Rechtsprechung
EuGH, 08.05.2003 - C-269/00 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel 13 Teil B Buchstabe b - Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Keine Gleichstellung einer ...
- Europäischer Gerichtshof
Seeling
- EU-Kommission
Wolfgang Seeling gegen Finanzamt Starnberg.
Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a, 11 Teil A Absatz 1 und 13 Teil B Buchstabe b
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Recht auf Abzug der für die gesamten Kosten ...
- EU-Kommission
Wolfgang Seeling gegen Finanzamt Starnberg
Abgaben , Mehrwertsteuer
- IWW
- IWW
- Simons & Moll-Simons
Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a, Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c, Art. 13 Teil B Buchst. b
- Wolters Kluwer
Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen; Keine Gleichstellung einer solchen Verwendung mit der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken; Auslegung von Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. b; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2 Buchst. a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und Artikel 13 Teil B Buchstabe b - Verwendung einer Wohnung in einem insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Gebäude für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen - Keine Gleichstellung einer ...
- datenbank.nwb.de
Mehrwertsteuer: Verwendung einer Wohnung in einem Betriebsgebäude für den privaten Bedarf ist keine steuerfreie Dienstleistung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes ist umsatzsteuerpflichtig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Seeling
- hausundgrund-rheinland.de (Rechtsprechungsübersicht)
Steueränderungen zum Jahreswechsel 2010/2011 Haus & Grund Rheinland gibt Hinweise für Hauseigentümer
Besprechungen u.ä. (9)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gemischt genutzte Gebäude - Kostenverteilung auf zehn Jahre bestätigt!
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gemischt genutzte Gebäude - EuGH: Kostenverteilung auf zehn Jahre
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Voller Vorsteuerabzug bei privat und betrieblich genutzten Gebäuden
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kostenverteilung auf zehn Jahre
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gemischt genutzte Gebäude - Kostenverteilung auf zehn Jahre
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gemischt genutzte Gebäude - Finanzämter zahlen Vorsteuer nicht aus
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Gemischt genutzte Gebäude - Finanzverwaltung zieht beim Vorsteuerabzug die Daumenschrauben an
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Vorsteuerabzug für die private Wohnung im Unternehmensgebäude
- steuer-schutzbrief.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Seeling-Modell: Steuern sparen beim Bau oder Kauf von Gebäuden
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abzugsbesteuerung bei Bauleistungen
- Eigenheimzulage
- Begünstigungsvoraussetzungen für die Eigenheimzulage
- Besonderheiten
- Gemischt genutzte Gebäude in der Einkommen- und Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerliche Beurteilung
- Privatwohnung im Unternehmensvermögen (Rechtslage vor 2011)
- EuGH-Urteil vom 8.5.2003 und BFH-Urteil vom 24.7.2003
- Privatwohnung im Unternehmensvermögen (Rechtslage ab 2011; Einführung des § 15 Abs. 1b UStG)
- Allgemeines
- Häusliches Arbeitszimmer
- Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung
- Unternehmensvermögen und Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Grundstücks
- Jahressteuergesetz 2010
- Änderungen im Umsatzsteuerrecht
- Unternehmensvermögen
- Grundstücke als Unternehmensvermögen
Sonstiges (3)
- IWW (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung)
Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden - Finanzverwaltung stellt sich quer
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 6 Abs 2 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst b, Richtlinie 77/388/EWG Art 6 Abs 2 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst b
Eigene Wohnzwecke; Unentgeltliche Wertabgabe; Vorsteuerabzug - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 2003, I-4101
- NJW 2003, 2442
- EuZW 2003, 635
- NZM 2003, 686
- BB 2003, 1483
- DB 2003, 1153
- BStBl II 2004, 378
Wird zitiert von ... (116) Neu Zitiert selbst (13)
- EuGH, 04.10.1995 - C-291/92
Finanzamt Uelzen / Armbrecht
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Diese Frage sei durch das Urteil vom 4. Oktober 1995 in der Rechtssache C-291/92 (Armbrecht, Slg. 1995, I-2775) noch nicht abschließend geklärt.Zur Bemessungsgrundlage eines Umsatzes im Sinne dieser Bestimmung gehörten nur die mit Vorsteuer belasteten Kosten (vgl. Urteil Armbrecht).
Folglich könnten Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet würden, gleichwohl als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, hinsichtlich deren die Mehrwertsteuer grundsätzlich voll abzugsfähig sei (Urteil Armbrecht, Randnr. 20).
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gegenstands für die Anwendung der Sechsten Richtlinie zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht (Urteile Armbrecht, Randnr. 20, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, Randnr. 25).
