Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.2007 - C-409/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,215
EuGH, 27.09.2007 - C-409/04 (https://dejure.org/2007,215)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.2007 - C-409/04 (https://dejure.org/2007,215)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 2007 - C-409/04 (https://dejure.org/2007,215)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenstände, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Teleos u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenstände, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - Beweise ...

  • EU-Kommission PDF

    Teleos u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenstände, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - Beweise ...

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1, Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • Wolters Kluwer

    Übertragung eines Eigentümerrechts auf einen Erwerber und Nachweis der Versendung in einen anderen Mitgliedsstaat als Voraussetzung für die Bewirkung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs; Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb als Begriff ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenstände, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - ...

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuerbefreiung für Gegenstände, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Innergemeinschaftliche Lieferung liegt erst vor, wenn der Gegenstand den Mitgliedstaat der Lieferung physisch verlassen hat ? Zum Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Versand und innergemeinschaftliche Lieferung I

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Teleos u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenstände, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - Beweise ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versand und innergemeinschaftliche Lieferung I

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Nachweis der Steuerbefreiung - EuGH stärkt die Position des Kfz-Handels

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Grundsatzfragen zum] Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court) vom 2. August 2004 in dem Rechtsstreit The Queen auf Antrag der 1. Teleos plc, 2. Unique Distribution Ltd, 3. ...

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 28a Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 28a Abs 3
    Innergemeinschaftlicher Erwerb; Mehrwertsteuer; Versenden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (England & Wales), Queen's Bench Division (Administrative Court) - Auslegung der Artikel 28a Absatz 3 und 28c Teil A Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG: Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-7797
  • EuZW 2007, 664
  • DB 2007, 2687
  • BStBl II 2009, 70
  • BStBl II 3009, 70
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Ebenso wie andere Begriffe, die die nach der Sechsten Richtlinie steuerbaren Umsätze definieren (vgl. Urteile vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 44, sowie vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 41), haben zudem die Begriffe der innergemeinschaftlichen Lieferung und des innergemeinschaftlichen Erwerbs objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Umsätze anwendbar.

    Der Ansicht von Teleos u. a., dass die Absicht des Lieferanten und des Erwerbers, einen innergemeinschaftlichen Umsatz zu erzielen, für dessen Einstufung als solchen ausreichten, ist entgegenzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Verpflichtung der Finanzverwaltung, Untersuchungen anzustellen, um die Absicht des Steuerpflichtigen zu ermitteln, unvereinbar wäre mit den Zielen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die mit der Anwendung der Mehrwertsteuer verbundenen Maßnahmen dadurch zu erleichtern, dass, abgesehen von Ausnahmefällen, auf die objektive Natur des betreffenden Umsatzes abgestellt wird (vgl. Urteile vom 6. April 1995, BLP Group, C-4/94, Slg. 1995, I-983, Randnr. 24, Optigen u. a., Randnr. 45, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 42).

    Viertens ist zum Vorbringen von Teleos u. a., dass die von den Behörden des Vereinigten Königreichs ergriffenen Maßnahmen den freien Warenverkehr behinderten, einerseits festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ein Ziel ist, das von der Sechsten Richtlinie anerkannt und gefördert wird (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Gemeente Leusden und Holin Groep, C-487/01 und C-7/02, Slg. 2004, I-5337, Randnr. 76, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 54) und das unter bestimmten Umständen Behinderungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen kann.

    Überdies verstieße es nach einer auf das Ausgangsverfahren übertragbaren Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn vom Lieferanten gefordert würde, dass er alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (vgl. in Bezug auf den sogenannten "Karussellbetrug" Urteile Federation of Technological Industries u. a., Randnr. 33, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 51).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Bei der Ausübung ihrer Befugnisse müssen die Mitgliedstaaten jedoch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind und zu denen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit gehören, beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a., C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnr. 48, sowie vom 11. Mai 2006, Federation of Technological Industries u. a., C-384/04, Slg. 2006, I-4191, Randnrn.

    So ist es zwar legitim, dass die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Ansprüche des Staates möglichst wirksam zu schützen; sie dürfen jedoch nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. Urteile Molenheide u. a., Randnr. 47, sowie Federation of Technological Industries u. a., Randnr. 30).

    Überdies verstieße es nach einer auf das Ausgangsverfahren übertragbaren Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn vom Lieferanten gefordert würde, dass er alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (vgl. in Bezug auf den sogenannten "Karussellbetrug" Urteile Federation of Technological Industries u. a., Randnr. 33, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 51).

  • EuGH, 07.12.2006 - C-240/05

    Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Was drittens den Grundsatz der steuerlichen Neutralität anbelangt, verbietet dieser insbesondere, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Leistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2006, Eurodental, C-240/05, Slg. 2006, I-11479, Randnr. 46).

    Damit wären Steuerpflichtige, die einen innergemeinschaftlichen Umsatz unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens bewirken, schlechter gestellt als Steuerpflichtige, die inländische Umsätze bewirken (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf das Recht auf Vorsteuerabzug Urteil Eurodental, Randnr. 47).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-286/94

    Molenheide

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Bei der Ausübung ihrer Befugnisse müssen die Mitgliedstaaten jedoch die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind und zu denen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit gehören, beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a., C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnr. 48, sowie vom 11. Mai 2006, Federation of Technological Industries u. a., C-384/04, Slg. 2006, I-4191, Randnrn.

    So ist es zwar legitim, dass die von den Mitgliedstaaten erlassenen Maßnahmen darauf abzielen, die Ansprüche des Staates möglichst wirksam zu schützen; sie dürfen jedoch nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. Urteile Molenheide u. a., Randnr. 47, sowie Federation of Technological Industries u. a., Randnr. 30).

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Ferner geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Nacherhebung der Mehrwertsteuer hervor, dass die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten erlassen können, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und Steuerhinterziehungen zu verhindern, nicht so eingesetzt werden dürfen, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer in Frage stellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a., C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 52, vom 19. September 2000, Schmeink & Cofreth und Strobel, C-454/98, Slg. 2000, I-6973, Randnr. 59, sowie vom 21. Februar 2006, Halifax u. a., C-255/02, Slg. 2006, I-1609, Randnr. 92).

