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   EuGH, 07.02.1973 - 39/72   

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https://dejure.org/1973,188
EuGH, 07.02.1973 - 39/72 (https://dejure.org/1973,188)
EuGH, Entscheidung vom 07.02.1973 - 39/72 (https://dejure.org/1973,188)
EuGH, Entscheidung vom 07. Februar 1973 - 39/72 (https://dejure.org/1973,188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169
    1 . PFLICHTEN DER MITGLIEDSTAATEN - VERSTOSS - KLAGE - STREITGEGENSTAND - RECHTSSCHUTZINTERESSE

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der italienischen Republik gegen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft ; Prämienleistungen für Milcherzeugnisse und die Schlachtung von Kühen ; Gewährung von Nichtvermarktungsprämien

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 1975/69 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Nr. 1975/69 Art. 4
    1. PFLICHTEN DER MITGLIEDSTAATEN - VERSTOSS - KLAGE - STREITGEGENSTAND - RECHTSSCHUTZINTERESSE - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 169]

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1973, 101
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.05.1972 - 93/71

    Leonensio / Minstero dell' Agricoltura e Foreste

    Auszug aus EuGH, 07.02.1973 - 39/72
    teien Nach Darlegung der Lage auf dem Sektor Milch und Milcherzeugnisse in der Gemeinschaft und insbesondere der vom Rat getroffenen Maßnahmen zum Abbau der Überschüsse führt die Kommission aus, in seinem Urteil vom 17. Mai 1972 (Orsolina Leonesio/Ministerium für Landwirtschaft und Forsten der Italienischen Republik, ergangen auf Ersuchen um Vorabentscheidung des Pretore in Lonato, Rechtssache 93/71, Slg. 1972, 287) habe der Gerichtshof bereits festgestellt, daß die Verordnungen Nr. 1975/69 und 2195/69, sobald die in ihnen vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt seien, für die Landwirte einen Anspruch auf Zahlung der Schlachtprämie begründeten, ohne daß sich der betreffende Mitgliedstaat demgegenüber auf innerstaadiche Rechtsvorschriften oder Verwaltungspraktiken berufen könne.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht

    Nach einem in den meisten Rechtssystemen der Mitgliedstaaten anerkannten Grundsatz, den der Gerichtshof bereits angewandt hat (siehe Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72, Kommission/Italien, Slg. 1973, 101, Randnr. 10), darf ein Einzelner nämlich nicht aus seinem eigenen rechtswidrigen Verhalten Nutzen ziehen.
  • EuGH, 02.04.2020 - C-715/17

    Durch die Weigerung, den vorübergehenden Mechanismus zur Umsiedlung von

    An der Feststellung der in Rede stehenden Vertragsverletzung besteht im Übrigen weiterhin u. a. deshalb ein sachliches Interesse, weil diese die Grundlage für eine Haftung abgeben kann, die möglicherweise einen Mitgliedstaat als Folge seiner Pflichtverletzung gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Union oder Einzelnen trifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Februar 1973, Kommission/Italien, 39/72, EU:C:1973:13, Rn. 11).
  • EuGH, 16.12.1976 - 33/76

    Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland

    In seinem Urteil vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Slg. 1973, 101) habe der Gerichtshof ausgesprochen, daß eine Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates, die in dem Verstoß gegen eine unmittelbar anwendbare Vorschrift des Gemeinschaftsrechts bestehe, die Grundlage für eine mögliche Haftung des Mitgliedstaats gegenüber dem betroffenen einzelnen abgeben könne.
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