Rechtsprechung
EuGH, 14.09.2006 - C-386/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung
- Europäischer Gerichtshof
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung
- EU-Kommission
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung
- EU-Kommission
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Freier Kapitalverkehr
- IWW
- Wolters Kluwer
Befreiung einer gemeinnützigen Stiftung privaten Rechts eines anderen Mitgliedstaates von der Körperschaftssteuer bei beschränkter Steuerpflichtigkeit im Inland; Unbeschränkte Steuerpflichtigkeit einer gemeinnützigen Stiftung im Inland; Unterwerfung bestimmter Einkünfte ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kapitalverkehrsfreiheit: Körperschaftsteuerbefreiung darf nicht auf Vermietungseinkünfte einer inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen gemeinnützigen Stiftung beschränkt werden - Centro di Musicologia Walter Stauffer
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 58; ; EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 66; ; EG-Vertrag Art. 73b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung - Niederlassungsfreiheit
- datenbank.nwb.de
Ist gemeinnützige Stiftung eines anderen Mitgliedstaats mit Vermietungseinkünften im Inland steuerpflichtig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung von Vermietungseinkünften - Wohnsitzvoraussetzung - Als gemeinnützig anerkannte privatrechtliche Stiftung
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Gemeinnützige Vereine im Jahre 2009
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
International tätige Stiftungen - Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Gemeinnützigkeit wirkt grundsätzlich europaweit
- IWW (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Finanzanlagen - Das REITG offenbart diverse Schwachstellen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Spendenabzug
- Steuerbefreiungen gem. KStG
- Die Steuerbefreiungen nach §§ 5, 6 KStG
- Stiftung
- Laufende Besteuerung einer privaten Stiftung (und der Destinatäre/Spender)
- Die laufende Besteuerung der Stiftung - Grundzüge
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 14. Juli 2004 in Sachen Centro di Musicologia Walter Stauffer gegen Finanzamt München für Körperschaften.
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
KStG § 2 Nr 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9, KStG § 5 Abs 2 Nr 3
Ausland; Beschränkte Steuerpflicht; Körperschaftsteuer; Stiftung; Vermietung - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung von Artikel 52 EG-Vertrag (jetzt nach Änderung Artikel 43 EG), Artikel 58 EG-Vertrag (jetzt Artikel 48 EG), Artikel 59 EG-Vertrag (jetzt nach Änderung Artikel 49 EG) und Artikel 73b EG-Vertrag (jetzt Artikel 56 EG) - Nationale Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 2006, I-8203
- NJW 2006, 3765
- EuZW 2006, 625
- BB 2006, 874
Wird zitiert von ... (93)
- EuGH, 27.01.2009 - C-318/07
DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF …
Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, Slg. 2006, I-8203), anerkannt, dass die Mitgliedstaaten entscheiden könnten, welche Interessen der Allgemeinheit sie durch Steuervergünstigungen fördern wollten, und sich dabei der Auffassung des in jener Rechtssache vorlegenden Gerichts angeschlossen, dass die Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 AO nicht voraussetze, dass diese Fördermaßnahmen deutschen Staatsangehörigen oder in Deutschland wohnhaften Personen zugutekommen müssten.Mangels einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Sinne von Art. 56 Abs. 1 EG im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben) (…ABl. L 178, S. 5) bereits Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf die Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 des EWG-Vertrags wurden durch die Art. 73b bis 73g des EG-Vertrags ersetzt, jetzt Art. 56 EG bis 60 EG) gestützt ist, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 22, und vom 11. September 2008, Eckelkamp, C-11/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 38).
Außerdem ist die unterschiedliche Behandlung nur dann gerechtfertigt, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zwar ist es legitim, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung von Steuervergünstigungen Einrichtungen vorbehält, die bestimmte seiner Gemeinwohlziele verfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 57), doch kann er solche Vergünstigungen nicht Einrichtungen vorbehalten, die in seinem Hoheitsgebiet ansässig sind und deren Tätigkeiten ihn daher von bestimmten seiner Aufgaben entlasten können.
Nach ständiger Rechtsprechung zählt nämlich das Erfordernis, einen Rückgang der Steuereinnahmen zu vermeiden, weder zu den in Art. 58 EG genannten Zielen noch zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung einer vom Vertrag eingeräumten Freiheit rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 49, und Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 59; vgl. entsprechend für den freien Dienstleistungsverkehr Urteile vom 3. Oktober 2002, Danner, C-136/00, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 56, und vom 11. September 2007, Schwarz und Gootjes-Schwarz, C-76/05, Slg. 2007, I-6849, Randnr. 77).
