Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 02.04.2009 - C-431/07 P   

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https://dejure.org/2009,984
EuGH, 02.04.2009 - C-431/07 P (https://dejure.org/2009,984)
EuGH, Entscheidung vom 02.04.2009 - C-431/07 P (https://dejure.org/2009,984)
EuGH, Entscheidung vom 02. April 2009 - C-431/07 P (https://dejure.org/2009,984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 EG - Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens -Ernste Schwierigkeiten - Kriterien einer staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Diskriminierungsverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 EG - Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens -Ernste Schwierigkeiten - Kriterien einer staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Diskriminierungsverbot

  • EU-Kommission PDF

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 EG - Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens -Ernste Schwierigkeiten - Kriterien einer staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Diskriminierungsverbot

  • EU-Kommission

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 EG - Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens -Ernste Schwierigkeiten - Kriterien einer staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Diskriminierungsverbot“

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens bezüglich staatlicher Beihilfen; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot bei bestehender wettbewerbsrechtlicher Pflicht der nationalen Behörden zur Fortsetzung des Bewerbungsverfahrens ...

  • Judicialis

    EG Art. 88 Abs. 2; ; EG Art. 87 Abs. 1; ; Richtlinie 97/13/EG Art. 10 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 88 Abs. 2
    Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens bezüglich staatlicher Beihilfen; Diskriminierungsverbot bei Erteilung von UMTS-Lizenzen - [Bouygues SA und Bouygues Télécom SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften]

  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN GESCHULDETEN ABGABEN STELLT KEINE STAATLICHE BEIHILFE DAR

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 88 Abs. 2 EG - Voraussetzungen für die Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens - Ernste Schwierigkeiten - Kriterien einer staatlichen Beihilfe - Staatliche Mittel - Diskriminierungsverbot

  • lehofer.at (Kurzinformation und Auszüge)

    Unvermeidbarer Verzicht auf UMTS-Lizenzgebühren ist keine Beihilfe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkende Herabsetzung der von Orange und SFR für UTMS-Lizenzen geschuldeten Abgaben ist keine staatliche Beihilfe - Bouygues SA, Bouygues Télécom SA / Kommission, Französische Republik, Orange France SA, Société française du radiotéléphone - SFR

  • lehofer.at (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bouygues Télécom

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 18. September 2007 von Bouygues SA und Bouygues Télécom SA gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 4. Juli 2007 in der Rechtssache T-475/04, Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 4. Juli 2007, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission (T-475/04), mit dem die Klage der Klägerinnen auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2004 (Beihilfe NN 42/2004 - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-2665
  • MMR 2009, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 15.07.2004 - C-345/02

    Pearle u.a.

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt nämlich die Qualifizierung als Beihilfe, dass alle in Art. 87 Abs. 1 EG genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 15. Juli 2004, Pearle u. a., C-345/02, Slg. 2004, I-7139, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (Urteil Pearle u. a., Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.05.1993 - C-198/91

    Cook / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Ist die Kommission aufgrund dieser ersten Prüfung jedoch zu der gegenteiligen Überzeugung gelangt oder hat sie nicht alle Schwierigkeiten hinsichtlich der Beurteilung der Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt ausräumen können, so ist sie verpflichtet, alle erforderlichen Stellungnahmen einzuholen und zu diesem Zweck das Verfahren des Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten (vgl. u. a. Urteile vom 19. Mai 1993, Cook/Kommission, C-198/91, Slg. 1993, I-2487, Randnr. 29, vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 39, und vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 34).

    Diese Vorgehensweise ist unter Berücksichtigung des Umstands gerechtfertigt, dass, wie die Generalanwältin in den Nrn. 208 und 214 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, der Begriff der ernsten Schwierigkeit seinem Wesen nach objektiv ist und dass die Frage, ob solche Schwierigkeiten vorgelegen haben, nicht nur anhand der Umstände des Erlasses der angefochtenen Maßnahme, sondern auch anhand der Beurteilung zu prüfen ist, auf die sich die Kommission gestützt hat (vgl. hierzu Urteil Cook/Kommission, Randnrn.

