Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2004 - C-171/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2794
EuGH, 29.04.2004 - C-171/02 (https://dejure.org/2004,2794)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-171/02 (https://dejure.org/2004,2794)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-171/02 (https://dejure.org/2004,2794)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Artikel 39 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/51/EWG - Allgemeine Regelung über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise - Tätigkeit privater Sicherheitsdienste - Maßnahmen eines Mitgliedstaats, die als Bedingung für die Ausübung der Tätigkeit privater ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Jeweiliger Anwendungsbereich - Kriterien - Erbringung von Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Niederlassung im Empfängermitgliedstaat - ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 39, 43 und 49 EG-Vertrag sowie aus der Richtlinie 92/51/EWG durch restriktive Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Unternehmen, die in Portugal im Sektor der privaten ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 39, 43 und 49 EG-Vertrag sowie aus der Richtlinie 92/51/EWG durch bestimmte Voraussetzungen für ausländische Unternehmen, die in Portugal im Sektor der privaten Sicherheitsdienstleistungen ...

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Portugiesischen Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 39, 43 und 49 EG-Vertrag (EGV) sowie aus der Richtlinie 92/51/EWG durch restriktive Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Unternehmen, die in Portugal im Sektor der privaten ...

  • Judicialis

    EGV Art. 39; ; EGV Art. 43; ; EGV Art. 49; ; Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise ... in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG Art. 1 Buchst. c; ; Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG Art. 8; ; Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juli 1998 über die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste (Portugal) Art. 3; ; Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juli 1998 über die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste (Portugal) Art. 22; ; Gesetzbuch über Handelsgesellschaften (Portugal) Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Artikel 39 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/51/EWG - Allgemeine Regelung über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise - Tätigkeit privater Sicherheitsdienste - Maßnahmen eines Mitgliedstaats, die als Bedingung für die Ausübung der Tätigkeit privater ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 39 EG, 43 EG und 49 EG sowie Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG - Anforderungen an ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-5645
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    33 Insoweit genügt die Feststellung, dass der Gerichtshof in Bezug auf eine ähnliche Regelung wie die von der Kommission beanstandete portugiesische Regelung und angesichts eines ähnlichen Verteidigungsvorbringens wie das der portugiesischen Regierung entschieden hat, dass das Erfordernis, wonach ein Bewachungsunternehmen seine Betriebsniederlassung im Empfängermitgliedstaat haben muss, dem freien Dienstleistungsverkehr unmittelbar zuwiderläuft, da es die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Mitgliedstaat durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen unmöglich macht (Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98, Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnrn.

    Eine solche Beschränkung lässt sich insofern nicht rechtfertigen, als sie dadurch, dass sie eine Berücksichtigung der Verpflichtungen ausschließt, denen der grenzüberschreitende Dienstleister in seinem Herkunftsmitgliedstaat unterliegt, jedenfalls über das hinausgeht, was zur Erreichung des verfolgten Zweckes, nämlich eine strenge Kontrolle dieser Tätigkeiten zu gewährleisten, erforderlich ist (Urteil Kommission/Belgien, Randnrn.

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    24 Bei der Abgrenzung des jeweiligen Geltungsbereichs der Grundsätze des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit ist die Schlüsselfrage die, ob der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die Dienstleistung anbietet, niedergelassen ist oder nicht (in diesem Sinne Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 22).

    25 In diesem Zusammenhang impliziert der Begriff der Niederlassung, dass der Wirtschaftsteilnehmer seine Dienstleistungen in stabiler und kontinuierlicher Weise von einem Berufsdomizil im Empfängermitgliedstaat aus anbietet (in diesem Sinne Urteile Gebhard, Randnrn.