Wie nämlich der Gerichtshof im Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer (Randnr. 39) entschieden hat, schreibt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten nicht vor, dafür zu sorgen, dass in ihrem Herkunftsmitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte ausländische Einrichtungen im Inland automatisch die gleiche Anerkennung erhalten.
Gleichwohl können, wenn eine in einem Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannte Einrichtung die dafür nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt und ihr Ziel die Förderung identischer Interessen der Allgemeinheit ist, so dass sie auch im letztgenannten Mitgliedstaat als gemeinnützig anerkannt werden könnte, was die nationalen Stellen dieses Mitgliedstaats einschließlich der Gerichte zu beurteilen haben, die Stellen dieses Mitgliedstaats der Einrichtung das Recht auf Gleichbehandlung nicht allein aus dem Grund verwehren, dass sie nicht im Inland ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 40; vgl. entsprechend für den freien Dienstleistungsverkehr Urteil Schwarz und Gootjes-Schwarz, Randnr. 81).
Nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof im Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer (Randnr. 48) aufgestellt hat, darf ein Mitgliedstaat, bevor er einer Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt ist, eine Steuerbefreiung gewährt, Maßnahmen anwenden, mit denen er klar und genau nachprüfen kann, ob diese Einrichtung die nach nationalem Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt, und die tatsächliche Geschäftsführung der Einrichtung, z. B. auf der Grundlage der Vorlage des Jahresabschlusses und eines Tätigkeitsberichts, kontrollieren.
Gleiches gilt für einen Steuerpflichtigen, der in einem Mitgliedstaat die steuerliche Abzugsfähigkeit einer Spende an eine Einrichtung geltend macht, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig und dort als gemeinnützig anerkannt ist, auch wenn in einer solchen Situation, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer ergangen ist, der Steuerpflichtige, von dem die Finanzbehörden die erforderlichen Auskünfte einholen müssen, nicht die von der Spende begünstigte Einrichtung, sondern der Spender selbst ist.
Darüber hinaus können sich die betroffenen Finanzbehörden aufgrund der Richtlinie 77/799 an die Behörden eines anderen Mitgliedstaats wenden, um alle Auskünfte zu erhalten, die sich als notwendig für die ordnungsgemäße Bemessung der Steuer eines Steuerpflichtigen erweisen (Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 50).
- BFH, 21.01.2015 - X R 7/13
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sowie des Bundesfinanzhofs (BFH) wird Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) nicht verletzt, wenn der Spendenabzug auch im Fall der Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Einrichtung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird (s. z.B. EuGH-Urteile vom 14. September 2006 C-386/04 --Centro di Musicologia Walter Stauffer--, Slg. 2006, I-8203, Rz 39 und 48; Persche in Slg. 2009, I-359, Rz 54 f.; vom 16. Juni 2011 C-10/10 --Kommission/Österreich--, Slg. 2011, I-5389, Rz 32; BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006 I R 94/02, BFHE 216, 269, BStBl II 2010, 331, unter III.3.a, und vom 27. Mai 2009 X R 46/05, BFH/NV 2009, 1633, unter II.3.Den Mitgliedstaaten steht nämlich --sofern sie das Unionsrecht beachten-- frei zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen sie bestimmte Interessen der Allgemeinheit dadurch fördern wollen, dass sie entweder Einrichtungen, die selbstlos mit diesen Interessen zusammenhängende Ziele verfolgen, Vergünstigungen gewähren oder Zuwendungen an diese Einrichtungen beim Zuwendenden steuerwirksam berücksichtigen (vgl. EuGH-Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer in Slg. 2006, I-8203, Rz 39).
Er hat aber selbst in Bezug auf steuerliche Vergünstigungen im Zusammenhang mit der Gemeinnützigkeit (Steuerbefreiung der Einrichtung bzw. steuerwirksamer Abzug einer Spende beim Zuwendenden) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Mitgliedstaat die tatsächliche Geschäftsführung der ausländischen Einrichtung auf der Grundlage der Vorlage des Jahresabschlusses und eines Tätigkeitsberichts kontrollieren dürfe, bevor er eine Steuerbefreiung gewähre (EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer in Slg. 2006, I-8203, Rz 48, und Persche in Slg. 2009, I-359, Rz 55).