- EuGH, 08.03.2001 - C-415/98
Bakcsi
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass ein Steuerpflichtiger nach ständiger Rechtsprechung die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gegenstands für die Anwendung der Sechsten Richtlinie zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht (Urteile Armbrecht, Randnr. 20, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-415/98, Bakcsi, Slg. 2001, I-1831, Randnr. 25).Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, so ist die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 26, und Bakcsi, Randnr. 25).
Nach den Artikeln 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder für unternehmensfremde Zwecke einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt und wird auf der Grundlage des Betrages der Ausgaben für die Erbringung der Dienstleistung besteuert, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der entrichteten Mehrwertsteuer berechtigt hat (Urteile Lennartz, Randnr. 26, und Bakcsi, Randnr. 30).
- EuGH, 12.09.2000 - C-358/97
Kommission / Irland
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Zur letztgenannten Bestimmung weist die Kommission darauf hin, dass die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts darstellten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21) und eng auszulegen seien (vgl. u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 12, sowie vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 52, und in der Rechtssache C-359/97, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 64).Die in Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie vorgesehene Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der Besteuerung sei nur anwendbar, wenn die konkreten Merkmale eines Mietvertrags, insbesondere als Hauptelement eine Vereinbarung über die Dauer der Grundstücksnutzung, tatsächlich vorlägen (Urteile Kommission/Irland, Randnr. 56, und Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 68).
Außerhalb der in dieser Bestimmung ausdrücklich aufgeführten Fallgruppen sind die Begriffe "Vermietung" und "Verpachtung von Grundstücken", die, wie sich aus Randnummer 44 des vorliegenden Urteils ergibt, eine Ausnahme von dem durch die Sechste Richtlinie geschaffenen allgemeinen Mehrwertsteuersystem darstellen, aber eng auszulegen (Urteile Kommission/Irland, Randnr. 55, und Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 67).
- EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Was sodann Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie angeht, so hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen sind, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 43).Außerdem sind die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie genannten Steuerbefreiungen nach ständiger Rechtsprechung autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 15, und Kommission/Deutschland, Randnr. 44).
- EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Zur letztgenannten Bestimmung weist die Kommission darauf hin, dass die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts darstellten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21) und eng auszulegen seien (vgl. u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 12, sowie vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 52, und in der Rechtssache C-359/97, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 64).Was sodann Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie angeht, so hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen sind, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, und vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 43).
- EuGH, 11.07.1991 - C-97/90
Lennartz / Finanzamt München III
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, so ist die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 26, und Bakcsi, Randnr. 25).Nach den Artikeln 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a und 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Richtlinie ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen, für den Bedarf seines Personals oder für unternehmensfremde Zwecke einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt und wird auf der Grundlage des Betrages der Ausgaben für die Erbringung der Dienstleistung besteuert, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der entrichteten Mehrwertsteuer berechtigt hat (Urteile Lennartz, Randnr. 26, und Bakcsi, Randnr. 30).
- EuGH, 09.10.2001 - C-108/99
Cantor Fitzgerald International
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie besteht darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen (Urteile vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21). - EuGH, 09.10.2001 - C-409/98
Mirror Group
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Die Vermietung von Grundstücken im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie besteht darin, dass der Vermieter eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung des Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen (Urteile vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98, Mirror Group, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31, und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21). - EuGH, 25.02.1999 - C-349/96
CPP
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Außerdem sind die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie genannten Steuerbefreiungen nach ständiger Rechtsprechung autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems verhindern sollen (vgl. u. a. Urteile vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96, CPP, Slg. 1999, I-973, Randnr. 15, und Kommission/Deutschland, Randnr. 44). - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
Auszug aus EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
Zur letztgenannten Bestimmung weist die Kommission darauf hin, dass die in Artikel 13 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Befreiungen eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts darstellten (vgl. u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 11, und vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95, SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnr. 21) und eng auszulegen seien (vgl. u. a. Urteile Stichting Uitvoering Financiële Acties, Randnr. 13, vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 12, sowie vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 52, und in der Rechtssache C-359/97, Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 64). - EuGH, 27.06.1989 - 50/88
Kühne / Finanzamt München III
- EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
- EuGH, 07.09.1999 - C-216/97
Gregg
- EuGH, 20.01.2021 - C-288/19
Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …
Dagegen ist es Sache des Gerichts, bei dem der Rechtsstreit anhängig ist, zu prüfen, ob zwischen diesen Personen eine "wirkliche Vereinbarung" über die Dauer des Nutzungsrechts sowie über das Recht, den Gegenstand zu benutzen und andere von ihm auszuschließen, vorhanden ist, wie dies im Bereich des Wohnraums entschieden worden ist (vgl. entsprechend Urteile vom 8. Mai 2003, Seeling, C-269/00, EU:C:2003:254, Rn. 51, …und vom 29. März 2012, BLM, C-436/10, EU:C:2012:185, Rn. 29). - EuGH, 18.07.2013 - C-210/11
Medicom - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 …
Dieses Gericht wandte auf den bei ihm anhängig gemachten Rechtsstreit die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 8. Mai 2003, Seeling (C-269/00, Slg. 2003, I-4101), vertretene Auslegung der Sechsten Richtlinie an und hob die streitigen Beitreibungsbescheide mit Urteil vom 24. März 2006 auf.In beiden Rechtsstreitigkeiten hat die zuständige Steuerverwaltung Kassationsbeschwerde eingelegt und zunächst geltend gemacht, das Urteil Seeling sei nicht auf Situationen übertragbar, wie die, die Anlass zu diesen Rechtsstreitigkeiten gegeben hätten.
