Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007

Rechtsprechung
   EuGH, 21.02.2008 - C-201/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3185
EuGH, 21.02.2008 - C-201/06 (https://dejure.org/2008,3185)
EuGH, Entscheidung vom 21.02.2008 - C-201/06 (https://dejure.org/2008,3185)
EuGH, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - C-201/06 (https://dejure.org/2008,3185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren für die Zulassung - Voraussetzungen - Gemeinsamer Ursprung des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzerzeugnisses

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren für die Zulassung - Voraussetzungen - Gemeinsamer Ursprung des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzerzeugnisses

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren für die Zulassung - Voraussetzungen - Gemeinsamer Ursprung des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzerzeugnisses

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren für die Zulassung - Voraussetzungen - Gemeinsamer Ursprung des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzerzeugnisses“

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Beschränkung des vereinfachten Zulassungsverfahrens für Paralleleinfuhren von Pflanzenschutzmitteln auf den gemeinsamen Ursprung eines Einfuhrerzeugnisses und eines Referenzerzeugnisses; Rechtmäßigkeit der Beschränkung einer Paralleleinfuhr durch ...

  • Judicialis

    EG Art. 28

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 28
    Freier Warenverkehr: Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren für die Zulassung - Voraussetzungen - Gemeinsamer Ursprung des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzerzeugnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Zulassungsverfahren - Voraussetzungen - Gemeinsamer Ursprung des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzerzeugnisses

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. Mai 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG - Erfordernis der Ursprungsidentität des parallel eingeführten Pflanzenschutzmittels und des Referenzprodukts

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-735
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.04.2004 - C-112/02

    Kohlpharma

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-201/06
    Diese Entscheidung, die der Gerichtshof im Urteil vom 1. April 2004, Kohlpharma (C-112/02, Slg. 2004, I-3369, Randnr. 18), für Arzneimittel getroffen habe, sei auf Pflanzenschutzmittel übertragbar (Urteil vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-114/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 24 und 27).

    Der gemeinsame Ursprung stellt ferner einen wichtigen Anhaltspunkt für die Übereinstimmung der betreffenden Erzeugnisse und damit dafür dar, dass die Zulassung des Referenzerzeugnisses für das Einfuhrerzeugnis verwendet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Kohlpharma, Randnrn.

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission stellt das Urteil Kohlpharma diese Würdigung nicht in Frage.

    Der Gerichtshof hat zunächst daran erinnert, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, die Anwendung der betreffenden Regelung auf das Maß dessen zu beschränken, was zur Erreichung des rechtmäßig verfolgten Ziels des Gesundheitsschutzes erforderlich ist; er hat sodann darauf hingewiesen, dass die Umstände des konkreten Ausgangsverfahrens dadurch gekennzeichnet waren, dass ein Wirkstoff an zwei verschiedene Hersteller verkauft wurde, die in zwei Mitgliedstaaten niedergelassen waren, so dass der Urheber des Antrags auf Zulassung des zweiten Arzneimittels gegebenenfalls durch die Informationen, über die er verfügte und zu denen er Zugang hatte, nachweisen konnte, dass das zu importierende Arzneimittel sich von dem schon zugelassenen Arzneimittel in Bezug auf die Beurteilung seiner Sicherheit und Wirksamkeit nicht erheblich unterschied (Urteil Kohlpharma, Randnrn.

    Unter diesen Umständen konnte die für das schon zugelassene Arzneimittel durchgeführte Beurteilung der Sicherheit und Wirksamkeit ohne jedes Risiko für die Gesundheit für das von dem Antrag auf Zulassung betroffene Arzneimittel verwendet werden (Urteil Kohlpharma, Randnr. 21 dritter Gedankenstrich).

  • EuGH, 11.03.1999 - C-100/96

    British Agrochemicals Association

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-201/06
    Zwar habe der Gerichtshof im Urteil vom 11. März 1999, British Agrochemicals Association (C-100/96, Slg. 1999, I-1499), dem gemeinsamen Ursprung der fraglichen Erzeugnisse eine gewisse Bedeutung beigemessen.

