Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.2006 - C-410/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,442
EuGH, 06.04.2006 - C-410/04 (https://dejure.org/2006,442)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - C-410/04 (https://dejure.org/2006,442)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - C-410/04 (https://dejure.org/2006,442)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe ohne Ausschreibung - Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft an ein Unternehmen, dessen Kapital sie hält

  • Europäischer Gerichtshof

    ANAV

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe ohne Ausschreibung - Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft an ein Unternehmen, dessen Kapital sie hält

  • EU-Kommission PDF

    ANAV

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe ohne Ausschreibung - Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft an ein Unternehmen, dessen Kapital sie hält

  • EU-Kommission

    ANAV

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Wettbewerb

  • Wolters Kluwer

    Freihändige Vergabe öffentlicher Aufträge durch eine öffentliche Körperschaft an ein von ihr kontrolliertes Unternehmen; Grenzen der Wahlfreiheit der öffentlichen Verwaltung; Begriff der öffentlichen Dienstleistungskonzession; Öffnung der konzessionsnehmenden ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Öffentlicher Auftrag: auch Dienstleistungskonzessionen unterliegen den Grundregeln des EG-Vertrages (u.a. Gleichbehandlungsgrundsatz und Verbot der Diskriminierung)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 43 EG, Art. 49 EG und Art. 86 EG
    Freihändige Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft - ANAV

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49; ; EG Art. 86

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur freihändigen Vergabe öffentlicher Dienstleistungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-House-Geschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    ANAV

    Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe ohne Ausschreibung - Vergabe durch eine öffentliche Körperschaft an ein Unternehmen, dessen Kapital sie hält

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    In-house-Vergabe bei Dienstleistungskonzession

  • dstgb-vis.de (Kurzinformation)

    Vergabe an kommunale Aktiengesellschaft

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-House-Geschäfts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsvergaben müssen transparent sein! (IBR 2006, 461)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschluss des Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia vom 22. Juli 2004 in dem Rechtsstreit Associazione Nazionale Autotransporto Viaggiatori - A.N.A.V gegen Comune di Bari sowie A.M.T.A.B. Servizio SpA

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vereinbarkeit einer nationalen Regelung, nach der eine Gemeinde den Betrieb eines öffentlichen Nahverkehrsdienstes einer Aktiengesellschaft, deren Kapital vollständig in öffentlicher Hand ist, übertragen kann - Vergabe außerhalb der in der Richtlinie 92/50/EWG des Rates ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-3303
  • NJW 2006, 1578 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 555
  • EuZW 2006, 415
  • NZBau 2006, 326
  • DVBl 2006, 833
  • BB 2006, 949
  • VergabeR 2006, 488
  • ZfBR 2006, 375
  • ZfBR 2006, 494
  • ZfBR 2007, 46
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
    26 Da es sich um eine Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts handelt, sind die beiden in Randnummer 24 des vorliegenden Urteils genannten Voraussetzungen eng auszulegen, und die Beweislast dafür, dass die außergewöhnlichen Umstände, die die Ausnahme von diesen Vorschriften rechtfertigen, tatsächlich vorliegen, obliegt demjenigen, der sich auf sie berufen will (vgl. Urteile vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03, Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1, Randnr. 46, und Parking Brixen, Randnr. 63).

    31 Die - auch nur minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch die konzessionserteilende öffentliche Stelle beteiligt ist, schließt nämlich auf jeden Fall aus, dass diese öffentliche Stelle über eine solche Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausüben kann wie über ihre eigenen Dienststellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Stadt Halle und RPL Lochau, Randnr. 49).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
    18 Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50, die durch die Richtlinie 2004/18 ersetzt worden ist, ausgenommen sind, so haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46).

    Diese der genannten Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Telaustria und Telefonadress, Randnrn.