  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    Sie hindert nämlich die Wirtschaftsteilnehmer der Gemeinschaft, die natürliche Personen sind, daran, in Portugal eine Zweigniederlassung zu gründen (in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19, und vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11).
  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    54 Eine solche Bedingung stellt außerdem eine Beschränkung im Sinne von Artikel 43 EG dar (Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01, Inspire Art, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    25 und 28, und vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 204/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 21).
  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    Sie hindert nämlich die Wirtschaftsteilnehmer der Gemeinschaft, die natürliche Personen sind, daran, in Portugal eine Zweigniederlassung zu gründen (in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83, Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19, und vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87, Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-215/01

    DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    Ferner hat er ausgeführt, dass der EG-Vertrag keine Vorschrift enthält, die eine abstrakte Bestimmung der Dauer oder Häufigkeit ermöglicht, von der an die Erbringung einer Dienstleistung oder einer bestimmten Art von Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr als eine Dienstleistung im Sinne des EG-Vertrags angesehen werden kann (Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-215/01, Schnitzer, Slg. 2003, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    Die Tatsache, dass ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats, der eine Gesellschaft gründen möchte, diese in jenem Mitgliedstaat errichtet, durch dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften er sich am wenigsten eingeschränkt fühlt, und daraufhin in anderen Mitgliedstaaten Zweigniederlassungen gründet, kann nämlich keine missbräuchliche Ausnutzung des Niederlassungsrechts darstellen (Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97, Centros, Slg. 1999, I-1459, Randnr. 27).
  • EGMR, 19.12.1989 - 10964/84

    BROZICEK v. ITALY

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    6 Nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a des Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juli 1998 über die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste ( Diário da República I, Serie A, Nr. 167, vom 22. Juli 1998, im Folgenden: Decreto-Lei) gilt für die Zwecke dieses Decreto-Lei als "Tätigkeit privater Sicherheitsdienste" "die Erbringung von Dienstleistungen, die den Schutz von Personen und Objekten sowie die Verhütung von Straftaten zum Ziel haben, durch private Unternehmen, die zu diesem Zweck rechtmäßig gegründet worden sind".
  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98

    Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung;

    Auszug aus EuGH, 29.04.2004 - C-171/02
    6 Nach Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a des Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juli 1998 über die Tätigkeit privater Sicherheitsdienste ( Diário da República I, Serie A, Nr. 167, vom 22. Juli 1998, im Folgenden: Decreto-Lei) gilt für die Zwecke dieses Decreto-Lei als "Tätigkeit privater Sicherheitsdienste" "die Erbringung von Dienstleistungen, die den Schutz von Personen und Objekten sowie die Verhütung von Straftaten zum Ziel haben, durch private Unternehmen, die zu diesem Zweck rechtmäßig gegründet worden sind".
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

    5 - Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5645).

    27 - Zur ersten und zweiten Rüge vgl. insbesondere das Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 41 bis 44 und 53 bis 57), zur fünften Rüge insbesondere das Urteil Kommission/Niederlande (zitiert in Fußnote 6, Randnrn. 17 bis 20 und 31), ähnlich auch die Urteile Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnrn. 35 bis 38) und Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 60 und 61).

    27 bis 33) sowie das Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 24 bis 27).

    35 - Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 41).

    36 - Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 42); vgl. auch die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 107/83 (Klopp, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19) und vom 7. Juli 1988 in der Rechtssache 143/87 (Stanton, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11).

    38 - Vgl. Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 53).

    39 - Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 54) und Urteil vom 30. September 2003 in der Rechtssache C-167/01 (Inspire Art, Slg. 2003, I-10155, Randnrn.

    41 - Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 55).

    42 - Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 55).

    59 - Im selben Sinne das Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 38); ähnlich das Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 66).

    64 - Im selben Sinne das Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 38); ähnlich das Urteil Kommission/Portugal (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 66).

  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die Dienstleistung anbietet (Empfänger- oder Aufnahmemitgliedstaat), niedergelassen, so fällt er in den Geltungsbereich des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit, wie er in Art. 49 AEUV definiert ist (EuGH-Urteile Kommission/Portugal vom 29. April 2004 C-171/02, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV fällt (vgl. EuGH-Urteile Kommission/Portugal, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

    Ein Unionsangehöriger fällt unter die Vorschriften des Kapitels über das Niederlassungsrecht, wenn er in stabiler und kontinuierlicher Weise eine Berufstätigkeit "in" einem anderen Mitgliedstaat ausübt, in dem er sich von einem dort befindlichen "Berufsdomizil" aus an die Angehörigen dieses Staates wendet (vgl. EuGH-Urteile Gebhard, EU:C:1995:411, Rz 28; Schnitzer vom 11. Dezember 2003 C-215/01, EU:C:2003:662, Rz 29; Kommission/Portugal, EU:C:2004:270, Rz 25).

