Weitere Entscheidung unten: EuGH, 04.12.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 17.01.2008 - C-105/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4132
EuGH, 17.01.2008 - C-105/07 (https://dejure.org/2008,4132)
EuGH, Entscheidung vom 17.01.2008 - C-105/07 (https://dejure.org/2008,4132)
EuGH, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - C-105/07 (https://dejure.org/2008,4132)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Von einer Tochtergesellschaft gezahlte Zinsen für ein Darlehen der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft - Umqualifizierung der Zinsen zu steuerpflichtigen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lammers & Van Cleeff

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Von einer Tochtergesellschaft gezahlte Zinsen für ein Darlehen der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft - Umqualifizierung der Zinsen zu steuerpflichtigen ...

  • EU-Kommission PDF

    Lammers & Van Cleeff

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Von einer Tochtergesellschaft gezahlte Zinsen für ein Darlehen der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft - Umqualifizierung der Zinsen zu steuerpflichtigen ...

  • EU-Kommission

    N. V. Lammers & Van Cleeff

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit nationaler Besteuerungsregelungen über durch eine Gesellschaft an die in einem anderen Mitgliedstaat ansässige geschäftsführende Muttergesellschaft gezahlte Forderungszinsen mit Gemeinschaftsrecht; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch nationale ...

  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 43; ; EG Art. 46; ; EG Art. 48; ; EG Art. 56; ; EG Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freier Kapitalverkehr: Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Von einer Tochtergesellschaft gezahlte Zinsen für ein Darlehen der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft - Umqualifizierung der Zinsen zu ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Umqualifizierung im Fall von Zinsen, die an eine gebietsansässige Gesellschaft gezahlt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lammers & Van Cleeff

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Von einer Tochtergesellschaft gezahlte Zinsen für ein Darlehen der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft - Umqualifizierung der Zinsen zu steuerpflichtigen ...

Besprechungen u.ä.

  • wwp.ch PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Belgische Thin Capitalisation Rules verstoßen gegen Niederlassungsfreiheit (RA Jan Ole Luuk, RA Stefan Oesterhelt, RA Maurus Winzap)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van eerste aanleg te Antwerpen (Belgien) eingereicht am 22. Februar 2007 - N.V. Lammers & Van Cleeff / Belgischen Staat

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 12, EG Art 43, EG Art 46, EG Art 48, EG Art 56, EG Art 58
    Ausland; Belgien; Dividende; EG; Gesellschaft; Leitungsorgan; Mitglied; Zinsen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 12, 43, 46, 48 und 58 EG - Nationale Steuergesetzgebung, die Zinsen, die ein Tochterunternehmen auf ein von der in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft gewährtes Darlehen entrichtet, als steuerpflichtige Dividenden wertet, was bei Zinsen, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-173
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 08.03.2001 - C-397/98

    Metallgesellschaft u.a.

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Es ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung zwar die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb insbesondere jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 37, vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst, C-324/00, Slg. 2002, I-11779, Randnr. 26, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 25).

    Der Vertrag sieht aber insbesondere auf den Gebieten der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs in den Art. 43 EG und 56 EG solche besonderen Diskriminierungsverbote vor (vgl. u. a. Urteile Metallgesellschaft u. a., Randnrn.

    Könnte der Mitgliedstaat der Niederlassung einer Tochtergesellschaft diese nach seinem Belieben allein deshalb ungleich behandeln, weil sich der Sitz der Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat befindet, so würde Art. 43 EG ausgehöhlt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13, Metallgesellschaft u. a., Randnr. 42, und Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 37).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 43 EG den Gemeinschaftsangehörigen zuerkennt und die ihnen die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Mitgliedstaat der Niederlassung für dessen eigene Angehörige festgelegten erlaubt, ist gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 41, sowie Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 36).

    Die Niederlassungsfreiheit soll somit die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat gewährleisten, indem sie jede Diskriminierung aufgrund des Ortes des Sitzes einer Gesellschaft untersagt (vgl. in diesem Sinne Urteile Saint-Gobain ZN, Randnr. 35, und Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 37).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-324/00

    Lankhorst-Hohorst

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Es ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung zwar die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb insbesondere jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 37, vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst, C-324/00, Slg. 2002, I-11779, Randnr. 26, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 25).

    Eine Ungleichbehandlung gebietsansässiger Gesellschaften je nach dem Niederlassungsort der Gesellschaft, die ihnen als Mitglied ihrer Geschäftsführung ein Darlehen gewährt hat, stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, da sie die Ausübung dieser Freiheit für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften weniger attraktiv macht, die infolgedessen auf die Leitung einer Gesellschaft in dem Mitgliedstaat, der diese Maßnahme erlässt, und sogar auf den Erwerb, die Gründung oder die Aufrechterhaltung einer Tochtergesellschaft in diesem Mitgliedstaat verzichten könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile Lankhorst-Hohorst, Randnr. 32, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 61, und vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 39).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-231/05

    Oy AA - Niederlassungsfreiheit - Körperschaftsteuerrecht - Abzugsfähigkeit von

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Eine Ungleichbehandlung gebietsansässiger Gesellschaften je nach dem Niederlassungsort der Gesellschaft, die ihnen als Mitglied ihrer Geschäftsführung ein Darlehen gewährt hat, stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, da sie die Ausübung dieser Freiheit für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Gesellschaften weniger attraktiv macht, die infolgedessen auf die Leitung einer Gesellschaft in dem Mitgliedstaat, der diese Maßnahme erlässt, und sogar auf den Erwerb, die Gründung oder die Aufrechterhaltung einer Tochtergesellschaft in diesem Mitgliedstaat verzichten könnten (vgl. in diesem Sinne Urteile Lankhorst-Hohorst, Randnr. 32, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 61, und vom 18. Juli 2007, Oy AA, C-231/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 11.10.2007 - C-443/06

