Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 13.12.2007 - C-418/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2309
EuGH, 13.12.2007 - C-418/04 (https://dejure.org/2007,2309)
EuGH, Entscheidung vom 13.12.2007 - C-418/04 (https://dejure.org/2007,2309)
EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 (https://dejure.org/2007,2309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Art. 4 und 10 - Umsetzung und Anwendung - IBA 2000 - Wert - Qualität der Daten - Kriterien - Ermessensspielraum - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Art. 4 und 10 - Umsetzung und Anwendung - IBA 2000 - Wert - Qualität der Daten - Kriterien - Ermessensspielraum - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Art. 4 und 10 - Umsetzung und Anwendung - IBA 2000 - Wert - Qualität der Daten - Kriterien - Ermessensspielraum - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Verstoß Irlands gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten durch die Unterlassung einer Ausweisung bestimmter Gebiete als Vogelschutzgebiete

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG Art. 4; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 10; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwelt und Verbraucher: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Art. 4 und 10 - Umsetzung und Anwendung - IBA 2000 - Wert - Qualität der Daten - Kriterien - Ermessensspielraum - Richtlinie 92/43/EWG - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Art. 4 und 10 - Umsetzung und Anwendung - IBA 2000 - Wert - Qualität der Daten - Kriterien - Ermessensspielraum - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland, eingereicht am 29. September 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 4 und 10 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) - Verstoß gegen Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-10947
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Zweitens sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle Gebiete zu BSG zu erklären, die nach ornithologischen Kriterien am geeignetsten für die Erhaltung der betreffenden Arten erscheinen (Urteil vom 19. Mai 1998, Kommission/Niederlande, C-3/96, Slg. 1998, I-3031, Randnr. 62).

    Drittens kann die den Mitgliedstaaten auferlegte Verpflichtung, Gebiete als BSG auszuweisen, nicht durch den Erlass anderer besonderer Schutzmaßnahmen in Frage gestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 55).

    Die in Art. 2 dieser Richtlinie genannten wirtschaftlichen Erfordernisse dürfen daher bei der Auswahl und Abgrenzung eines BSG nicht berücksichtigt werden (Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Kommission stützt ihre Rüge vor allem auf das Urteil Kommission/Niederlande, in dem der Gerichtshof das Inventory of Important Bird Areas in the European Community [Verzeichnis bedeutsamer Vogelgebiete in der Europäischen Gemeinschaft], das 1989 veröffentlicht wurde (im Folgenden: IBA 89), berücksichtigt hat und davon ausgegangen ist, dass er dieses Verzeichnis, obwohl es für die betreffenden Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich ist, aufgrund seines wissenschaftlichen Werts als Bezugsgrundlage verwenden kann, um zu beurteilen, inwieweit ein Mitgliedstaat seine Verpflichtung zur Ausweisung von BSG beachtet hat.

    Auch wenn die den Mitgliedstaaten durch Art. 4 Abs. 1 dieser Richtlinie auferlegte Verpflichtung, wie Irland zu Recht geltend macht, nur die Ausweisung der für die Erhaltung der Vogelarten geeignetsten Gebiete betrifft und es vorkommen kann, dass Gebiete, die gemessen an den Erfordernissen des Schutzes der Arten dafür tatsächlich geeignet wären, nie als BSG ausgewiesen werden, ergibt sich aus Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie in der Auslegung durch den Gerichtshof, dass ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet es in Anhang I genannte Arten gibt, für diese Arten insbesondere BSG bestimmen muss (vgl. Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wenn sich nämlich jeder Mitgliedstaaten der Verpflichtung, zum Schutz der in Anhang I genannten und in seinem Hoheitsgebiet vorkommenden Arten BSG auszuweisen, allein mit der Begründung entziehen könnte, dass es in anderen Mitgliedstaaten andere Gebiete in besonders großer Zahl gebe, die für die Erhaltung dieser Arten weitaus geeigneter seien, bestünde die Gefahr, dass das mit Art. 4 Abs. 3 der Vogelschutzrichtlinie angestrebte Ziel der Bildung eines zusammenhängenden Netzes von BSG nicht erreicht würde (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 58).

    Demzufolge musste Irland dieses Gebiet nach der sich aus dem Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 62, ergebenden Rechtsprechung als BSG ausweisen.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Viertens schließlich verfügen die Mitgliedstaaten bei der Auswahl der BSG zwar über einen gewissen Ermessensspielraum, doch gehorcht die Ausweisung dieser Gebiete ausschließlich den in der Vogelschutzrichtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. August 1993, Kommission/Spanien, C-355/90, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 26).