    Was erstens den Grundsatz der Rechtssicherheit betrifft, gilt dieser in besonderem Maße, wenn es sich um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, denn die Betroffenen müssen in der Lage sein, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen (vgl. Urteile vom 15. Dezember 1987, Niederlande/Kommission, 326/85, Slg. 1987, 5091, Randnr. 24, sowie Halifax u. a., Randnr. 72).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    So muss mit jedem innergemeinschaftlichen Erwerb, der nach Art. 28a Abs. 1 Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie im Mitgliedstaat der Beendigung der innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung von Gegenständen besteuert wird, eine Lieferung einhergehen, die im Mitgliedstaat des Beginns der Versendung oder Beförderung nach Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 dieser Richtlinie befreit ist (Urteil vom 6. April 2006, EMAG Handel Eder, C-245/04, Slg. 2006, I-3227, Randnr. 29).

    Aus dem mit der Übergangsregelung des Abschnitts XVIa der Sechsten Richtlinie angestrebten Ziel, die Steuereinnahmen auf den Mitgliedstaat, in dem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt, zu verlagern (vgl. Urteil EMAG Handel Eder, Randnr. 40), geht hervor, dass diese Regelung u. a. geschaffen wurde, um die innergemeinschaftliche Bewegung von Gegenständen zu regeln.

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs und die italienische Regierung machen in dieser Hinsicht geltend, dass die Rechtsprechung, wonach es nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleiste, verstoße, wenn ein gutgläubig handelnder Einführer zur Zahlung der Zölle verpflichtet werde, die für die Einfuhr einer Ware geschuldet würden, in Bezug auf die der Ausführer eine zollrechtliche Zuwiderhandlung begangen habe, während der Einführer an dieser Zuwiderhandlung nicht beteiligt gewesen sei, auf das Ausgangsverfahren übertragbar sei (vgl. Urteile vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 114, sowie vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos, C-97/95, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 61).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs und die italienische Regierung machen in dieser Hinsicht geltend, dass die Rechtsprechung, wonach es nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleiste, verstoße, wenn ein gutgläubig handelnder Einführer zur Zahlung der Zölle verpflichtet werde, die für die Einfuhr einer Ware geschuldet würden, in Bezug auf die der Ausführer eine zollrechtliche Zuwiderhandlung begangen habe, während der Einführer an dieser Zuwiderhandlung nicht beteiligt gewesen sei, auf das Ausgangsverfahren übertragbar sei (vgl. Urteile vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a., C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465, Randnr. 114, sowie vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos, C-97/95, Slg. 1997, I-4209, Randnr. 61).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Viertens ist zum Vorbringen von Teleos u. a., dass die von den Behörden des Vereinigten Königreichs ergriffenen Maßnahmen den freien Warenverkehr behinderten, einerseits festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bekämpfung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen ein Ziel ist, das von der Sechsten Richtlinie anerkannt und gefördert wird (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Gemeente Leusden und Holin Groep, C-487/01 und C-7/02, Slg. 2004, I-5337, Randnr. 76, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 54) und das unter bestimmten Umständen Behinderungen des freien Warenverkehrs rechtfertigen kann.
  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus EuGH, 27.09.2007 - C-409/04
    Der Ansicht von Teleos u. a., dass die Absicht des Lieferanten und des Erwerbers, einen innergemeinschaftlichen Umsatz zu erzielen, für dessen Einstufung als solchen ausreichten, ist entgegenzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Verpflichtung der Finanzverwaltung, Untersuchungen anzustellen, um die Absicht des Steuerpflichtigen zu ermitteln, unvereinbar wäre mit den Zielen des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, Rechtssicherheit zu gewährleisten und die mit der Anwendung der Mehrwertsteuer verbundenen Maßnahmen dadurch zu erleichtern, dass, abgesehen von Ausnahmefällen, auf die objektive Natur des betreffenden Umsatzes abgestellt wird (vgl. Urteile vom 6. April 1995, BLP Group, C-4/94, Slg. 1995, I-983, Randnr. 24, Optigen u. a., Randnr. 45, sowie Kittel und Recolta Recycling, Randnr. 42).
  • EuGH, 15.12.1987 - 326/85

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 26.06.1990 - C-185/89

    Staatssecretaris van Financiën / Velker International Oil Company

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

  • EuGH, 19.04.2007 - C-455/05

    Velvet & Steel Immobilien - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art.

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    bb) Das FG Münster, die Vorinstanz und das FA verkennen im Rahmen ihrer Analyse, dass es bei der Prüfung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung --aus unionsrechtlicher Sicht-- auf die objektiven Umstände ankommt (vgl. z.B. EuGH-Urteile vom 27. September 2007 C-409/04, Teleos u.a., Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 39 f.; vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, Slg. 2010, I-12605, BStBl II 2011, 846, Rz 39; vom 16. Dezember 2010 C-430/09, Euro Tyre Holding, Slg. 2010, I-13335, UR 2011, 176, Rz 28; VSTR in HFR 2012, 1212, UR 2012, 832, Rz 30, jeweils m.w.N. aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH).

    Gleichwohl ist für die Steuerbefreiung des § 6a Abs. 1 UStG, Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG erforderlich, dass der Gegenstand aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (EuGH-Urteile Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 33 ff., 42; vom 27. September 2007 C-184/05, Twoh, Slg. 2007, I-7897, BStBl II 2009, 83, Rz 23).

    cc) Eine andere, hiervon zu trennende Frage ist es, ob dem Steuerpflichtigen --trotz Nichtvorliegens der objektiven Voraussetzungen der Steuerbefreiung-- aufgrund der Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit (im Wege des Vertrauensschutzes) die Steuerbefreiung zu gewähren ist (vgl. EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 43 ff.).

    Während bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung als logische Folge ein innergemeinschaftlicher Erwerb durch den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat erfolgt (EuGH-Urteile Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 24, 26 f., 36 f., 41 f.; vom 27. September 2007 C-146/05, Collée, Slg. 2007, I-7861, BStBl II 2009, 78, Rz 23; vom 18. November 2010 C-84/09, X, Slg. 2010, I-11645, UR 2011, 103, Rz 28; vom 6. September 2012 C-273/11, Mecsek-Gabona, HFR 2012, 1121, UR 2012, 796, Rz 29) und zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung der Umsatz des Lieferers steuerfrei zu belassen ist, ist in dem Fall, dass dem Lieferer trotz Nichtvorliegens der Voraussetzungen des Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG Vertrauensschutz zu gewähren ist, der Erwerber (hier: B) im Liefermitgliedstaat zur Umsatzsteuer heranzuziehen (EuGH-Urteil Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 67; in Deutschland umgesetzt durch § 6a Abs. 4 Satz 2 UStG; insoweit zutreffend aus österreichischer Sicht Schwab, Österreichische Steuerzeitung 2014, 32, 35).

    a) Zum einen ist eine ggf. vorliegende Unsicherheit bei Beurteilung der Umstände des Einzelfalls im Wesentlichen Folge der Entscheidung des Richtliniengebers, trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Union im innergemeinschaftlichen Warenverkehr am Bestimmungslandprinzip festzuhalten (vgl. dazu EuGH-Urteile Teleos u.a. in Slg. 2007, I-7797, BStBl II 2009, 70, Rz 21 f.; Mecsek-Gabona in HFR 2012, 1121, UR 2012, 796, Rz 34 f.).