    Ein in einem Mitgliedstaat niedergelassener Wirtschaftsteilnehmer ist jedoch nicht schon deshalb als in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen anzusehen, weil er in diesem anderen Mitgliedstaat über einen längeren Zeitraum hinweg Dienstleistungen erbringt (EuGH-Urteil Kommission/Portugal, EU:C:2004:270, Rz 27).

  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Das FG hat auch keine ausreichenden Feststellungen dazu getroffen, ob die Klägerin in Deutschland niedergelassen ist, weil die Geschäftsräume der A-Ltd. eine ständige Präsenz der Klägerin begründen, und deshalb die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 ff. AEUV anzuwenden sind (vgl. Urteile Kommission/Portugal, C-171/02, EU:C:2004:270, Rn. 24; Stoß u.a., C-316/07 u.a., EU:C:2010:504, Rn. 59; Duomo Gpa u.a., C-357/10 u.a., EU:C:2012:283, Rn. 30).

    Wäre sie dagegen nicht in Deutschland niedergelassen, so wäre sie ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV fiele (vgl. Urteil Kommission/Portugal, EU:C:2004:270, Rn. 24).

  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

    Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG fällt (vgl. Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 24).

    "Dienstleistungen" im Sinne von Art. 49 EG sind dagegen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 und 31, Kommission/Portugal, Randnr. 26, vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski, C-208/07, Slg. 2009, I-6095, Randnr. 74, sowie vom 26. Oktober 2010, Schmelz, C-97/09, Slg. 2010, I-10465, Randnr. 42).

    Denn zum einen enthält sie die Bedingung eines Mindestgesellschaftskapitals (vgl. u. a. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, Randnrn.

    53 und 54, sowie vom 26. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-514/03, Slg. 2006, I-963, Randnr. 36) und zum anderen zwingt sie, wie die niederländische Regierung hervorhebt, private Wirtschaftsteilnehmer, die den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Tätigkeiten nachgehen möchten, eine juristische Person zu gründen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, Randnrn.

  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    30 und 31, und vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Die Errichtung von Straßentankstellenanlagen durch juristische Personen im Sinne des Art. 48 EG setzt nämlich zwangsläufig deren Zugang zum Gebiet des Aufnahmemitgliedstaats zum Zweck einer stabilen und kontinuierlichen Teilnahme am Wirtschaftsleben dieses Mitgliedstaats insbesondere durch die Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften voraus (vgl. entsprechend Urteile Gebhard, Randnr. 22 bis 26, und vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG fällt (vgl. Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 24).

    "Dienstleistungen" im Sinne von Art. 49 EG sind dagegen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 und 31, Kommission/Portugal, Randnr. 26, vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski, C-208/07, Slg. 2009, I-6095, Randnr. 74, sowie vom 26. Oktober 2010, Schmelz, C-97/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).

    Denn zum einen enthält sie die Bedingung eines Mindestgesellschaftskapitals (vgl. u. a. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, Randnrn.

    53 und 54, sowie vom 26. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-514/03, Slg. 2006, I-963, Randnr. 36) und zum anderen zwingt sie, wie die niederländische Regierung hervorhebt, private Wirtschaftsteilnehmer, die den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Tätigkeiten nachgehen möchten, eine juristische Person zu gründen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, Randnrn.

  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG fällt (vgl. Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 24).