    Die Französische Republik bestreitet die gerügte Vertragsverletzung und macht geltend, sie habe das Dekret Nr. 2001-317 erlassen, um dem Urteil British Agrochemicals Association nachzukommen, in dem der Gerichtshof als Kriterium für die Erteilung einer vereinfachten Zulassung für Paralleleinfuhren den gemeinsamen Ursprung der betreffenden Erzeugnisse anerkannt habe.

    Das Einfuhrerzeugnis dem Zulassungsverfahren zu unterwerfen, ginge über das zur Erreichung der Ziele dieser Richtlinie im Zusammenhang mit dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt Erforderliche hinaus und könnte in Ermangelung einer Rechtfertigung gegen den in Art. 28 EG verankerten Grundsatz des freien Warenverkehrs verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil British Agrochemicals Association, Randnr. 32).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, müssen, wenn ein Pflanzenschutzmittel als bereits im Einfuhrmitgliedstaat zugelassen anzusehen ist, die zuständigen Behörden dieses Staates für das betreffende Erzeugnis die Zulassung gelten lassen, die für das bereits auf dem Markt befindliche Pflanzenschutzmittel erteilt worden ist, soweit dem keine den wirksamen Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt betreffenden Erwägungen entgegenstehen (Urteil British Agrochemicals Association, Randnr. 36).

    Kann das Einfuhrerzeugnis nicht als bereits im Einfuhrmitgliedstaat zugelassen angesehen werden, hat dieser eine Zulassung gemäß den in der Richtlinie 91/414 aufgestellten Voraussetzungen zu erteilen oder das Inverkehrbringen und die Anwendung des Erzeugnisses zu verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteile British Agrochemicals Association, Randnr. 37, sowie Escalier und Bonnarel, Randnrn.

  • EuGH, 08.11.2007 - C-260/06

    Escalier - Pflanzenschutzmittel - Paralleleinfuhren - Verfahren der Genehmigung

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-201/06
    Die gleiche Anforderung gilt auch dann, wenn das betreffende Erzeugnis bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2007, Escalier und Bonnarel, C-260/06 und C-261/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 24).

    Die Richtlinie 91/414 lockert diesen Grundsatz jedoch dadurch, dass sie in Art. 10 Abs. 1 vorsieht, dass dann, wenn in einem Mitgliedstaat ein Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels gestellt wird, das in einem anderen Mitgliedstaat bereits zugelassen ist, der erstgenannte Mitgliedstaat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in der Regel davon absehen muss, eine Wiederholung der in dem anderen Mitgliedstaat bereits durchgeführten Versuche und Analysen zu verlangen, wodurch Zeit und Kosten, die für die Einholung der vorgeschriebenen Angaben aufgewendet werden müssen, eingespart werden können (vgl. Urteil Escalier und Bonnarel, Randnr. 25).

    Eine solche Situation fällt allerdings unter die Bestimmungen über den freien Warenverkehr, so dass die Rechtmäßigkeit der nationalen Maßnahmen, mit denen die Paralleleinfuhren beschränkt werden, anhand der Art. 28 ff. EG zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 27, sowie Escalier und Bonnarel, Randnr. 28).

    Kann das Einfuhrerzeugnis nicht als bereits im Einfuhrmitgliedstaat zugelassen angesehen werden, hat dieser eine Zulassung gemäß den in der Richtlinie 91/414 aufgestellten Voraussetzungen zu erteilen oder das Inverkehrbringen und die Anwendung des Erzeugnisses zu verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteile British Agrochemicals Association, Randnr. 37, sowie Escalier und Bonnarel, Randnrn.

  • EuGH, 14.07.2005 - C-114/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-201/06
    Diese Entscheidung, die der Gerichtshof im Urteil vom 1. April 2004, Kohlpharma (C-112/02, Slg. 2004, I-3369, Randnr. 18), für Arzneimittel getroffen habe, sei auf Pflanzenschutzmittel übertragbar (Urteil vom 14. Juli 2005, Kommission/Deutschland, C-114/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 24 und 27).

    Eine solche Situation fällt allerdings unter die Bestimmungen über den freien Warenverkehr, so dass die Rechtmäßigkeit der nationalen Maßnahmen, mit denen die Paralleleinfuhren beschränkt werden, anhand der Art. 28 ff. EG zu prüfen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, Randnr. 27, sowie Escalier und Bonnarel, Randnr. 28).

