Rechtsprechung
EuGH, 19.02.2009 - C-321/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener Mitgliedstaaten - Gültigkeit einer vor dem Beitritt eines Staates erteilten Fahrerlaubnis - Entziehung einer zweiten, vom Wohnsitzstaat erteilten Fahrerlaubnis - Anerkennung der Fahrerlaubnis, die vor ...
- verkehrslexikon.de
Zum Besitz von Führerscheinen aus der Zeit vor dem EU-Beitritt und zur Anerkennung von Führerscheinen aus mehreren EU-Staaten
- Europäischer Gerichtshof
Schwarz
Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener Mitgliedstaaten - Gültigkeit einer vor dem Beitritt eines Staates erteilten Fahrerlaubnis - Entziehung einer zweiten, vom Wohnsitzstaat erteilten Fahrerlaubnis - Anerkennung der Fahrerlaubnis, die vor ...
- EU-Kommission
Schwarz
Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener Mitgliedstaaten - Gültigkeit einer vor dem Beitritt eines Staates erteilten Fahrerlaubnis - Entziehung einer zweiten, vom Wohnsitzstaat erteilten Fahrerlaubnis - Anerkennung der Fahrerlaubnis, die vor ...
- EU-Kommission
Schwarz
Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener Mitgliedstaaten - Gültigkeit einer vor dem Beitritt eines Staates erteilten Fahrerlaubnis - Entziehung einer zweiten, vom Wohnsitzstaat erteilten Fahrerlaubnis - Anerkennung der Fahrerlaubnis, die vor ...
- mpu-intensiv.de
Gleichzeitiger Führerscheinbesitz - Gleichzeitiger Besitz von EG-Führerschein und Führerschein eines Beitrittsstaates nicht europarechtswidrig, wenn beide vor Beitritt erworben wurden
- blutalkohol
, S. 295
- Judicialis
Richtlinie 91/439/EWG Art. 1; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 7 Abs. 5; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 2; ; Richtlinie 91/439/EWG Art. 8 Abs. 4
- streifler.de
Fahrerlaubnisse verschiedener Mitgliedstaaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Schwarz
Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener Mitgliedstaaten - Gültigkeit einer vor dem Beitritt eines Staates erteilten Fahrerlaubnis - Entziehung einer zweiten, vom Wohnsitzstaat erteilten Fahrerlaubnis - Anerkennung der Fahrerlaubnis, die vor ...
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.2.2009)
Österreichische Trunkenfahrer // Deutschland muss Altführerschein nicht anerkennen
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Führerscheintourismus deutlich erschwert
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Mannheim (Deutschland), eingereicht am 12. Juli 2007 - Strafverfahren gegen Karl Schwarz
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Mannheim (Deutschland) - Auslegung von Art. 7 Abs. 5 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (ABl. 237, S. 1) - Inhaber mehrer Fahrerlaubnisse - Gültigkeit einer ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 2009, I-1113
- EuZW 2009, 712 (Ls.)
- NZV 2009, 255 (Ls.)
- DÖV 2009, 332
Wird zitiert von ... (101)
- EuGH, 26.04.2012 - C-419/10
Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - …
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um ihr nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19, sowie Urteil Akyüz, Randnr. 40).Überdies hat der Gerichtshof wiederholt ausgeführt, dass es Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats ist, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Schwarz, Randnr. 76, und Grasser, Randnr. 20).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Beweis dafür anzusehen, dass sein Inhaber am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. u. a. Urteile Schwarz, Randnr. 77, und Grasser, Randnr. 21).
Zum anderen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Art. 1 Abs. 2 und 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 es einem Mitgliedstaat nicht verwehren, einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer Sperrfrist für ihre Neuerteilung angewandt worden ist, die Anerkennung eines von einem anderen Mitgliedstaat während dieser Sperrfrist ausgestellten neuen Führerscheins zu versagen (vgl. Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 65, und Schwarz, Randnr. 83, sowie Beschluss vom 3. Juli 2008, Möginger, C-225/07, Randnr. 38).