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
    30 Würde das Kapital der AMTAB Servizio während der Laufzeit des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vertrages privaten Aktionären geöffnet, so würde dies dazu führen, dass eine öffentliche Dienstleistungskonzession ohne Ausschreibung einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen erteilt würde, was die Ziele des Gemeinschaftsrechts beeinträchtigen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04, Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 48).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
    18 Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50, die durch die Richtlinie 2004/18 ersetzt worden ist, ausgenommen sind, so haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-324/98, Telaustria und Telefonadress, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 60, vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03, Coname, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
    Diese Art der Vergütung ist charakteristisch für eine öffentliche Dienstleistungskonzession (Urteil vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03, Parking Brixen, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 40).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Als Ausnahme von den allgemeinen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts sind diese Voraussetzungen eng auszulegen (EuGH, Urt. v. 6.4.2006 - C-410/04, Slg. 2006, I-3303 = WuW/E Verg 1225 Tz. 26 - Comune di Bari; Urt. v. 13.10.2005 - C-458/03, Slg. 2005, I-8585 = WuW/E Verg 1155 Tz. 63 - Parking Brixen; WuW/E Verg 1025 Tz. 46 - Stadt Halle und RPL Lochau).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 24).

    Auch wenn Verträge über öffentliche Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich der Richtlinien 2004/18 und 2004/17 ausgenommen sind, haben die öffentlichen Stellen, die sie schließen, doch die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 18).

    Zu den Vertragsbestimmungen, die speziell auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar sind, gehören auch die Art. 43 EG und 49 EG (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 19).

    Außer dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar, und zwar auch dann, wenn keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 20).

    Diese der genannten Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 21).

    Aus Art. 86 Abs. 1 EG folgt außerdem, dass die Mitgliedstaaten keine nationalen Rechtsvorschriften fortgelten lassen dürfen, die die Vergabe öffentlicher Dienstleistungskonzessionen ohne Ausschreibung ermöglichen, da eine solche Vergabe gegen die Art. 43 EG oder 49 EG oder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 23).

    Die Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG sowie die allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, kommen jedoch dann nicht zur Anwendung, wenn die konzessionserteilende öffentliche Stelle über die konzessionsnehmende Einrichtung eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und zugleich diese Einrichtung ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Stelle verrichtet, die ihre Anteile innehat (vgl. u. a. Urteil ANAV, Randnr. 24).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 23/16

    Durchführung eines Vergabeverfahrens hinsichtlich der Erbringung von

    Die Rechtsprechung des EuGH stellt allein auf "private Unternehmen" (EuGH, Urteil v. 15.10.2009, C-196/08 - Acoset SpA, Rn. 56; Urteil v. 11.05.2005, C-26/03 - Stadt Halle, Rn. 51 f.; Urteil v. 06.04.2006, C-410/04 - ANAV, Rn. 31), "privatwirtschaftliche Einrichtungen" (Urteil v. 19.06.2014, C-574/12, Rn. 38) oder "Privatpersonen" (Urteil v. 10.09.2009, C-573/07 - Sea Srl, Rn. 53) ab.
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe von Aufträgen, die aufgrund des Auftragswerts nicht den in den Gemeinschaftsvorschriften vorgesehenen Verfahren unterliegen, sind die Auftraggeber nämlich gleichwohl verpflichtet, die Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen (Beschluss Vestergaard, Randnr. 20, und Urteil Kommission/Frankreich, oben in Randnr. 38 angeführt, Randnr. 32) und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1999, Unitron Scandinavia und 3 S, C-275/98, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 29, oben in Randnr. 36 angeführte Urteile Telaustria, Randnr. 62, Coname, Randnr. 16, und Parking Brixen, Randnr. 46, sowie Urteil vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 18).

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen, wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, insbesondere eine Transparenzpflicht ein, damit die konzessionserteilende öffentliche Stelle feststellen kann, ob diese Grundsätze beachtet worden sind (Urteile des Gerichtshofs Unitron Scandinavia und 3-S, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 31, Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 61, vom 18. Juni 2002, HI, C-92/00, Slg. 2002, I-5553, Randnr. 45, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21), wobei diese Verpflichtung durch den neunten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/17 und den zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 bestätigt wird.

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass der Auftraggeber kraft dieser Transparenzpflicht zugunsten aller potenziellen Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen muss, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden (Urteile Telaustria, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 62, Parking Brixen, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 49, und ANAV, oben in Randnr. 74 angeführt, Randnr. 21).