Für die Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ein Steuerpflichtiger die Wahl hat, ob der privat genutzte Teil eines Gegenstands für die Anwendung der Sechsten Richtlinie zu seinem Unternehmen gehören soll oder nicht (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Oktober 1995, Armbrecht, C-291/92, Slg. 1995, I-2775, Randnr. 20, und Seeling, Randnr. 40).
Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, so ist die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (vgl. insbesondere Urteile vom 11. Juli 1991, Lennartz, C-97/90, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 26, und Seeling, Randnr. 41).
Nach Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie ist die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen oder seines Personals oder für unternehmensfremde Zwecke einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichgestellt und wird auf der Grundlage des Betrags der Ausgaben für die Erbringung der Dienstleistung besteuert, wenn dieser Gegenstand zum vollen oder teilweisen Abzug der entrichteten Mehrwertsteuer berechtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Lennartz, Randnr. 26, und Seeling, Randnr. 42).
Zur kumulativen Anwendung von Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie im Fall der Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Gebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen oder seines Personals hat der Gerichtshof entschieden, dass diese Vorschriften einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der - obgleich die Merkmale einer Vermietung oder Verpachtung des Gebäudes im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b nicht erfüllt sind - die Verwendung eines Teils eines von einer steuerpflichtigen juristischen Person errichteten oder aufgrund eines dinglichen Rechts an einer unbeweglichen Sache in ihrem Besitz stehenden Gebäudes für den privaten Bedarf des Personals dieser Steuerpflichtigen als eine nach der letztgenannten Vorschrift von der Mehrwertsteuer befreite Dienstleistung behandelt wird, wenn dieser Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Seeling, Randnr. 56, und vom 29. März 2012, BLM, C-436/10, Randnr. 31).
Folglich setzt eine Vermietung eines Gebäudes im Sinne des Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie voraus, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, die diesen Umsatz kennzeichnen, d. h., dass der Vermieter eines Gebäudes dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von ihr auszuschließen (vgl. Urteile vom 9. Oktober 2001, Mirror Group, C-409/98, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31, und Cantor Fitzgerald International, C-108/99, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21, sowie Seeling, Randnr. 49).
Fehlt eine der in der vorstehenden Randnummer genannten Voraussetzungen, kann diese Vorschrift nicht mit der Begründung entsprechend angewandt werden, dass die private Nutzung eines einem Unternehmen zugeordneten Gebäudes zu Wohnzwecken unter dem Aspekt des Endverbrauchs einer Vermietung im Sinne dieser Vorschrift am nächsten kommt (vgl. in diesem Sinne Urteil Seeling, Randnrn.
