Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 14.04.2005 - C-519/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4668
EuGH, 14.04.2005 - C-519/03 (https://dejure.org/2005,4668)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2005 - C-519/03 (https://dejure.org/2005,4668)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2005 - C-519/03 (https://dejure.org/2005,4668)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des Elternurlaubs durch den Mutterschaftsurlaub - Zeitpunkt, ab dem ein individuelles Recht auf Elternurlaub besteht

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

    Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des Elternurlaubs durch den Mutterschaftsurlaub - Zeitpunkt, ab dem ein individuelles Recht auf Elternurlaub besteht

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Luxemburg

    Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des Elternurlaubs durch den Mutterschaftsurlaub - Zeitpunkt, ab dem ein individuelles Recht auf Elternurlaub besteht

  • EU-Kommission

    Kommission / Luxemburg

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Individuelles Recht erwerbstätigter Männer und Frauen auf Elternurlaub; Elternurlaub als ein vom Mutterschutz getrennter Urlaub; Zweck von Elternurlaub und Mutterschaftsurlaub; Möglichkeit der Verkürzung von Elternurlaub bei Unterbrechung durch einen anderen Urlaub mit ...

  • Judicialis

    § 2 Nr. 1 Rahmenvereinbarung über Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elt... ernurlaub; ; Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. Februar 1999 über die Einführung eines Elternurlaubs und eines Urlaubs aus familiären Gründen (Loi du 12 février 1999 portant création dun congé parental et dun congé pour raisons familiales: Gesetz von 1999); ; Art. 19 S. 5 des Gesetzes vom 12. Februar 1999 über die Einführung eines Elternurlaubs und eines Urlaubs aus familiären Gründen (Loi du 12 février 1999 portant création dun congé parental et dun congé pour raisons familiales: Gesetz von 1999); ; Art. 10 Abs. 6 des Gesetzes von 1999 in der Fassung des Gesetzes vom 21. November 2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Luxemburg

    Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des Elternurlaubs durch den Mutterschaftsurlaub - Zeitpunkt, ab dem ein individuelles Recht auf Elternurlaub besteht

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Großherzogtum Luxemburg, eingereicht am 12. Dezember 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats ïEUR Kapitel II § 2 Nr. 1 des Anhangs der Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub (ABl. L 145, S. 4) ïEUR Ersetzung des Elternurlaubs durch ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-3067
  • EuZW 2005, 382
  • NZA 2005, 587
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.09.2002 - C-152/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    Diese Rechtsprechung bestätige das Recht der Kommission, ihre Klage aufrechtzuerhalten, falls die Vertragsverletzung etwa nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist geheilt werden sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-152/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-6973, Randnr. 15).

    18 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9).

  • EuGH, 27.11.1990 - 209/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14) festgestellt hat, stellt der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für sich allein eine Vertragsverletzung dar; die Erwägung, dass dieser Verstoß keine nachteiligen Auswirkungen gehabt hat, ist unerheblich.
  • EuGH, 21.06.1988 - 283/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    19 Außerdem besteht nach ständiger Rechtsprechung das Interesse der Kommission an der Erhebung einer Klage nach Artikel 226 EG auch dann, wenn die vorgeworfene Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 283/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 3271, Randnr. 6).
  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    Er soll den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau und den Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der Zeit gewährleisten, die sich an die Schwangerschaft und Entbindung anschließt, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung aufgrund der gleichzeitigen Ausübung eines Berufes gestört wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-366/99, Griesmar, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 43).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-114/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    18 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9).
  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    17 Schließlich macht die Kommission geltend, die Nichtberücksichtigung der Antwort der luxemburgischen Behörden auf die mit Gründen versehene Stellungnahme habe auf die Zulässigkeit der Klage keinen Einfluss und stelle keine Verletzung der Verteidigungsrechte dar (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    Sie wird lediglich unmittelbar auf Sachverhalte angewandt, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2002 in der Rechtssache C-162/00, Pokrzeptowicz-Meyer, Slg. 2002, I-1049, Randnr. 50).
  • EuGH, 04.07.2002 - C-173/01

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    18 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. insbesondere Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-519/03
    So hat er im Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 41) entschieden, dass die Inanspruchnahme von Mutterschaftsurlaub nicht ein Recht auf den vollen Jahresurlaub beeinträchtigen konnte.
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    32 und 33, vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 33, und vom 20. September 2007, Kiiski, C-116/06, Slg. 2007, I-7643, Randnr. 56).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Er kann bis zu einem bestimmten Alter des Kindes, das bis zu acht Jahren gehen kann, in Anspruch genommen werden (vgl. Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnrn.