  • EuGH, 27.09.2012 - C-587/10

    VSTR - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Lieferung von Gegenständen - Besteuerung

    Durch diesen Mechanismus wird somit eine klare Abgrenzung der Steuerhoheit der betroffenen Mitgliedstaaten gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil R, Randnr. 38) und die Doppelbesteuerung und damit eine Verletzung des dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatzes der steuerlichen Neutralität vermieden (vgl. u. a. Urteile vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-7797, Randnr. 25, und Collée, C-146/05, Slg. 2007, I-7861, Randnr. 23).

    Neben diesen Voraussetzungen in Bezug auf die Eigenschaft als Steuerpflichtiger, die Übertragung der Befugnis, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, und die physische Verbringung der Gegenstände von einem Mitgliedstaat in einen anderen darf keine weitere Voraussetzung für die Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen aufgestellt werden (vgl. Urteil Teleos u. a., Randnr. 70), wobei der Begriff der innergemeinschaftlichen Lieferung ebenso wie der des innergemeinschaftlichen Erwerbs objektiven Charakter hat und unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Umsätze anwendbar ist (vgl. u. a. Urteil Teleos u. a., Randnr. 38).

    Diese Maßnahmen dürfen daher nicht so eingesetzt werden, dass sie die Neutralität der Mehrwertsteuer, die ein Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems ist, in Frage stellen würden (vgl. Urteile Teleos u. a., Randnr. 46, und Collée, Randnr. 26).

    Im Übrigen kann eine solche Erklärung für sich allein nicht als entscheidender Beweis für die Steuerpflichtigeneigenschaft des Erwerbers angesehen werden und bestenfalls ein Indiz darstellen (vgl. entsprechend Urteile Teleos u. a., Randnr. 71, und vom 27. September 2007, Twoh International, C-184/05, Slg. 2007, I-7897, Randnr. 37).

  • BFH, 06.04.2016 - V R 25/15

    EuGH-Vorlage zu den Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende

    Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten setzt beim (teilweisen) Fehlen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs deshalb nach Auffassung des Senats nach den Vorgaben der EuGH-Urteile Teleos vom 27. September 2007 C-409/04 (EU:C:2007:548, Rz 66) und Netto Supermarkt vom 21. Februar 2008 C-271/06 (EU:C:2008:105, Rz 24, 25 und 27); vgl. auch EuGH-Urteil Vlaamse Oliemaatschappij vom 21. Dezember 2011 C-499/10 (EU:C:2011:871, Leitsatz sowie Rz 26 zur gesamtschuldnerischen Haftung des Lagerinhabers und des steuerpflichtigen Eigentümers der Güter) voraus, dass der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer gutgläubig war und bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns außerstande war, das Fehlen der formellen Rechnungsanforderungen zu erkennen, weil er alle Maßnahmen ergriffen hat, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sich von der Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu überzeugen und seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist (BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 1473, Rz 65).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-273/11

    Einem Unternehmen, das Waren mit Bestimmungsort in einem anderen Mitgliedstaat

    Unter Berufung auf das Urteil vom 27. September 2007, Teleos u. a. (C-409/04, Slg. 2007, I-7797), möchte das vorlegende Gericht außerdem wissen, ob die nach der Auslieferung des Gegenstands erfolgte Löschung der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer von Agro-Trade es zulasse, den guten Glauben der Klägerin des Ausgangsverfahrens in Frage zu stellen und eine mehrwertsteuerbefreite Lieferung zu verneinen.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung als logische Folge des innergemeinschaftlichen Erwerbs von der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn sie die Voraussetzungen des Art. 138 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112 erfüllt (vgl. in diesem Sinne Urteile Teleos u. a., Randnr. 28, und vom 18. November 2010, X, C-84/09, Slg. 2010, I-11645, Randnr. 26).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung eines Gegenstands erst dann anwendbar, wenn das Recht, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übertragen worden ist, wenn der Verkäufer nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist, und wenn der Gegenstand aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (vgl. Urteile Teleos u. a., Randnr. 42, vom 27. September 2007, Twoh International, C-184/05, Slg. 2007, I-7897, Randnr. 23, vom 7. Dezember 2010, R., C-285/09, Slg. 2010, I-12605, Randnr. 41, und vom 16. Dezember 2010, Euro Tyre Holding, C-430/09, Slg. 2010, I-13335, Randnr. 29).

    Zweitens ist zu der Verpflichtung des Verkäufers, den Nachweis zu erbringen, dass der Gegenstand an Orte außerhalb des Liefermitgliedstaats versandt oder befördert worden ist, darauf hinzuweisen, dass diese Verpflichtung in den besonderen Kontext der Übergangsregelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs innerhalb der Union zu stellen ist, einer Regelung, die wegen der Abschaffung der Binnengrenzen ab dem 1. Januar 1993 durch die Richtlinie 91/680/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388 im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen (ABl. L 376, S. 1) eingeführt wurde (Urteil Teleos u. a., Randnr. 21).

    Diese Prüfung führen die Finanzbehörden daher in erster Linie anhand der von den Steuerpflichtigen vorgelegten Beweise und abgegebenen Erklärungen durch (Urteile Teleos u. a., Randnr. 44, sowie R., Randnr. 42).

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, verlangt der Grundsatz der Rechtssicherheit, dass Steuerpflichtige ihre steuerlichen Verpflichtungen kennen, bevor sie ein Geschäft abschließen (Urteil Teleos u. a., Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vielmehr lässt diese Verpflichtung den Steuerpflichtigen im Ungewissen darüber, ob die innergemeinschaftliche Lieferung von der Steuer befreit werden kann oder ob er die Mehrwertsteuer in den Verkaufspreis mit einbeziehen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Teleos u. a., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass in dem Fall, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen in Bezug auf den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachgekommen ist, während der Erwerber seine vertragliche Verpflichtung, den betreffenden Gegenstand an Orte außerhalb des Liefermitgliedstaats zu versenden oder zu befördern, nicht erfüllt hat, der Erwerber im Liefermitgliedstaat zur Mehrwertsteuer heranzuziehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Teleos u. a., Randnrn.