Dagegen kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Art. 8 Abs. 4 berufen, um einer Person, auf die in seinem Hoheitsgebiet eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis angewandt wurde, auf unbestimmte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit jedes Führerscheins zu versagen, der ihr möglicherweise später, nämlich nach Ablauf der Sperrfrist, von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Kapper, C-476/01, Slg. 2004, I-5205, Randnr. 76, Urteile Wiedemann und Funk, Randnr. 63, und Schwarz, Randnr. 85, sowie Beschluss vom 6. April 2006, Halbritter, C-227/05, Randnr. 28).
Ist einer Person in einem Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist es dem betreffenden Mitgliedstaat nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 daher grundsätzlich verwehrt, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der dieser Person später durch einen anderen Mitgliedstaat außerhalb der Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Kapper, Randnr. 76, Wiedemann und Funk, Randnr. 64, und Schwarz, Randnr. 86, sowie Beschlüsse Halbritter, Randnr 27, und Möginger, Randnr. 44).
Zudem hat der Gerichtshof wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine darstellt und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Urteil Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
- EuGH, 01.03.2012 - C-467/10
Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die …
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75, und vom 19. Mai 2011, Grasser, C-184/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere die Voraussetzungen in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439 hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (vgl. Urteile Schwarz, Randnr. 76, und Grasser, Randnr. 20).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag seiner Ausstellung diese Voraussetzungen erfüllte (vgl. u. a. Urteile Schwarz, Randnr. 77, und Grasser, Randnr. 21).
8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439 gestattet den Mitgliedstaaten jedoch, sich unter bestimmten Umständen und insbesondere aus Gründen der Sicherheit des Straßenverkehrs - wie dem letzten Erwägungsgrund der Richtlinie 91/439 zu entnehmen ist - auf ihre innerstaatlichen Vorschriften über die Einschränkung, die Aussetzung, den Entzug oder die Aufhebung der Fahrerlaubnis gegenüber jedem Inhaber eines Führerscheins zu berufen, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet hat (Urteil Schwarz, Randnr. 79).
Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt darauf hingewiesen, dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439 vorgesehene Befugnis eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine ist und aus diesem Grund eng auszulegen ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. November 2008, Weber, C-1/07, Slg. 2008, I-8571, Randnr. 29, Schwarz, Randnr. 84, und Beschluss vom 2. Dezember 2010, Scheffler, C-334/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 63).
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 C 1.13
Fahrerlaubnis; Tschechische Republik; tschechische Fahrerlaubnis; ausländische …
Schließlich ist auch der Europäische Gerichtshof in einer die Richtlinie 91/439/EWG betreffenden Entscheidung davon ausgegangen, dass vor dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie erworbene, in der Äquivalenztabelle aufgeführte Führerscheine unter den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung fallen (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113, Rn. 74 und 78).Das lässt sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mit der gebotenen Zweifelsfreiheit entnehmen, insbesondere dem Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Der Europäische Gerichtshof hat dort die Nichtanerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis für gerechtfertigt gehalten, weil der Betroffene - anders als in den Rechtssachen Halbritter und Kremer - nach der Entziehung seiner deutschen Fahrerlaubnis keiner von den Behörden eines anderen Mitgliedstaats angeordneten Überprüfung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen unterzogen worden sei.
Es ist nicht ernstlich zu bezweifeln, dass sich die unionsrechtliche Anerkennungspflicht der Mitgliedstaaten nur auf eine nach Ablauf der Sperrfrist erworbene Fahrerlaubnis bezieht und nicht auf einen - nach Art eines Ersatzführerscheins für ein abhanden gekommenes Dokument ausgestellten - Ausweis über eine alte Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 95 ff. sowie BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2009 a.a.O. Rn. 21).
- BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17
Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem …
In diesen Fällen ist der Fahreignungsmangel durch die von einem anderen Mitgliedstaat bei der späteren Ausstellung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-321/07 [ECLI:EU:C:2009:104], Schwarz - Rn. 92 f. …und vom 26. April 2012 - C-419/10, Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 51; BVerwG…, Urteil vom 13. Februar 2014 - 3 C 1.13 - BVerwGE 149, 74 Rn. 22).Es ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass der Beweis für eine (wieder) bestehende Fahreignung durch den von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein nicht erbracht ist, wenn der Inhaber nach der Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behörden eines anderen Mitgliedstaats keiner Überprüfung seiner Fahreignung unterzogen worden ist (EuGH, Urteil vom 19. Februar 2009 - C-321/07, Schwarz - Rn. 95).
- EuGH, 29.04.2021 - C-47/20
Ein Mitgliedstaat kann die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat …
Zwar geht, wie die Europäische Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen hervorgehoben hat, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ebenfalls hervor, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht von einer von den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats für die Ausstellung von Führerscheinen vorgesehenen Voraussetzung wie der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig machen darf, wenn dieser Führerschein nach der Entziehung einer früheren Fahrerlaubnis durch den ersten Mitgliedstaat nach dem Ablauf einer etwaigen Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis erteilt wurde (…vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein [ABl. 1991, L 237, S. 1], die durch die Richtlinie 2006/126 ersetzt wurde, Urteil vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, EU:C:2009:104, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie in Bezug auf die Richtlinie 2006/126 Urteil vom 26. April 2012, Hofmann, C-419/10, EU:C:2012:240, Rn. 84).Bei dieser Gelegenheit muss der Ausstellermitgliedstaat u. a. prüfen, worauf in Rn. 27 des vorliegenden Urteils hingewiesen wurde, ob der Bewerber gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 die Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erfüllt (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 91/439, der Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126 entspricht, Urteil vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, EU:C:2009:104 , Rn. 92 und 93).
- VGH Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 10 S 1716/15
Anerkennung eines in Spanien erneut ausgestellten Führerscheins nach dessen …
Unter diesen Umständen sei der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllt habe, sodass die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt seien, die Beachtung der in dieser Richtlinie aufgestellten (materiellen) Ausstellungsvoraussetzungen zu überprüfen, sondern - ggf. trotz eigener Zweifel an der Wiedererlangung der Fahreignung bzw. ungeachtet strengerer nationaler Erteilungsvoraussetzungen - zur gegenseitigen Anerkennung "ohne jede Formalität" verpflichtet seien (vgl. EuGH, Urteil vom 23.04.2015 - Rs. C-260/13, Aykul - juris; Urteil vom 19.02.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - juris).Maßgebliches Kriterium für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sei daher, ob der nach Artikel 12 der Richtlinie 2006/126/EG zuständige Mitgliedstaat ("Ausstellermitgliedstaat") im Rahmen der Sachentscheidung zur Prüfung verpflichtet sei, ob der Bewerber im Zeitpunkt der Sachentscheidung sämtliche der in Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG geregelten Mindestanforderungen erfülle (vgl. EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 19.07.2012 - B 1 K 10.1095 - juris).
Diese von einem Mitgliedstaat bei der späteren (Neu-)Erteilung der Fahrerlaubnis durchgeführte (Eignungs-)Prüfung ist der Grund dafür, dass die zuvor von einem anderen Mitgliedstaat mit der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndete Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als behoben anzusehen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19.02.2009 - Rs. C-321/07, Schwarz - juris; ferner z. B. Urteil vom 23.04.2015 - Rs. C-260/13, Aykul - juris; Urteil vom 26.04.2012 - Rs. C-419/10, Hofmann - juris; Urteil vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10, Apelt - juris; siehe auch BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31.07 - NJW 2009, 1687).
