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   EuGH, 20.05.1976 - 111/75   

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https://dejure.org/1976,536
EuGH, 20.05.1976 - 111/75 (https://dejure.org/1976,536)
EuGH, Entscheidung vom 20.05.1976 - 111/75 (https://dejure.org/1976,536)
EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1976 - 111/75 (https://dejure.org/1976,536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Mazzalai / Ferrovia del Renon

    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Mazzalai / Ferrovia del Renon

  • Wolters Kluwer

    Auslegungsfrage zur Vorschrift der europäischen Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen dem Zeitpunkt der Erbringung eines Dienstes und dem ...

  • Judicialis

    RL 2 Art. 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2 Art. 6 Abs. 2
    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1976, 657
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.11.1974 - 32/74

    Haaga GmbH

    Auszug aus EuGH, 20.05.1976 - 111/75
    (vgl. Urteil Haaga, Rechtssache 32/74, Slg. 1974, 1201).

    Im übrigen kann eine Auslegung der Richtlinie unabhängig von ihren Wirkungen in Fällen der vorliegenden Art für das nationale Gericht zweckmäßig sein, damit sichergestellt wird, daß das zur Durchführung der Richtlinie erlassene Gesetz gemeinschaftskonform ausgelegt und angewendet wird (Haaga, Rechtssache 32/74, Slg. 1974, 1201).

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 20.05.1976 - 111/75
    Die Regierung der Italienischen Republik trägt vor, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen in den Rechtssachen 9/70 (Grad/Finanzamt Traunstein, Slg. 1970, 825) und 41/74 (Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337) lasse sich herleiten, daß der Gerichtshof zwar unter Berufung auf Artikel 177 EWG-Vertrag entschieden habe, auch andere Gemeinschaftsakte als Verordnungen könnten in bestimmten Fällen unmittelbar anwendbar sein, daß er aber andererseits für Recht erkannt habe, das Vorlageverfahren nach Artikel 177 müsse sich auf einen unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsakt beziehen.
  • EuGH, 06.10.1970 - 9/70

    Grad / Finanzamt Traunstein

    Auszug aus EuGH, 20.05.1976 - 111/75
    Die Regierung der Italienischen Republik trägt vor, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus den Urteilen in den Rechtssachen 9/70 (Grad/Finanzamt Traunstein, Slg. 1970, 825) und 41/74 (Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337) lasse sich herleiten, daß der Gerichtshof zwar unter Berufung auf Artikel 177 EWG-Vertrag entschieden habe, auch andere Gemeinschaftsakte als Verordnungen könnten in bestimmten Fällen unmittelbar anwendbar sein, daß er aber andererseits für Recht erkannt habe, das Vorlageverfahren nach Artikel 177 müsse sich auf einen unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsakt beziehen.
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Nach Artikel 234 EG entscheidet der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung über die Gültigkeit und Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Handlungen unmittelbar anwendbar sind oder nicht (Urteile vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 111/75, Mazzalai, Slg. 1976, 657, Randnr. 7, und vom 10. Juli 1997 in der Rechtssache C-373/95, Maso u. a., Slg. 1997, I-4051, Randnr. 28).
  • EuGH, 31.03.1981 - 96/80

    Jenkins / Kingsgate

    "Wenn nähmlich - was das innerstaatliche Recht betreffe - Section 1 (3) des Equal Pay Act von den Gerichten des Vereinigten Königreichs unter den Umständen des vorliegenden Falles als unklar angesehen werde, seien die Antworten auf die ersten drei Fragen für die Beseitigung dieser Unklarheit von Bedeutung: vgl. Rechtssache 111/75, Mazzalai/Ferrovia del Renon, Slg. 1976, 657, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Schließlich entscheidet nach Artikel 177 EG-Vertrag der Gerichtshof im Wege der Vorabentscheidung über die Auslegung der Handlungen der Organe der Gemeinschaft, ohne daß es darauf ankäme, ob diese Handlungen unmittelbar anwendbar sind oder nicht (Urteil vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 111/75, Mazzalai, Slg. 1976, 657, Randnr. 7).
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