    "Dienstleistungen" im Sinne von Art. 49 EG sind dagegen alle Dienstleistungen, die nicht in stabiler und kontinuierlicher Weise von einer Niederlassung im Empfängermitgliedstaat aus angeboten werden (vgl. Urteil Kommission/Portugal, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    30 und 31, Kommission/Portugal, Randnr. 26, vom 16. Juli 2009, von Chamier-Glisczinski, C-208/07, Slg. 2009, I-6095, Randnr. 74, sowie vom 26. Oktober 2010, Schmelz, C-97/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).

    Denn zum einen enthält sie die Bedingung eines Mindestgesellschaftskapitals (vgl. u. a. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, Randnrn.

    53 und 54, sowie vom 26. Januar 2006, Kommission/Spanien, C-514/03, Slg. 2006, I-963, Randnr. 36) und zum anderen zwingt sie, wie die niederländische Regierung hervorhebt, private Wirtschaftsteilnehmer, die den in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden Tätigkeiten nachgehen möchten, eine juristische Person zu gründen (vgl. entsprechend Urteile Kommission/Portugal, Randnrn.

  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

    Sie hindert insbesondere Wirtschaftsteilnehmer, die natürliche Personen sind, und Unternehmen, die in ihrem Niederlassungsstaat eine andere Gesellschaftsform gewählt haben, daran, in Österreich eine Zweigniederlassung zu gründen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juli 1984, Klopp, 107/83, Slg. 1984, 2971, Randnr. 19, vom 7. Juli 1988, Stanton und L'Étoile 1905, 143/87, Slg. 1988, 3877, Randnr. 11, und vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 42).
  • BFH, 28.02.2018 - II R 3/16

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer in dem Mitgliedstaat, in dem er die Dienstleistung anbietet (Empfänger- oder Aufnahmemitgliedstaat), niedergelassen, so fällt er in den Geltungsbereich des Grundsatzes der Niederlassungsfreiheit, wie er in Art. 49 AEUV definiert ist (EuGH-Urteile Kommission/Portugal vom 29. April 2004 C-171/02, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a. vom 10. Mai 2012 C-357/10 bis 359/10, EU:C:2012:283, Rz 30).

    Ist der Wirtschaftsteilnehmer dagegen nicht im Empfängermitgliedstaat niedergelassen, so ist er ein grenzüberschreitender Dienstleister, der unter den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV fällt (vgl. EuGH-Urteile Kommission/ Portugal, EU:C:2004:270, Rz 24, und Duomo Gpa u.a., EU:C:2012:283, Rz 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

  • EuGH, 22.10.2009 - C-438/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19

    "Vander Elst-Visum"; Arbeitnehmer; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

  • EuGH, 13.12.2007 - C-465/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 12.19

    "Vander Elst-Visum"; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den

  • EuGH, 26.01.2006 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG

  • OLG Hamm, 07.01.2020 - 4 U 88/18

    Unterlassung einer Werbung für Hilfe in Steuersachen

  • EuGH, 18.11.2010 - C-458/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • BVerwG, 15.03.2018 - 10 B 17.17

    Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständiger bei Niederlassung in Luxemburg

  • EuGH, 15.06.2006 - C-255/04

    Kommission / Frankreich - Zulässigkeit - Fehlende Übereinstimmung zwischen der

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2004 - C-189/03

    Kommission / Niederlande

  • FG Hamburg, 11.07.2018 - 6 K 84/18

    Steuerberatungsgesetz - StBerG: Voraussetzungen für eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20

    ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2017 - 4 A 693/12

    Tätigkeit von in einem anderem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU)

  • EuGH, 07.10.2004 - C-189/03

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 18.07.2007 - C-134/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14

    Kommission / Ungarn

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-475/12

    UPC DTH - Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17

    Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein

  • EuGH, 14.12.2006 - C-257/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2011 - C-357/10

    Duomo Gpa - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-338/09

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Verkehrs

  • SG Karlsruhe, 03.07.2015 - S 1 U 746/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - medizinische Rehabilitation -

