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   EuGH, 05.06.2008 - C-312/07   

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https://dejure.org/2008,8016
EuGH, 05.06.2008 - C-312/07 (https://dejure.org/2008,8016)
EuGH, Entscheidung vom 05.06.2008 - C-312/07 (https://dejure.org/2008,8016)
EuGH, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - C-312/07 (https://dejure.org/2008,8016)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Camcorder - Erläuterungen - Rechtsnatur

  • Europäischer Gerichtshof

    JVC France

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Camcorder - Erläuterungen - Rechtsnatur

  • EU-Kommission PDF

    JVC France

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Camcorder - Erläuterungen - Rechtsnatur

  • EU-Kommission

    JVC France

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Camcorder - Erläuterungen - Rechtsnatur“

  • Wolters Kluwer

    Zollrechtliche Tarifierung eines Camcorders; Rechtliche Qualifizierung eines Camcorders als Unterposition 8525 40 99 der Kombinierten Nomenklatur im Sinne von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Tarifierung und kombinierte Nomenklatur bei Camcordern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    JVC France

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Camcorder - Erläuterungen - Rechtsnatur

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'Instance de Paris (Frankreich) eingereicht am 6. Juli 2007 - JVC France SAS / Administration des douanes (Direction Nationale du Renseignement et des Enquêtes Douanières)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d"Instance de Paris - Auslegung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der zum Zeitpunkt ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-4165
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 47).

    Der Gerichtshof kann die Frage eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und Acereda Herrera, Randnr. 48).

  • EuGH, 08.12.2005 - C-445/04

    Possehl Erzkontor - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung -

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2000, Eru Portuguesa, C-42/99, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 13, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, vom 8. Dezember 2005, Possehl Erzkontor, C-445/04, Slg. 2005, I-10721, Randnr. 19, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 21).

    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. Urteile Intermodal Transports, Randnr. 48, Possehl Erzkontor, Randnr. 20, und Proxxon, Randnr. 22).

  • EuGH, 16.02.2006 - C-500/04

    Proxxon - Zolltarifliche Einreihung - Von Hand zu betätigende Schrauben- und

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2000, Eru Portuguesa, C-42/99, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 13, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, vom 8. Dezember 2005, Possehl Erzkontor, C-445/04, Slg. 2005, I-10721, Randnr. 19, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 21).

    Der Inhalt dieser Erläuterungen muss daher mit den Bestimmungen der KN in Einklang stehen und darf deren Bedeutung nicht verändern (vgl. Urteile Intermodal Transports, Randnr. 48, Possehl Erzkontor, Randnr. 20, und Proxxon, Randnr. 22).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-466/04

    Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass es nach ständiger Rechtsprechung allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und vom 15. Juni 2006, Acereda Herrera, C-466/04, Slg. 2006, I-5341, Randnr. 47).

    Der Gerichtshof kann die Frage eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn offensichtlich ist, dass die Auslegung oder die Beurteilung der Gültigkeit einer Gemeinschaftsvorschrift, um die das vorlegende Gericht ersucht, in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. Urteile Bosman, Randnr. 61, und Acereda Herrera, Randnr. 48).

  • EuGH, 26.09.2000 - C-42/99

    Eru Portuguesa

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2000, Eru Portuguesa, C-42/99, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 13, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, vom 8. Dezember 2005, Possehl Erzkontor, C-445/04, Slg. 2005, I-10721, Randnr. 19, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2000, Eru Portuguesa, C-42/99, Slg. 2000, I-7691, Randnr. 13, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, vom 8. Dezember 2005, Possehl Erzkontor, C-445/04, Slg. 2005, I-10721, Randnr. 19, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 21).
  • EuGH, 19.04.2007 - C-229/06

    Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    Stellt sich heraus, dass die Erläuterungen zur KN dem Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zuwiderlaufen, so sind sie nicht zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 19. April 2007, Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft, C-229/06, Slg. 2007, I-3251, Randnr. 31).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 05.06.2008 - C-312/07
    Mit dem Urteil vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland (C-208/06 und C-209/06, Slg. 2007, I-7963), hat der Gerichtshof eine Vorabentscheidungsfrage beantwortet, die mit der Frage des vorlegenden Gerichts übereinstimmt.
  • FG Hamburg, 14.02.2013 - 4 K 82/12

    Zolltarif: Wirksamkeit von verbindlichen Zolltarifauskünften

    Dass ein Camcorder nur in die Position 8525 8099 eingereiht werden dürfe, wenn er über eine DV-in Funktion verfüge und bei Aufzeichnungen autonom funktioniere, habe der Gerichtshof der Europäischen Union bereits in seinen Urteilen vom 05.06.2008 und 27.09.2007 (C-312/07 bzw. C-208/06) entschieden.

