Rn. 81, vom 4. Juni 2009, T-Mobile Netherlands u. a., C-8/08, EU:C:2009:343, Rn. 35, und vom 19. März 2015, Dole Food und Dole Fresh Fruit Europe/Kommission, C-286/13 P, EU:C:2015:184, Rn. 121).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Die Wahrung der Verteidigungsrechte stellt in allen Verfahren, die zu Sanktionen, namentlich zu Geldbußen oder Zwangsgeldern, führen können, einen fundamentalen Grundsatz des Unionsrechts dar, der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs wiederholt bekräftigt worden ist (vgl. Urteile vom 2. Oktober 2003, Thyssen Stahl/Kommission, C-194/99 P, Slg. 2003, I-10821, Randnr. 30, vom 29. Juni 2006, Showa Denko/Kommission, C-289/04 P, Slg. 2006, I-5859, Randnr. 68, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnr. 68) und in Art. 48 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Union verankert worden ist.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99 P   

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https://dejure.org/2002,8405
Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99 P (https://dejure.org/2002,8405)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.09.2002 - C-194/99 P (https://dejure.org/2002,8405)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. September 2002 - C-194/99 P (https://dejure.org/2002,8405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Thyssen Stahl / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Vereinbarungen und verabredete Praktiken - Europäische Trägerhersteller

  • EU-Kommission

    Thyssen Stahl AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-10821
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (70)

  • EuG, 11.03.1999 - T-141/94

    Thyssen Stahl / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99
    Im vorliegenden Fall geht es um die Überprüfung des Urteils des Gerichts erster Instanz (im Folgenden: Gericht) vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94(2) (im Folgenden: angefochtenes Urteil).

    Die Rechtsmittelführerin beantragt im Rahmen ihres Rechtsmittels, 1. das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 aufzuheben, soweit gegen sie eine Geldbuße in Höhe von 4 400 000 Euro festgesetzt (Ziffer 2 des Tenors), ihre Klage abgewiesen (Ziffer 3 des Tenors) und sie zur Tragung ihrer eigenen Kosten und der Hälfte der Kosten der Kommission verurteilt wird (Ziffer 4 des Tenors); 2. Artikel 1, 3 und 4 der Entscheidung der Kommission K(94) 321 endg.

    vom 16. Februar 1994 für nichtig zu erklären, soweit sie nicht schon durch das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. März 1999 in der Rechtssache T-141/94 für nichtig erklärt worden sind; 3. der Kommission die Kosten des Verfahrens für die erste Instanz und die Rechtsmittelinstanz aufzuerlegen.

    108: - Beschluss vom 19. Juni 1996 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1996, II-537), im Folgenden: Beschluss vom 19. Juni 1996.109: - Beschluss vom 10. Dezember 1997 in den Rechtssachen T-134/94, T-136/94, T-137/94, T-138/94, T-141/94, T-145/94, T-147/94, T-148/94, T-151/94, T-156/94 und T-157/94 (NMH Stahlwerke u. a./Kommission, Slg. 1997, II-2293), im Folgenden: Beschluss vom 10. Dezember 1997.110: - Vgl. das Urteil Baustahlgewebe (zitiert in Fußnote 87, Randnr. 39) sowie das Urteil EGMR, Poiss vom 23. April 1987, Serie A, Nr. 117, § 57.111: - Es ging um das Vorbringen verschiedener Parteien des Verfahrens vor dem Gericht im Hinblick auf die Rolle anderer Generaldirektionen, vor allem jener der GD III. Siehe dazu auch oben, Nrn. 40 ff. 112: - Die Antworten auf die ersten Fragen des Gerichts waren unvollständig gewesen.

  • EuGH, 28.05.1998 - C-7/95

    Deere / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99
    30: - Siehe unten, Nrn. 99 ff. 31: - Urteile des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957) sowie die Urteile des Gerichtshofes in den entsprechenden Rechtsmittelverfahren: vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen C-8/95 P (New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175) und C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26).

    32: - Rechtssachen C-8/95 P (zitiert in Fußnote 31) und C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26).

    57: - Siehe das Urteil in der Rechtssache C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26).

    Siehe auch die Traktor-Fälle, Rechtssachen C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26) und C-8/95 P (zitiert in Fußnote 31).

  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99
    30: - Siehe unten, Nrn. 99 ff. 31: - Urteile des Gerichts vom 27. Oktober 1994 in den Rechtssachen T-34/92 (Fiatagri und New Holland Ford/Kommission, Slg. 1994, II-905) und T-35/92 (Deere/Kommission, Slg. 1994, II-957) sowie die Urteile des Gerichtshofes in den entsprechenden Rechtsmittelverfahren: vom 28. Mai 1998 in den Rechtssachen C-8/95 P (New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175) und C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26).

    32: - Rechtssachen C-8/95 P (zitiert in Fußnote 31) und C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26).

    Siehe auch die Traktor-Fälle, Rechtssachen C-7/95 P (zitiert in Fußnote 26) und C-8/95 P (zitiert in Fußnote 31).

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