  • EuGH, 07.10.2004 - C-189/02

    Verstoß des Königreichs der Niederlande gegen seine Verpflichtungen aus Artikel

  • VG Darmstadt, 28.10.2005 - 8 G 1070/05

    Duldungsfiktion, Türken, Türkei, Assoziationsberechtigte, Stillhalteklausel,

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02   

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https://dejure.org/2003,18325
Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02 (https://dejure.org/2003,18325)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - C-171/02 (https://dejure.org/2003,18325)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - C-171/02 (https://dejure.org/2003,18325)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Artikel 39 EG, 43 EG und 49 EG - Richtlinie 92/51/EWG - Allgemeine Regelung über die Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise - Tätigkeit privater Sicherheitsdienste - Maßnahmen eines Mitgliedstaats, die als Bedingung für die Ausübung der Tätigkeit privater ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2004, I-5645
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98

    Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung;

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    Decreto-Lei Nr. 231/98 vom 22. Juni 1998 (3) (im Folgenden: Decreto-Lei Nr. 231/98).

    Mit Schreiben vom 6. Mai 1999 wies die Kommission die portugiesischen Behörden darauf hin, dass sie die Bestimmungen des Decreto-Lei Nr. 231/98 für unvereinbar halte mit den Vorschriften des Vertrages über die Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie die Niederlassungs- und die Dienstleistungsfreiheit.

    Zu dem in Artikel 22 Absatz 1 des Decreto-Lei Nr. 231/98 angestellten Erfordernis, den Sitz oder eine ständige Vertretung in Portugal zu haben, ist die Kommission der Auffassung, dass sie auch für Unternehmen gelte, die nur vorübergehend (nach Artikel 49 EG) in Portugal im Sektor der privaten Sicherheitsdienste Wachtätigkeiten im Hinblick auf Personen und Objekte anböten.

    Die Berufung der portugiesischen Regierung auf Artikel 4 des Gesetzbuchs betreffend Handelsgesellschaften zur Begrenzung des Anwendungsbereichs des Artikels 22 des Decreto-Lei Nr. 231/98 aus Artikel 4 auf Einheiten, die Sicherheitsdienste für länger als ein Jahr anböten, hält die Kommission nicht für überzeugend.

    Zur Berücksichtigung der von den ausländischen Unternehmen bereits in ihrem Niederlassungsmitgliedstaat beigebrachten Belege und Garantien durch die portugiesischen Behörden ist die Kommission der Auffassung, Artikel 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98 lasse keinesfalls den Schluss zu, dass die portugiesischen Behörden bei der Prüfung des Zulassungsantrags die Nachweise und Garantien berücksichtigten, die bereits im Niederlassungsmitgliedstaat erbracht worden seien.

    Private Sicherheitstätigkeiten könnten in Portugal nur von Wachpersonal und Personal für die Begleitung, die Verteidigung und den Schutz von Personen ausgeübt werden, das einen nach portugiesischem Recht zwingend vorgeschriebenen Lehrgang bestanden habe (Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe b des Decreto-Lei Nr. 231/98).

    Die portugiesische Regierung ist der Ansicht, der Anwendungsbereich des Artikels 22 des Decreto-Lei Nr. 231/98 in Verbindung mit Artikel 4 des Gesetzbuchs betreffend Handelsgesellschaften beschränke sich auf Gesellschaften, die ihren Hauptsitz nicht in Portugal hätten und private Sicherheitsdienste für länger als ein Jahr in Portugal anbieten möchten.

    Auch zum Vorwurf der Nichtberücksichtigung von Unterlagen, die im Herkunftsstaat bereits vorzulegen waren, ist die portugiesische Regierung der Ansicht, die Kommission bestimme den Anwendungsbereich des Artikels 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98 falsch.

    Vor diesem Hintergrund seien die im Decreto-Lei Nr. 231/98 aufgestellten Beschränkungen zu beurteilen.

    Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Artikels 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98, der die Nachweise aufzählt, die mit dem Antrag auf Genehmigung der Aufnahme der Tätigkeit der Sicherheitsdienste vorzulegen sind, beschränkt sich die portugiesische Regierung auf den Hinweis, dass Artikel 24 ebenfalls nur auf Unternehmen Anwendung finde, die ihre Dienste für länger als ein Jahr anbieten.