- EuGH, 09.10.2014 - C-326/12
van Caster und van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr …
Hinsichtlich des Verwaltungsaufwands, den die den Steuerpflichtigen eingeräumte Möglichkeit, Informationen zum Nachweis ihrer Einkünfte beizubringen, für die Finanzbehörden des Besteuerungsmitgliedstaats mit sich bringt, ist darauf hinzuweisen, dass verwaltungstechnische Nachteile für sich genommen ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr nicht rechtfertigen können (…vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, C-334/02, EU:C:2004:129, Rn. 29; Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, EU:C:2006:568, Rn. 48, und Papillon, C-418/07, EU:C:2008:659, Rn. 54).
- BFH, 10.04.2013 - I R 45/11
Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist …
Als zwingender Grund des Allgemeininteresses ist insbesondere das Erfordernis einer wirksamen Steueraufsicht in der ständigen Rechtsprechung des EuGH anerkannt (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1997 C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471 Rz 26; vom 28. Oktober 1999 C-55/98, Vestergaard, Slg. 1999, I-7641 Rz 23; vom 4. März 2004 C-334/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2229 Rz 27; vom 9. November 2006 C-433/04, Kommission/Belgien, Slg. 2006, I-10653 Rz 35), nach dem die Mitgliedstaaten befugt sind, Maßnahmen anzuwenden, um die Besteuerungsgrundlagen klar und eindeutig feststellen zu können (EuGH-Urteile vom 8. Juli 1999 C-254/97, Baxter u.a., Slg. 1999, I-4809 Rz 18; in Slg. 1999, I-7641 Rz 25; vom 14. September 2006 C-386/04, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Slg. 2006, I-8203 Rz 48; vom 28. Oktober 2010 C-72/09, Établissements Rimbaud, Slg. 2010, I-10659 Rz 35). - EuGH, 17.09.2009 - C-182/08
Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr - …
In Ermangelung einer Definition des Begriffs "Kapitalverkehr" im Vertrag hat der Gerichtshof der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Artikel 67 des Vertrages (dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben) (…ABl. L 178, S. 5) Hinweischarakter zuerkannt, auch wenn diese Richtlinie auf der Grundlage der Art. 69 und 70 Abs. 1 EWG-Vertrag (die Art. 67 bis 73 EWG-Vertrag wurden durch die Art. 73b bis 73g EG-Vertrag ersetzt, jetzt Art. 56 EG bis 60 EG) erlassen worden ist, wobei die in ihr enthaltene Liste gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend ist (vgl. u. a. Urteile vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 39, vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 22, vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 38, und vom 27. Januar 2009, Persche, C-318/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 24).Was zweitens Art. 52 EG-Vertrag betrifft, ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der Niederlassungsfreiheit, die dieser Artikel den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen zu den gleichen Bedingungen wie den in den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaats für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteile vom 23. Februar 2006, Keller Holding, C-471/04, Slg. 2006, I-2107, Randnr. 29, Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 17, und vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-8251, Randnr. 62).
Der Begriff der Niederlassung im Sinne des Vertrags ist sehr weit gefasst und impliziert die Möglichkeit für einen Gemeinschaftsangehörigen, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Gemeinschaft im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (vgl. u. a. Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 18, und ELISA, Randnr. 63).
Denn die in Art. 73d Abs. 1 Buchst. a EG-Vertrag vorgesehene Ausnahme wird ihrerseits durch Art. 73d Abs. 3 EG-Vertrag eingeschränkt, wonach die in Art. 73d Abs. 1 genannten nationalen Maßnahmen "weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs im Sinne des Artikels 73b darstellen [dürfen]" (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 28, und Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 31).
- EuGH, 26.10.2010 - C-97/09
Schmelz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 24 Abs. 3 und 28i - Richtlinie …
Mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 43 EG den Unionsbürgern zuerkennt und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Mitgliedstaat der Niederlassung für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, ist gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (Urteil vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Begriff der Niederlassung im Sinne des Vertrags sehr weit gefasst und impliziert die Möglichkeit für einen Unionsbürger, in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilzunehmen und daraus Nutzen zu ziehen, wodurch die wirtschaftliche und soziale Verflechtung innerhalb der Union im Bereich der selbständigen Tätigkeiten gefördert wird (Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Bestimmungen über das Niederlassungsrecht ist jedoch grundsätzlich, dass eine dauernde Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat sichergestellt ist und dass im Fall des Erwerbs und des Besitzes von Grundstücken deren Verwaltung aktiv erfolgt (Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer, Randnr. 19).