- FG Rheinland-Pfalz, 18.09.2019 - 3 K 1555/17
Die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen ist …
25 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des BFH liegt eine steuerfreie Grundstücksvermietung nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG vor, wenn dem Vertragspartner gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück in Besitz zu nehmen und andere von ihm auszuschließen (EuGH-Urteile Regie communale autonome du stade Luc Varenne vom 22. Januar 2015 C-55/14, EU:C:2015:29; Medicom und Maison Patrice Alard vom 18. Juli 2013 C-210/11, C-211/11, EU:C:2013:479; Mirror Group vom 9. Oktober 2001 C-409/98, EU:C:2001:524; Cantor Fitzgerald International vom 9. Oktober 2001 C-108/99, EU:C:2001:526; Seeling vom 8. Mai 2003 C-269/00, EU:C:2003:254; BFH-Urteile vom 21. Juni 2017 V R 3/17, BFHE 259, 140, BStBl II 2018, 372; vom 24. September 2015 V R 30/14, BFHE 251, 456, BStBl II 2017, 132; vom 13. Februar 2014 V R 5/13, BFHE 245, 92, BStBl II 2017, 846).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2008 - C-460/07
Puffer - Mehrwertsteuer - Gebäude, das teilweise für private Zwecke und teilweise …
Im Urteil Seeling hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Verwendung eines Teils eines insgesamt dem Unternehmen zugeordneten Betriebsgebäudes für den privaten Bedarf des Steuerpflichtigen als eine steuerpflichtige Dienstleistung zu behandeln ist (gemäß Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie) und nicht als Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks angesehen werden darf (die nach Art. 13 Teil B Buchst. b steuerfrei wäre)(17).Die österreichische Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass die Entscheidung im Urteil Seeling (dass die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks nicht als steuerbefreite Vermietung oder Verpachtung behandelt werden könne) für Österreich nicht anwendbar sei, weil der Ausschluss vom Vorsteuerabzug von Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie erfasst werde.
Frau Puffer ordnete das Haus zur Gänze dem Unternehmen zu und machte unter Hinweis auf das Urteil Seeling die für die Errichtung des Gebäudes insgesamt in Rechnung gestellten Vorsteuern geltend.
Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass nach dem Urteil Seeling ein Steuerpflichtiger hinsichtlich der Gebäudeteile, die für private Zwecke genutzt würden, die Vorsteuer abziehen könne, wenn der übrige Teil des Gebäudes für steuerpflichtige Zwecke genutzt werde.
Erst nachträglich habe sich herausgestellt, dass nach dem Urteil Seeling die private Nutzung von Gebäuden nicht als befreiter Umsatz angesehen werden könne.
Entfaltet Art. 17 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie weiterhin seine Wirkung, wenn der nationale Gesetzgeber eine Vorsteuerausschlussbestimmung des nationalen Rechts (hier § 12 Abs. 2 Z. 1 UStG 1994), die sich auf Art. 17 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie stützen konnte, mit der ausdrücklichen Absicht ändert, diesen Vorsteuerausschluss beizubehalten, und sich aus dem nationalen UStG auch ein Beibehalten des Vorsteuerausschlusses ergäbe, der nationale Gesetzgeber aber aufgrund eines erst nachträglich erkennbaren Irrtums über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts (hier Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie) eine Regelung getroffen hat, die - isoliert betrachtet - nach dem Gemeinschaftsrecht (in der durch das Urteil Seeling getroffenen Auslegung des Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie) einen Vorsteuerabzug zulässt?.
Die Entscheidung im Urteil Seeling, dass die private Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstücks, für das die Vorsteuer abgezogen wurde, nicht als steuerbefreite Vermietung oder Verpachtung angesehen werden darf, sondern als steuerpflichtige Selbstzuordnung zu behandeln ist, schließt jedenfalls die Änderung aus, die offensichtlich vorgenommen wurde.
15 - Urteile vom 11. Juli 1991, Lennartz (C-97/90, Slg. 1991, I-3795), vom 4. Oktober 1995, Armbrecht (C-291/92, Slg. 1995, I-2775), vom 8. März 2001, Bakcsi (C-415/98, Slg. 2001, I-1831), vom 8. Mai 2003, Seeling (C-269/00, Slg. 2003, I-4101), vom 14. Juli 2005, Charles und Charles-Tijmens (C-434/03, Slg. 2005, I-7037), und vom 14. September 2006, Wollny (C-72/05, Slg. 2006, I-8297).
35 - Urteile Seeling (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 41), vom 29. April 2004, Sudholz (C-17/01, Slg. 2004, I-4243, Randnr. 37), und Charles (in Fn. 15 angeführt, Randnr. 24).