    Zwar steht kein Grund des Gesundheitsschutzes der Anwendung dieser Regel auf Pflanzenschutzmittel entgegen, da die auf diesem Gebiet anwendbare Gemeinschaftsregelung ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleisten soll (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn. 24 bis 26).

  • EuGH, 03.12.1998 - C-368/96

    Generics (UK) u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.02.2008 - C-201/06
    Im Übrigen ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gesetzgeber im Bereich der Pflanzenschutzmittel keine vergleichbaren Bestimmungen wie diejenigen erlassen hat, die es im Arzneimittelbereich erlauben, die wesentliche Übereinstimmung eines Generikums mit einem Referenzerzeugnis zu überprüfen (zur Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten [ABl. 1965, Nr. 22, S. 369] vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998, Generics [UK] u. a., C-368/96, Slg. 1998, I-7967, sowie Art. 10 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel [ABl.
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Eine solche Beschränkung der Verkehrsfähigkeitsbescheinigung war bereits vor Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 1107/2009 zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 11. März 1999 - C-100/96, Slg. 1999, I-1499 = EuZW 1999, 341 Rn. 40 - British Agrochemicals Association; Urteil vom 21. Februar 2008 - C-201/06, Slg. 2008, I-735 Rn. 38 ff. - Kommission/Frankreich).
  • EuGH, 06.11.2014 - C-108/13

    Mac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Pflanzenschutzmittel als übereinstimmend angesehen werden, wenn sie zumindest insofern einen gemeinsamen Ursprung haben, als sie von demselben Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen oder in Lizenz nach derselben Formel hergestellt wurden, wenn sie unter Verwendung desselben Wirkstoffs hergestellt wurden und wenn sie überdies die gleichen Wirkungen haben, wobei etwaige Unterschiede bei den für die Anwendung des Erzeugnisses relevanten Bedingungen in Bezug auf Landwirtschaft, Pflanzenschutz und Umwelt - einschließlich der Witterungsverhältnisse - zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, C-201/06, EU:C:2008:104, Rn. 39).

    Diese Anforderung gilt auch dann, wenn das betreffende Erzeugnis bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen worden ist (Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 31).

    Eine solche Situation fällt jedoch unter die Bestimmungen über den freien Warenverkehr, so dass die Rechtmäßigkeit der nationalen Maßnahmen, mit denen die Paralleleinfuhren beschränkt werden, anhand der Art. 34 ff. AEUV zu prüfen ist (vgl. Urteile Escalier und Bonnarel, C-260/06 und C-261/06, EU:C:2007:659, Rn. 28, und Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 33).

    Das Einfuhrerzeugnis dem Zulassungsverfahren zu unterwerfen, ginge über das zur Erreichung der den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt betreffenden Ziele dieser Richtlinie Erforderliche hinaus und könnte in Ermangelung einer Rechtfertigung gegen den in Art. 34 AEUV verankerten Grundsatz des freien Warenverkehrs verstoßen (vgl. Urteile British Agrochemicals Association, C-100/96, EU:C:1999:129, Rn. 32, und Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 34).

    Ist ein Pflanzenschutzmittel als bereits im Einfuhrmitgliedstaat zugelassen anzusehen, müssen die zuständigen Behörden dieses Staates für das betreffende Erzeugnis die Zulassung gelten lassen, die für das bereits auf dem Markt befindliche Pflanzenschutzmittel gemäß der Richtlinie 91/414 erteilt worden ist, soweit dem keine den wirksamen Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt betreffenden Erwägungen entgegenstehen (vgl. Urteile British Agrochemicals Association, EU:C:1999:129, Rn. 36, und Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 35).

    Kann ein Einfuhrerzeugnis nicht als bereits im Einfuhrmitgliedstaat zugelassen angesehen werden, kann dieser eine Genehmigung für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses nur unter Beachtung der gemäß der Richtlinie 91/414 aufgestellten Voraussetzungen erteilen oder das Inverkehrbringen und die Anwendung des Erzeugnisses verbieten (vgl. Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang obliegt es den zuständigen Behörden des Einfuhrmitgliedstaats, auf Antrag der Betroffenen zu prüfen, ob sie für das betreffende Erzeugnis die Zulassung gelten lassen können, die für ein bereits auf dem Markt dieses Staates befindliches Pflanzenschutzmittel erteilt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Escalier und Bonnarel, EU:C:2007:659, Rn. 32, und Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 37).