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Missbrauch ein von der Richtlinie 2006/112 anerkanntes und gefördertes Ziel (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Gemeente Leusden und Holin Groep, C-487/01 und C-7/02, Slg. 2004, I-5337, Randnr. 76, R., Randnr. 36, und vom 21. Juni 2012, Mahagében und Dávid, C-80/11 und C-142/11, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung), das mitunter hohe Anforderungen an die Verpflichtungen der Verkäufer rechtfertigt (Urteil Teleos u. a., Randnrn.

    Somit verstößt es nicht gegen das Unionsrecht, von einem Wirtschaftsteilnehmer zu fordern, dass er in gutem Glauben handelt und alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (Urteile Teleos u. a., Randnr. 65, sowie Mahagében und Dávid, Randnr. 54).

    Diese Gesichtspunkte hat der Gerichtshof als wichtige Kriterien für die Feststellung angesehen, ob der Verkäufer nachträglich zur Mehrwertsteuer herangezogen werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Teleos u. a., Randnr. 66).

    Im Rahmen der Übergangsregelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs innerhalb der Union, deren Ziel es ist, die Steuereinnahmen auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in dem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt (vgl. Urteile Teleos u. a., Randnr. 36, sowie vom 22. April 2010, X und fiscale eenheid Facet-Facet Trading, C-536/08 und C-539/08, Slg. 2010, I-3581, Randnr. 30), soll die Identifizierung der Mehrwertsteuerpflichtigen durch individuelle Nummern die Bestimmung des Mitgliedstaats erleichtern, in dem der Endverbrauch erfolgt.

  • BFH, 11.12.2019 - XI R 16/18

    EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

    Da es sich bei der Festlegung, wer Steuerpflichtiger ist, um eine Regelung handelt, die sich finanziell belastend auswirken kann, müssen die Betroffenen in der Lage sein, den Umfang der ihnen auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen, bevor sie ein Geschäft abschließen (vgl. EuGH-Urteile Halifax u.a. vom 21.02.2006 - C-255/02, EU:C:2006:121, BFH/NV 2006, Beilage 3, 260, Rz 72; Teleos u.a. vom 27.09.2007 - C-409/04, EU:C:2007:548, BStBl II 2009, 70, Rz 48).
  • BFH, 21.11.2023 - VII R 10/21

    Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung

    Mit der Regelung soll das Risiko einer Täuschung durch den Abnehmer zwischen dem gutgläubigen Unternehmer und dem Staat angemessen verteilt werden (FG München, Urteil vom 20.10.2016 - 14 K 1770/13, Rz 78 mit Verweis auf EuGH-Urteile Teleos u.a. vom 27.09.2007 - C-409/04, EU:C:2007:548, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 774 und Netto Supermarkt vom 21.02.2008 - C-271/06, EU:C:2008:105, UR 2008, 508).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Die innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen ist gemäß Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1 der Sechsten Richtlinie - der Teil der Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten in Abschnitt XVIa dieser Richtlinie ist, deren Ziel darin besteht, die Steuereinnahmen auf den Mitgliedstaat zu verlagern, in dem der Endverbrauch der gelieferten Gegenstände erfolgt - von der Besteuerung befreit (vgl. Urteile vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-7797, Randnr. 36, Collée, C-146/05, Slg. 2007, I-7861, Randnr. 22, Twoh International, C-184/05, Slg. 2007, I-7897, Randnr. 22, sowie vom 22. April 2010, X und fiscale eenheid Facet-Facet Trading, C-536/08 und C-539/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).

    Ebenso wie andere Begriffe, die die nach der Sechsten Richtlinie steuerbaren Umsätze definieren (vgl. u. a. Urteile vom 12. Januar 2006, 0ptigen u. a., C-354/03, C-355/03 und C-484/03, Slg. 2006, I-483, Randnr. 44, sowie vom 6. Juli 2006, Kittel und Recolta Recycling, C-439/04 und C-440/04, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 41), haben die Begriffe der innergemeinschaftlichen Lieferung und des innergemeinschaftlichen Erwerbs objektiven Charakter und sind unabhängig von Zweck und Ergebnis der betreffenden Umsätze anwendbar (Urteil Teleos u. a., Randnr. 38).

    Der Gerichtshof hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, dass die Befreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung erst dann anwendbar wird, wenn das Recht, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, auf den Erwerber übertragen worden ist, wenn der Lieferant nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist, und wenn der Gegenstand aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (vgl. Urteile Teleos u. a., Randnr. 42, und Twoh International, Randnr. 23).

    Diese Prüfung führen die nationalen Finanzbehörden daher in erster Linie anhand der von den Steuerpflichtigen vorgelegten Beweise und abgegebenen Erklärungen durch (Urteile Teleos u. a., Randnr. 44, und Twoh International, Randnr. 24).

  • EuGH, 21.02.2008 - C-271/06

    Netto Supermarkt - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 -

    Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten gemäß diesem Grundsatz Mittel einsetzen müssen, die es zwar erlauben, das vom innerstaatlichen Recht verfolgte Ziel wirksam zu erreichen, die jedoch die Ziele und Grundsätze des einschlägigen Gemeinschaftsrechts möglichst wenig beeinträchtigen (vgl. Urteile Molenheide u. a., Randnr. 46, und vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 52).

    Die Verteilung des Risikos zwischen diesen und der Finanzverwaltung aufgrund eines von einem Dritten begangenen Betrugs muss jedoch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein (Urteil Teleos u. a., Randnr. 58).

    Dies scheidet aus, wenn ein Steuersystem dem Lieferer unabhängig davon, ob er an dem vom Abnehmer begangenen Betrug beteiligt war, die gesamte Verantwortung für die Zahlung der Mehrwertsteuer auferlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Teleos u. a., Randnr. 58).

    Dagegen verstößt es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn vom Lieferer gefordert wird, dass er alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (vgl. Urteil Teleos u. a., Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass der Lieferer gutgläubig war, dass er alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und dass seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist, sind daher wichtige Kriterien im Rahmen der Feststellung, ob er nachträglich zur Mehrwertsteuer herangezogen werden kann (vgl. Urteil Teleos u. a., Randnr. 66).