- BFH, 07.07.2011 - V R 42/09
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen
Die in 2003 in Rechnung gestellten Vorsteuern erklärte er unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 8. Mai 2003 C-269/00, Seeling (Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378) erstmals und vollständig in seiner am 20. Dezember 2004 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) eingegangenen Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2003. - EuGH, 21.04.2005 - C-25/03
HE - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Errichtung eines Wohnhauses durch zwei …
24 bis 34, und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-269/00, Seeling, Slg. 2003, I-4101, Randnrn. - EuGH, 14.09.2006 - C-72/05
Wollny - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A Absatz 1 Buchstabe …
18 Die Urteile des Gerichtshofes vom 26. September 1996 in der Rechtssache C-230/94 (Enkler, Slg. 1996, I-4517) und vom 8. Mai 2003 in der Rechtssache C-269/00 (Seeling, Slg. 2003, I-4101, Randnr. 54) enthielten Anhaltspunkte, die für die Auffassung der Hausgemeinschaft sprächen, und solche, die für die Auffassung der deutschen Steuerverwaltung sprächen.22 Entscheidet sich der Steuerpflichtige dafür, dass Investitionsgüter, die sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwendet werden, als Gegenstände des Unternehmens behandelt werden, so ist die beim Erwerb dieser Gegenstände geschuldete Vorsteuer grundsätzlich vollständig und sofort abziehbar (vgl. Urteile Seeling, Randnr. 41, und Charles und Charles Tijmens, Randnr. 24).
24 Daher ist ein Steuerpflichtiger, der sich dafür entscheidet, ein Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuzuordnen, und einen Teil dieses Gebäudes für seinen privaten Bedarf verwendet, zum Abzug der auf die gesamten Herstellungskosten dieses Gebäudes entrichteten Vorsteuerbeträge berechtigt und dementsprechend verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf den Betrag der Ausgaben für diese Verwendung zu zahlen (Urteil Seeling, Randnr. 43).
43 Entgegen der Auffassung der Hausgemeinschaft steht dieser Beurteilung auch das Urteil Seeling nicht entgegen.
45 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass eine solche private Nutzung keine Vermietung im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie darstellt (Urteil Seeling, Randnrn.
- BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken
Der EuGH hat darauf mit Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling-- geantwortet:.Ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, darf das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude --einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils-- entfallenden Vorsteuerbeträge abziehen (vgl. das in dieser Sache ergangene EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling--, Rdnr. 40 bis 44; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2002 V R 61/96 --Bakcsi--, BFHE 197, 372, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 211).
An dieser Rechtsprechung, der die Finanzverwaltung gefolgt war, hält der Senat nach dem im Streitfall ergangenen EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling-- nicht mehr fest.
- BFH, 08.10.2008 - XI R 58/07
Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes
Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling-- (Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378).Zur Begründung der Revision trägt die Klägerin unter Berufung auf das EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378 im Wesentlichen vor, die aus der Nutzung des Gebäudes zu privaten Wohnzwecken resultierende unentgeltliche Wertabgabe sei umsatzsteuerpflichtig und berechtige daher zum Abzug der geltend gemachten Vorsteuerbeträge.
Etwas anderes ergibt sich --entgegen der Ansicht der Klägerin-- auch nicht aus dem EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378 (Seeling).
- BFH, 19.07.2011 - XI R 29/09
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf …
In diesem Fall kann er den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und aufgrund dieser Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt sein; er hat dann aber die private Verwendung des Gegenstandes als unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG zu versteuern (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 8. Mai 2003 Rs. C-269/00 --Seeling--, Slg. 2003, I-4101, BStBl II 2004, 378, Rz 40 bis 43; BFH-Urteile vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BFHE 203, 206, BStBl II 2004, 371; vom 11. April 2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, unter II.3.b;… vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798, unter II.3.c;… in BFHE 233, 274, BFH/NV 2011, 1261, unter II.1.c; Lange, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2008, 23, jeweils m.w.N.). - BFH, 07.07.2011 - V R 21/10
Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen - …
- BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08
Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …
- BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13
Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche …
- EuGH, 14.07.2005 - C-434/03
Charles und Charles-Tijmens - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - …
- EuGH, 29.03.2012 - C-436/10
BLM - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a und …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-334/10
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - Umgestaltungen an …
- BFH, 19.04.2007 - V R 56/04
Vorsteuerabzug bei privater Nutzung einer Wohnung im Unternehmensgebäude - …