    Daher sind die aktuellsten wissenschaftlichen Daten heranzuziehen, die bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist verfügbar waren (Urteil vom 28. Juni 2007, Kommission/Spanien, Randnr. 24).

    In Anbetracht des wissenschaftlichen Wertes des IBA 89 und mangels irgendeines von einem Mitgliedstaat vorgelegten wissenschaftlichen Beweises dafür, dass die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie dadurch erfüllt werden können, dass andere als die in diesem Verzeichnis aufgeführten Gebiete mit einer kleineren Gesamtfläche als diese zu BSG erklärt werden, kann dieses Verzeichnis - wie der Gerichtshof entschieden hat -, obwohl es rechtlich nicht verbindlich ist, als Bezugsgrundlage verwendet werden, um zu beurteilen, ob der entsprechende Mitgliedstaat zahlen- und flächenmäßig ausreichende Gebiete zu BSG im Sinne der vorgenannten Bestimmungen der Richtlinie erklärt hat (Urteil vom 28. Juni 2007, Kommission/Spanien, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung unterliegen die Gebiete, die nicht zu BSG erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, weiterhin der Regelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie, da sonst die in dieser Richtlinie genannten Schutzziele, wie sie im neunten Erwägungsgrund ausdrücklich angeführt sind, nicht erreicht werden könnten (vgl. Urteile vom 2. August 1993, Kommission/Spanien, Randnr. 22, sowie vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-374/98, Slg. 2000, I-10799, Randnrn.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Denn nach ständiger Rechtsprechung unterliegen die Gebiete, die nicht zu BSG erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, weiterhin der Regelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie, da sonst die in dieser Richtlinie genannten Schutzziele, wie sie im neunten Erwägungsgrund ausdrücklich angeführt sind, nicht erreicht werden könnten (vgl. Urteile vom 2. August 1993, Kommission/Spanien, Randnr. 22, sowie vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-374/98, Slg. 2000, I-10799, Randnrn.

    Die Gebiete, die nicht zu BSG erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, unterliegen somit offenkundig weiterhin der Regelung des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie (Urteil vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-374/98, Randnrn.

  • EuGH, 21.10.2004 - C-288/02

    Kommission / Griechenland - Seeverkehr - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Im Übrigen hat die Kommission, die im Vertragsverletzungsverfahren die Beweislast trägt (Urteil vom 21. Oktober 2004, Kommission/Griechenland, C-288/02, Slg. 2004, I-10071, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht rechtlich hinreichend dargetan, dass Irland seinen Verpflichtungen zur Ausweisung von BSG, um die Erhaltung der grönländischen Blessgans, bei der es sich um eine in Anhang I aufgeführte Art handelt, sowie den Schutz des Kiebitzes, des Rotschenkels, der Bekassine und des Großen Brachvogels, bei denen es sich um regelmäßig auftretende, nicht in Anhang I aufgeführte Zugvogelarten handelt, zu gewährleisten, nicht nachgekommen ist.

    Unter diesen Umständen hat die Kommission, die im Vertragsverletzungsverfahren die Beweislast trägt (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht rechtlich hinreichend dargetan, dass die Habitatverordnung bei Ablauf der Frist, die in der am 11. Juli 2003 bekanntgegebenen ergänzenden mit Gründen versehenen Stellungnahme festgelegt worden war, den Anwendungsbereich hatte, den die Kommission behauptet.

  • EuGH, 29.05.1997 - C-300/95

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Außerdem ist die Bedeutung der nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs unter Berücksichtigung ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte zu beurteilen (Urteil vom 29. Mai 1997, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-300/95, Slg. 1997, I-2649, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Unter Berücksichtigung insbesondere des Vorsorgeprinzips liegt eine solche Gefahr dann vor, wenn anhand objektiver Umstände nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Plan oder das Projekt das fragliche Gebiet erheblich beeinträchtigt (Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 54 und die angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-38/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Vielmehr kommt, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Genauigkeit der Umsetzung bei der Vogelschutzrichtlinie insofern besondere Bedeutung zu, als die Verwaltung des gemeinsamen Erbes den Mitgliedstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet anvertraut ist (vgl. Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien, 262/85, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9, und vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-38/99, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53).