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    46 bis 50, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 21, und vom 13. September 2007, Kommission/Italien, C-260/04, Slg. 2007, I-7083, Randnr. 24), es dem nationalen Recht gebieten, dem unterlegenen Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Verletzung dieser Pflichten und/oder auf Unterlassung der Fortsetzung einer solchen Pflichtverletzung zu gewähren?.

    46 bis 49, und ANAV, Randnr. 21).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Soweit die Beigeladene auf das Urteil des EuGH vom 06.04.2006 (C-410/04 Rdnr. 40; NZBau 2006, 326) verweist, befasst sich das Gericht dort nicht näher mit der Abgrenzung von Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession bei einer überwiegenden Deckung der Kosten des Auftragnehmers durch die öffentliche Hand.

    Auch die Entscheidung des EuGH vom 06.04.2006 (C-410/04; NZBau 2006, 326) geht ohne Weiteres von einer Einordnung als Dienstleistung aus.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und Coditel Brabant, Randnr. 24).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    47 bis 49, und vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnrn.

    Im Urteil ANAV hat der Gerichtshof die Geltung dieser Rechtsprechung für den Fall einer Aktiengesellschaft bejaht.

    Solche nationalen Rechtsvorschriften entsprechen grundsätzlich dem Gemeinschaftsrecht, wobei klarzustellen ist, dass auch die Auslegung dieser Rechtsvorschriften den Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil ANAV, Randnr. 25).

  • EuGH, 18.12.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

    Außer dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist auch der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter auf solche öffentlichen Aufträge anwendbar, und zwar auch dann, wenn keine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt (vgl. entsprechend Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 48, und vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 20).

    Diese der genannten Stelle obliegende Transparenzpflicht besteht darin, dass zugunsten der potenziellen Bieter ein angemessener Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen ist, der den Dienstleistungsauftrag dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 49, und ANAV, Randnr. 21).

    Grundsätzlich entspricht das völlige Fehlen einer Ausschreibung im Fall der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags wie des im Ausgangsverfahren fraglichen weder den Anforderungen der Art. 43 EG und 49 EG noch den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 50, und ANAV, Randnr. 22).

    Aus Art. 86 Abs. 1 EG folgt außerdem, dass die Mitgliedstaaten keine nationalen Rechtsvorschriften fortgelten lassen dürfen, die die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ohne Ausschreibung ermöglichen, da eine solche Vergabe gegen die Art. 43 EG oder 49 EG oder gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz verstößt (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 52, und ANAV, Randnr. 23).

    Was das Argument der spanischen Regierung angeht, dass die Kooperationsvereinbarung den Bestimmungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht unterworfen werden könne, da es sich um eine "In-house"-Situation handele, ist einzuräumen, dass die Anwendung der in den Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG aufgestellten Regeln sowie der allgemeinen Grundsätze, deren spezielle Ausprägung sie darstellen, im Bereich der öffentlichen Dienstleistungsaufträge dann ausgeschlossen ist, wenn die öffentliche Stelle, die Auftraggeberin ist, über die Einrichtung, die den Zuschlag erhält, eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und wenn diese Einrichtung zugleich ihre Tätigkeit im Wesentlichen mit der Stelle ausführt, die ihre Anteile innehat (vgl. entsprechend Urteile Parking Brixen, Randnr. 62, und ANAV, Randnr. 24).

  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

    Wie nämlich der 32. Erwägungsgrund der RL 2014/24/EU zeigt, ist mit diesem Tatbestandsmerkmal das Kapital eines "privaten Wirtschaftsteilnehmers" gemeint; der EuGH hat diesbezüglich die Formulierungen "privates Unternehmen" (s. Urteile vom 15. Oktober 2009, vom 11. Januar 2005, jeweils aaO. und vom 6. April 2006, Rs. C-410/04), "privatwirtschaftliche Einrichtungen" (s. Urteil vom 19. Juni 2014, aaO.) oder "Privatpersonen" verwendet (s. Urteil vom 10. September 2009, Rs. C-573/07).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-285/18

    Irgita

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2019 - C-285/18

    Irgita

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung - Niederlassungsfreiheit und freier

  • OLG Jena, 08.05.2008 - 9 Verg 2/08

    Vorlagebeschluss EuGH

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-574/12

    Centro Hospitalar de Setúbal und SUCH - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