    Kann jedoch nicht festgestellt werden, dass das einzuführende Erzeugnis und das Referenzmittel übereinstimmen, so können die Behörden des Einfuhrmitgliedstaats die Einfuhr nur unter Beachtung der gemäß der Richtlinie 91/414 aufgestellten Voraussetzungen genehmigen oder das Inverkehrbringen und die Anwendung des Erzeugnisses verbieten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Frankreich, EU:C:2008:104, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 Rs. C-201/06 (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 Rs. C-201/06 Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Belgien

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I-735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 21.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs.-C 201/06 - Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 19.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 20.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 14.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Frankreich

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 22.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 23.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Die Grenze zur Offensichtlichkeit ist erst dann überschritten, wenn sich die Rechtsauffassung als nicht vertretbar erweist (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 14).

    5 Eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der vom Hauptsachegericht angenommenen Entscheidungserheblichkeit ergibt sich ferner nicht aus der von den Beteiligten erörterten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - (Slg. 2008, I-735).

    Die oberste Aufsichtsbehörde muss in ihrer Sperrerklärung in nachvollziehbarer Weise erkennen lassen, dass sie gemessen an diesem Maßstab die Folgen der Verweigerung mit Blick auf den Prozessausgang gewichtet hat (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18 f. m.w.N.).

    Denn Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    In allen diesen Fällen verbleibt für die Ausübung des in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO um der Wahrheitsfindung und des effektiven Rechtsschutzes willen eröffneten Ermessens kein Raum (vgl. nur Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Zur Begründung hat sie sich im Wesentlichen auf die erwähnte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach auch ein nicht in allen Punkten mit dem Referenzmittel übereinstimmendes Importmittel als Parallelimport verkehrsfähig ist, wenn es unter anderem die gleichen Wirkungen hat (EuGH, Urteil vom 21. Februar 2008 - Rs. C-201/06 - Slg. 2008, I 735 Rn. 39).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 17.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 16.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Großbritannien

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 18.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 08.10.2009 - 20 F 13.08

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 15.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Großbritannien

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-445/18

    Vaselife International und Chrysal International

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 13 A 989/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 13 A 991/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 13 A 992/08
  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 226/10

    Ausreichen einer bloßen Identität des Mittels mit dem in Deutschland zugelassenen

  • OVG Niedersachsen, 10.04.2014 - 10 LA 32/13

    Voraussetzungen einer Genehmigung für den Parallelhandel nach Art. 52 Abs. 1 Satz

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 19/11

    Notwendigkeit des Vorliegens einer unveränderten Verpackung und einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 13 A 990/08

    Beachtung der gewährleisteten und einer damit begründeten unverhältnismäßigen

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2008 - 14 PS 2/08

    Berechtigung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 187/09

    Flonicamid

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2014 - C-108/13

    Mac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

  • EuGH, 14.11.2019 - C-445/18

    Vaselife International und Chrysal International

  • LG Aachen, 07.09.2010 - 41 O 110/09

    In EU-Mitgliedstaaten und durch eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung zugelassenes

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-830/21

    Syngenta Agro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26515
Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06 (https://dejure.org/2007,26515)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - C-201/06 (https://dejure.org/2007,26515)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - C-201/06 (https://dejure.org/2007,26515)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/414/EWG - Anwendungsbereich - Art. 28 EG - Zulassung eines parallel eingeführten Erzeugnisses - Aus einem Mitgliedstaat des EWR oder einem Drittland importiertes Pflanzenschutzmittel - Übereinstimmung mit einem im ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/414/EWG - Anwendungsbereich - Art. 28 EG - Zulassung eines parallel eingeführten Erzeugnisses - Aus einem Mitgliedstaat des EWR oder einem Drittland importiertes Pflanzenschutzmittel - Übereinstimmung mit einem im ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2008, I-735
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 20.09.1988 - 302/86

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    11 - Urteil vom 20. September 1988, Kommission/Dänemark (302/86, Slg. 1988, 4607, Randnr. 9).