- BFH, 12.01.2011 - XI R 9/08
Vorsteuerabzugsrecht einer GmbH aus den Bauerrichtungskosten eines ihren …
- FG Saarland, 18.03.2019 - 1 K 1208/16
EuGH-Vorlage: Ort der Leistung bei unentgeltlicher Dienstwagenüberlassung an …
- BFH, 19.07.2011 - XI R 21/10
Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf …
- FG Nürnberg, 26.04.2005 - II 39/04
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Wohnungsverwendung in einem …
- EuGH, 23.04.2009 - C-460/07
Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …
- BFH, 14.10.2015 - V R 10/14
Zum Zuordnungswahlrecht bei sonstigen Leistungen
- EuGH, 11.06.2009 - C-572/07
RLRE Tellmer Property - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Befreiung …
- FG Baden-Württemberg, 01.02.2010 - 9 K 3710/09
Vorsteuerabzug - Zeitnahe Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes zum …
- EuGH, 29.04.2004 - C-17/01
Sudholz
- FG Rheinland-Pfalz, 19.03.2013 - 3 K 2285/10
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Verwendung eines dem …
- BFH, 03.08.2017 - V R 59/16
Dachertüchtigung für eine Photovoltaikanlage
- BFH, 18.02.2016 - V R 23/15
Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil ("Seeling" Altfall)
- FG München, 01.02.2005 - 14 K 2944/04
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung eines insgesamt dem …
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/03
Temco Europe - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe b - …
- BFH, 12.01.2011 - XI R 10/08
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 1. 2011 XI R 9/08 - Vorsteuerabzugsrecht …
- BFH, 18.04.2012 - XI R 14/10
Umsatzsteuerliche Zuordnungsentscheidung bei gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern …
- BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06
Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug …
- FG Düsseldorf, 17.01.2007 - 5 K 3659/04
Steuerliche Berücksichtigung der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 463/07
Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs als Beweisanzeichen i.R.d. Zuordnung eines …
- FG Düsseldorf, 09.11.2018 - 1 K 3578/15
Steuerpflicht von Einrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von …
- BFH, 18.03.2010 - V R 44/08
Verwendung eines Grundstücks für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2004 - C-284/03
Temco Europe
- BFH, 18.08.2005 - V R 20/03
Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater
- BFH, 23.09.2009 - XI R 18/08
Kein Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Kosten für die Errichtung eines …
- EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
- FG Niedersachsen, 28.10.2004 - 5 K 351/04
Zugrundelegung des Wertverzehrs eines Gebäudes von 50 Jahren bei Ansatz der …
- BFH, 17.06.2004 - V R 31/02
Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsart
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-288/19
Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …
- FG Niedersachsen, 13.08.2009 - 16 K 462/07
Erfordernis einer sofortigen Zuordnungsentscheidung im Zeitpunkt des …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.02.2008 - 6 K 2138/05
Zuordnung eines Gebäudes, bzw. Gebäudeteils zum Unternehmen
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2006 - 14 K 396/04
Korrektur der Entscheidung über die Zuordnung eines gemischtgenutzten Gebäudes …
- FG Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 12 K 2906/10
Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung eines größtenteils privat genutzten …
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2012 - 1 K 2535/11
Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem …
- FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 16 K 434/07
Pflicht zur Angabe einer Zuordnungsentscheidung eines Leistungsbezugs zu einem …
- FG München, 18.07.2007 - 3 K 2891/04
Beurteilung der Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich Herstellungskosten eines …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - 6 K 1797/13
Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: einer …
- FG Düsseldorf, 07.04.2006 - 1 K 5764/04
Anteilige Nutzung eines Gebäudes zu eigenen privaten Wohnzwecken als steuerbarer …
- FG Münster, 03.07.2018 - 5 K 2587/16
Zur Aufteilung des Vorsteuerabzugs und zur Bemessung einer unentgeltlichen …
- BFH, 22.01.2004 - V R 60/01
Entnahme von bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstücken
- EuGH, 16.02.2012 - C-594/10
van Laarhoven - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Recht auf Vorsteuerabzug - …
- BFH, 04.09.2008 - V R 10/06
Vorsteuerabzug eines Motorradrennfahrers - Verwendung gemischt nutzbarer …
- EuGH, 25.10.2007 - C-174/06
CO.GE.P - Sechste Richtlinie - Mehrwertsteuer - Steuerbefreite Umsätze - …
- BFH, 28.10.2010 - V R 35/09
Zur Vorsteuerabzugsberechtigung bei Errichtung eines Dachgeschosses auf einem …
- FG Sachsen-Anhalt, 07.04.2006 - 3 K 253/05
Verwendungseigenverbrauch bei teils unternehmerisch und teils zu eigenen …
- FG München, 22.03.2006 - 3 K 4633/02
Übertragung eines Rückversicherungsbestands nicht umsatzsteuerbefreit
- FG Köln, 30.01.2008 - 7 K 3232/05
Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines selbstgenutzten Wohnhauses an eine Werkhalle
- BFH, 10.03.2006 - V B 81/05
Vorsteuer - grundsätzliche Bedeutung
- FG Hessen, 13.04.2005 - 6 V 3012/04
Vorsteuerabzug; Ehegatte; Grundstücksgemeinschaft; Vorsteuerabzug; gemischt …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 3 K 10/19
Nichtanerkennung von erklärten negativen Einkünften aus der geplanten …
- FG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 6 K 2565/03