- BFH, 19.10.2016 - II R 44/12
Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft …
Diese Präsenz kann eine Zweigniederlassung, eine Agentur oder ein Büro sein, das von einer Person geführt wird, die zwar unabhängig, aber beauftragt ist, auf Dauer für dieses Unternehmen wie eine Agentur zu handeln (vgl. EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, Rz 19; Winner Wetten, EU:C:2010:503, Rz 46; Stoß, EU:C:2010:504, Rz 59). - BFH, 27.09.2017 - XI R 15/15
Rechtsanwälte müssen mandatsbezogene Daten zu Umsatzsteuerzwecken angeben
Jedoch hat der EuGH in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steueraufsicht zu wahren, ein im Allgemeininteresse liegendes Ziel ist, das eine Beschränkung der Grundfreiheiten rechtfertigen kann (vgl. z.B. EuGH-Urteile Centro di Musicologia Walter Stauffer vom 14. September 2006 C-386/04, EU:C:2006:568, BFH/NV 2007, Beilage 1, 55, Rz 47; New Valmar vom 21. Juni 2016 C-15/15, EU:C:2016:464, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2016, 717, Rz 51). - BFH, 15.09.2010 - X R 33/08
Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution - …
Im Unterschied zum Sachverhalt in der Rechtssache Centro di Musicologia Walter Stauffer (EuGH-Urteil vom 14. September 2006 Rs. C-386/04, Slg. 2006, I-8203) gebe es zwischen dem in Frankreich ansässigen Stipendiengeber und Deutschland keine steuerlichen Beziehungen.Die Neuregelung ist gemäß § 34 Abs. 5a KStG n.F. auch auf Veranlagungszeiträume vor 2009 anzuwenden, um den Anforderungen des Urteils des EuGH --Centro di Musicologia Walter Stauffer-- in Slg. 2006, I-8203 nachzukommen, wonach es geboten ist, "ausländische steuerbegünstigte Körperschaften, die in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind, den inländischen Körperschaften gleichzustellen" (vgl. Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines JStG 2009, BTDrucks 16/11108, 29).
aa) Der EuGH hat in den letzten Jahren verstärkt die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen herausgearbeitet, die an die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Gemeinnützigkeit zu stellen sind (vgl. z.B. Urteile --Centro di Musicologia Walter Stauffer-- in Slg. 2006, I-8203, und vom 18. Dezember 2007 Rs. C-281/06 --Jundt--, Slg. 2007, I-12231, jeweils m.w.N.).
Zwar werde die "Kapitalverkehrsfreiheit" nicht im EG (jetzt AEUV) definiert; der EuGH erkennt jedoch erneut der Nomenklatur im Anhang der Richtlinie 88/361/EWG des Rates vom 24. Juni 1988 zur Durchführung von Art. 67 des Vertrages --dieser Artikel wurde durch den Vertrag von Amsterdam aufgehoben-- (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 178/5) Hinweischarakter zu, wobei die in ihr enthaltene Aufzählung gemäß ihrer Einleitung nicht erschöpfend sei (EuGH-Urteil --Persche-- in Slg. 2009, I-359, Rz 24; vgl. auch u.a. EuGH-Urteile vom 23. Februar 2006 Rs. C-513/03 --van Hilten-van der Heijden--, Slg. 2006, I-1957, Rz 39; --Centro di Musicologia Walter Stauffer-- in Slg. 2006, I-8203, Rz 22).