    Ebenso verstieße es gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, wenn ein Mitgliedstaat, der die Voraussetzungen für die Befreiung einer Ausfuhrlieferung nach einem Ort außerhalb der Gemeinschaft festgelegt hat, indem er u. a. eine Liste von Unterlagen aufgestellt hat, die den zuständigen Behörden vorzulegen sind, und der die vom Lieferer als Nachweise für das Recht auf Befreiung vorgelegten Unterlagen zunächst akzeptiert hat, den Lieferer später zur Zahlung der auf diese Lieferung entfallenden Mehrwertsteuer verpflichten könnte, wenn sich herausstellt, dass infolge eines vom Abnehmer begangenen Betrugs, von dem der Lieferer weder Kenntnis hatte noch haben konnte, die Befreiungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen (vgl. in diesem Sinne Urteil Teleos u. a., Randnr. 50).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auf diese Weise kann durch die Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Mitgliedstaat des Beginns der innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung von Gegenständen, welcher ein innergemeinschaftlicher Erwerb entspricht, der im Mitgliedstaat der Beendigung dieser Versendung oder Beförderung besteuert wird, die Doppelbesteuerung und damit eine Verletzung des dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem innewohnenden Grundsatzes der steuerlichen Neutralität vermieden werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • BFH, 30.07.2008 - V R 7/03

    Erlass von Umsatzsteuern bei irrtümlich angenommenen steuerfreien

    Zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Mitgliedstaaten gemäß diesem Grundsatz Mittel einsetzen müssen, die es zwar erlauben, das vom innerstaatlichen Recht verfolgte Ziel wirksam zu erreichen, die jedoch die Ziele und Grundsätze des einschlägigen Gemeinschaftsrechts möglichst wenig beeinträchtigen (vgl. Urteile Molenheide u.a., Randnr. 46, und vom 27. September 2007, Teleos u.a., C-409/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 52).

    Die Verteilung des Risikos zwischen diesen und der Finanzverwaltung aufgrund eines von einem Dritten begangenen Betrugs muss jedoch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein (Urteil Teleos u.a., Randnr. 58).

    Dies scheidet aus, wenn ein Steuersystem dem Lieferer unabhängig davon, ob er an dem vom Abnehmer begangenen Betrug beteiligt war, die gesamte Verantwortung für die Zahlung der Mehrwertsteuer auferlegt (vgl. in diesem Sinne Urteil Teleos u.a., Randnr. 58).

    Dagegen verstößt es, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, nicht gegen das Gemeinschaftsrecht, wenn vom Lieferer gefordert wird, dass er alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (vgl. Urteil Teleos u.a., Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass der Lieferer gutgläubig war, dass er alle ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat und dass seine Beteiligung an einem Betrug ausgeschlossen ist, sind daher wichtige Kriterien im Rahmen der Feststellung, ob er nachträglich zur Mehrwertsteuer herangezogen werden kann (vgl. Urteil Teleos u.a., Randnr. 66).

    Ebenso verstieße es gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, wenn ein Mitgliedstaat, der die Voraussetzungen für die Befreiung einer Ausfuhrlieferung nach einem Ort außerhalb der Gemeinschaft festgelegt hat, indem er u.a. eine Liste von Unterlagen aufgestellt hat, die den zuständigen Behörden vorzulegen sind, und der die vom Lieferer als Nachweise für das Recht auf Befreiung vorgelegten Unterlagen zunächst akzeptiert hat, den Lieferer später zur Zahlung der auf diese Lieferung entfallenden Mehrwertsteuer verpflichten könnte, wenn sich herausstellt, dass infolge eines vom Abnehmer begangenen Betrugs, von dem der Lieferer weder Kenntnis hatte noch haben konnte, die Befreiungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorlagen (vgl. in diesem Sinne Urteil Teleos u.a., Randnr. 50).

  • FG München, 30.01.2008 - 3 K 5193/04

    Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Keine Änderungssperre und

  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

  • EuGH, 29.10.2009 - C-29/08

    AB SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5

  • BFH, 21.05.2014 - V R 34/13

    Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • EuGH, 18.11.2010 - C-84/09

    X - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 2, 20 Abs. 1 und 138 Abs. 1 -

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

  • EuGH, 26.07.2017 - C-386/16

    Toridas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 11/09

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2017 - C-374/16

    Geissel - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 178

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

  • BFH, 25.02.2015 - XI R 30/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft bei Beauftragung und Bezahlung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-580/16

    Firma Hans Bühler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer

  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

  • EuGH, 25.10.2018 - C-528/17

    Bozicevic Jezovnik - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

  • BFH, 14.02.2019 - V R 47/16

    Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

  • EuGH, 09.10.2014 - C-492/13

    Traum - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 06.06.2019 - V R 41/17

    EuGH-Vorlage zum Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-531/17

    Vetsch Int. Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames

  • BFH, 11.08.2011 - V R 3/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Steuerfreiheit im Reihengeschäft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-84/09

    X - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Innergemeinschaftlicher Erwerb

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 17/12

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Umfang der

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 28.05.2009 - V R 23/08

    Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung -

  • BFH, 14.11.2012 - XI R 8/11

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

  • EuGH, 20.06.2018 - C-108/17

    Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 18.05.2017 - C-624/15

    Litdana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 23.04.2009 - V R 84/07

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen ins Drittlandsgebiet bei anschließender

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-4/20

    ALTI - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

  • BFH, 20.10.2021 - XI R 2/20

    Zur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 18/18

    Zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft

  • EuGH, 21.02.2013 - C-18/12

    Mesto zamberk - Steuer - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 Abs.