- EuGH, 19.05.2011 - C-184/10
Grasser
Diese Bestimmung erlegt den Mitgliedstaaten eine klare und unbedingte Verpflichtung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (Urteil vom 19. Februar 2009, Schwarz, C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).Es ist Aufgabe des Ausstellermitgliedstaats, zu prüfen, ob die im Unionsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen, insbesondere diejenigen des Art. 7 Abs. 1 der genannten Richtlinie hinsichtlich des Wohnsitzes und der Fahreignung, erfüllt sind und ob somit die Erteilung einer Fahrerlaubnis gerechtfertigt ist (Urteil Schwarz, Randnr. 76 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung des Führerscheins diese Voraussetzungen erfüllte (Urteil Schwarz, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofes vom 3. Juli 2008 (- Rs. C-225/07, Möginger - NJW 2009, 207) und seine Urteile vom 20. November 2008 (- Rs. C-1/07, Weber - Slg. 2008 I-8571 = NJW 2008, 3767) und vom 19. Februar 2009 (- Rs. C-321/07, Schwarz - Slg. 2009 I-1113 = DAR 2009, 191) stützen diese Annahme. - BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 = EuZW 2009, 735 sowie Urteile vom 19. Februar 2009 - Rs. C-321/07, Schwarz -, vom 20. November 2008 - Rs. C-1/07, Weber - …und vom 26. Juni 2008 - Rs. C-329/06 und C-343/06, Wiedemann u.a. - NJW 2008, 2403, Rn. 52 f. und - Rs. C-334/06 bis C-336/06, Zerche u.a. - Rn. 49 f., unter Bezugnahme auf die Beschlüsse vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. I-49 Rn. 34 …und vom 28. September 2006 - Rs. C-340/05, Kremer - Slg. I-98 Rn. 27). - BVerwG, 06.09.2018 - 3 C 31.16
Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B durch nachträgliche Ausstellung eines …
In diesen Fällen ist der geahndete Fahreignungsmangel durch die von einem anderen Mitgliedstaat bei der späteren Ausstellung eines Führerscheins durchgeführte Eignungsprüfung behoben (EuGH, Urteile vom 19. Februar 2009 - C-321/07 [ECLI:EU:C:2009:104], Schwarz - Slg. 2009, I-1113 Rn. 92 f. …und vom 26. April 2012 - C-419/10 [ECLI:EU:C:2012:240], Hofmann - NJW 2012, 1935 Rn. 51). - EuGH, 26.10.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Richtlinie …
- EuGH, 09.07.2009 - C-445/08
Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie …
- BVerwG, 10.10.2019 - 3 C 20.17
Einholen einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur …
- BVerfG, 22.09.2011 - 2 BvR 947/11
Gesetzlicher Richter (Verstoß durch eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an …
- BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Fahrerlaubnis; ausländische EU-Fahrerlaubnis; Erwerb der Fahrerlaubnis im …
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- EuGH, 02.12.2010 - C-334/09
Scheffler - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - …
- EuGH, 22.01.2015 - C-419/13
Art & Allposters International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges …
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 20.09
Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 9.11
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- VG Karlsruhe, 16.07.2015 - 3 K 2337/14
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis - Anerkennung der spanischen Fahrerlaubnis nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15
Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis …
- BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10
EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15
Matzak
- VGH Bayern, 27.05.2010 - 11 BV 10.67
Ungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis; (keine) Notwendigkeit eines …
- OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von …
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 358/09
Aberkennung des Rechts zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet aufgrund …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2017 - 3 L 243/16
Zur Anerkennungspflicht von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen
- OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08
Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für …
- VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122
Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis
- BVerwG, 08.09.2011 - 3 B 19.11
Anerkennungspflicht für in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnisse; …
- VGH Bayern, 03.05.2011 - 11 C 10.2938
Umtausch eines von einem Drittland ausgestellten Führerscheins in eine …
- VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.965
Ausländische EU-Fahrerlaubnis
- OLG Nürnberg, 16.06.2014 - 1 OLG Ss 94/14
Vorabentscheidungsersuchen im Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: …
- BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 16.09
Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; …
- VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095
Versagung von Prozesskostenhilfe
- OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 185/10
Notwendigkeit einer Eignungsprüfung bei Vorliegen der Voraussetzungen von FeV § …
- BVerwG, 15.09.2021 - 3 C 3.21
Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat erneuerten Führerscheins der …
- VG Gelsenkirchen, 09.09.2014 - 9 K 5224/13
Ersetzung
- EuGH, 24.06.2010 - C-375/08
Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch - …
- OLG Oldenburg, 10.07.2020 - 1 Ss 100/20
Verurteilung eines Unionsbürgers wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Erforderliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-632/15
Popescu
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 10 S 817/14
Zur Frage, ob die in einem EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer …
- OLG Hamm, 10.09.2013 - 2 RVs 47/13
Erfordernis eines Anerkennungsverfahrens hinsichtlich einer im Ausland erworbenen …
- VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004
- OVG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 ME 47/09
Anerkennung eines EU-Führerscheins
- OLG Karlsruhe, 20.12.2017 - 2 Rv 7 Ss 558/17
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Führerschein-Richtlinie: …
- VG Bayreuth, 01.08.2013 - B 1 E 13.369
Ausstellung bzw. Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf der Basis eines britischen …
- VGH Bayern, 22.11.2010 - 11 BV 10.711
Keine Pflicht zur Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten Führerscheins …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-260/13
Aykul - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 91/439/EWG und 2006/126/EG - …
- EuGH, 19.03.2014 - C-550/13
Grimal
- OLG Koblenz, 18.12.2013 - 2 Ss 76/13
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Vorsätzliche Begehung; Feststellung der …
- VGH Bayern, 10.08.2016 - 11 ZB 16.1255
Nach Verzicht auf deutsche Fahrerlaubnis - Keine Inlandsfahrberechtigung aufgrund …
- VGH Bayern, 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193
Eine im Wege des Umtauschs in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworbene …
- VGH Bayern, 23.11.2010 - 11 BV 09.3093
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B unter Verstoß gegen das …
- VG Regensburg, 30.09.2015 - RO 8 K 15.482
Österreichische Fahrerlaubnis darf in Deutschland Gebrauch finden
- VGH Bayern, 28.04.2015 - 11 ZB 15.220
Liegt der Fahrerlaubnisbehörde eine Auskunft aus einem ausländischen Register …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
Odar - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung …
- VG Augsburg, 23.10.2012 - Au 7 K 12.788
Umtausch eines von einem Drittland ausgestellten (russischen) Führerscheins in …
- VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358
Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis
- VGH Bayern, 27.02.2012 - 11 BV 12.136
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis der Klasse B im Jahr 2004
- OLG Karlsruhe, 26.03.2009 - 3 Ss 64/08
Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der …
- VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855
Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein; …
- VG Düsseldorf, 06.05.2020 - 6 L 295/20
Inlandsungültigkeit; EU-Führerschein; offensichtlicher Verstoß; …
- VG Aachen, 04.02.2019 - 3 K 4955/17
Kein Umtausch von im Ursprungsland entzogenen Fahrberechtigungen
- VGH Bayern, 26.10.2011 - 11 BV 11.2341
Anforderungen an den Inhalt einer Berufungsbegründung
- VG Sigmaringen, 05.10.2009 - 6 K 2270/09
Fahrerlaubnis; Dritte Führerscheinrichtlinie
- VGH Bayern, 05.12.2011 - 11 B 11.2338
Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2005
- VGH Bayern, 08.02.2010 - 11 CE 09.2405
Antragserweiterung in von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren
- VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 CS 09.2079
Im Jahr 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis
- VG Neustadt, 11.01.2010 - 3 L 1362/09