    Gerade diese Entwicklung hat der Gemeinschaftsgesetzgeber berücksichtigt, indem er schwangeren Arbeitnehmerinnen ein besonderes Recht einräumt, nämlich das Recht auf Mutterschaftsurlaub, wie es in der Richtlinie 92/85 vorgesehen ist und das zum einen dem Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft, zum anderen dem Schutz der besonderen Beziehung zwischen der Mutter und ihrem Kind während der an Schwangerschaft und Entbindung anschließenden Zeit dienen soll, damit diese Beziehung nicht durch die Doppelbelastung infolge der gleichzeitigen Ausübung eines Berufs gestört wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. November 2001, Griesmar, C-366/99, Slg. 2001, I-9383, Randnr. 43, vom 18. März 2004, Merino Gómez, C-342/01, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 32, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 32).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein durch das Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub nicht den Anspruch auf einen anderen gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen kann (Urteile Kommission/Luxemburg, Randnr. 33, und vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Randnr. 24).

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    Die Kumulierung mehrerer durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaubszeiten kann die Übertragung des Jahresurlaubs oder eines Teils davon auf das folgende Jahr unvermeidlich machen, weil ein durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub einen anderen gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Urlaub nicht beeinträchtigen darf (EuGH 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 56, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 76/207 Nr. 7; 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 24, EuGHE I 2006, 3423; 14. April 2005 - C-519/03 - [Kommission gegen Großherzogtum Luxemburg] Rn. 33, EuGHE I 2005, 3067; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 31 ff., EuGHE I 2004, 2605; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Sache Schultz-Hoff vom 24. Januar 2008 - C-350/06 - Rn. 56, denen der Senat insoweit zustimmt, deren Auffassung er hinsichtlich der Befristung des Urlaubs(abgeltungs-)anspruchs und seiner Erfüllbarkeit jedoch nicht teilt).

    Nach Paragraph 2 Nr. 1 Satz 1 dieser Rahmenvereinbarung haben erwerbstätige Männer und Frauen ein individuelles Recht auf Elternurlaub von mindestens drei Monaten, damit sie sich um ihr Kind kümmern können (zum Verhältnis von Mutterschafts- und Elternurlaub EuGH 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 35 ff., insbesondere Rn. 50 f., EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 76/207 Nr. 7; 14. April 2005 - C-519/03 -[Kommission gegen Großherzogtum Luxemburg] Rn. 31, EuGHE I 2005, 3067).

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Dieser Urlaub bezweckt den Schutz der körperlichen Verfassung der Frau während und nach der Schwangerschaft sowie der besonderen Beziehung von Mutter und Kind während der Zeit unmittelbar nach der Entbindung (EuGH 14. April 2005 - C-519/03 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 32, Slg. 2005, I-3067) .
  • LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16

    Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 14.04.2005 - C-519/03 - Rz. 33, m. w. N., NZA 2005, 587, 588) darf ein durch das Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub nicht einen anderen durch dieses Recht gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen, soweit die Urlaube unterschiedlichen Zwecken dienen.

    Während der Mindesturlaub eine Ruhezeit darstellt, die einen wirksamen Schutz der Sicherheit und der Gesundheit des Arbeitnehmers sicherstellen soll (vgl. EuGH, Urteil vom 18.03.2004 - C-342/01 - Rz. 30, NZA 2004, 535, 537), wird der Elternurlaub den Eltern gewährt, damit sie sich um ihr Kind kümmern können (vgl. EuGH, Urteil vom 14.04.2005 - C-519/03 - Rz. 32, NZA 2005, 587, 588).

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

    47 - Urteile Federatie Nederlandse Vakbeweging (in Fn. 24 angeführt, Randnr. 24) und vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg (C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 33).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-124/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM

    24 Diese Frage braucht nicht detailliert geprüft zu werden, da der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass ein durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub nicht einen anderen gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen kann (vgl. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-519/03, Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2010 - C-149/10

    Chatzi - Richtlinie 96/34/EG - Elternurlaub - Dauer des zu gewährenden

    15 - Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg (C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 46).

    17 - Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert in Fn. 15).

    18 - Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert in Fn. 15, Randnr. 47).

    26 - Vgl. Urteil Kommission/Luxemburg (zitiert in Fn. 15, Randnr. 32).