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Zur Begründetheit ist festzustellen, dass, wie die Rechtsmittelführerinnen zu Recht geltend machen, nach ständiger Rechtsprechung eine Diskriminierung nur darin bestehen kann, dass unterschiedliche Vorschriften auf vergleichbare Situationen angewandt werden oder dass dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteile vom 14. Februar 1995, Schumacker, C-279/93, Slg. 1995, I-225, Randnr. 30, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 115).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Was schließlich die Behauptung eines Grundsatzes der Unveränderlichkeit der Zuteilungskriterien angeht, hat der Gerichtshof entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen in Randnr. 60 seines Urteils vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress (C-324/98, Slg. 2000, I-10745), nur bestätigt, dass die öffentlichen Auftraggeber auch dann das Diskriminierungsverbot zu beachten haben, wenn sie Verträge schließen, die vom Anwendungsbereich der Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 199, S. 84) ausgenommen sind; keineswegs hat er dabei das Bestehen eines solchen Grundsatzes der Unveränderlichkeit festgestellt.
  • EuGH, 13.07.2000 - C-210/98

    Salzgitter / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass im ersten Rechtszug geprüfte Rechtsfragen im Rechtsmittelverfahren erneut aufgeworfen werden können, wenn der Rechtsmittelführer die Auslegung oder Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch das Gericht beanstandet (vgl. Urteil vom 13. Juli 2000, Salzgitter/Kommission, C-210/98 P, Slg. 2000, I-5843, Randnr. 43).
  • EuGH, 22.05.2003 - C-462/99

    Connect Austria

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    100 und 110 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, hat eine Lizenz zwar einen wirtschaftlichen Wert, doch hängt dieser Wert vom Zeitpunkt des Markteintritts der jeweiligen betroffenen Betreiber ab (vgl. auch Urteil vom 22. Mai 2003, Connect Austria, C-462/99, Slg. 2003, I-5197, Randnr. 93).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Die Würdigung von Tatsachen stellt, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 66).
  • EuGH, 02.03.1994 - C-53/92

    Hilti / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Die Würdigung von Tatsachen stellt, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (Urteile vom 2. März 1994, Hilti/Kommission, C-53/92 P, Slg. 1994, I-667, Randnr. 42, vom 21. Juni 2001, Moccia Irme u. a./Kommission, C-280/99 P bis C-282/99 P, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 66).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Könnte nämlich ein Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel nicht in dieser Weise auf bereits vor dem Gericht geltend gemachte Klagegründe und Argumente stützen, so würde dies dem Rechtsmittelverfahren einen Teil seiner Bedeutung nehmen (vgl. insbesondere Urteil vom 6. März 2003, 1nterporc/Kommission, C-41/00 P, Slg. 2003, I-2125, Randnr. 17, und Beschluss Martinez/Parlament, Randnr. 39).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    Auszug aus EuGH, 02.04.2009 - C-431/07
    Gegen einen nichttragenden Grund einer Entscheidung des Gerichts gerichtete Rügen können nicht zur Aufhebung dieser Entscheidung führen und sind daher unerheblich (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

  • EuGH, 26.06.2008 - C-284/06

    Burda - Steuerrecht - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 90/435/EWG -

  • EuGH, 11.11.2003 - C-488/01

    Martinez / Parlament

  • EuGH, 29.04.2004 - C-181/02

    Kommission / Kvaerner Warnow Werft

  • EuGH, 17.07.2008 - C-521/06

    Athinaïki Techniki / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beihilfe

  • EuGH, 04.02.2000 - C-17/98

    Emesa Sugar

  • EuGH, 11.09.2007 - C-227/04

    Lindorfer / Rat - Rechtsmittel - Beamte - Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 18.05.2006 - C-397/03

    Archer Daniels Midland und Archer Daniels Midland Ingredients / Kommission -

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuG, 04.07.2007 - T-475/04

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mobilfunk -

  • EuGH, 14.10.2010 - C-280/08

    Der Gerichtshof bestätigt die von der Kommission gegen die Deutsche Telekom wegen

    Schließlich ist die dritte Rüge, soweit mit ihr die Erheblichkeit des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 2004 in Frage gestellt wird, als unerheblich zurückzuweisen, da sie gegen einen nichttragenden, andere Feststellungen des Gerichts stützenden Grund gerichtet ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.06.2016 - T-162/13

    Magic Mountain Kletterhallen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen

    Nach der Rechtsprechung hat das Gericht die Beurteilungen der Kommission zu prüfen, um feststellen zu können, ob diese auf der Grundlage ausreichender Informationen erstellt wurden und ob sie das Bestehen jeder ernsthaften Schwierigkeit ausschließen konnte (Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, EU:C:2009:223, Rn. 65).