  • EuGH, 12.05.2022 - C-719/20

    Comune di Lerici - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-91/08

    Wall - Allgemeine Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Dienstleistungskonzession

  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06

    Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-15/13

    Datenlotsen Informationssysteme - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG -

  • VG Münster, 09.03.2007 - 1 L 64/07

    Verpachtung der Leichenhalle Coesfeld vorerst gestoppt

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.04.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Erdgasbinnenmarkt - Automatische Verlängerung der Konzessionen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-532/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • VK Sachsen, 13.08.2009 - 1/SVK/034-09

    Wann liegt eine Dienstleistungskonzession vor?

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

  • VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11

    Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2006 - C-220/05

    Auroux u.a. - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 93/37/EG - Begriff des

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO VERSTOSSEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Auslegung von Artikel 86 Absatz 1 EG

  • VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05

    Centro Europa 7

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Art. 12 EG, 43 EG und 49 EG - Transparenzerfordernisse -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2012 - C-159/11

    Ordine degli Ingegneri della Provincia di Lecce u.a. - Vergaberecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag"

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Rettungsdienstleistungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04

    Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2009 - C-196/08

    Acoset - Öffentlich-private Partnerschaften - Direkte Vergabe der Verwaltung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2007 - C-195/04

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentlicher Auftrag über

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-422/05

    Kommission / Belgien - Luftverkehr - Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2006 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Öffentliche Beschaffung von mit der CE-Kennzeichnung

  • VK Sachsen, 23.02.2009 - 1/SVK/003-09

    Zertifikat muss gültig sein!

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2007 - C-220/06

    Asociación Profesional de Empresas de Reparto y Manipulado de Correspondencia -

  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-332/20

    Roma Multiservizi und Rekeep

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2007 - C-162/06

    International Mail Spain - Postdienste - Grenzüberschreitende Postsendungen -

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • VG Aachen, 06.09.2006 - 6 L 133/06
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26626
Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04 (https://dejure.org/2006,26626)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - C-410/04 (https://dejure.org/2006,26626)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - C-410/04 (https://dejure.org/2006,26626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    ANAV

    Öffentliche Unternehmen - Nationale Regelung, die örtliche Einrichtungen dazu ermächtigt, an eine Gesellschaft mit vollständig öffentlichem Kapital einen Dienstleistungsauftrag ohne Vergabeverfahren zu erteilen

  • EU-Kommission PDF

    ANAV

    Öffentliche Unternehmen - Nationale Regelung, die örtliche Einrichtungen dazu ermächtigt, an eine Gesellschaft mit vollständig öffentlichem Kapital einen Dienstleistungsauftrag ohne Vergabeverfahren zu erteilen

  • EU-Kommission

    ANAV

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr , Wettbewerb

  • ibr-online

    Unmittelbare Vergabe eines öffentlichen Nahverkehrsdienstes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    In-House-Geschäft: Detailliert festgelegte Voraussetzungen beachten! (IBR 2006, 1109)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2006, I-3303
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 10.11.2005 - C-29/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Artikel 8, 11 Absatz 1 und 15

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
    4 - Urteile Teckal sowie vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1), vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname, Slg. 2005, I-0000), vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Parking Brixen, Slg. 2005, I-0000) und vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
    2 - Vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-107/98 (Slg. 1999, I-8121).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
    4 - Urteile Teckal sowie vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1), vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname, Slg. 2005, I-0000), vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Parking Brixen, Slg. 2005, I-0000) und vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000).
  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
    4 - Urteile Teckal sowie vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1), vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname, Slg. 2005, I-0000), vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Parking Brixen, Slg. 2005, I-0000) und vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-410/04
    4 - Urteile Teckal sowie vom 11. Januar 2005 in der Rechtssache C-26/03 (Stadt Halle und RPL Lochau, Slg. 2005, I-1), vom 21. Juli 2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname, Slg. 2005, I-0000), vom 13. Oktober 2005 in der Rechtssache C-458/03 (Parking Brixen, Slg. 2005, I-0000) und vom 10. November 2005 in der Rechtssache C-29/04 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000).
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