Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 12.02.2009 - C-466/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,53
EuGH, 12.02.2009 - C-466/07 (https://dejure.org/2009,53)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - C-466/07 (https://dejure.org/2009,53)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - C-466/07 (https://dejure.org/2009,53)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff 'Übergang' - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • Europäischer Gerichtshof

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • EU-Kommission PDF

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • EU-Kommission

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff ‚Übergang‘ - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Übergangs eines Betriebsteils auf einen anderen Inhaber bei Fortführung des Betriebsteils als organisatorisch selbstständiger Betriebsteil; Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung nach Übernahme eines Betriebsteils; Wahrung der Ansprüche von ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Betriebsübergang ohne organisatorische Selbständigkeit

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Betriebsübergang auch ohne Wahrung der organisatorischen Selbstständigkeit der übertragenen Einheit ("Klarenberg")

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsübergang trotz Verlusts der organisatorischen Selbstständigkeit des übertragenen Betriebsteils - Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens

  • hensche.de

    Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang bei Eingliederung des übertragenen Betriebsteils in die Organisationsstruktur des Erwerbers

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1 Buchst. b

  • Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsteilübergang: Erfassung durch Betriebsübergangsrichtlinie 2001/23/EG auch bei Betriebsteil, der organisatorische Selbstständigkeit nicht wahrt ? Erforderlich jedoch Beibehaltung funktioneller Verknüpfung zwischen Produktionsfaktoren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Richtlinie 2001/23/EG bei vertraglicher Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen unter Beibehaltung der Selbständigkeit - [Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Klarenberg

    Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Begriff "Übergang" - Vertragliche Übertragung eines Betriebsteils auf ein anderes Unternehmen - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH erweitert Begriff des Betriebsübergangs

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erweitert Begriff des Betriebsübergangs

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsübergang bei fehlender Selbstständigkeit

  • dbb.de PDF, S. 16 (Leitsatz und Auszüge)

    Betriebsübergang trotz Verlustes der organisatorischen Selbstständigkeit

  • impulse.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die wechselvolle Geschichte des Betriebsübergangs

  • matzen-partner.de (Kurzinformation)

    Gestaltungsmöglichkeiten beim Betriebsübergang gekappt?

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.2.2009)

    Arbeitnehmer bei Verkauf von Produktlinien // Käufer kann Beschäftigte nicht einfach entlassen

Besprechungen u.ä. (8)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederung in die Organisationsstruktur des Erwerbers steht Betriebsübergang nicht entgegen!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Europarecht - "Nichts ist beständiger als der Wechsel" - Neues vom EuGH zum Betriebsübergang

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsteilübergang auch bei Verlust der organisatorischen Selbständigkeit

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    RL 2001/23/EG Art. 1 Abs. 1; BGB § 613a
    Betriebsübergang auch ohne Wahrung der organisatorischen Selbstständigkeit der übertragenen Einheit ("Klarenberg")

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eingliederung in die Organisationsstruktur des Erwerbers steht Betriebsübergang nicht entgegen!

  • dbb.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    § 613a BGB; Art. 1 Abs. 1 RL 2001/23/EG
    Zum Begriff des Betriebsübergangs (RA Dr. Magnus Bergmann, Greven; ZBVR online 5/2009, S. 26)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Richtungswechsel beim Betriebsübergang?

  • goerg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Entwicklung des Teilbetriebsbegriffs im Rahmen von § 613a BGB

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Deutschland), eingereicht am 22. Oktober 2007 - Dietmar Klarenberg gegen Ferrotron Technologies GmbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf - Auslegung von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-803
  • NJW 2009, 2029
  • ZIP 2009, 433
  • EuZW 2009, 223
  • NZA 2009, 251
  • NJ 2009, 218
  • BB 2009, 1133
  • BB 2009, 437
  • DB 2009, 517
 
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Wird zitiert von ... (388)

  • BAG, 21.08.2014 - 8 AZR 655/13

    Schadensersatz - Wegnahme von Zahngold

    Dies ist unabhängig davon, ob die übergegangene wirtschaftliche Einheit ihre Selbständigkeit innerhalb der Struktur des Erwerbers bewahrt oder nicht (vgl. EuGH 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 30 ff. mwN; 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 50, Slg. 2009, I-803; BAG 20. März 2014 - 8 AZR 1/13 - Rn. 18; 22. Mai 2014 - 8 AZR 1069/12 - Rn. 26) ; es genügt, wenn die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten und es dem Erwerber derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 53, aaO; BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Nicht notwendig ist, dass die fragliche Einheit ihre "organisatorische Selbständigkeit" behält (vgl. EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 48, Slg. 2009, I-803) .
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    So erlaube es die Beibehaltung einer solchen funktionellen Verknüpfung zwischen den übertragenen Faktoren dem Erwerber, diese Faktoren, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 9. September 2015 - C-160/14 - [Ferreira da Silva e Brito ua.] Rn. 32 ff.; grundlegend EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 43 ff.) .