    Diese Erzeugungspraktiken enthüllten jedoch sehr schnell ihre schädlichen Wirkungen durch diffuse Verschmutzungen der Gewässer, die Verwandlung von Landschaften oder das Verarmen des Genmaterials der Tierwelt und der Pflanzenwelt (Leclerc, S., Politique agricole commune et environnement, éd. Apogée, Rennes, 1993) ... 1985 wird die Berücksichtigung der Umweltdaten in der Phase der Erzeugung und des Absatzes der landwirtschaftlich erzeugten Lebensmittel als "Bestandteil" der gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet ... Der Gerichtshof musste anerkennen, dass der Umweltschutz ein "zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses" bildet, das bestimmte Handelsbeschränkungen nationaler Art zulassen kann (Rechtssache "dänische Flaschen", EuGH, 20. September 1988, Kommission/Dänemark, 302/86: Slg. 1988, 4607) ... Das Umweltschutzziel des Landwirtschafts- und Lebensmittelrechts wird sich weiterentwickeln.

  • EuGH, 10.09.2002 - C-172/00

    Ferring

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    Der Gerichtshof hat in diesem Urteil lediglich ausgeführt, dass "der Widerruf der Zulassung des Referenzprodukts im vorliegenden Zusammenhang dieselben Auswirkungen auf die Parallelimporteure [hat], wie sie in der Rechtsprechung zum Parallelimport von Arzneimitteln dargestellt worden sind (vgl. Urteil Ferring, Randnr. 25).

    Eine nationale Regelung oder Praxis kann dann nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 30 EG fallen, wenn die Gesundheit und das Leben von Menschen ebenso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden können, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (u. a. Urteile vom 10. September 2002, Ferring, C-172/00, Slg. 2002, I-6891, Randnr. 34, und vom 8. Mai 2003, Paranova Läkemedel u. a., C-15/01, Slg. 2003, I-4175, Randnr. 24).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-320/03

    ÖSTERREICH MUSS DAS SEKTORALE FAHRVERBOT GEMÄSS DER VERORDNUNG DES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    31 - Beschluss vom 2. Oktober 2003, Kommission/Österreich (C-320/03 R, Slg. 2003, I-11665, Randnr. 92), in Bezug auf das Verkehrsverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Waren transportieren, in einem "Sanierungsgebiet".
  • EuGH, 12.07.1996 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    29 - Beschluss vom 12. Juli 1996, Vereinigtes Königreich/Kommission (C-180/96 R, Slg. 1996, I-3903, Randnr. 93), bei dem es um den Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Verfahren der einstweiligen Anordnung geht, den Vollzug der Entscheidung 96/239/EG der Kommission vom 27. März 1996 mit den zum Schutz gegen die bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) zu treffenden Dringlichkeitsmaßnahmen (ABl. L 78, S. 47) auszusetzen.
  • EuGH, 14.07.2005 - C-114/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    8 - C-114/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    10 - Urteile vom 1l. Juli 1974, Dassonville (8/74, Slg. 1974, 837), und vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon" (120/78, Slg. 1979, 649).
  • EuGH, 08.05.2003 - C-15/01

    Paranova Läkemedel u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    Eine nationale Regelung oder Praxis kann dann nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 30 EG fallen, wenn die Gesundheit und das Leben von Menschen ebenso wirksam durch Maßnahmen geschützt werden können, die den innergemeinschaftlichen Handel weniger beschränken (u. a. Urteile vom 10. September 2002, Ferring, C-172/00, Slg. 2002, I-6891, Randnr. 34, und vom 8. Mai 2003, Paranova Läkemedel u. a., C-15/01, Slg. 2003, I-4175, Randnr. 24).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-174/05

    Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu - Zulassung für das

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    17 - Urteil vom 9. März 2006, Zuid-Hollandse Milieufederatie und Natuur en Milieu (C-174/05, Slg. 2006, I-2443, Randnr. 30).
  • EuGH, 14.07.1983 - 174/82

    Sandoz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    12 - Urteil vom 14. Juli 1983, Sandoz (174/82, Slg. 1983, 2445, Randnr. 18).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06
    10 - Urteile vom 1l. Juli 1974, Dassonville (8/74, Slg. 1974, 837), und vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon" (120/78, Slg. 1979, 649).
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