    Die Komplexität eines Falles kann jedoch nicht automatisch eine Verpflichtung für die Kommission schaffen, das förmliche Prüfverfahren zu eröffnen, da es vorstellbar ist, dass sie die vorgetragenen Schwierigkeiten während der Vorprüfungsphase überwindet (vgl. in diesem Sinne Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak zum Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, EU:C:2009:223, Nr. 220).

  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Insoweit hat das Gericht die Begründungspflicht, die ihm nach den Art. 36 und 53 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs obliegt (vgl. Urteil vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 42), im vorliegenden Fall nicht verletzt.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07 P   

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https://dejure.org/2008,14967
Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07 P (https://dejure.org/2008,14967)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.10.2008 - C-431/07 P (https://dejure.org/2008,14967)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - C-431/07 P (https://dejure.org/2008,14967)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 97/13/EG - Entscheidung Nr. 128/1999/EG - Erteilung von UMTS-Lizenzen - Rückwirkende Herabsetzung von Abgaben - Entscheidung, mit der das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe verneint wird - Ausnahme, die ...

  • EU-Kommission PDF

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 97/13/EG - Entscheidung Nr. 128/1999/EG - Erteilung von UMTS-Lizenzen - Rückwirkende Herabsetzung von Abgaben - Entscheidung, mit der das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe verneint wird - Ausnahme, die ...

  • EU-Kommission

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission

    Rechtsmittel - Art. 87 Abs. 1 EG - Staatliche Beihilfen - Richtlinie 97/13/EG - Entscheidung Nr. 128/1999/EG - Erteilung von UMTS-Lizenzen - Rückwirkende Herabsetzung von Abgaben - Entscheidung, mit der das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe verneint wird - Ausnahme, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-2665
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (47)

  • EuG, 15.03.2001 - T-73/98

    Prayon Rupel / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
    38 und 39), sowie Urteile des Gerichts vom 12. Februar 2008, BUPA u. a./Kommission (T-289/03, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 329), vom 1. Dezember 2004, Kronofrance/Kommission (T-27/02, Slg. 2004, II-4177, Randnr. 52), und vom 8. November 1990, Barbi/Kommission (T-73/98, Slg. 1990, II-619, Randnr. 42).

    112 - Urteile vom 15. September 1998, BP Chemicals/Kommission (T-11/95, Slg. 1998, II-3235, Randnr. 166), vom 18. September 1995, SIDE/Kommission (T-49/93, Slg. 1995, II-2501, Randnr. 58), und vom 15. März 2001, Prayon-Rupel/Kommission (T-73/98, Slg. 2001, II-867, Randnr. 42).

    113 - Urteil Prayon-Rupel/Kommission (angeführt in Fn. 112, Randnr. 47).

  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
    42 - Urteile des Gerichtshofs vom 27. März 1980, Denkavit italiana (61/79, Slg. 1980, 1205, Randnr. 31), und des Gerichts vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission (T-351/02, Slg. 2006, II-1047, Randnr. 100).

    45 - Eine ähnliche Auffassung vertrat das Gericht im Urteil Deutsche Bahn/Kommission (angeführt in Fn. 42, Randnrn. 100 bis 105).

  • EuG, 04.07.2007 - T-475/04

    Bouygues und Bouygues Télécom / Kommission - Staatliche Beihilfen - Mobilfunk -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2008 - C-431/07
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Bouygues SA und die Bouygues Télécom SA (im Folgenden: Rechtsmittelführerinnen), das Urteil vom 4. Juli 2007, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission (T-475/04, im Folgenden: angefochtenes Urteil)(2), aufzuheben, mit dem das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften die Nichtigkeitsklage der Rechtsmittelführerinnen gegen die Entscheidung der Kommission vom 20. Juli 2004 (Staatliche Beihilfe NN 42/2004 - Frankreich, im Folgenden: angefochtene Entscheidung) zur rückwirkenden Änderung(3) abgewiesen hat.

    2 - Slg. 2007, II-2097.

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