    Die Argumentation der Klägerin, die eingeführten Waren entsprächen denen der EuGH-Entscheidungen (Urteile vom 05.06.2008 und 27.09.2007, C-312/07 bzw. C-208/06), treffe nicht zu.

    Die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die sich die Klägerin stützt (Urteile vom 27.09.2007, C-208/06 und vom 05.06.2008, C-312/07), sind vor Erlass der verbindlichen Zolltarifauskünfte vom 22.11.2010 bzw. 11.01.2011 ergangen und die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur haben seit Erlass der verbindlichen Zolltarifauskünfte keine für die Tarifierung der streitgegenständlichen Waren erhebliche Änderung erfahren.

    Auch die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union, auf die sich die Klägerin stützt (Urteile vom 27.09.2007, C-208/06, und vom 05.06.2008, C-312/07), lassen die verbindlichen Zolltarifauskünfte nicht in der erforderlichen Offenkundigkeit bzw. Eindeutigkeit als fehlerhaft erscheinen.

    Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist zu bejahen, weil den verbindlichen Zolltarifauskünften angesichts der Erläuterungen KN zur Positionen 8525 und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 27.09.2007, C-208/06, und vom 05.06.2008, C-312/07) eine unzutreffende Tarifierungsauffassung zu Grunde lag.

  • BFH, 17.05.2011 - VII R 43/10

    Zolltarif: Einreihung von Camcordern mit im Einfuhrzeitpunkt noch nicht

    Es urteilte, unter Berufung auf Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 27. September 2007 C-208/06 und C-209/06 --Medion und Canon-- (Slg. 2007, I-7963) und vom 5. Juni 2008 C-312/07 --JVC France-- (Slg. 2008, I-4165), dass die in diesen Entscheidungen genannten Voraussetzungen für die Einreihung von Camcordern in die Unterpos.

    Auch ein Camcorder, dessen dv-in-Funktion im Zeitpunkt der Einfuhrabfertigung noch nicht freigeschaltet ist, ist nach den EuGH-Urteilen in Slg. 2007, I-7963 und in Slg. 2008, I-4165 in die Unterpos.

    Die ErlKN sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur ein rechtlich unverbindliches Hilfsmittel zur Auslegung der Tarifpositionen (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2008, I-4165 Rz 34).

    Wenn der EuGH mit seinem Urteil in Slg. 2008, I-4165 Rz 35, 36 die Ansicht vertreten hat, dass die Erläuterungen zur KN zu Unterpos.

  • FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 92/14

    Zollrecht; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Erteilung einer verbindlichen

    Diese Rechtsprechung dürfte der EuGH in seinem Urteil vom 05.06.2008 (Rs. C-312/07- JVC France) durch Bezugnahme auf die Entscheidung Medion/Canon bestätigt haben (Rn. 26 f. des Urteils).

    Hierzu gehört auch die Auslegung der Erläuterungen (EuGH, Urt. v. 05.06.2008, Rs. C-312/07, Rn. 33-37 - JVC France).