    Es ist daher festzustellen, dass sich Irland im vorliegenden Fall bemühen muss, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die die Verschmutzung oder Beeinträchtigung der Lebensräume zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, Randnr. 48).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-191/05

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie eine besonders gezielte und verstärkte Schutzregelung für die in Anhang I aufgeführten Arten und die Zugvogelarten vorsieht, die dadurch gerechtfertigt ist, dass es sich um die Arten handelt, die am stärksten bedroht sind bzw. ein gemeinsames Erbe der Gemeinschaft darstellen (Urteil vom 13. Juli 2006, Kommission/Portugal, C-191/05, Slg. 2006, I-6853, Randnr. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In der vorliegenden Rechtssache hat Irland nicht den Beweis erbracht, dass das betreffende Gebiet auch dann seine Eignung verloren hätte, wenn Schutzmaßnahmen ergriffen worden wären (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Kommission/Portugal, Randnrn.

  • EuGH, 20.03.2003 - C-378/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Einleitend ist erstens daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Gebiete, die den in diesen Bestimmungen festgelegten ornithologischen Kriterien entsprechen, zu BSG zu erklären (Urteil vom 20. März 2003, Kommission/Italien, C-378/01, Slg. 2003, I-2857, Randnr. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Anders verhielte es sich dann, wenn Irland wissenschaftliche Beweise dafür vorgelegt hätte, dass die Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie dadurch erfüllt werden können, dass andere als die in diesem Verzeichnis aufgeführten Gebiete mit einer kleineren Gesamtfläche als diese zu BSG erklärt werden (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 18).

  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verpflichtet Art. 4 Abs. 1 und 2 der Vogelschutzrichtlinie die Mitgliedstaaten dazu, die BSG mit einem rechtlichen Schutzstatus auszustatten, der geeignet ist, u. a. das Überleben und die Vermehrung der in Anhang I aufgeführten Vogelarten sowie die Vermehrung, die Mauser und die Überwinterung der nicht in Anhang I aufgeführten, regelmäßig auftretenden Zugvogelarten sicherzustellen (Urteil vom 18. März 1999, Kommission/Frankreich, C-166/97, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 13.12.2007 - C-418/04
    Was schließlich das Vorbringen betrifft, dass die Verletzung privaten Eigentums im innerstaatlichen Recht durch Section 19A des Gesetzes von 1994 über die strafrechtliche Ahndung von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung als Straftat eingestuft worden sei und die bei einer Verurteilung zu verhängende Strafen Geldstrafen sowie die Einziehung von Fahrzeugen und Ausrüstung umfassten, so ist daran zu erinnern, dass die Mitgliedstaaten im Bereich der Habitatrichtlinie, die komplexe und technische Regelungen des Umweltschutzrechts enthält, in besonderer Weise gehalten sind, dafür Sorge zu tragen, dass ihre zur Umsetzung der Richtlinie bestimmten Rechtsvorschriften klar und bestimmt sind (vgl. Urteil vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 26).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 20.11.2003 - C-296/01

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • EuGH, 02.06.2005 - C-282/02

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 08.07.1987 - 262/85

    Kommission / Italien

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 13.06.2002 - C-117/00

    Kommission / Irland

  • EuGH, 08.06.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409/EWG

  • EuGH, 28.06.2007 - C-235/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

    Für Vogelschutzgebiete hat der Europäische Gerichtshof bereits entschieden, dass sich der Schutz des Gebiets nicht auf die Abwehr schädlicher Einflüsse des Menschen beschränken darf, sondern je nach Sachlage auch positive Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Gebietszustands einschließen muss (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 [ECLI:EU:C:2007:780], Kommission gegen Irland - Rn. 154).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Rn. 84, m. w. N.

    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa EuGH, Urteile vom 26. April 2018 - C-97/17 -, juris Rn. 60 ff., vom 14. Januar 2016 - C-141/14 -, juris Rn. 27 ff., vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Rn. 36 ff., vom 19. Mai 1998 - C-3/96 -, juris Rn. 55 ff., und vom 2. August 1993 - C-355/90 -, juris Rn. 26; BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 19, vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 -, juris Rn. 88 f., vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 -, juris Rn. 16 ff., vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 51 ff., und vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 20 f., Beschlüsse vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -, juris Rn. 14 f., und vom 24. Februar 2004 - 4 B 101.03 -, juris Rn. 13 f., jeweils m. w. N.

    vgl. EuGH, Urteile vom 26. April 2018 - C-97/17 -, juris Rn. 62 (IBA-Gebiet im Gebirge), vom 14. Januar 2016 - C-141/14 -, juris Rn. 30 (IBA-Gebiet in einer Küstenregion), und vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Leitsatz und Rn. 142 (Wattgebiet).

    vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Rn. 137, 145 (Wattgebiet), und der Sache nach auch Urteil vom 23. März 2006 - C-209/04 -, juris Rn. 34 ff.

    vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Rn. 145, und vom 13. Juli 2006 - C-191/05 -, juris Rn. 12, 16.