    32 - Siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache Kommission/Luxemburg (C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Nr. 49).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-619/18

    Kommission/ Polen (Indépendance de la Cour suprême) - Vertragsverletzung eines

    16 Vgl. Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg (C-519/03, EU:C:2005:234, Rn. 19).
  • EuGH, 16.09.2010 - C-149/10

    Chatzi - Sozialpolitik - Richtlinie 96/34/EG - Rahmenvereinbarung über

    Der zyprischen Regierung zufolge wird die Auslegung, wonach das entscheidende Kriterium, das das Recht auf Elternurlaub begründet, das Kind und nicht die Geburt ist, durch das Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Luxemburg (C-519/03, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 47), bestätigt, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Formulierung, wonach Elternurlaub "im Falle der Geburt" eines Kindes gewährt wird, nur zum Ausdruck bringt, dass das Recht auf Elternurlaub der Voraussetzung unterliegt, dass ein Kind geboren wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2018 - C-12/17

    Dicu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Sozialpolitik - Richtlinie

  • EuGH, 16.07.2015 - C-222/14

    Die griechischen Rechtsvorschriften, nach denen Beamten, deren Ehefrauen nicht

  • EuGH, 25.02.2021 - C-129/20

    Ein Mitgliedstaat darf das Recht auf Elternurlaub nicht von dem Erfordernis

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2020 - C-808/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe hat Ungarn mit einem wesentlichen Teil

  • EuGH, 27.03.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

  • EuGH, 03.06.2010 - C-487/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2018 - 3 Sa 42/18

    Kürzung des Erholungsurlaubs - Erziehungsurlaub

  • EuGH, 06.10.2009 - C-562/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 16.09.2015 - C-433/13

    Kommission / Slowakei

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-588/18

    Fetico u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG -

  • EuG, 11.12.2013 - T-116/11

    EMA / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes Rahmenprogramm im Bereich der

  • VG Berlin, 15.05.2012 - 7 K 48.11

    Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft im

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-255/09

    Kommission / Portugal - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19

    Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-231/06

    Jonkman - Sozialpolitik - Soziale Sicherheit der Arbeitnehmer - Gleichbehandlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigungsbedingungen -

  • EuGH, 10.04.2008 - C-442/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 27.10.2005 - C-158/03

    Comisión/España

  • VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 2 K 11.1018

    Beamtenrecht; Elternzeit; Mutterschutzfristen; Diskriminierung wegen des

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Luxemburg

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg.

    Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des Elternurlaubs durch den Mutterschaftsurlaub - Zeitpunkt, ab dem ein individuelles Recht auf Elternurlaub besteht

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Großherzogtum Luxemburg

    Sozialvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2005, I-3067
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03
    Im Urteil Kommission/Niederlande heißt es nämlich: "Daher sind die Verteidigungsrechte des betroffenen Mitgliedstaats selbst dann nicht verletzt, wenn das gerichtliche Verfahren durch eine Klage der Kommission eingeleitet worden ist, in der mögliche neue Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art, die der Staat in seiner Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme vorgebracht hat, nicht berücksichtigt werden.

    Dabei sind nach dem erwähnten Urteil Kommission/Niederlande Maßnahmen zu berücksichtigen, die innerhalb der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist getroffen, aber zu spät mitgeteilt wurden.

    Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96 (Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 21).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-263/96

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03
    Der Grund dafür ist, dass "die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraus[setzt], daß diese einen Schaden verursacht hätte" (Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-263/96, Kommission/Belgien, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30).

    Vgl. außerdem Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, Randnr. 10), vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 10) und vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1851, Randnr. 21).

  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2005 - C-519/03
    Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82 (Kommission/Irland, Slg. 1984, 317, Randnr. 13).

    Vgl. unter vielen Urteile vom 17. Januar 2002 in der Rechtssache C-394/00 (Kommission/Irland, Slg. 2002, I-581, Randnr. 11) und vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98 (Kommission/Italien, Slg. 1999, 8001 Randnr. 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17

    TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung -

    Unter den Schlussanträgen von Generalanwälten vgl. u. a. Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache IP (C-2/97, EU:C:1998:176, Nrn. 34 und 35 sowie 44 bis 53), von Generalanwalt Tizzano in der Rechtssache Kommission/Luxemburg (C-519/03, EU:C:2005:29, Nrn. 49 bis 51) und von Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Deponiezweckverband Eiterköpfe (C-6/03, EU:C:2004:758, Nrn. 25 bis 27 und 59).
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