  • EuGH, 05.03.2015 - C-178/14

    Vario Tek - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

    Erstens ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit und der leichteren Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. Urteil JVC France, C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Sie sind nicht zu berücksichtigen, wenn sich herausstellt, dass sie dem Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zuwiderlaufen (vgl. Urteil JVC France, EU:C:2008:324, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 30.04.2014 - C-267/13

    Nutricia - Kombinierte Nomenklatur - Tarifpositionen - Arzneiwaren im Sinne der

    Es muss aber unterstrichen werden, dass die Erläuterungen, die von der Weltzollunion für das genannte Harmonisierte System und von der Europäischen Kommission für die KN ausgearbeitet wurden, Auslegungscharakter aufweisen und nicht zwingendes Recht sind (vgl. u. a. Urteile DFDS, C-396/02, EU:C:2004:536, Rn. 28, Kawasaki Motors Europe, C-15/05, EU:C:2006:259, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie JVC France, C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 37).
  • EuGH, 14.04.2011 - C-288/09

    Decoder mit Festplatte - wie die "Sky+"-STB - sind für Zwecke des Zolls als

    Stellt sich heraus, dass die Erläuterungen zur KN dem Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zuwiderlaufen, sind sie folglich nicht zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. April 2007, Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft, C-229/06, Slg. 2007, I-3251, Randnr. 31, vom 5. Juni 2008, JVC France, C-312/07, Slg. 2008, I-4165, Randnr. 34, sowie Urteil Kamino International Logistics, Randnrn.
  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif -

    Außerdem sind die Erläuterungen zur KN nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht zu berücksichtigen, wenn sich herausstellt, dass sie dem Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln zuwiderlaufen (vgl. in diesem Sinne Urteile Sunshine Deutschland Handelsgesellschaft, C-229/06, EU:C:2007:239, Rn. 31, JVC France, C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 34, und Kamino International Logistics, EU:C:2009:105, Rn. 49 und 50).
  • BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren -

    Die vom FG als weiteres Erkenntnismittel herangezogenen ErlHS sind zwar keine verbindlichen Rechtsnormen, tragen aber erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 12. Januar 2006 C-311/04 --Algemene Scheeps Agentuur Dordrecht--, Slg. 2006, I-609, ZfZ 2006, 89; vom 5. Juni 2008 C-312/07 --JVC France--, Slg. 2008, I-4165).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-526/14

    Kotnik u.a. - Staatliche Beihilfen - Bankenmitteilung - Lastenverteilung -

    10 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Deutsche Shell (C-188/91, EU:C:1993:24, Rn. 18 und 19) und JVC France (C-312/07, EU:C:2008:324, Rn. 29, 32 und 33 bis 37).
  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von

    Eine solche "bestätigende" Anwendung von Erläuterungen außerhalb ihres zeitlichen Anwendungsbereichs hat nämlich zur Prämisse, dass sie ihrerseits mit der KN im Einklang stehen und deren Bedeutung nicht verändern (zu diesem Erfordernis: EuGH, Urt. v. 15.09.2005, C-495/03, ECLI:EU:C:2005:754:552 Rn. 48 - Intermodal Transports, Urt. v. 08.12.2005, C-445/04, ECLI:EU:C:2005:754, Rn. 20 - Possehl Erzkontor, Urt. v. 16.02.2006, C-500/04, ECLI:EU:C:2006:111, Rn. 22 - Proxxon; Urt. v. 05.06.2008, Rs. C-312/07, ECLI:EU:C:2008:324, Rn. 34 - JVC France).
  • EuGH, 26.11.2015 - C-44/15

    Duval - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif -

  • BFH, 23.06.2009 - VII R 41/07

    Untersuchungsmethoden für die Bestimmung des Stärkegehalts von Tierfutter -

  • BFH, 10.02.2009 - VII R 16/08

    Einreihung getrockneter Schweineohren in den Zolltarif - Begriff der

  • FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 129/17

    Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln - Gültigkeit einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-39/94

    Syndicat français de l'Express international (SFEI) und andere gegen La Poste und

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Tarifierung - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen -

  • FG Düsseldorf, 11.08.2010 - 4 K 2418/09

    Einreihung - Einreihung von Flachsteckhülsen und Flachsteckern mit Crimpanschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2008 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Tarifierung - LCD-Monitor

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 1443/05

    Tarifierung von Videokameras (sog. Camcorder) mit zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht

  • FG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4 K 4275/11

    Einreihung von Komponenten von Prozessleitsystemen (Feldbusmodule, zentrale

  • FG Düsseldorf, 23.02.2011 - 4 K 618/10

    Buchmäßige Erfassung des Differenzbetrags im Rahmen einer Zollschuld

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