    Artikel 24 des Decreto-Lei Nr. 231/98 berührt grundsätzlich auch die Dienstleistungsfreiheit.

    Die Bedingung, sich als juristische Person zu konstituieren, erschließt sich nicht auf den ersten Blick aus dem Wortlaut des Artikels 22 Absatz 1 des Decreto-Lei Nr. 231/98.

  • EuGH, 21.06.1988 - 257/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    5 - Die Kommission zitiert in diesem Zusammenhang das Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 257/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12).

    7 - Zur Stützung ihrer Auffassung zitiert die Kommission das Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 23).

    16 - Schlussanträge des Generalanwalts Vilaça vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29).

    18 - Sie geht auf die Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717), Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8) und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363) ein.

    28 - Urteil Kommission/Spanien (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 35 bis 39); Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 24 bis 26); Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 20 und 22).

    Vgl. in diesem Sinne auch die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363, I-4365, Nr. 47).

  • EuGH, 09.03.2000 - C-355/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    8 - Urteil vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-355/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-1221, Randnrn.

    27 - Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20); Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 52); Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 27).

    28 - Urteil Kommission/Spanien (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 35 bis 39); Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 24 bis 26); Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 20 und 22).

    29 - Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 29).

    31 - Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 37 f.).

    36 - Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 39 f.).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    4 - Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 27).

    22 - Vgl. Urteil Gebhard (zitiert in Fußnote 4, Randnrn. 25 f.).

    23 - Urteil Gebhard (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 27).

    24 - Urteil Gebhard (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 27).

    25 - Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 20. Juni 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, I-4168, Nr. 37).

    30 - Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32); Urteil Gebhard (zitiert in Fußnote 4, Randnr. 37).

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    6 - Die Kommission verweist auf das Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 54).

    14 - Die Kommission verweist zur Stützung ihrer rechtliche Analyse erneut auf die Urteile Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 47) und Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 40).

    27 - Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20); Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 6, Randnr. 52); Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 27).

  • EuGH, 29.10.1998 - C-114/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    11 - Sie beruft sich auf das Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717, Randnrn.

    18 - Sie geht auf die Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717), Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8) und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363) ein.

    28 - Urteil Kommission/Spanien (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 35 bis 39); Urteil Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 24 bis 26); Urteil Kommission/Italien (zitiert in Fußnote 18, Randnrn. 20 und 22).

  • EuGH, 14.01.1988 - 63/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    Unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Vilaça in der Rechtssache 63/86 (16) weist die portugiesische Regierung darauf hin, dass das Recht der freien Niederlassung lediglich bedeute, dass man sich unter den gleichen Bedingungen niederlassen könne wie die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats.

    16 - Schlussanträge des Generalanwalts Vilaça vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29).

  • EuGH, 31.05.2001 - C-283/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    18 - Sie geht auf die Urteile vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-114/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-6717), Kommission/Belgien (zitiert in Fußnote 8) und vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363) ein.

    Vgl. in diesem Sinne auch die Schlussanträge von Generalanwalt Jacobs vom 15. Februar 2001 in der Rechtssache C-283/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4363, I-4365, Nr. 47).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    12 - Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459, insbesondere Randnrn.

    33 - Urteil Centros (zitiert in Fußnote 12, Randnrn. 26 f.).

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
    15 - Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357, Randnrn.

    37 - Urteil in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 16).

  • EGMR, 19.12.1989 - 10964/84

    BROZICEK v. ITALY

  • EuGH, 07.07.1988 - 143/87

    Stanton / Inasti

  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

  • EuGH, 04.12.1986 - 220/83

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01

    Inspire Art

  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

  • EuGH, 12.12.1996 - C-3/95

    Reisebüro Broede / Sandker

  • EuGH, 15.02.1996 - C-53/95

    Inasti / Kemmler

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

  • EuGH, 08.07.1999 - C-234/97

    Fernández de Bobadilla

  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

  • EuGH, 01.02.1996 - C-164/94

    Aranitis / Land Berlin

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