Zudem ist die unterschiedliche Behandlung nur dann gerechtfertigt, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zum Erreichen des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels erforderlich ist (vgl. EuGH-Urteile --Centro di Musicologia Walter Stauffer-- in Slg. 2006, I-8203, Rz 32; vom 18. Dezember 2007 Rs. C-101/05 --Skatteverket--, Slg. 2007, I-11531, Rz 55 und 56, und --Persche-- in Slg. 2009, I-359, Rz 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 20.12.2006 - I R 94/02
Steuerbefreiung auch bei Förderung gemeinnütziger Zwecke im Ausland durch eine …
§ 5 Abs. 2 Nr. 3 KStG 1996, wonach u.a. die Befreiung gemeinnütziger Körperschaften von der Körperschaftsteuer nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 KStG 1996 für beschränkt Steuerpflichtige i.S. von § 2 Nr. 1 KStG 1996 nicht gilt, ist gemeinschaftsrechtswidrig (Anschluss an EuGH-Urteil vom 14. September 2006 Rs. C-386/04 "Centro di Musicologia Walter Stauffer", ABlEU 2006 Nr. C 281, 9 vom 18. November 2006).Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Urteil vom 14. September 2006 Rs. C-386/04 "Centro di Musicologia Walter Stauffer" (Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2006 Nr. C 281, 9 vom 18. November 2006) über die ihm vom Senat durch den Beschluss in BFHE 206, 350, BStBl II 2005, 721 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza vom 26. Februar 2001 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- 2002 Nr. C 325/1) zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegte Rechtsfrage entschieden hat.
- FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15
EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des …
- BFH, 25.10.2016 - I R 54/14
Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09
Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit …
- EuGH, 11.10.2007 - C-451/05
ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich …
- BFH, 17.09.2013 - I R 16/12
Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union
- EuGH, 10.02.2011 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer - …
- EuGH, 17.01.2008 - C-256/06
Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 73b und 73d EG-Vertrag (jetzt Art. 56 EG und …
- EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS …
- BFH, 09.05.2007 - XI R 56/05
EuGH-Vorlage: Abzugsverbot für Auslandsspenden gemeinschaftsrechtswidrig?
- EuGH, 28.02.2008 - C-293/06
Deutsche Shell - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Monetäre Wirkungen …
- EuGH, 06.03.2018 - C-52/16
Es verstößt gegen das Unionsrecht, wenn Personen, die nicht in einem nahen …
- EuGH, 07.11.2013 - C-322/11
K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
- EuGH, 02.02.2023 - C-372/21
Öffentliche Subventionen für konfessionelle Privatschulen dürfen den im Inland …
- EuGH, 30.06.2011 - C-212/08
Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein, …
- EuGH, 27.11.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern - …
- BFH, 15.11.2017 - I R 39/15
Gemeinnützigkeit einer Stiftung schweizerischen Rechts - Anforderungen an die …
- EuGH, 15.10.2009 - C-35/08
Busley und Cibrian Fernandez - Freier Kapitalverkehr - Immobilien - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2017 - C-106/16
POLBUD - WYKONAWSTWO - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 und 54 AEUV - …
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1766/13
Keine Körperschaftsteuerbefreiung für eine im Inland beschränkt steuerpflichtige …
- EuGH, 06.10.2009 - C-153/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2007 - C-451/05
ELISA - Direkte Besteuerung - Abgabe auf den Verkehrswert von in Frankreich …
- EuGH, 25.01.2007 - C-370/05
Festersen - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG …
- EuGH, 10.02.2011 - C-25/10
Missionswerk Werner Heukelbach
- EuGH, 22.11.2018 - C-679/17
Huijbrechts
- FG Köln, 15.01.2014 - 13 K 3735/10
Spende an den Papst nicht absetzbar
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22
Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 28.10.2010 - C-72/09
Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - …
- BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19
"Vander Elst-Visum"; Arbeitnehmer; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; …
- BFH, 09.11.2005 - I R 27/03
Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit der unterschiedlichen Behandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13
Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale …
- EuGH, 19.06.2014 - C-53/13
Strojírny Prostejov - Freier Dienstleistungsverkehr - Zeitarbeitsunternehmen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09
Prunus und Polonium - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2011 - C-10/10
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258 AEUV …
- BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 12.19
"Vander Elst-Visum"; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; …
- EuGH, 19.09.2017 - C-552/15
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuGH, 30.01.2007 - C-150/04
Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.07.2014 - 4 K 12276/11
Körperschaftsteuer 2009
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2012 - C-31/11
Scheunemann - Grundfreiheiten - Abgrenzung - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 …
- EuGH, 02.10.2008 - C-360/06
Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer …
- BFH, 18.08.2022 - V R 15/20
Formelle Satzungsmäßigkeit einer ausländischen Satzung
- EuGH, 16.06.2011 - C-10/10
Kommission / Österreich
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2008 - C-360/06
Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Besteuerung von …
- FG Bremen, 08.06.2011 - 1 K 63/10