Ansehung der Überlassung von Strom an Dauercamper als selbstständige …
- FG Nürnberg, 27.09.2004 - II 290/03
Umsatzsteuerpflicht des Verkaufs von medizinischen Hilfsmitteln durch einen …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.12.2008 - C-515/07
Vereniging Noordelijke Land- en Tuinbouw Organisatie - Art. 6 Abs. 2 Unterabs. 1 …
- FG Niedersachsen, 07.05.2010 - 16 K 189/09
Geltendmachung von Vorsteuern aus der Errichtung eines Einfamilienhauses; …
- FG Thüringen, 11.08.2010 - 3 K 180/09
Überführung eines gemischt betrieblich und privat genutzten PKW aus dem …
- FG Niedersachsen, 16.02.2006 - 16 K 5/05
Vorsteuerabzug bei Einkünften aus der Vermietung von Stellplätzen auf …
- FG Hamburg, 26.02.2014 - 1 K 106/12
Umsatzsteuer: Zur Zuordnungsentscheidung
- BFH, 07.05.2009 - V B 130/08
Vorsteuerabzug aus Betrieb und Errichtung eines Campingplatzes - Steuerpflicht …
- BFH, 22.03.2007 - V B 87/06
USt; Vorsteuerabzugs; Fortbildung des Rechts
- FG Niedersachsen, 23.06.2005 - 5 K 374/02
Umsatzsteuerpflichtigkeit von Werbeleistungen; Umfang der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-189/11
Kommission / Spanien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-594/10
van Laarhoven - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Vorsteuerabzug - …
- BFH, 08.01.2004 - V B 191/03
Vorsteuerabzug: Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes
- FG Münster, 07.05.2015 - 5 K 2354/12
Frage der Zuordnung eines Wohngebäudes mit Kundengästezimmer zum Unternehmen
- FG München, 26.11.2003 - 14 K 1895/01
Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Bauleistungen; Umsatzsteuer 1996 und 1997
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-193/11
Kommission / Polen - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-269/11
Kommission / Tschechische Republik - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-296/11
Kommission / Frankreich - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-309/11
Kommission / Finnland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-450/11
Kommission / Portugal - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- FG Köln, 25.10.2006 - 7 K 4695/04
Gebäude; teilweise Selbstnutzung; Vorsteuerabzugsberechtigung
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-236/11
Kommission / Italien - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- FG München, 29.01.2009 - 14 K 4178/06
Vorsteuerberichtigung bei Übergang von der Regelbesteuerung zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2005 - C-498/03
Kingscrest Associates und Montecello
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-293/11
Kommission / Griechenland - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Reisebüros
- FG München, 27.09.2017 - 3 K 1399/15
Anwendung des inzwischen erhöhten Umsatzsteuersatzes beim Ansatz einer …
- FG München, 24.02.2011 - 14 K 210/08
Rückwirkende Änderung der Bemessungsgrundlage
- FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01
Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem …
- FG Niedersachsen, 10.05.2010 - 16 K 11384/08
Vollständige Zuordnung eines Anbaus zum Unternehmensvermögen im Falle der …
- FG Münster, 04.03.2010 - 5 K 3484/08
Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-72/05
Wollny - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a - …
- FG Münster, 14.12.2004 - 15 K 5575/01
Allgemeine Ortskrankenkassen sind keine Unternehmer im Sinne des …
- FG Nürnberg, 26.10.2004 - II 221/03
Befreiung von Leistungen aus medizinischer Fußpflege von der Umsatzsteuer; …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-92/13
'Gemeente ''s-Hertogenbosch' - Mehrwertsteuer - Steuerbare Umsätze - Lieferung …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2011 - 6 K 2016/08
Zeitnahe Zuordnung eines Gebäudes zum Unternehmen
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1004/09
Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch …
- FG München, 14.07.2004 - 14 K 55/04
Berufung auf das EuGH-Urteil Seeling, wenn die Veranlagung noch änderbar ist; …
- FG München, 27.10.2017 - 2 K 894/16
Keine Auswirkung von Steuersatzerhöhungen auf Seeling-Altfälle
- FG München, 02.03.2011 - 3 K 2880/08
Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes - Berechnung …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 6 K 1005/09
Zeitnahe Dokumentation einer Zuordnungsentscheidung durch …
- FG Sachsen, 09.01.2009 - 8 K 1470/07
Reduzierung des Ermessens auf Null für den Erlass der Umsatzsteuer durch die …
- FG Sachsen, 26.01.2005 - 7 K 1271/99
Abzugsfähigkeit der in Zusammenhang mit der Renovierung eines einem Miteigentümer …
- FG München, 26.10.2004 - 14 V 2943/04
Bemessungsgrundlage "Eigenverbrauch" bei privaten Wohnzwecken
- FG Düsseldorf, 07.11.2003 - 1 K 4169/00
Vermietung; Bankgebäude; Kreditinstitut; Vorschaltgesellschaft; …
- FG München, 27.07.2011 - 3 K 829/08
Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes - …
- FG München, 14.10.2010 - 14 V 2289/10
Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten eines Gebäudes
- FG Hessen, 07.10.2005 - 6 V 1222/05
Umsatzsteuerbefreiung; Selbstständige Sozialpädagogin - Umsatzsteuerpflicht von …
- FG München, 19.09.2012 - 14 K 2269/10
Vorsteuerabzug eines gemischt genutzten Wirtschaftsgutes
- FG München, 24.02.2011 - 14 K 2128/09
Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes
- FG München, 11.03.2010 - 14 K 3774/08
Steuersatz bei Umsätzen aus Pensionspferdehaltung - keine Bindung an …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Seeling
- EU-Kommission
Wolfgang Seeling gegen Finanzamt Starnberg.
