Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 22.05.2003 - C-56/02   

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https://dejure.org/2003,9394
EuGH, 22.05.2003 - C-56/02 (https://dejure.org/2003,9394)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.2003 - C-56/02 (https://dejure.org/2003,9394)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - C-56/02 (https://dejure.org/2003,9394)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Rückwarenregelung - Artikel 187 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen, die ursprünglich nach einer aktiven Veredelung ausgeführt worden waren - Ermittlung der gesetzlich ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rebmann

  • EU-Kommission PDF

    IHW Rebmann GmbH gegen Hauptzollamt Weiden.

  • EU-Kommission

    IHW Rebmann GmbH gegen Hauptzollamt Weiden

    Freier Warenverkehr , Zollunion

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 187

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Warenverkehr - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Rückwarenregelung - Artikel 187 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Wiedereinfuhr von Veredelungserzeugnissen, die ursprünglich nach einer aktiven Veredelung ausgeführt worden waren - Ermittlung der gesetzlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 234, ZK Art 15, ZK Art 37, ZK Art 62, ZK Art 121, ZK Art 185, ZK Art 217, ZKDV Art 2, ZKDV Art 313, ZKDV Art 613
    Einfuhrabgaben; Veredelungsrückwaren; Zollstelle

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 187 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften - Rückwaren - Rückwaren, die zuvor Gegenstand eines aktiven Veredelungsverkehrs ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-5499
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 11.11.2014 - VII R 21/12

    Keine Mitwirkungspflicht eines Herstellers bei Reimport

    Die Anmelderin erhob unter Berufung auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 22. Mai 2003 C-56/02 --Rebmann-- (Slg. 2003, I-5499, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2003, 267) Klage.

    Wenn in den Fahrzeugen nur in geringem Umfang Drittlandsteile enthalten seien, widerspreche die Erhebung der vollen Abgaben dem Wirtschaftszollgedanken und europäischem Recht, wie die Ausführungen des Generalanwalts in den Schlussanträgen vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-56/02 --Rebmann-- zeigten.

    Dabei haben die Abfertigungszollstellen das vorgeschriebene Verfahren der Zusammenarbeit der Verwaltungen anzuwenden, wenn der Anmelder u.a. nachgewiesen hat, dass es sich bei den eingeführten Waren um Veredelungserzeugnisse handelt, auf die gemäß Art. 185, 187 ZK, Art. 848 ZKDVO die Rückwarenregelung Anwendung finden kann, es ihm aber nicht möglich ist, sämtliche Angaben zu liefern, die für die Berechnung der Abgaben erforderlich sind (EuGH-Urteil in Slg. 2003, I-5499, ZfZ 2003, 267).

    Zwar meinte der Generalanwalt in seiner Stellungnahme vom 13. Februar 2003 in der Sache C-56/02 --Rebmann--, auf die sich das FG beruft, u.a., dass sich die Verwaltung die betreffenden Angaben, sofern sie ihr zugänglich seien, ggf. beschaffen müsste --zumindest--, wenn sie in einem Zollarchiv vorhanden seien.

  • BFH, 22.07.2003 - VII R 23/01

    Veredelungserzeugnisse, Rückwarenregelung

    Der EuGH hat daraufhin mit Urteil vom 22. Mai 2003 Rs. C-56/02 wie folgt entschieden:.
  • FG Hessen, 16.04.2012 - 7 K 2968/11

    Umfang und Grenzen der Mitwirkungspflicht nach Art. 14 ZK - Mitwirkungspflichten

    Nachdem die Anmelderin unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.05.2003 Rs. C-56/02 ( IHW Rebmann , Slg. 2003, I-5499, ZfZ 2003, 267) Klage erhoben und vorgetragen hatte, dass nach Auskunft von "X Land A" in den Fahrzeugen auch Drittlandsware, "allerdings in ganz geringem Umfang", enthalten sei, bemühte sich der Berichterstatter zunächst ebenfalls bei dem HZA Stadt 3 und danach direkt bei der X ohne Erfolg um Ermittlung der zur Abgabenberechnung benötigten Daten.

    Aus diesem Grund ist das Urteil des EuGH vom 22.05.2003 Rs. C-56/02 entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht dahin zu interpretieren, dass das Auskunftsverfahren mittels des Informationsblatts INF 1 zur Anwendung von Art. 187 UA 2 ZK den Nachweis durch den Anmelder voraussetze, dass die Herstellung der Waren tatsächlich unter Verwendung von Einfuhrwaren erfolgte.

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-56/02   

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https://dejure.org/2003,25135
Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-56/02 (https://dejure.org/2003,25135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - C-56/02 (https://dejure.org/2003,25135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - C-56/02 (https://dejure.org/2003,25135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2003, I-5499
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.09.2002 - C-336/00

    Huber

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-56/02
    26: - Der dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofes oft herangezogenen Grundsatz des Vertrauensschutzes zugrunde liegt (siehe das kürzliche Urteil des Gerichtshofes vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-336/00, Martin Huber, Slg. 2002, I-7699, Randnr. 59 und Nr. 4 des Tenors).
  • EuGH, 13.11.1990 - 331/88

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte FEDESA u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2003 - C-56/02
    25: - Der zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts gehört (siehe stellvertretend das Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-331/88, Fedesa u. a., Slg. 1990, I-4023, Randnr. 13).
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