Berücksichtigung einer Zuwendung an eine in Rom registrierte Vereinigung für den …
- FG Baden-Württemberg, 12.12.2007 - 3 K 209/03
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 44 EStG für Forschungsstipendien eines ausländischen …
- BFH, 30.05.2012 - VII B 15/11
Keine Energiesteuerbefreiung für ein von einem Verein für eigene Transportzwecke …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-298/05
Columbus Container Services - Auslegung der Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung …
- EuGH, 11.10.2007 - C-443/06
Hollmann - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus …
- EuGH, 22.12.2010 - C-287/10
Tankreederei I - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier Kapitalverkehr - …
- BFH, 16.07.2007 - VII B 321/06
Vernichtung oder Ungültigmachen von deutschen Tabaksteuerzeichen; Amtshilfe
- EuGH, 23.04.2008 - C-201/05
Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation - Art. 104 § 3 Abs. 1 der …
- FG Niedersachsen, 04.05.2020 - 6 K 53/18
Ges. Feststellung gem. § 60a AO über die Einhaltung der satzungsmäßigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12
van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2010 - C-338/09
Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Verkehrs …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-87/13
X - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Nationale Einkommensteuer - Erhöhter …
- EuGH, 15.09.2011 - C-132/10
Halley - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 AEUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
A - Freier Kapitalverkehr - Beziehungen zu einem Drittstaat - Steuerrecht - …
- BFH, 07.07.2014 - X B 135/13
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-168/11
Beker - Freier Kapitalverkehr - Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die …
- EuGH, 22.12.2008 - C-161/07
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2011 - C-262/09
Meilicke u.a. - Kapitalverkehrsfreiheit - Vermeidung von Doppelbesteuerung von …
- BFH, 30.10.2007 - XI B 69/07
Studiengebühren in Australien keine Sonderausgaben
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13
ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08
Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-11/07
Eckelkamp - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - …
- FG München, 26.07.2007 - 15 K 422/06
Einschränkung der Anwendung des § 160 Abgabenordnung (AO) durch europarechtliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-418/07
Papillon - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuer - Besteuerung im Konzern - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09
Schröder - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-43/07
Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr -Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - …
- EuGH, 07.04.2022 - C-342/20
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …
- FG München, 07.05.2007 - 7 K 5254/04
Besteuerung von aus dem Verkauf von im Ausland (Großbritannien) gelegenem …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-464/05
Geurts und Vogten - Steuerrecht - Erbschaftsteuer - Befreiung der Anteile an …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2011 - C-318/10
SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Direkte Besteuerung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-256/06
Jäger - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-646/15
Trustees of the P Panayi Accumulation & Maintenance Settlements - Steuerrecht - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2007 - C-281/06
Jundt
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09
Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und …
- EuGH, 24.06.2011 - C-476/10
projektart u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21
Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-493/09
Kommission / Portugal - Art. 63 AEUV - Art. 40 EWR-Abkommen - Beschränkungen des …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-342/20
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …
- FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 1 K 1004/14
Abzug von Auslandsspenden Nachweispflichten des inländischen Spenders …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-788/19
Résidents fiscaux en Espagne : selon l'avocat général Saugmandsgaard Øe, sont …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen privaten Rechts - Voraussetzung der Gebietsansässigkeit
- EU-Kommission
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Steuerbefreiung für gemeinnützige Stiftungen privaten Rechts - Voraussetzung der Gebietsansässigkeit
- EU-Kommission
Centro di Musicologia Walter Stauffer
Freier Kapitalverkehr
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG München, 30.10.2002 - 7 K 1384/00
- BFH, 14.07.2004 - I R 94/02
- Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-386/04
- EuGH, 14.09.2006 - C-386/04
- BFH, 20.12.2006 - I R 94/02
Papierfundstellen
- Slg. 2006, I-8203
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-15/22
Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
49 Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Persche (C-318/07, EU:C:2008:561, Nr. 35); vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl in der Rechtssache Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, EU:C:2005:785, Nrn. 58 bis 60). - Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2006 - C-76/05
Schwarz und Gootjes-Schwarz - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit - …
24 - In diesem Sinne auch die Ausführungen zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Stiftungen privaten Rechts in meinen Schlussanträgen vom 15. Dezember 2005 in der Rechtssache C-386/04 (Stauffer, Urteil vom 14. September 2006, Slg. 2006, I-0000, Nrn. 91 und 93).