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Für Vogelschutzgebiete hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich der Schutz des Gebiets nicht auf die Abwehr schädlicher Einflüsse des Menschen beschränken darf, sondern je nach Sachlage auch positive Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Gebietszustands einschließen muss (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 [ECLI:EU:C:2007:780], Kommission gegen Irland - Rn. 154).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04   

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https://dejure.org/2006,20948
Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04 (https://dejure.org/2006,20948)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. September 2006 - C-418/04 (https://dejure.org/2006,20948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete - IBA 2000 - Umsetzung und Anwendung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete - IBA 2000 - Umsetzung und Anwendung

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Umwelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-10947
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04
    51 - Urteile vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7), vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 15), und vom 7. Januar 2004 in der Rechtssache C-58/02 (Kommission/Spanien, Slg. 2004, I-621, Randnr. 26) und Kommission/Vereinigtes Königreich [Konformität] (zitiert in Fußnote 49, Randnr. 21).

    Eur-Lex nennt als Fristende den 10. Juni 1994, während der Gerichtshof in den Urteilen vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-329/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-3749, Randnr. 2) und vom 11. Dezember 1997 in der Rechtssache C-83/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-7191, Randnr. 2) vom 5. Juni 1994 ausging.

    76 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 75, Randnr. 49).

    77 - Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 75, Randnr. 50 mwN.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-191/05

    Kommission / Portugal - Erhaltung der wild lebenden Vögel - besonderes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04
    39 - Vgl. meine Schlussanträge vom 23. Februar 2006 in der Rechtssache C-191/05 (Kommission/Portugal [Moura, Mourão, Barrancos], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 14).

    42 - Urteile Lappel Bank (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 26) und vom 13. Juli 2006 in der Rechtssache C-191/05 (Kommission/Portugal [Moura, Mourão, Barrancos], noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 10).

  • EuGH, 23.03.2006 - C-209/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04
    31 - Urteil vom 23. März 2006 in der Rechtssache C-209/04 (Kommission/Österreich [Lauteracher Ried], Slg. 2006, I-2755, Randnr. 44).

    Vgl. auch meine Schlussanträge vom 27. Oktober 2005 in der Rechtssache C-209/04 (Kommission/Österreich [Lauteracher Ried], Slg. 2006, I-2755, Nrn. 70 ff.) zur Alternativenprüfung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG -

    48 Vgl. Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (252/85, EU:C:1988:202, Rn. 28), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:116, Nr. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2006:569, Nrn. 111 und 112).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2010 - C-569/08

    Internetportal und Marketing - Internet - Domäne oberster Stufe .eu - Verordnung

    48 Vgl. Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (252/85, EU:C:1988:202, Rn. 28), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:116, Nr. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2006:569, Nrn. 111 und 112).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte

    21 Vgl. Urteile vom 27. April 1988, Kommission/Frankreich (252/85, EU:C:1988:202, Rn. 28), vom 16. Oktober 2003, Ligue pour la protection des oiseaux u. a. (C-182/02, EU:C:2003:558, Rn. 17), und vom 23. April 2020, Kommission/Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) (C-217/19, EU:C:2020:291, Rn. 68), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache WWF Italia u. a. (C-60/05, EU:C:2006:116, Nr. 50) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Kommission/Irland (C-418/04, EU:C:2006:569, Nrn. 111 und 112).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der

    28 - Siehe zu den Verpflichtungen außerhalb von Vogelschutzgebieten meine Schlussanträge vom 14. September 2006, Kommission/Irland (C-418/04, Slg. 2007, I-0000, Nrn. 92 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-304/05

    Kommission / Italien - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen

    26 - Schlussanträge vom 14. September 2006, Kommission/Irland (IBA-Liste 2000) (C-418/04, Slg. 2006, I-0000, Nr. 173).
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