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 42/10

    Beleg- und Buchnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung

  • BFH, 21.01.2015 - XI R 5/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

  • BFH, 26.11.2014 - XI R 37/12

    Belegnachweis: Hinweis auf die Steuerbefreiung einer Lieferung als

  • BFH, 17.02.2011 - V R 30/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Lieferung im "Umsatzsteuer-Karussell" -

  • BFH, 25.04.2013 - V R 28/11

    Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Hamburg, 21.12.2012 - 6 K 33/11

    Abgabenordnung: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • BFH, 18.02.2016 - V R 62/14

    Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

  • BFH, 17.02.2011 - V R 28/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Anforderungen an Versendungsbeleg - Bedeutung

  • FG Baden-Württemberg, 09.06.2008 - 9 K 408/04

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung trotz fehlenden oder

  • EuGH, 30.01.2024 - C-442/22

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Lublinie (Fraude d'un employé) - Vorlage

  • BFH, 18.02.2016 - V R 53/14

    Steuerfreie Lieferung eines Miteigentumsanteils - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO

  • EuGH, 14.06.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

  • EuGH, 19.10.2017 - C-101/16

    Paper Consult - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 08.10.2008 - V R 63/07

    Gewährung von Vorsteuerabzug im Billigkeitsverfahren bei unzutreffenden

  • BFH, 10.11.2009 - VII R 39/08

    Kein wirksames Steueraussetzungsverfahren ohne Bezugsberechtigung des Empfängers

  • EuGH, 19.12.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2016 - C-24/15

    Plöckl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste

  • BFH, 19.03.2015 - V R 14/14

    Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

  • BFH, 27.02.2019 - VII R 34/17

    Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

  • FG Sachsen, 24.05.2011 - 6 K 2176/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung auch bei sog. gebrochenem Transport

  • FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 1 V 4305/08

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz unzutreffender

  • EuGH, 19.12.2013 - C-563/12

    BDV Hungary Trading Kft. - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 146 -

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • FG Düsseldorf, 03.09.2010 - 1 K 4066/09

    Qualifizierung der Lieferung eines PKW als umsatzsteuerfreie

  • BFH, 27.02.2014 - V R 21/11

    Steuerfreie Lieferung von sog. Pocket-Bikes - Wirksame Verfahrensaufnahme nach

  • BFH, 21.01.2015 - XI R 12/14

    Beendigung des Einspruchsverfahrens durch Zustimmung des Finanzamts zu einer

  • BFH, 28.03.2007 - V B 210/05

    NZB: USt, Anforderungen an Belegnachweis

  • EuGH, 21.12.2011 - C-499/10

    Vlaamse Oliemaatschappij - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerschuldner -

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.05.2016 - 3 K 1364/15

    Innergemeinschaftliche Lieferungen von Kraftfahrzeugen in einem Reihengeschäft -

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2019 - 6 K 1767/17

    Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim innergemeinschaftlichen

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14

    Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View -

  • EuGH, 23.04.2020 - C-401/18

    Herst

  • BFH, 25.04.2013 - V R 10/11

    Steuerpflicht innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • FG Köln, 21.02.2008 - 2 K 736/07

    Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift zur Abgabe eines ordnungsgemäßen

  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 1943/10

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 32/09

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Unternehmereigenschaft -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a -

  • EuGH, 08.11.2018 - C-495/17

    Cartrans Spedition - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4566/10

    Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.02.2020 - 5 K 5311/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Versagung des Vorsteuerabzugs wegen

  • FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1820/09

    Nachholung der Versicherung des Abnehmers nach § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDV im

  • EuGH, 19.10.2017 - C-383/16

    Vion Livestock - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation -

  • FG Nürnberg, 14.05.2013 - 2 K 568/11

    Zu den tatsächlichen und belegmäßigen Voraussetzungen für die Annahme einer

  • BFH, 11.03.2020 - XI R 7/18

    Notwendige tatsächliche Feststellungen bei Lieferkette und Bezug zum

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2019 - 3 K 1391/17

    Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen bei möglicher Steuerhinterziehung in einem

  • FG Düsseldorf, 24.03.2021 - 5 K 1414/18

    Beweislast für Differenzbesteuerung bei (angeblichem) Wiederverkäufer von

  • BFH, 05.05.2015 - VII R 22/14

    Steuerbefreiung für als Arzneimittel zugelassene Alkohol-Wasser-Mischungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-696/20

    Dyrektor Izby Skarbowej w W. (Qualification erronée d'opérations en chaîne) -

  • FG Nürnberg, 10.11.2009 - 2 K 1696/08

    Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • EuGH, 04.09.2019 - C-71/18

    KPC Herning - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • FG Hamburg, 23.09.2011 - 5 K 310/09

    Steuerfreie Ausfuhrlieferung

  • FG München, 20.10.2016 - 14 K 1770/13

    Innergemeinschaftliche Lieferung, Fiskalvertreter, Zollanmeldung, Steuerfreiheit,

  • FG Köln, 18.03.2015 - 4 K 3157/11

    Anforderungen an den Nachweis für ein steuerfreies innergemeinschaftliches

  • FG Köln, 03.11.2010 - 4 K 4262/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-25/07

    Sosnowska - Mehrwertsteuer - Richtlinien 67/227/EWG und 77/388/EWG - Nationale

  • BFH, 14.12.2011 - XI R 18/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2008 - C-73/07

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia - Richtlinie 95/46 EG - Schutz

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-414/17

    AREX CZ - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-108/17

    Enteco Baltic - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7214/17

    Umsatzsteuer: Innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb

  • FG München, 05.11.2014 - 3 K 3209/11

    Berichtigung von Gutschriften nur bis zur zivilrechtlichen Verjährung -

  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2019 - 1 K 1939/18

    Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2017 - 7 K 7104/15

    Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferung ohne Formalbeweis

  • BFH, 07.10.2015 - V B 152/14

    Zu den Anforderungen an die Berechtigung zum Vorsteuerabzug

  • BFH, 09.04.2014 - XI B 89/13

    Reihengeschäft; innergemeinschaftliche Lieferung; Divergenz; Sicherung einer

  • FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4567/10

    Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers -

  • FG Nürnberg, 16.07.2013 - 2 K 854/11

    Fehlerhafte Angaben in Feld 1 des CMR-Briefs führen zur Unvollständigkeit des

  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 167/10

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und von

  • FG München, 18.12.2012 - 2 K 2283/10

    Keine Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen, wenn der

  • FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 261/05

    Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen von

  • FG München, 28.10.2014 - 2 K 1412/11

    Innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 K 4864/07

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • FG Düsseldorf, 11.11.2011 - 1 K 2442/10

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • FG München, 05.01.2011 - 14 V 1648/10

    Reihengeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Düsseldorf, 30.01.2009 - 5 V 3471/08

    Bewertung von Getränkelieferungen nach Spanien als innergemeinschaftliche

  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

  • FG Münster, 14.03.2019 - 5 K 3770/17

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit bloßen Gattungsbezeichnungen

  • FG Hamburg, 04.07.2008 - 7 K 175/07

    Umsatzsteuer: Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

  • EuGH, 27.10.2022 - C-641/21

    Climate Corporation Emissions Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • FG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - 9 K 374/04