- EU-Kommission
Wolfgang Seeling gegen Finanzamt Starnberg.
- IWW
Verfahrensgang
- FG München, 15.04.1999 - 14 K 4429/97
- BFH, 25.05.2000 - V R 39/99
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
- EuGH, 08.05.2003 - C-269/00
- BFH, 24.07.2003 - V R 39/99
Papierfundstellen
- Slg. 2003, I-4101
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 12.09.2000 - C-358/97
Kommission / Irland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
18: - Vgl. z. B. Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 51) und vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 63 und die dort zitierten älteren Urteile).21: - Urteile Kommission/Irland, Randnr. 56, und Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 68, beide zitiert in Fußnote 18.22: - Urteile vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98 (Mirror Group, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31) und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99 (Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21 sowie die dort zitierten Urteile).
- EuGH, 12.09.2000 - C-359/97
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
18: - Vgl. z. B. Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 51) und vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 63 und die dort zitierten älteren Urteile).21: - Urteile Kommission/Irland, Randnr. 56, und Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 68, beide zitiert in Fußnote 18.22: - Urteile vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98 (Mirror Group, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31) und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99 (Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21 sowie die dort zitierten Urteile).
- EuGH, 18.01.2001 - C-150/99
Stockholm Lindöpark
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
23: - Vgl. in einem ähnlichen Zusammenhang meine Schlussanträge in der Rechtssache Mohsche, zitiert in Fußnote 8, Randnr. 14.24: - Vgl. Urteile Kühne, zitiert oben, Fußnote 7, Randnr. 27, Mohsche, zitiert oben, Fußnote 8, Randnr. 19, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99 (Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Randnr. 32).
- EuGH, 09.10.2001 - C-409/98
Mirror Group
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
21: - Urteile Kommission/Irland, Randnr. 56, und Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 68, beide zitiert in Fußnote 18.22: - Urteile vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98 (Mirror Group, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31) und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99 (Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21 sowie die dort zitierten Urteile). - EuGH, 09.10.2001 - C-108/99
Cantor Fitzgerald International
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
21: - Urteile Kommission/Irland, Randnr. 56, und Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 68, beide zitiert in Fußnote 18.22: - Urteile vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-409/98 (Mirror Group, Slg. 2001, I-7175, Randnr. 31) und vom 9. Oktober 2001 in der Rechtssache C-108/99 (Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, Randnr. 21 sowie die dort zitierten Urteile). - EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
"Goed Wonen"
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
19: - Vgl. insbesondere im Hinblick auf die Befreiung für die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-326/99 (Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831, Randnr. 46, und die dort zitierten Urteile). - EuGH, 27.06.1989 - 50/88
Kühne / Finanzamt München III
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
7: - Urteil vom 27. Juni 1989 in der Rechtssache C-50/88 (Slg. 1989, 1925, Randnr. 8). - EuGH, 16.10.1997 - C-258/95
Fillibeck
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
9: - Urteil vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-258/95 (Slg. 1997, I-5577, Randnr. 25). - EuGH, 25.05.1993 - C-193/91
Finanzamt München III / Mohsche
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-269/00
8: - Urteil vom 25. Mai 1993 in der Rechtssache C-193/91 (Slg. 1993, I-2615, Randnr. 8).