    (aa) Die Richtlinie 2001/23/EG soll die Kontinuität der im Rahmen einer wirtschaftlichen Einheit bestehenden Arbeitsverhältnisse gewährleisten (EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 41; 6. März 2014 - C-458/12 - [Amatori ua.] Rn. 51; grundlegend EuGH 18. März 1986 - 24/85 - [Spijkers] Rn. 11; vgl. auch EuGH 12. Februar 2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Rn. 51) .

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11054
Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2008 - C-466/07 (https://dejure.org/2008,11054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.11.2008 - C-466/07 (https://dejure.org/2008,11054)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. November 2008 - C-466/07 (https://dejure.org/2008,11054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Klarenberg

    Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übertragung eines Betriebsteils - Begriff - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • EU-Kommission PDF

    Klarenberg

    Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übertragung eines Betriebsteils - Begriff - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung

  • EU-Kommission

    Klarenberg

    Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Übertragung eines Betriebsteils - Begriff - Organisatorische Selbständigkeit nach der Übertragung“

  • ZIP-online.de

    Zur Annahme eines Betriebsübergangs bei Fortführung eines Unternehmensteils ohne Wahrung der organisatorischen Selbstständigkeit ("Klarenberg")

Kurzfassungen/Presse

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Betriebsteilübergang auch ohne Wahrung der organisatorischen Selbständigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    RL 2001/23/EG Art. 1 Nr. 1 Buchst. a, b; BGB § 613a
    Zur Annahme eines Betriebsübergangs bei Fortführung eines Unternehmensteils ohne Wahrung der organisatorischen Selbstständigkeit ("Klarenberg")

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, I-803
  • ZIP 2008, 2278
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

    Bei betriebsmittelarmen Unternehmen kann zwar die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des beim Vorgängerunternehmen beschäftigten Personals zusammen mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausreichen, um in Bereichen einen Übergang im Sinne der Richtlinie darzustellen (Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 06.11.2008, C-466/07 L. - Rn. 28).

    Die Klägerin verkennt weiter, dass ein "Betrieb" nicht nur aus "Kopf", sondern auch aus "Körper" besteht und die für den Betriebsübergang präsumierte Wahrung der Identität sich in der Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen den verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren äußern muss (vgl. EuGH 12.02.2009 - C-466/07 L. - Rn. 47).

    b) Dieses Verständnis des § 613 a Abs. 1 BGB bedarf der Neujustierung, nachdem auf Vorlage der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2007, 9 Sa 303/07, Juris) der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.02.2009 (- C-466/07 L. -) entschieden hat, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23 dahin auszulegen sei, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.

    Damit ist zur Wahrung der Identität der übertragenen Einheit nicht die Beibehaltung ihrer "organisatorischen (strukturellen) Selbständigkeit" erforderlich, sondern nur die - mit den übertragenen Faktoren realisierten - Beibehaltung ihrer Funktionalität und wirtschaftlichen Zweckbestimmung (Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 06.11.2008, C-466/07 L. - Rn. 44).

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Bei betriebsmittelarmen Unternehmen kann zwar die Übernahme eines nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des beim Vorgängerunternehmen beschäftigten Personals zusammen mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausreichen, um in Bereichen einen Übergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG darzustellen (Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 06.11.2008, C-466/07 Klarenberg - Rn. 28).

    Die Klägerin verkennt in diesem Kontext, dass ein "Betrieb" nicht nur aus "Kopf", sondern auch aus "Körper" besteht und die für den Betriebsübergang präsumierte Wahrung der Identität sich in der Beibehaltung der funktionellen Verknüpfung der Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zwischen den verschiedenen übertragenen Produktionsfaktoren äußern muss (vgl. EuGH 12.02.2009 - C-466/07 Klarenberg - Rn. 47).

    Dieses Verständnis des § 613 a Abs. 1 BGB bedarf der Neujustierung, nachdem auf Vorlage der 9. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 10.08.2007, 9 Sa 303/07, Juris) der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 12.02.2009 (- C-466/07 Klarenberg -) entschieden hat, dass Art. 1 Abs. 1 Buchst. a und b der Richtlinie 2001/23/EG dahin auszulegen sei, dass diese Vorschrift auch dann angewandt werden kann, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit nicht bewahrt, sofern die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehalten wird und sie es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen.

    Damit ist zur Wahrung der Identität der übertragenen Einheit nicht die Beibehaltung ihrer "organisatorischen (strukturellen) Selbständigkeit" erforderlich, sondern nur die - mit den übertragenen Faktoren realisierten - Beibehaltung ihrer Funktionalität und wirtschaftlichen Zweckbestimmung (Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi vom 06.11.2008, C-466/07 Klarenberg - Rn. 44).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-160/14

    Ferreira da Silva e Brito u.a.

    32 - Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Klarenberg (C-466/07, EU:C:2008:614).
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