    Vertrauensschutz in die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen -

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2017 - 7 V 7222/17

    Aussetzung der Vollziehung: innergemeinschaftlicher Erwerb bei gebrochener

  • FG München, 29.01.2014 - 3 K 631/11

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferung bei nicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2012 - 6 K 2104/10

    Steuerbefreiung für Lieferung bei innergemeinschaftlichem Reihengeschäft

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1643/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

  • FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 1 K 3069/09

    Befreiung von der Umsatzsteuer zweier Pkw-Lieferungen als innergemeinschaftliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.10.2010 - 6 K 1644/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung: Angabe des Bestimmungsortes

  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 16 K 10297/07

    Innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. strukturierten Absatzgeschäfts;

  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 71/06

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

  • FG Bremen, 06.06.2018 - 2 K 19/17

    Vorsteuer-Abzug: Nachweis der tatsächlichen Leistung, gültige Adresse,

  • FG Schleswig-Holstein, 09.12.2015 - 4 K 133/10

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-446/18

    AGROBET CZ - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 179

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2019 - C-401/18

    Herst - Vorabentscheidungsverfahren - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • FG Rheinland-Pfalz, 26.08.2010 - 6 K 1130/09

    Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen nach

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2010 - 6 K 1729/07

    Zuschätzungen; Ausfuhrlieferungen; innergemeinschaftliche Lieferungen;

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-42/19

    Sonaecom - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

  • FG Hamburg, 28.02.2012 - 5 K 10/10

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis für eine innergemeinschaftliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2022 - C-596/20

    DuoDecad - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • FG Düsseldorf, 06.12.2010 - 1 K 2621/07

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Nicht erbrachter Belegnachweis; Nachweis der

  • FG Rheinland-Pfalz, 30.01.2018 - 3 K 1866/16

    Innergemeinschaftliche Lieferung

  • FG Berlin-Brandenburg, 09.02.2012 - 7 V 7394/11

    Lieferung der Holzsärge und der Schmuckelemente eines Bestattungsunternehmners

  • FG Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 14 K 4282/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Nachweis des Verbringens in das EU-Ausland

  • FG Nürnberg, 10.11.2009 - II 18/06

    Vorsteuerabzug: Leistender im Sinne des Umsatzsteuerrechts - Unternehmerfähigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2014 - C-499/13

    Macikowski - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Art. 193, Art. 199 Abs. 1 Buchst. g

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-587/10

    VSTR - Mehrwertsteuer - Innergemeinschaftliche Lieferung - Reihengeschäfte -

  • FG Köln, 20.02.2008 - 7 K 5969/03

    Vorlage einer Fahrzeugrechnung als hinreichender Nachweis der Ausfuhr eines PKW;

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.2012 - 3 K 2138/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung von Kraftfahrzeugen: Steuerfreiheit der

  • FG Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 1 K 559/11

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-35/09

    Speranza - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital - Gesellschaftsteuer

  • FG München, 19.02.2009 - 14 K 4924/06

    Kein Vorsteuerabzug bei Geschäftsveräußerung im Ganzen - Nachweispflichten bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Steuerrecht - Verbrauchsteuer auf Tabakwaren - Richtlinie

  • FG Nürnberg, 28.05.2013 - 2 K 417/11

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei unzutreffender

  • FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 168/16

    Abweichende Umsatzsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen für den Handel mit EDV

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2019 - C-71/18

    KPC Herning - Mehrwertsteuer - Lieferung eines Grundstücks, auf dem ein teilweise

  • FG Düsseldorf, 18.01.2019 - 5 K 328/18

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen fehlender Identität von leistendem

  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG München, 28.10.2021 - 14 K 396/19

    Abzug der Vorsteuer aus der Vorauszahlung für die PV-Anlage

  • FG München, 16.07.2009 - 14 K 4020/06

    Nachweispflicht für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen

  • FG Düsseldorf, 25.06.2008 - 1 V 839/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

  • FG Hessen, 12.04.2016 - 6 K 2281/12

    §§ 14 Abs.4 S.1 Nr.1, 15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-251/07

    Gävle Kraftvärme - Richtlinie 2000/76 - Abfallverbrennung - Einstufung einer

  • FG München, 06.04.2009 - 14 V 4005/08

    Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • FG Baden-Württemberg, 13.06.2008 - 9 K 342/04

    Vertrauensschutz in die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen -

  • FG München, 10.02.2009 - 14 V 3396/08

    Buch- und Belegnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen - Kein

  • FG München, 30.07.2013 - 2 K 155/12

    Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen

  • FG Hamburg, 07.06.2013 - 5 K 190/10

    Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung: Statistikdokument keine Ausfuhrbestätigung,

  • FG Baden-Württemberg, 12.07.2012 - 9 V 901/12

    Keine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei vom

  • FG München, 21.09.2011 - 14 K 3404/09

    Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei Zweifeln an Verbringung

  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 2305/08

    Nachweispflichten bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Kein Vorsteuerabzug bei

  • FG Nürnberg, 19.09.2019 - 11 K 168/16

    Zur abweichenden Festsetzung des Vorsteuerabzugs im Billigkeitswege

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,22804
Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04 (https://dejure.org/2007,22804)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.01.2007 - C-409/04 (https://dejure.org/2007,22804)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - C-409/04 (https://dejure.org/2007,22804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Teleos u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 und Art. 28c Teil A Buchst. a - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenständen, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - ...

  • EU-Kommission PDF

    Teleos u.a.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3 und Art. 28c Teil A Buchst. a - Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliche Lieferung - Befreiung - Gegenständen, die in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert werden - ...

  • EU-Kommission

    Teleos u.a

    Abgaben , Mehrwertsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2007, I-7797
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    20 - Vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie Urteil Halifax u. a. (zitiert in Fn. 10, Randnr. 92) In diesem Sinne zum Recht auf Vorsteuerabzug auch bereits Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a. (C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 52) und vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a. (C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnr. 48) sowie im Bezug auf Art. 21 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 11. Mai 2006, Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, Slg. 2006, I-4191, Randnr. 29).

    26 - Urteile Federation of Technological Industries u. a. (zitiert in Fn. 20, Randnr. 33) und Kittel und Ricolta (zitiert in Fn. 12, Randnr. 51).