Fahrerlaubnis; einstweilige Anordnung hinsichtlich eines Feststellungsbegehrens; …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2009 - C-172/08
Pontina Ambiente - Abfalldeponien - Sonderabgabe für die Deponierung fester …
- VGH Bayern, 13.10.2011 - 11 CS 11.1924
Feststellung der fehlenden Berechtigung, mit einer ungarischen Fahrerlaubnis in …
- VG Saarlouis, 29.08.2011 - 10 L 589/11
Nichtanerkennung einer EU-Fahrerlaubnis, die im Wege des Umtauschs eines …
- VGH Bayern, 18.08.2010 - 11 CS 10.785
Anforderungen an eine Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO
- VG Regensburg, 26.10.2009 - RO 5 K 09.1086
Neuerteilung der Führerscheinklasse C; EU-Fahrerlaubnis; tschechischer Wohnort
- OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17
Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 29.05.2017 - Au 7 K 16.280
Keine Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Saarlouis, 14.07.2014 - 6 K 2115/13
Berechtigung zum Gebrauch eines EU-Führerscheins
- VG Ansbach, 11.02.2013 - AN 10 S 12.02112
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG Regensburg, 26.10.2009 - RN 5 K 09.517
Neuerteilung der Führerscheinklasse C; EU-Fahrerlaubnis; tschechischer Wohnort
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 11 CS 12.1998
Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in einen ungarischen Führerschein
- OVG Bremen, 26.06.2012 - 2 B 95/11
Nichtanerkennung eines in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellten …
- VG Ansbach, 18.03.2010 - AN 10 K 09.01419
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine …
- VG München, 01.03.2012 - M 1 K 12.510
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
- VGH Bayern, 24.01.2012 - 11 ZB 11.1896
Ersetzung eines ungarischen Führerscheins nach Entziehung der deutschen …
- VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 CS 11.1713
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; neues italienisches Führerscheindokument; …
- VG München, 18.05.2011 - M 6a K 10.4073
Jugoslawischer Führerschein; Verzicht auf Fahrerlaubnis in Bundesrepublik …
- VG Ansbach, 24.01.2011 - AN 10 S 11.00005
Umgeschriebener, nicht anerkennungsfähiger tschechischer Führerschein der Klassen …
- VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19
Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass
- BVerfG, 30.05.2013 - 3 C 18.12
Nichtanerkennug einer EU-Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
- VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 148/11
Ungültigkeit eines EU-Führerscheins wegen Verstoßes gegen das Wohnsitzprinzip
- VG Würzburg, 13.01.2011 - W 6 S 10.1346
Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; Aberkennung des Rechts zum Gebrauch der …
- VG Ansbach, 11.10.2010 - AN 10 S 10.01756
Umgeschriebener, nicht anerkennungsfähiger tschechischer Führerschein der Klasse …
- VG Augsburg, 19.08.2010 - Au 7 S 10.1143
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet …
- VG Augsburg, 08.07.2010 - Au 7 E 10.801
Erwerb tschechischer Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen Wohnsitzprinzip
- VG Osnabrück, 04.02.2014 - 6 B 84/13
Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- VG Augsburg, 25.03.2011 - Au 7 K 10.1474
Ungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis
- VG München, 29.07.2009 - M 6a K 09.1448
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten; Umschreibung
- VG Augsburg, 16.03.2009 - Au 7 S 09.166
Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen
- VG München, 30.03.2010 - M 1 K 10.416
Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ungarischen Fahrerlaubnis im …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-321/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Schwarz
Anerkennung von Führerscheinen - Besitz zweier Führerscheine - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 7 Abs. 5 und Art. 8 Abs. 2 und 4
- EU-Kommission
Schwarz
Anerkennung von Führerscheinen - Besitz zweier Führerscheine - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 7 Abs. 5 und Art. 8 Abs. 2 und 4
- EU-Kommission
Schwarz
Anerkennung von Führerscheinen - Besitz zweier Führerscheine - Richtlinie 91/439/EWG - Art. 7 Abs. 5 und Art. 8 Abs. 2 und 4“
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 28.06.2007 - 15 Ns 508 Js 2301/06
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-321/07
- EuGH, 19.02.2009 - C-321/07
- LG Mannheim, 28.04.2009 - 15 Ns 508 Js 2301/06
Papierfundstellen
- Slg. 2009, I-1113