    Hollmann - Direkte Besteuerung - Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    38 und 39, und vom 11. Oktober 2007, Hollmann, C-443/06, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Könnte der Mitgliedstaat der Niederlassung einer Tochtergesellschaft diese nach seinem Belieben allein deshalb ungleich behandeln, weil sich der Sitz der Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat befindet, so würde Art. 43 EG ausgehöhlt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 13, Metallgesellschaft u. a., Randnr. 42, und Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 37).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Es ist zunächst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung zwar die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb insbesondere jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (vgl. u. a. Urteile vom 8. März 2001, Metallgesellschaft u. a., C-397/98 und C-410/98, Slg. 2001, I-1727, Randnr. 37, vom 12. Dezember 2002, Lankhorst-Hohorst, C-324/00, Slg. 2002, I-11779, Randnr. 26, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 25).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    Mit der Niederlassungsfreiheit, die Art. 43 EG den Gemeinschaftsangehörigen zuerkennt und die ihnen die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den gleichen Bedingungen wie den im Mitgliedstaat der Niederlassung für dessen eigene Angehörige festgelegten erlaubt, ist gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35, vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 41, sowie Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 36).
  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 17.01.2008 - C-105/07
    In einem solchen Fall muss die Beschränkung aber außerdem geeignet sein, die Erreichung des fraglichen Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 35, sowie Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, Randnr. 47).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    38 und 39, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 14).
  • EuGH, 21.01.2010 - C-311/08

    SGI - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung -

    28 und 29, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 14).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    23 und 24, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 14).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der bloße Umstand, dass ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger eine in einem anderen Mitgliedstaat belegene Immobilie erwirbt und später mit Verlust veräußert, keine allgemeine Vermutung der Steuerhinterziehung begründen und keine Maßnahme rechtfertigen kann, die die Ausübung einer durch den Vertrag gewährleisteten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 50, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 73, vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 27, vom 4. Dezember 2008, Jobra, C-330/07, Slg. 2008, I-9099, Randnr. 37, sowie vom 5. Juli 2012, SIAT, C-318/10, Randnr. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG -

    Meines Wissens ist Rn. 81 des Urteils vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (C-524/04, EU:C:2007:161), nur ein einziges Mal angeführt worden, und zwar in Rn. 30 des Urteils vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff (C-105/07, EU:C:2008:24).
  • EuGH, 19.11.2009 - C-314/08

    Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung ist mit der Niederlassungsfreiheit, die den Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten zuerkannt ist und die für sie die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten unter den gleichen Bedingungen wie den im Recht des Mitgliedstaats für dessen eigene Angehörige festgelegten umfasst, gemäß Art. 48 EG für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. Urteile vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 18, sowie vom 23. April 2009, Kommission/Griechenland, C-406/07, Randnr. 36).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

    Erstens ist hinsichtlich der Bekämpfung der Steuerhinterziehung darauf hinzuweisen, dass der bloße Umstand, dass ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger die Dienste eines gebietsfremden Dienstleisters in Anspruch nimmt, keine allgemeine Vermutung für das Vorliegen einer missbräuchlichen Praxis begründen und keine Maßnahme rechtfertigen kann, die die Ausübung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. entsprechend Urteile vom 21. November 2002, X und Y, C-436/00, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 62, vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 50, vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 73, vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff, C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 27, und Jobra, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-311/08

    SGI - Direkte Steuern - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

    38 und 39), vom 11. Oktober 2007, Hollmann (C-443/06, Slg. 2007, I-8491, Randnrn. 28 und 29), und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleeff (C-105/07, Slg. 2008, I-173, Randnr. 14).

    27 - Urteil Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (zitiert in Fn. 8, Randnr. 81); siehe auch Urteil Lammers & Van Cleeff (zitiert in Fn. 7, Randnr. 30).

  • EuGH, 04.12.2008 - C-330/07

    Jobra - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht -

    Eine solche Überlassung kann auch keine allgemeine Vermutung für das Vorliegen einer missbräuchlichen Praxis begründen und keine Maßnahme rechtfertigen, die die Ausübung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit beeinträchtigt (vgl. in diesem Sinne Urteile Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, Randnr. 73, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleef, C-105/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 02.10.2008 - C-360/06

    Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer

    Es ist eingangs daran zu erinnern, dass zwar die direkten Steuern in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese jedoch ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit unterlassen müssen (vgl. u. a. Urteile vom 13. April 2000, Baars, C-251/98, Slg. 2000, I-2787, Randnr. 17, und vom 17. Januar 2008, Lammers & Van Cleef, C-105/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Eintragungsabgabe auf den Erwerb einer Wohnung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2017 - C-398/16

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung Körperschaftsteuer Niederlassungsfreiheit Abzug

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Rechtsprechung
   EuGH, 04.12.2008 - C-247/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44422
EuGH, 04.12.2008 - C-247/07 (https://dejure.org/2008,44422)
EuGH, Entscheidung vom 04.12.2008 - C-247/07 (https://dejure.org/2008,44422)
EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2008 - C-247/07 (https://dejure.org/2008,44422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.

    Vertragsverletzungsklage

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirla

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/35/EG - Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme - Beteiligung der Öffentlichkeit - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. Mai 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, innerhalb der vorgesehenen Frist die Vorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-173
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