    27 - Der Gedanke, dass der sorgfältige und ehrliche Steuerpflichtige bei der Erhebung der Mehrwertsteuer nicht für das betrügerische Verhalten anderer einzustehen hat, kommt in einer Reihe von Entscheidungen zu Karussell-Betrugsfällen zum Ausdruck (siehe insbesondere Urteile Federation of Technological Industries u. a. [zitiert in Fn. 20, Randnr. 33], Optigen u. a. [zitiert in Fn. 12, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-245/04

    EMAG Handel Eder - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - innergemeinschaftlicher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    6 - Vgl. dazu meine Schlussanträge vom 10. November 2005, EMAG Handel Eder (C-245/04, Slg. 2006, I-3227, Nrn. 19 ff.).

    Siehe dazu Urteil vom 6. April 2006, EMAG Handel Eder (C-245/04, Slg. 2006, I-3227, Randnrn.

    8 - Vgl. Urteil EMAG Handel Eder (zitiert in Fn. 7, Randnr. 29) sowie Nr. 24 und 25 meiner Schlussanträge in dieser Rechtssache).

  • EuGH, 14.05.1996 - C-153/94

    Faroe Seafood und Føroya Fiskasøla

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    28 - Urteil vom 14. Mai 1996, Faroe Seafood u. a. (C-153/94 und C-204/94, Slg. 1996, I-2465).

    30 - Siehe insbesondere Urteile Faroe Seafood u. a. (zitiert in Fn. 28, Randnr. 114) und Pascoal & Filhos (zitiert in Fn. 29, Randnr. 55).

  • EuGH, 17.07.1997 - C-97/95

    Pascoal & Filhos

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    29 - Urteil vom 17. Juli 1997, Pascoal & Filhos (C-97/95, Slg. 1997, I-4209).

    31 - Vgl. Urteil Pascoal & Filhos (zitiert in Fn. 29, Randnr. 49).

  • EuGH, 18.12.1997 - C-286/94

    Molenheide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    20 - Vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie Urteil Halifax u. a. (zitiert in Fn. 10, Randnr. 92) In diesem Sinne zum Recht auf Vorsteuerabzug auch bereits Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a. (C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 52) und vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a. (C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnr. 48) sowie im Bezug auf Art. 21 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 11. Mai 2006, Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, Slg. 2006, I-4191, Randnr. 29).
  • EuGH, 21.03.2000 - C-110/98

    Gabalfrisa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    20 - Vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie Urteil Halifax u. a. (zitiert in Fn. 10, Randnr. 92) In diesem Sinne zum Recht auf Vorsteuerabzug auch bereits Urteile vom 21. März 2000, Gabalfrisa u. a. (C-110/98 bis C-147/98, Slg. 2000, I-1577, Randnr. 52) und vom 18. Dezember 1997, Molenheide u. a. (C-286/94, C-340/95, C-401/95 und C-47/96, Slg. 1997, I-7281, Randnr. 48) sowie im Bezug auf Art. 21 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie Urteil vom 11. Mai 2006, Federation of Technological Industries u. a. (C-384/04, Slg. 2006, I-4191, Randnr. 29).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-181/04

    Elmeka - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 15 Nummern 4

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    18 - Urteile vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company (C-185/89, Slg. 1990, I-2561, Randnr. 19), vom 16. September 2004, Cimber Air (C-382/02, Slg. 2004, I-8379, Randnr. 25) und vom 14. September 2006, Elmelka, (C-181/04 bis 183/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 03.03.2004 - C-395/02

    Transport Service

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    19 - Siehe in diesem Sinne auch Beschluss vom 3. März 2004, Transport Service (C-395/02, Slg. 2004, I-1991, Randnrn. 27 und 28) und Urteil Halifax u. a. (zitiert in Fn. 10, Randnrn. 90 und 91).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-382/02

    Cimber Air

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    18 - Urteile vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company (C-185/89, Slg. 1990, I-2561, Randnr. 19), vom 16. September 2004, Cimber Air (C-382/02, Slg. 2004, I-8379, Randnr. 25) und vom 14. September 2006, Elmelka, (C-181/04 bis 183/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 26.06.1990 - C-185/89

    Staatssecretaris van Financiën / Velker International Oil Company

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
    18 - Urteile vom 26. Juni 1990, Velker International Oil Company (C-185/89, Slg. 1990, I-2561, Randnr. 19), vom 16. September 2004, Cimber Air (C-382/02, Slg. 2004, I-8379, Randnr. 25) und vom 14. September 2006, Elmelka, (C-181/04 bis 183/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-487/01

    Gemeente Leusden

  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

  • EuGH, 20.06.2002 - C-287/00

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

  • BFH, 01.02.2007 - V R 41/04

    Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Davon zu unterscheiden ist die Frage, wann die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind; diese setzt voraus, dass die Ware den Herkunftsstaat tatsächlich verlassen hat und in einen anderen Mitgliedstaat gelangt ist (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-409/04, Teleos plc u.a., Rz 45 und 50).

    Für diesen Fall hat der Senat entschieden, dass die Frage, ob der Unternehmer die Unrichtigkeit der Angabe des Abnehmers auch bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, sich erst dann stellt, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV 1999 vollständig nachgekommen ist (zu den hohen Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Lieferers in Abholfällen vgl. Schlussanträge der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-409/04, Teleos plc u.a., Rz 75 ff.).

  • FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 5 K 232/02

    Bestimmung des Eintritts der Verfügungsmacht bei innergemeinschaftlichen

    Diese Auffassung wird jüngst bestätigt durch die Schlussanträge der Generalanwältin K. vom 11. Januar 2007 in der Rechtssache C-409/04 - teleos - (abrufbar über juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-531/17

    Vetsch Int. Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames

    27 Siehe dazu bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Teleos u. a. (C-409/04, EU:C:2007:7, Nr. 80).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-580/16

    Firma Hans Bühler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer

    9 Für einen historischen Überblick vgl. Schlussanträge der Generalsanwältin Kokott in der Rechtssache Teleos u. a. (C-409/04, EU:C:2007:7, Nrn. 24 bis 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-696/20

    Dyrektor Izby Skarbowej w W. (Qualification erronée d'opérations en chaîne) -

    20 Im Zusammenhang mit Art. 28b Teil A Abs. 1 der Sechsten Richtlinie, der Art. 40 der Mehrwertsteuerrichtlinie entspricht, wurde diesbezüglich angemerkt: "Dass es zu [dem Transfer der Ware von einem Mitgliedstaat in einen anderen] kommt, ist nicht hinreichend sicher, solange der Gegenstand die Grenze nicht passiert hat." Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Teleos u. a. (C-409/04, EU:C:2007:7, Nr. 46).
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